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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3589
BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03 (https://dejure.org/2004,3589)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.2004 - 2Z BR 261/03 (https://dejure.org/2004,3589)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 2Z BR 261/03 (https://dejure.org/2004,3589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 20; ; KostO § 16; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des Verfahrensbeteiligten - Beschwerdeentscheidung ohne mündliche Verhandlung - Hinreichende Bezeichnung eines Tagesordnungspunkts zur Eigentümerversammlung - Beschlussfassung bei Wohnungseigentümern ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung bei Eingriff in die Rechtstellung als Verwalterin; Beschwerdeberechtigung des Verwalters bei möglichen Kostenerstattungsansprüchen der Wohnungseigentümer; Beteiligte im Beschlussanfechtungsverfahren; Formelle und materielle Beteiligung am ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1092
  • NZM 2004, 386
  • FGPrax 2004, 110
  • ZMR 2005, 460
  • BayObLGZ 2004, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Diesen Verfahrensfehler kann der Senat nicht beheben (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868; dazu auch BayObLG Beschluss vom 29.1.2004, 2Z BR 129/03), weil die Entscheidung des Landgerichts auch an materiell-rechtlichen Fehlern leidet und eine Entscheidung in der Sache nicht ohne weitere Tatsachenfeststellungen möglich ist.

    Deshalb ist eine Zurückverweisung an das Landgericht unumgänglich (OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten …

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Der mit der Vorschrift verfolgte Vereinfachungszweck rechtfertigt nämlich eine entsprechende Anwendung (jüngst BGH NJW 2003, 3476 - Kaltwasserzähler - bereits BGHZ 78, 166/172; BayObLGZ 1989, 342/344).

    In einem solchen Fall ist der Verwalter als Zustellungsvertreter in der Regel ausgeschlossen (BayObLGZ 1989, 342/344; 1990, 173/174 f.).

  • OLG Hamm, 10.01.1985 - 15 W 300/84
    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Werden in einem Beschlussanfechtungsverfahren Zustellungen an Wohnungseigentümer vorgenommen, obwohl die gerichtlichen Sendungen an den Verwalter "zugleich für die Wohnungseigentümer" hätten zugestellt werden können, kommt eine Nichterhebung von Mehrauslagen in Betracht, die durch die überflüssigen Zustellungen verursacht sind (OLG Hamm Rpfleger 1985, 257).

    Der Senat weist darauf hin, dass eine Nichterhebung von Kosten in Betracht kommt, die durch die vom Amtsgericht veranlassten Zustellungen an sämtliche Wohnungseigentümer entstanden sind (§ 137 Nr. 2, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 KostO; dazu OLG Hamm Rpfleger 1985, 257).

  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen …

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Zudem weist die weitere Beteiligte zutreffend darauf hin, dass die formalen Anforderungen an die Bezeichnung in der Einladung umso geringer sind, als die Angelegenheit bereits Gegenstand von Erörterungen in der Eigentümergemeinschaft war, die Wohnungseigentümer also mit dem Gegenstand grundsätzlich vertraut sind (BayObLGZ 1973, 68/70 f.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümerbeschluss, legt man ihn objektiv nach seiner nächst liegenden Bedeutung für einen unbefangenen Betrachter aus (BGH NJW 1998, 3713; BayObLG WuM 1993, 482; auch BayObLG Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 176/03), nicht nur die Kostenbeteiligung regelt, sondern auch die Billigung der Zaunanlage in ihrer beabsichtigten konkreten Gestaltungsform ausspricht.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Der mit der Vorschrift verfolgte Vereinfachungszweck rechtfertigt nämlich eine entsprechende Anwendung (jüngst BGH NJW 2003, 3476 - Kaltwasserzähler - bereits BGHZ 78, 166/172; BayObLGZ 1989, 342/344).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Der mit der Vorschrift verfolgte Vereinfachungszweck rechtfertigt nämlich eine entsprechende Anwendung (jüngst BGH NJW 2003, 3476 - Kaltwasserzähler - bereits BGHZ 78, 166/172; BayObLGZ 1989, 342/344).
  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Dies zu beurteilen ist Sache des Tatrichters, der sich dazu im Rahmen von § 12 FGG einen ausreichenden Gesamteindruck verschaffen muss, sei es durch einen Augenschein, sei es durch geeignete Lichtbilder (dazu BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 239/03; Beschluss vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03; auch BayObLG WuM 2004, 48; BayObLG NZM 1998, 980/981; OLG Hamm NZM 2000, 910).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach …

