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Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 19.02.2010 | LG Bonn, 04.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2438
OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,2438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2010 - 4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,2438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,2438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsschutz eines Mietspiegels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietpreisspiegel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Qualifizierter Mietpreisspiegel urheberrechtlich geschützt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Urheberrecht durch Veröffentlichen von Mietspiegel im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von einer Gemeinde erstellter Mietspiegel genießt Urheberrechtsschutz - Schutzwürdigkeit wird aufgrund ausreichender Schöpfungshöhe erreicht - Zur Urheberrechtsfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberrechtsschutz einer Mietspiegelbroschüre

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsschutz für Mietspiegel! (IMR 2011, 10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 369
  • NZM 2010, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03

    Bodenrichtwertsammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 27 Der Bundesgerichtshof habe auch einer Bodenrichtwertsammlung nach §§ 192 ff. BauGB den regelnden Inhalt abgesprochen (BGH NJW-RR 2007, 342 = GRUR 2007, 137), da es sich nur um auf statistischer Erfassung beruhende tatsächliche Angaben zu durchschnittlichen Bodenwerten handele, obwohl den Bodenrichtwerten durchaus auch rechtliche Wirkung zukomme, insbesondere bei der steuerrechtlichen Wertermittlung.

    Rn. 111 (aaa) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung" (BGH NJW-RR 2007, 342) klargestellt hat (…a.a.O., Tz. 13), fallen unter den Begriff der "amtlichen Bekanntmachung" nicht alle informatorischen Äußerungen von Behörden an die Allgemeinheit (…so noch Schricker-Katzenberger, a.a.O., § 5 Rdnr. 31), sondern nur solche mit regelndem Inhalt.

    Rn. 117 Dass ein qualifizierter Mietspiegel keinen regelnden Charakter i. S. der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung" des Bundesgerichtshofs aufweist, zeigt gerade der Vergleich zu den Bodenrichtwertsammlungen, den das Landgericht erst unter II. 6. c) dd) (2) der Entscheidungsgründe (LGU S. 23) im Zusammenhang mit der Bewertung der gesetzlichen Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB vornimmt, der aber für § 558a Abs. 3 BGB genauso gezogen werden kann: danach genügt es für die Annahme regelnden Charakters gerade nicht, dass eine Sammlung, die auf einer statistischen Erfassung beruhenden tatsächlichen Angaben enthält, sozusagen "indirekt" rechtliche Wirkungen zeitigt (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 15).

    Rn. 126 (aaa) Entscheidend ist, dass nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 17 - Bodenrichtwertsammlung ; weitere Nachw. auf LGU S. 26 unter aa)) ein besonderes Interesse daran vorliegen muss, das nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet ist, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks für jedermann freigegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, wie die Rechtsordnung bereits auf andere Weise die Zugänglichkeit der Information sicherstellt (BGH GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD ).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 85 Hat das erstinstanzliche Gericht nicht über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO entschieden, weil es von einer die Berufungssumme erreichenden Beschwer ausging, so hat das Berufungsgericht die Zulassungsentscheidung nachzuholen, wenn es die Berufungssumme nicht für erreicht hält (BGH NJW 2008, 218 Tz. 12; BGH WuM 2008, 614 Tz. 5; BGH FamRZ 2010, 964 Tz. 16 ff.).

    Rn. 139 aa) Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung greift nicht ein, da eine Rechtsprechung zum Urheberschutz von Mietspiegeln, von welcher der Senat abweichen könnte, nicht ersichtlich ist (dazu etwa BGH, Beschl. v. 21.04.2010, XII ZB 128/09 Tz. 15).

    Rn. 141 Die Frage, ob qualifizierte Mietspiegel unter § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 UrhG fallen, ist keine von grundsätzlicher Bedeutung i. S. v. § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) ZPO, denn eine solche ist nicht anzunehmen, wenn die entscheidungserheblichen Rechtsfragen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits hinreichend geklärt sind (BGH, Beschl. v. 21.04.2010, XII ZB 128/09 Tz. 9), und dies ist hier durch die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung", welche nach dem o. G. einen strukturell vergleichbaren Fall betraf, gemachten Ausführungen der Fall.

