Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 21, 22
Mehrheitsbeschluß; bauliche Veränderung; Hofpflasterung; Konkretisierung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3 § 22 Abs. 1
Begriff der baulichen Veränderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei "baulichen Veränderungen"; Hofpflasterung und Anlage eines Hochbeetes als "bauliche Veränderungen" oder Maßnahmen der "ordnungsgemäßen Verwaltung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grevenbroich - 20 II 15/97
- LG Mönchengladbach - 2 T 110/98
- OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 390
- FGPrax 2000, 7
- ZMR 2000, 54
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 85/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Sie kann daher auch die Änderung der bisherigen Bauausführung beschließen, wenn dies der dauerhaften Beseitigung von Baumängeln oder Alterungsschäden dient (vgl. BayObLG WE 1992, 20, 21).Schließlich hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, daß die Eigentümergemeinschaft mit Stimmenmehrheit eine zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene bauliche Maßnahme konkretisieren kann (vgl. BayObLG in WE 1992, 20, 21; 95, 286).
- OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98
Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Die beschlossene Instandsetzungsmaßnahme muß nicht in jeder Hinsicht notwendig und zweckmäßig sein, vielmehr kann die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Mindestsanierung hinaus mehrheitlich eine "Maximallösung" beschließen (vgl. Senatsbeschluß v. 18.1.1999 - 3 Wx 394/98 -). - OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen; denn der einzelne Wohnungseigentümer soll sich darauf verlassen können, daß einmal getroffene Vereinbarungen grundsätzlich weiterhin Gültigkeit haben und er sich auf den beim Erwerb seines Wohnungseigentums in der Gemeinschaftsordnung festgelegten oder durch nachträgliche Vereinbarung geänderten Kostenverteilungsschlüssel einstellen kann (vgl. wie vor sowie Senatsbeschluß v. 20.3.1998 - 3 Wx 7/98). - OLG Düsseldorf, 20.05.1998 - 3 Wx 96/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99
Ein Anspruch eines Miteigentümers gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft auf Abänderung des vereinbarten Verteilungsschlüssels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung führt und wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (vgl. BayObLG WE 1997, 119, 120; 158, 160; Senatsbeschluß v. 20.5.1998 - 3 Wx 96/98 m.w.N.).
- OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01
Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung
Als Maßnahme zur Instandhaltung oder Instandsetzung unterliegt sie gerade nicht dem Zustimmungserfordernis für bauliche Veränderungen nach § 22 Abs. 1 WEG, und ein von dem Mangel betroffener Wohnungseigentümer hat unter Umständen einen Anspruch gegen die Gemeinschaft auf deren Durchführung (vgl. zum Ganzen z. B. BayObLG OLGR 1998, 57; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 43; OLG Braunschweig OLGR 1994, 147) . - OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 320/05
Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Modalitäten einer …
Für die spätere Konkretisierung der bereits bestandskräftig beschlossenen Sanierungsmaßnahmen genügte ein Mehrheitsbeschluss (Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2000, 390, 391;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 26a).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG §§ 15 ABS. 1, 22 ABS. 1
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § ... 15 Abs. 3; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; BGB § 1004; ; BGB § 242; ; FGG § 20; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; ZPO § 550
- ra.de
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentum; Unterlassungsanspruch ; Teileigentum; Teilungserklärung; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ; Nutzung eines Ladenlokals
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Nutzung eines Ladenlokals als Imbissstube
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.03.1999 - 29 T 2/99
- OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 390 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung als "Laden" den Betrieb einer bis in die Nacht geöffneten "Gaststätte" oder wie hier "gaststättenähnlichen Einrichtung" grundsätzlich nicht zulässt (vgl. Senat, NJW-RR 1995, 851; BayObLG ZMR 1985, 206f; KG ZMR 1986, 296f; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146f; KG NZM 1999, 425;… Weitnauer, WEG 8. Aufl. 1995, § 15 Rdnr. 14;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997, § 13 Rdnr. 49f).Entscheidend für die Unvereinbarkeit der derzeitigen Nutzung mit der Zweckbestimmung in der Teilungserklärung ist nämlich nicht allein der Umstand, dass der Betrieb auch ausserhalb der geltenden Ladenöffnungszeiten geöffnet ist, sondern dass die erweiterte Nutzungsart als solche störender ist als die in der Teilungserklärung vorgesehene (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147).
- OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt und hat allein nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von den Absichten ihres Verfassers zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1993, 1321; Senat NJW-RR 1995, 851; OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80).Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung als "Laden" den Betrieb einer bis in die Nacht geöffneten "Gaststätte" oder wie hier "gaststättenähnlichen Einrichtung" grundsätzlich nicht zulässt (vgl. Senat, NJW-RR 1995, 851; BayObLG ZMR 1985, 206f; KG ZMR 1986, 296f; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146f; KG NZM 1999, 425;… Weitnauer, WEG 8. Aufl. 1995, § 15 Rdnr. 14;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997, § 13 Rdnr. 49f).
- OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
Auf die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung des OLG Stuttgart (ZMR 1989, 312f) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1998, 184f), die der Senat im Übrigen teilt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 -), kommt es deshalb nicht an. - OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98
Voraussetzungen für die Annahme einer verbindlichen Zweckbestimmung im …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt und hat allein nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von den Absichten ihres Verfassers zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1993, 1321; Senat NJW-RR 1995, 851; OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80). - KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
Auszug aus OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Bezeichnung als "Laden" den Betrieb einer bis in die Nacht geöffneten "Gaststätte" oder wie hier "gaststättenähnlichen Einrichtung" grundsätzlich nicht zulässt (vgl. Senat, NJW-RR 1995, 851; BayObLG ZMR 1985, 206f; KG ZMR 1986, 296f; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146f; KG NZM 1999, 425;… Weitnauer, WEG 8. Aufl. 1995, § 15 Rdnr. 14;… Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. 1997, § 13 Rdnr. 49f).
- OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums …
Diese ist allein nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von den Absichten ihres Verfassers vorzunehmen, wobei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1323 f.; Beschluss des Senats vom 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 281 f.).In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, dass in der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z.B. als "Laden" - in der Regel - jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung, wie vorliegend, für das Teileigentum keine hiervon abweichenden Benutzungsregelungen enthält (…vgl. Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 1, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 45) - eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - und 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 - = NZM 2000, 390 LS; BayObLG München NJW-RR 2000, 1465;… OLG Düsseldorf, a.a.O.).
Insoweit hat das Landgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluss des Senats vom 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 -) ausgeführt, dass deren Auftreten nicht beeinflussbar ist, sondern von dem Verhalten der Kunden abhängt, dass sich jederzeit ändern kann.
- OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
WEG; Bauliche Veränderungen
Rn. 16 Schließlich stellt sich das Beseitigungsverlangen auch nicht allein deshalb als unzulässige Rechtsausübung dar, weil die Antragstellerin zur Erfüllung dieses Anspruchs erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müsste und zudem die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos würden (vgl. Beschluss des Senates vom 13. September 1999, 16 Wx 65/99; BayObLG NZM 1999, 1150; OLG München ZMR 1996, 396). - LG München I, 13.02.2025 - 36 S 3502/24
Wohnungseigentum
Es genügt, wie ausgeführt, dass mit ihnen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu rechnen ist (LG Wiesbaden, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 4 T 300/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.11.2012, Az.: 20 W 12/08; OLG Köln, WuM 2005, 71 ff.; OLG Köln, OLGR 2000, 45 ff.).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 114/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4
Einwendungen gegen den Antrag auf Zahlung von Wohngeld - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 1030/98
- LG München I - 1 T 5678/99
- BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 114/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 390 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 114/99
Das Landgericht hatte daher keinen Anlaß, insoweit von Amts wegen Ermittlungen anzustellen (vgl. BayObLGZ 1999, 176 m.w.N.; BayObLG WuM 1999, 185 ). - BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 128/97
Keine Anfechtung der vom Wohnungseigentumsgericht ausgesprochenen …
Auszug aus BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 114/99
Formfehler, die nach Meinung der Antragsgegner in bei der Einberufung und Durchführung der Versammlung unterlaufen sind, haben grundsätzlich nicht die Nichtigkeit der gefaßten Beschlüsse zur Folge (BayObLG NZM 1998, 634 ) und können daher im vorliegenden Verfahren nicht berücksichtigt werden. - BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98
Anfechtung der Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 114/99
Einwendungen gegen das formelle Zustandekommen und den sachlichen Inhalt dieses Eigentümerbeschlusses sind im Anfechtungsverfahren geltend zu machen; im Zahlungsverfahren können sie entgegen der Meinung der Antragsgegner in nicht berücksichtigt werden (vgl. BayObLG NZM 1999, 281/282 m.w.N.).
- BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 107/01
Ermächtigung des Hausverwalters zur Aberkennung von Forderungen gegen …
Im Verfahren über den Antrag auf Zahlung von Wohngeld können Einwendungen gegen das formelle Zustandekommen und den sachlichen Inhalt des zugrundeliegenden Eigentümerbeschlusses grundsätzlich nicht geltend gemacht werden (BayObLG ZWE 2000, 128).
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