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Ob die Verwalterin als weitere Beteiligte im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG schon deshalb nach § 20 Abs. 1 FGG i.V.m. § 29 Abs. 4 FGG beschwerdeberechtigt ist, weil deren Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde (BGHZ 120, 396; BayObLG WuM 1992, 642/643;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG § 20 Rn. 107 m.w.N.), kann offen bleiben.
  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
    Dies zu beurteilen ist Sache des Tatrichters, der sich dazu im Rahmen von § 12 FGG einen ausreichenden Gesamteindruck verschaffen muss, sei es durch einen Augenschein, sei es durch geeignete Lichtbilder (dazu BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 239/03; Beschluss vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03; auch BayObLG WuM 2004, 48; BayObLG NZM 1998, 980/981; OLG Hamm NZM 2000, 910).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein …

  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 107/00

    Abstimmung über Angelegenheiten, die nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- …

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in …

  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden …

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03

    Voraussetzungen für die Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen …

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 239/03

    Lichtbildkopien zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch …

  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach …

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03

    Beteiligung am Wohnungseigentumsverfahren - Zurpckverweisung durch das …

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine …

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angelegenheit bereits Gegenstand von Erörterungen war und die Wohnungseigentümer damit vertraut sind (vgl. BayObLG, NJW-RR 2004, 1092 f.; WuM 1985, 100).
  • LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12

    Grillen in der Anlage kann verboten werden!

    2 Z 140/91|OLG Hamm; 28.11.1991; 15 W 169/91">NJW-RR 1992, 403, 404; BayObLG, NZM 2004, 386, 387; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 895, 896).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …

    Rn. 102 Die formalen Anforderungen an die Bezeichnung in der Einladung sind hier sogar geringer, weil die Maßnahme bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Erörterungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war, die Eigentümer also mit dem Gegenstand grundsätzlich vertraut waren (vgl. BayObLG, ZMR 2005, 460 = NJW-RR 2004, 1092).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …

    Zum Schutz von Wohnungseigentümern vor überraschenden Beschlussfassungen (siehe BayObLG Beschluss vom 12.2.2004, 2Z BR 261/03 = BayObLGZ 2004 Nr. 8;… Wangemann/Drasdo Rn. 161) ist es nicht erforderlich, ihnen vorab bekannt zu geben, dass nicht zur Gemeinschaft gehörende Berater eingeladen werden.
  • LG Hamburg, 15.04.2015 - 318 S 125/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Mehrheitsbeschluss über …

    2 Z 140/91">NJW-RR 1992, 403, 404; NZM 2004, 386, 387; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 895, 896).

    Dabei müssen die Wohnungseigentümer zwar im Regelfall bei jedem Tagesordnungspunkt damit rechnen, dass Beschlüsse gefasst werden (BayObLG 2Z BR 261/03, ZMR 2005, 460).

  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04

    Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren

    c) Das Landgericht hat verfahrensfehlerhaft weder die frühere noch die derzeitige Verwalterin am Verfahren beteiligt (vgl. BayObLGZ 2003, 174/175; 2004, 31/33 f.).
  • AG Hamburg-Altona, 13.05.2011 - 303A C 16/10

    Beschlussfassung: Hinweis in Einladung nicht erforderlich!

    Die Eigentümer also grundsätzlich damit vertraut sind (Bayrisch. ObLG ZMR 2005, 460).
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