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 97 Insbesondere zwingen auch verfassungsrechtliche Erwägungen nicht zu einer anderen Bewertung: Es trifft zwar zu, dass wegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dem Urheber die vermögenswerten Ergebnisse seiner Leistung grundsätzlich zugeordnet bleiben müssen (BVerfGE 31, 229, 240 f.).

    Voraussetzung ist aber, dass es sich überhaupt um eine schöpferische Leistung im Sinne eines geschützten Werks handelt (BVerfGE 31, 229, Leitsatz 2).

  • KG, 11.07.2000 - 5 U 3777/99

    Urheberschutz; Lehrmaterial; Lernsoftware; Wissenschaftliche Darstellung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Das gilt etwa für das übliche tabellarische Koordinatenschema in Spalten und Reihen mit dazugehörigen Eintragungen an den Schnittpunkten oder generell für die Zusammenfassung diverser Informationen in Tabellenform nach herkömmlichem Muster (KG GRUR-RR 2002, 91, 92 - Memokartei ; OLG Hamm GRUR 1980, 287, 288 - Prüfungsformular;… Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rdnr. 235 mit zahlr. Nachw.;… Fromm/Nordemann, a.a.O., § 2 Rdnr. 226).

    Vielmehr handelt es sich um - damit nicht schutzfähige (KG GRUR-RR 2002, 91, 92) - allgemein übliche Gestaltungselemente.

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 94 Dies enthebt den Senat allerdings nicht der Überprüfung, ob ein Werk mit der notwendigen Schöpfungshöhe vorliegt, denn die Frage, ob einem Werk die für einen Urheberrechtsschutz notwendigen Eigenschaften zukommen, insbesondere, ob es sich um eine persönliche geistige Schöpfung i. S. v. § 2 Abs. 2 UrhG handelt, stellt eine Rechtsfrage dar (BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen ).

    Rn. 100 (b) Da aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine klare Konzeption der Gliederung und eine insgesamt gut verständliche und einleuchtende Darstellung des Stoffs ausreichen kann oder es auch genügt, wenn das jeweilige Material in besonders verständlicher Form dargeboten und durch Beispiele anschaulich erläutert wird, um die für Gebrauchstexte zu fordernde Schöpfungshöhe zu begründen (BGH GRUR 2002, 958, 960 - Technisches Regelwerk ; BGH GRUR 1987, 166, 167 - AOK-Merkblatt ), ist hier mit dem Landgericht anzunehmen, dass die Mietspiegelbroschüre als Schriftwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 79/88

    DIN-Normen gemeinfrei, wenn sie als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Dies sei aber nicht zwingende Folge, sondern setze wie die Entscheidung "DIN-Normen" des BGH (GRUR 1990, 1003) zeige voraus, dass auf das Werk als verbindliche Regelung Bezug genommen werde.

    Maßgeblich ist hierfür insbesondere, dass es sich dabei um konkrete Verweisungen in amtlichen Verlautbarungen handelte, durch welche unmittelbar unbestimmte Rechtbegriffe (in BGH GRUR 1990, 1003 - DIN-Normen - die unbestimmten Rechtsbegriffe "allgemein anerkannte Regeln der Baukunst (und Technik)") konkretisiert wurden (LGU S. 24 unter II. 6. c) dd) (4) der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 95 (2) Bei deren Beantwortung ist das Landgericht von zutreffenden, der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechenden Grundsätzen ausgegangen (LGU S. 11), allerdings ohne in Bezug auf die Textteile ausdrücklich darauf abzuheben, dass bei Schriftgut, das Gebrauchszwecken dient, für die Annahme eines Schriftwerkes i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG grundsätzlich ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerklichen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials erforderlich ist (BGH GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung ; BGH GRUR 1986, 739 - Anwaltsschriftsatz ; siehe auch BGH GRUR 1984, 659, 661 - Ausschreibungsunterlagen : erforderlich sei eine durchschnittliches Ingenieursschaffen deutlich überragende individuelle Eigenart des Werks; aus der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG München GRUR 2008, 337 - Presserechtliches Warnschreiben - zu einem Anwaltsschriftsatz und OLG Düsseldorf ZUM 2003, 496, 498 f.: die kurze Vorstellung und Beschreibung zweier neuer Softwareprodukte in einem in einer Fachzeitschrift erschienenen Artikel als Gebrauchstext sei nur bei deutlichem, erheblichem Überragen der Durchschnittsgestaltung schutzfähig).

    Die bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG bestehenden geringeren Anforderungen an die Schutzfähigkeit gelten für solche (Schrift-)Werke nicht (BGH GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung ;… vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 225).

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2010 (17 O 387/09) wird.

    Rn. 60 unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2010 - 17 O 387/09 - wird festgestellt, dass der Kläger durch Anfertigung von Kopien des seit 01.08.2008 gültigen Mietspiegels für die Stadt H. keinen urheberrechtlichen Ansprüchen der Beklagten ausgesetzt ist.

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 130 Zudem geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 573, NZM 2009, 395 und 429; Urteil vom 30.9.2009, VIII ZR 276/08, BeckRS 86043) ersichtlich davon aus, dass ein Mietspiegel nicht unbedingt "allgemein zugänglich" sein muss, was er aber bei gemeinfreier Verbreitungsmöglichkeit i.d.R. wäre.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Rn. 126 (aaa) Entscheidend ist, dass nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 17 - Bodenrichtwertsammlung ; weitere Nachw. auf LGU S. 26 unter aa)) ein besonderes Interesse daran vorliegen muss, das nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet ist, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks für jedermann freigegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, wie die Rechtsordnung bereits auf andere Weise die Zugänglichkeit der Information sicherstellt (BGH GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD ).
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 261/03

    Sächsischer Ausschreibungsdienst

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08

    Notwendigkeit der Beifügung eines Mietspiegels für die ordnungsgemäße Begründung …

  • BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 175/03

    Vergaberichtlinien

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 145/84

    AOK-Merkblatt

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 129/81

    VOB/C

  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 4 U 228/79

    Prüfungsformular

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

  • OLG München, 16.10.2007 - 29 W 2325/07

    Zitate von Anwaltsschriftsätzen

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 1143/90

    Verfassungsmäßigkeit des fehlenden Urheberrechtsschutzes für als Technische …

  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 101/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Wertgrenze

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 144/01

    Urheberrechtlicher Schutz journalistischer Artikel in einer Computerzeitschrift

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/10

    BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Glücksspielwerbung

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Rechtsprechung
   OLG München, 19.02.2010 - 32 W 827/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5794
OLG München, 19.02.2010 - 32 W 827/10 (https://dejure.org/2010,5794)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.2010 - 32 W 827/10 (https://dejure.org/2010,5794)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 32 W 827/10 (https://dejure.org/2010,5794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 721
    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Bewilligung einer Räumungsfrist durch Beschluss

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zur Bewilligung einer Räumungsfrist durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Bewilligung einer Räumungsfrist durch Beschluss

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 945
  • NZM 2010, 720
  • ZMR 2010, 524
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 14.03.1986 - 9 T 45/86
    Auszug aus OLG München, 19.02.2010 - 32 W 827/10
    Rn. 5 Der in dem Einspruchsschriftsatz enthaltene Antrag nach § 721 ZPO war auch nicht als sofortige Beschwerde gegen die Nichtbewilligung der Räumungsfrist auszulegen (vgl. LG Köln NJW-RR 1987, 143), da ausdrücklich von den anwaltschaftlich vertretenen Beklagten Einspruch eingelegt wurde, zumal die Einspruchseinlegung auch geboten war, da der Anwalt den sicheren Rechtsbehelf zur Erreichung der Räumungsfrist ergreifen muss und er sich nicht darauf verlassen kann, dass sich das zuständige Gericht der Rechtsauffassung des LG Köln anschließen werde.
  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18

    Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?

    Die hier jetzt insofern nur noch zu treffende Entscheidung gemäß § 721 ZPO kann das erkennende Gericht jedoch auch nur in einem End-Anerkenntnisurteil treffen (OLG München, Beschluss vom 19.02.2010, Az.: 32 W 827/10, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 945; LG Rostock, Beschluss vom 11.08.2000, Az.: 2 T 253/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 442 f.; LG Berlin, Beschluss vom 16.07.1992, Az.: 67 T 52/92, u.a. in: WuM 1994, Seite 385;… Seibel, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 721 ZPO, Rn. 7;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar, 76. Auflage 2018, § 721 Rn. 6), da die Anordnung nach § 721 Abs. 1 ZPO erst nach der mündlichen Verhandlung durch ein Urteil ergeht.

    Würde eine solche Entscheidung nach § 721 ZPO nicht in einem Urteil erfolgen, obwohl die Beklagtenseite den Antrag rechtzeitig im Sinne von § 721 ZPO - also vor Schluss der mündlichen Verhandlung - angebracht hat, könnte die Beklagtenseite ggf. sogar gemäß § 721 ZPO in Verbindung mit § 321 ZPO eine Urteilsergänzung beantragen (OLG München, Beschluss vom 19.02.2010, Az.: 32 W 827/10, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 945; LG Rostock, Beschluss vom 11.08.2000, Az.: 2 T 253/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 442 f.).

  • OLG Dresden, 19.06.2019 - 5 U 1168/19

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses

    Über die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Absatz 1 ZPO kann das zuständige Prozessgericht nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entscheiden (Anschluss BGH WuM 2014, 354; OLG München NZM 2010, 720).

    Auch wenn man zugunsten der Beklagten zu 2) und zu 3) die Anwendbarkeit von § 721 ZPO bejaht, kann über die Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO vom Senat nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.2014, V ZR 74/14, WuM 2014, 354; OLG München, Beschluss vom 19.02.2010, 32 W 827/10, NZM 2010, 720;… Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 721 ZPO, Rn. 36;… Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 721 Rn. 7;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 721 Rn. 9).

  • LG Lüneburg, 25.03.2025 - 6 S 8/25

    Räumungsbegehren aufgrund einer Eigenbedarfskündigung

    Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO wäre bereits unzulässig, da eine Räumungsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09 - Beschluss vom 24. April 2014 - V ZR 74/14 -, jeweils zitiert nach juris; ebenso OLG München, Beschluss vom 19. Februar.2010, 32 W 827/10, NZM 2010, 720; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 U 1168/19 -, zitiert nach juris) nicht isoliert - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - möglich ist.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9346
LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 51/09 (https://dejure.org/2009,9346)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.06.2009 - 6 S 51/09 (https://dejure.org/2009,9346)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 6 S 51/09 (https://dejure.org/2009,9346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines früheren Mieters und jetzigen Eigentümers gegen den Zwangsverwalter auf Auszahlung der vom Vermieter nicht erhaltenen Kaution im Zeitpunkt des Zuschlags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kaution erhalten: Muss Zwangsverwalter dennoch Kaution des in der Zwangsversteigerung erwerbenden Mieters auszahlen? (IMR 2009, 443)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 88
  • NZM 2009, 817
  • NZM 2010, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution

    Auszug aus LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 51/09
    Hieraus folgt in Verbindung mit der mietvertraglichen Sicherungsabrede, dass der Zwangsverwalter im Grundsatz bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen verpflichtet ist, nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Kaution herauszugeben, auch wenn er sie nicht von dem Schuldner erhalten hat (BGH NJW 2003, 3342; NJW-RR 2005, 1029; WuM 2009, 289).

    Wenn der Verwalter von dem Mieter etwa die Leistung einer noch nicht gezahlten Kaution verlangen sowie zur Befriedigung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter auf die Kaution zurückgreifen darf, dann ist es grundsätzlich gerechtfertigt, dass er auch die Kautionszahlung an den Vermieter gegen sich gelten lassen muss (BGH NJW-RR 2005, 1029).

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 184/08

    Vorliegen der Pflicht zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit geleisteten …

    Auszug aus LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 51/09
    Hieraus folgt in Verbindung mit der mietvertraglichen Sicherungsabrede, dass der Zwangsverwalter im Grundsatz bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen verpflichtet ist, nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Kaution herauszugeben, auch wenn er sie nicht von dem Schuldner erhalten hat (BGH NJW 2003, 3342; NJW-RR 2005, 1029; WuM 2009, 289).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 11/03

    Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Herausgabe der Mietkaution

    Auszug aus LG Bonn, 04.06.2009 - 6 S 51/09
    Hieraus folgt in Verbindung mit der mietvertraglichen Sicherungsabrede, dass der Zwangsverwalter im Grundsatz bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen verpflichtet ist, nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Kaution herauszugeben, auch wenn er sie nicht von dem Schuldner erhalten hat (BGH NJW 2003, 3342; NJW-RR 2005, 1029; WuM 2009, 289).
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