Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2306
OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01 (https://dejure.org/2002,2306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2002 - Verg 43/01 (https://dejure.org/2002,2306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2002 - Verg 43/01 (https://dejure.org/2002,2306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Verfahrens als "Entscheidung der Vergabekammer"; Vereinbarkeit einer analogen Anwendung der §§ 94 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 148 Zivilprozessordnung (ZPO) mit dem Beschleunigungsgrundsatz; Vorliegen eines dem Vergabenachprüfungsverfahrens ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    EQUAL II

    Vergabe bei nichtigem öffentlich-rechtlichem Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des Vergabenachprüfungsverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 55
  • BauR 2002, 1454 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 404
  • VergabeR 2002, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00

    Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Der von der Antragstellerin mit sofortiger Beschwerde angerufene Senat verlängerte durch Beschluß vom 5.10.2000 (Verg 14/00) gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde und brachte in den Beschlußgründen zum Ausdruck, daß er den Nachprüfungsantrag für begründet halte; denn die Ausschreibungsbedingungen, insbesondere der den Bietern von der Antragsgegnerin übersandte Leistungskatalog, seien auch unter Berücksichtigung des Umstands, daß es sich um eine funktionale Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 2 VOL/A) handele, unvollständig und genügten nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit, die die VOL/A in den §§ 8 und 16 Nr. 1 im Interesse der Bieter stelle, und der (damaligen) Ausschreibung fehle es - wie der Senat näher begründete - insgesamt an der vorauszusetzenden Vergabereife.

    Das ist von der Antragsgegnerin im ersten Vergabeverfahren, das zu den Senatsentscheidungen im Beschwerdeverfahren Verg 14/00 geführt hat, selbst nicht bezweifelt worden und kann auch jetzt nicht angezweifelt werden (wie die Antragsgegnerin in ihrem jüngst erstellten, als Anlage ASt 25 vorgelegten internen Bericht zur Gemeinschaftsinitiative EQUAL unter C.2.2.1. zutreffend hervorhebt, hat die EG-Kommission in ihrem im Jahre 1999 veröffentlichten Entwurf von Leilinien für EQUAL in Textziffer 42 bestimmt, daß für die Tätigkeiten im Rahmen der Technischen Hilfe die normalen Ausschreibungsverfahren gelten).

    Der Senat nimmt an, daß der Beschwerdewert dieses Verfahrens sich nicht unterscheidet vom Streitwert des vorherigen Beschwerdeverfahrens Verg 14/00 (1,7 Mio. DM).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Der Feststellungsausspruch zu 3. ist gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 256 Abs. 2 ZPO gerechtfertigt (vgl. Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 43, Rdnr. 33; der Senat wendet in ständiger Rechtsprechung zur Schließung der Lücken der §§ 116 ff. GWB, die dem Recht des Kartellverwaltungsverfahrens nachgebildet worden sind, die geeignet erscheinenden Vorschriften der VwGO analog an; vgl. Senat, NZBau 2001, 165, 166).

    Die Kostenentscheidung für die erste Instanz beruht auf § 128 Abs. 3 und 4 GWB, diejenige für die zweite Instanz auf einer analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB sowie der §§ 154 Abs. 3, 155 Abs. 2, 159, 162 Abs. 3 VwGO (vgl. hierzu Senat, NZBau 2000, 440, 444 und 2001, 165 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Einen vorbeugenden Rechtsschutz sehen die §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. Senatsbeschluß v. 20.6. 2001 - Verg 3/01 - NZBau 2001, 696, 698 m. w. Nachw.).

