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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3075
OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter Wohngeldvorschüsse - Vorrang der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Bereicherungsansprüchen durch Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für ein Verfahren zwischen den Miteigentümern und einem ehemaligen Miteigentümer ; Verpflichtung zur Vorschusszahlungen auf die gemeinschaftlich zu tragenden Lasten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluß des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 238
  • NZM 2005, 460
  • FGPrax 2004, 269
  • ZMR 2005, 398
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Abgesehen davon, daß Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach der neueren Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1999, 3713, 3714) in materieller Hinsicht keine sich wechselseitig ausschließenden, sondern sich ergänzende Anspruchsgründe sind, ist eine Antragsänderung, zu der der Wechsel vom Haupt- zum Hilfsvorbringen grundsätzlich zählt, dann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn das Hilfsvorbringen bereits in der Beschwerdeinstanz erfolgt ist und das Beschwerdegericht hierüber entschieden hat (§§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 559 Abs. 1 ZPO).

    Nach einhelliger Auffassung entsteht die Verpflichtung zur Vorschußzahlungen auf die gemäß § 16 Abs. 2 WEG gemeinschaftlich zu tragenden Lasten erst durch die Beschlußfassung der Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 5 WEG (BGH NJW 1996, 725, 726; 1999, 3713, 3714).

  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Zutreffend ist der rechtliche Ansatz, daß die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos erfolgt, wenn es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan fehlt (vgl. BGH MDR 1993, 342, 343; Senat FGPrax 1998, 173f).

    Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 338) bereits entschieden, daß Vorschußzahlungen, die auf der Grundlage eines später für unwirksam erklärten Wirtschaftsplans geleistet wurden, keine selbstständigen, gegen die einzelnen Miteigentümer durchsetzbaren Bereicherungsansprüche begründen (vgl. Senat FGPrax 1998, 173).

  • KG, 31.01.2000 - 24 W 7323/98
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Der Anteil am Verwaltungsvermögen, in welchem die Vorschußzahlungen aufgehen, geht nämlich mit dem Wohnungseigentum auf den Erwerber über, so daß der vormalige Eigentümer weder die Abrechnung noch die Auszahlung eines Guthabens verlangen kann (KG FGPrax 2000, 94f = NZM 2000, 830; KGR 2001, 228, 230;… Engelhardt aaO).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Die Vorschrift des § 426 BGB wird im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer durch das Wirtschaftswesen der Eigentümergemeinschaft, wie es sich aus den §§ 16, 28 WEG ergibt, verdrängt (BGH NJW 1988, 1910, 1911).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Nach einhelliger Auffassung entsteht die Verpflichtung zur Vorschußzahlungen auf die gemäß § 16 Abs. 2 WEG gemeinschaftlich zu tragenden Lasten erst durch die Beschlußfassung der Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 5 WEG (BGH NJW 1996, 725, 726; 1999, 3713, 3714).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Zuständigkeit nach § 43 WEG für alle aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrührenden Ansprüche gegeben ist, auch wenn ein Verfahrensbeteiligter bereits vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist (BGH NJW 2002, 3709ff).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Zutreffend ist der rechtliche Ansatz, daß die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos erfolgt, wenn es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan fehlt (vgl. BGH MDR 1993, 342, 343; Senat FGPrax 1998, 173f).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Eine Ausnahme ist nur für den Fall zu machen, daß ein Miteigentümer eine gemeinschaftliche Schuld unmittelbar im Außenverhältnis über seinen Anteil hinaus direkt begleicht, da der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (BGH NJW 1990, 2386; KG NJW-RR 1991, 402).
  • BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81

    Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Soweit der Bundesgerichtshof den Rechtsgedanken des § 427 BGB entsprechend auf Bereicherungsansprüche gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewandt hat, wenn die Leistung im Rahmen eines nichtigen Vertrages oder zur Begründung eines Vertrages erbracht wurden, und aus der Sicht des Leistenden ein vertragliches Gesamtschuldverhältnis begründet werden sollte (BGH NJW 1985, 1828; 1983, 1905, 1907f), ergibt sich hieraus für die vorliegende Fallkonstellation nichts anderes.
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Diese findet ihre Grenzen bei solchen Tatsachen, die ihrer Natur nach am ehesten von einem Beteiligten vorgetragen werden können (BGH NJW 1988, 1839, 1840; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1994, 396f).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung …

  • BGH, 12.11.1984 - II ZR 96/84

    Bereicherungsanspruch wegen Nichterfüllung von Getränkeabnahmevertrag durch …

  • BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01

    Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch …

  • KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92

    Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen …

  • KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90

    Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne …

  • OLG Hamm, 03.10.1980 - 11 U 60/80
  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen …

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06

    Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der …

    Nach dem sich aus den §§ 16, 28 WEG ergebenden Finanzsystem der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Rechnungswesen, das die Vorschriften des BGB über den Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB wegen rechtsgrundloser Zahlung von Wohngeldvorschüssen ebenso wie den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB solcher Miteigentümer, die über das Gemeinschaftsvermögen für andere in Vorlage getreten sind, verdrängt (BGH NJW 1988, 1910; Senat FGPrax 2004, 269, 271 = NJW-RR 2005, 238 = ZMR 2005, 398), stehen einem Wohnungseigentümer nach dem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft nachwirkende Ansprüche auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben nicht zu.

    Der Senat hat daher schon in seiner bereits genannten Entscheidung (FGPrax 2004, 269, 270 = NJW-RR 2005, 238) ausgeführt, dass der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (vgl. BGHZ 111, 148 = NJW 1990, 2386), der hier eben nicht vorliegt.

  • OLG München, 20.01.2025 - 19 U 2746/24

    Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Vertrag mit …

    Abgesehen davon, dass dieser - was indes offen ist - bei einer Erstattung der überzahlten Betriebskosten an seinen Meter Be nicht mehr bereichert wäre, sind bei einer fehlerhaften Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG isolierte bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander grundsätzlich ausgeschlossen (…KG, Beschluss v. 18.07.2008, Az. 24 W 54/07, juris Rz. 24;… OLG Köln, Beschluss v. 22.11.2006, Az. 16 Wx 215/06, juris Rz. 6; OLG Hamm, Beschluss v. 25.03.2004, Az. 15 W 412/02, juris Rz. 31 f.;… Beschluss v. 08.05.1998, Az. 15 W 83/98, juris Rz. 15;… LG Düsseldorf, Urteil v. 07.11.2013, Az. 19 S 77/12, juris Rz. 17 ff.; Greiner, ZWE 2018, 341 [347 f.]).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13

    Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!

    Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer eine Wohngeldüberzahlung aufgrund des Vorrangs des Innenausgleichs über die Jahresabrechnung nicht gemäß § 812 I 1 Fall 1 BGB zurückfordern (OLG Köln ZMR 2007, 642; OLG Hamm NZM 2005, 460;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 20 a.E.;… Elzer, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Klagepartei führt der Vorrang des Innenausgleichs - wie er etwa in der Entscheidung OLG Hamm vom 25.03.2004, 15 W 412/02, ZMR 2005, 398 ff. dargestellt wurde- auch nicht dazu, dass bei einer versehentlichen Zahlung von Wohngeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Rückforderung des leistenden Eigentümers von vornherein ausgeschlossen wäre.

  • AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14

    Abgewiesene Klage im Streit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Ein Rückforderungsanspruch steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur dann zu, wenn eine beschlossene Jahresabrechnung für ihn ein entsprechendes Guthaben ausweist (…Spielbauer in Spielbauer/Then 3. Aufl. WEG-Kommentar § 28 Rn. 83; OLG Köln vom 22.11.2006 - 16 Wx215/06, ZMR 2007, 642; OLG Hamm vom 25.03.2004 - 15 Wx 412/02, ZMR 2005, 398).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 16 Wx 215/06

    Keine Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einzelne …

    Selbständige durchsetzbare Bereichungsansprüche können deshalb in diesem Verhältnis nicht entstehen (vgl. OLG Hamm, NZM 2005, 460, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 93, 94; KG, NJW-RR 1999, 338;… ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.Aufl. § 28 Rdnr. 111;… Bärmann /Pick, WEG, 16. Aufl., § 28 Rdnr. 31).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2022 - 25 S 74/21

    Ungültig erklärter Beschluss über Jahresabrechnung: Gibt es …

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln, ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Die von dem Bundesgerichtshof ausdrücklich als zutreffend bezeichneten Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2005, 238) und des Kammergerichts (NJW-RR 1999, 92) haben insoweit gerade für Zahlungen auf einen nicht wirksam beschlossenen Wirtschaftsplan bzw. eine Sonderumlage einen Anspruch aus § 812 BGB abgelehnt.

  • AG Augsburg, 17.04.2013 - 30 C 5735/12

    Wohnungseigentum: Rückzahlungsanspruch des Wohnungseigentümers gegen die …

    Insoweit ist die streitgegenständliche Situation derjenigen, die der Entscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2004, Az. 15 W 412/02, zu Grunde lag (hier wurden Wohngeldvorschüsse geleistet, ohne dass ein wirksam beschlossener Wirtschaftsplan vorlag) vergleichbar.
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …

    Fehlt es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan, ist die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos (OLG Hamm ZMR 2005, 398/399; BGH ZMR 1993, 176/179).
  • AG Neuss, 19.12.2012 - 91 C 3589/12

    Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Hausgelder zulässig?

  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem …

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
  • AG Duisburg, 13.08.2012 - 75a C 28/12

    Bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche bei Zahlung von Hausgeld ohne …

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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.2004 - 16 Wx 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5243
OLG Köln, 03.05.2004 - 16 Wx 50/04 (https://dejure.org/2004,5243)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.2004 - 16 Wx 50/04 (https://dejure.org/2004,5243)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 16 Wx 50/04 (https://dejure.org/2004,5243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 27
    Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des abgelösten Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Zahlung von Wohngeld an den Verwalter; Prozessführungsbefugnis bei einer Klage auf Zahlung von Wohngeld; Berücksichtigung eines Wirtschaftsplans dem ein der Teilungserklärung widersprechender Kostenverteilungsschlüssel zugrundeliegt

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1668
  • NZM 2005, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2004 - 16 Wx 50/04
    Auch wenn der Beschluss des Amtsgerichts erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangen ist, kann sie vom Senat berücksichtigt werden, da diese Tatsache sowie die inzwischen eingetretene Bestandskraft zwischen den Beteiligten nicht im Streit sind (vgl. BayObLG NZM 1998, 1010;… Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Auflage, § 27 Rdn. 45).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2004 - 16 Wx 50/04
    Die Antragstellerin war im Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrags Verwalterin der Anlage und nach § 3 Nr. 7 des Verwaltervertrags berechtigt, rückständige Hausgelder im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, und zwar unabhängig davon, dass bei Einreichung des Antrags wegen der Verwalterbestellung ein Anfechtungsverfahren anhängig war, das sich später in der Hauptsache erledigt hat (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 -), und unabhängig von dem Eigentümerbeschluss zu TOP 5a vom 05.07.2001 mit der hierin enthaltenen Aufforderung an die Antragstellerin Hausgeldrückstände einzuklagen.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2006 - 20 W 473/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ermächtigung des Verwalters zur …

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Wohnungseigentümer ausdrücklich die Befugnis des früheren Verwalters widerrufen oder der neue Verwalter das Verfahren übernimmt (KG WuM 1991, 628; BayObLG ZMR 1993, 584 und ZMR 1999, 54; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 397 und WuM 2002, 283; Senat Beschluss vom 07.12.2005 -20 W 60/05-; OLG Köln NJW-RR 2004, 1668;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 27 Rdnr. 180;… Niedenführ/Schulze, aaO., vor §§ 43 ff., Rdnr. 109; Reichert ZWE 2004, 211, 214;… anderer Ansicht: Weitnauer: WEG, 9.Auflage, nach § 43, Rdnr. 16).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2006 - 20 W 292/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ermächtigung des Verwalters zur …

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Wohnungseigentümer ausdrücklich die Befugnis des früheren Verwalters widerrufen oder der neue Verwalter das Verfahren übernimmt (KG WuM 1991, 628; BayObLG ZMR 1993, 584 und ZMR 1999, 54; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 397 und WuM 2002, 283; Senat Beschluss vom 07.12.2005 -20 W 60/05-; OLG Köln NJW-RR 2004, 1668;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 27 Rdnr. 180;… Niedenführ/Schulze, aaO., vor §§ 43 ff., Rdnr. 109; Reichert ZWE 2004, 211, 214;… anderer Ansicht: Weitnauer: WEG, 9.Auflage, nach § 43, Rdnr. 16).
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