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   BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20   

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https://dejure.org/2020,24372
BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20 (https://dejure.org/2020,24372)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20 (https://dejure.org/2020,24372)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - NotSt (B) 1/20 (https://dejure.org/2020,24372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 105 BNotO, § ... 67 Abs. 1 BDG, § 146 Abs. 1, § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 3 BDG, § 65 Abs. 1 VwGO, § 58 Abs. 2 BDG, § 66 Satz 1 VwGO, § 46 Abs. 3 BDG, § 87a Abs. 1 Nr. 6 VwGO, § 67 Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 92 BNotO, § 75 Abs. 1 BNotO, § 94 BNotO, § 75 Abs. 6 BNotO, § 122 BRAO, § 77 Abs. 1 BDG, § 154 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Beiladung der Landesnotarkammer als Dritte auf Antrag i.R.e. Disziplinarklage zur Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • Anwaltsblatt

    § 96 BNotO, § 3 BDG, § 65 VwGO
    Keine Beiladung der Notarkammer in gerichtlichen Disziplinarverfahren

  • rewis.io

    Notarverfahren: Beiladung der Notarkammer im gerichtlichen Disziplinarverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1 ; BNotO § 67 Abs. 1 S. 2
    Beiladung der Landesnotarkammer als Dritte auf Antrag i.R.e. Disziplinarklage zur Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarklage gegen einen Notar - und die Beiladung der Notarkammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 226, 239
  • AnwBl 2020, 623
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 4; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276; jeweils m.w.N.).

    Erforderlich ist dabei, dass der Inhalt der Entscheidung die Rechtsposition des Dritten berührt (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276, 277).

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20
    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung auch ihnen gegenüber eintreten, aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2).

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 4; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04

    Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20
    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung auch ihnen gegenüber eintreten, aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2).

    Der Beizuladende muss also zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung stehen, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2).

  • VGH Hessen, 07.02.2007 - 26 BD 2924/06

    Keine Beiladung der DB AG zu einem Disziplinarverfahren

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20
    Wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt, wird die Möglichkeit der Beiladung Dritter im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren von Rechtsprechung (HessVGH, NVwZ-RR 2007, 566) und Literatur (Schmiemann in Schütz/Schmiemann, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 4. Aufl., Teil D, § 3 Ziff. 2.3; Weiß in GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Teil 3, M § 3 Rn. 43; Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl., § 3 Rn. 10; Kintz in BeckOK VwGO, Stand 1. April 2020, § 65 Rn. 2; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 65 Rn. 8) abgelehnt.

    Dies führte im Ergebnis zu einer gesetzeswidrigen Verlagerung der Disziplinargewalt der Aufsichtsbehörde auf die Kammer (vgl. HessVGH, NVwZ-RR 2007, 566, 567).

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 8/08

    Beschwerdebefugnis der Notarkammer gegen die Aufhebung einer an einen

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20
    Das Recht zu einer allgemeinen Legalitäts- oder Legitimitätskontrolle steht ihr hingegen nicht zu (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2008 - NotZ 8/08, NJW-RR 2009, 349 Rn. 7).
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 7/22

    Erlöschen des Notaramts; Altersgrenze gemäß § 48a BNotO

    Es spricht schon viel dafür, dass die rechtlichen Interessen der Landesnotarkammer durch die Entscheidung nicht berührt werden und daher die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 VwGO nicht vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2020 - NotSt(B) 1/20, BGHZ 226, 239 Rn. 6 ff. mwN).
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