    Der Vorschrift des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, darzulegen, daß ihr durch die Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, ist unter den gegebenen Umständen schon dadurch genügt, daß ihr durch die Nichtanwendung jeglicher Vergabevorschriften (nach der Aufhebung der ersten Ausschreibung) bisher die Möglichkeit genommen worden ist, im Wettbewerb ein aussagekräftiges und detailliertes Angebot zur Erbringung der Leistungen, für die ein rechtmäßiges Vergabeverfahren mit einer ordnungsgemäßen Leistungsbeschreibung erst noch eröffnet werden muß, abzugeben (vgl. Senat, NZBau 2001, 696, 702; BayObLG a.a.O., Umdruck S. 10).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Die Kostenentscheidung für die erste Instanz beruht auf § 128 Abs. 3 und 4 GWB, diejenige für die zweite Instanz auf einer analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB sowie der §§ 154 Abs. 3, 155 Abs. 2, 159, 162 Abs. 3 VwGO (vgl. hierzu Senat, NZBau 2000, 440, 444 und 2001, 165 ff.).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Die Frage ist bekanntlich sehr umstritten (vgl. den Rechtsprechungsbericht NZBau 2001, 427, 433 unter XII. d); der BGH hat die Frage bisher ausdrücklich offen gelassen, NZBau 2001, 517, 520).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Im rechtlichen Ansatz trifft es allerdings zu, daß die in den §§ 102, 107 GWB vorgesehene Möglichkeit der Anrufung der Vergabekammer (oder der Vergabenachprüfungsinstanzen überhaupt) auf die Zeit beschränkt ist, zu der auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens eingewirkt werden kann, wenn sich bei der Nachprüfung ein Verstoß gegen zu beachtende Vergaberegeln feststellen lassen sollte (vgl. BGH NZBau 2001, 151, 152 ff.).
  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Danach kann nicht mehr (z. B.) von einer bloßen Markterkundung gesprochen werden, sondern ist der Beginn eines konkreten Vergabeverfahrens jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der öffentliche Auftraggeber zur Deckung eines akuten Bedarfs, also zur Beschaffung von Waren, Bau- oder Dienstleistungen entschlossen hat und mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten - insbesondere (aber nicht nur) mit Kontakten zu potentiellen Anbietern - beginnt zu regeln, auf welche Weise (insbesondere mit welcher Vergabeart) und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durchgeführt und wie die Person oder der Personenkreis des oder der Leistenden ermittelt und dann mit dem Endziel eines verbindlichen Vertragsschlusses ausgewählt werden soll (Senat, a.a.O., S. 698 f.; zustimmend: BayObLG, a.a.O.; vgl. auch Thüringer OLG, VergabeR 2001, 52, 54).
  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes ist daher nicht ein formelles, sondern ein materielles Verständnis des "Vergabeverfahrens" notwendig (Senat, a.a.O.; zustimmend: BayObLG, Beschl. v. 22.1. 2002 - Verg 18/01, Umdruck S. 8 f.).
  • VK Bund, 26.07.2000 - VK 2-16/00

    Dienstleistung der Technischen Hilfe für die Durchführung von Maßnahmen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Mit diesen Beanstandungen hatte die Antragstellerin in einem gegen die Antragsgegnerin angestrengten Nachprüfungsverfahren zunächst keinen Erfolg: Die 2. Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag durch Beschluß vom 26.7.2000 (VK 2 - 16/00) zurück.
  • VK Bund, 05.11.2001 - VK 2-34/01

    Vergabe eines Leistungsauftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - Verg 43/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 5. November 2001 (VK 2 - 34/01) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Diesem Begriff hat im Sinn einer allgemeinen Meinung die Rechtsprechung der Vergabesenate von Anfang an ein materielles Verständnis zugrunde gelegt, wonach das Vergabeverfahren begonnen hat, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ gegeben sind, und zwar (vgl. insoweit BayObLG, Beschl. v. 22.1.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 397, 398; Beschl. v. 27.2.2003 - Verg 25/02, VergabeR 2003, 669, 670 f.; Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563, 564; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.2003 - Verg W 8/03, VergabeR 2004, 773, 774; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; Beschl. v. 11.3.2002 - Verg 43/01, NZBau 2003, 55; Beschl. v. 12.1.2004 - VII-Verg 71/03, NZBau 2004, 343; Beschl. v. 9.12.2009 - VII-Verg 37/9; OLG Rostock, Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457, 458; Thüringer OLG, Beschl. v. 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113, 118; zuletzt KG, Beschl. v. 19.4.2012 - Verg 7/11, BA 12; Dittmann, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 102 GWB Rn. 22):.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    1. Der Nachprüfungsantrag vom 10. Mai 2004 ist statthaft, obwohl mit ihm nicht die Art und Weise der Einleitung oder Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens gerügt wird, sondern beanstandet wird, daß ein nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 GWB geregeltes Vergabeverfahren bislang nicht stattgefunden hat (für Primärrechtsschutz in diesen Fällen z.B. BayObLG u.a. VergabeR 2003, 563; OLG Jena VergabeR 2002, 52; OLG Düsseldorf u.a. NZBau 2003, 55 u. aus der Lit. z.B. Burgi, NZBau 2003, 16, 19; zweifelnd OLG Naumburg NZBau 2003, 224).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Bei Auftragsvergaben ohne geregeltes Vergabeverfahren ist auf die nach außen wahrnehmbar hervorgetretenen Anstalten des öffentlichen Auftraggebers abzustellen, einen Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses auszuwählen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 397, 398; Beschluss vom 27.02.2003 - Verg 25/02, VergabeR 2003, 669, 670 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2003 - Verg W 8/03, VergabeR 2004, 773, 774; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; Beschluss vom 11.03.2002 - Verg 43/01, NZBau 2003, 55; Beschluss vom 12.01.2004 - VII-Verg 71/03, NZBau 2004, 343; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113, 118; in etwa auch OLG Schleswig, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht