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Weitere Entscheidungen unten: OLG Saarbrücken, 19.05.2009 | OLG Celle, 16.04.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10907
OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09 (https://dejure.org/2009,10907)
OLG München, Entscheidung vom 12.06.2009 - 31 AR 332/09 (https://dejure.org/2009,10907)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 31 AR 332/09 (https://dejure.org/2009,10907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Frist für einen Verweisungsantrag des Beklagten

  • Judicialis

    GVG § 101; ; GVG § 102; ; ZPO § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 101; GVG § 102; ZPO § 36
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantragung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantragung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 946
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190;… Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden …

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Wird die gesetzte Frist auf Antrag verlängert, wie hier, so ist der vor Ablauf der verlängerten Frist gestellte Antrag fristgerecht (h. M.; LG Düsseldorf MDR 2005, 709;… MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. § 101 GVG Rn. 4;… Kissel/Mayer GVG 5. Aufl. § 101 Rn. 6;… Zöller/Lückemann § 101 GVG Rn. 1;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 101 GVG Rn. 2;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 101 GVG Rn. 5; Schneider MDR 2000, 725).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190;… Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • LG München I, 18.03.2009 - 14 HKO 13286/08

    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Verweisung des Rechtsstreits an die …

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese lehnte die Übernahme ab, weil sie den Antrag der Beklagten als verspätet ansieht (LG München I vom 18.3.2009, 14HK O 13286/08 = MDR 2009, 647).
  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten hindert nicht die Bestimmung des zuständigen Gerichts, hier der Kammer für Handelssachen als zuständigen Spruchkörper, nach § 36 ZPO (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen …

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190;… Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • LG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2a O 170/04

    Rechtzeitigkeit des Antrages auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Wird die gesetzte Frist auf Antrag verlängert, wie hier, so ist der vor Ablauf der verlängerten Frist gestellte Antrag fristgerecht (h. M.; LG Düsseldorf MDR 2005, 709;… MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. § 101 GVG Rn. 4;… Kissel/Mayer GVG 5. Aufl. § 101 Rn. 6;… Zöller/Lückemann § 101 GVG Rn. 1;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 101 GVG Rn. 2;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 101 GVG Rn. 5; Schneider MDR 2000, 725).
  • LG Heilbronn, 24.05.2002 - 7 O 16/02
    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Die gegenteilige Mindermeinung (LG Heilbronn MDR 2003, 231, Anm. Willmerdinger; LG München I MDR 2009, 647) überzeugt nicht.
  • LG Bonn, 20.04.2000 - 3 O 406/99
    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Etwas anderes ist es, wenn, etwa nach ergänzendem Klagevorbringen, erneut eine Frist zur Erwiderung gesetzt wird; dann handelt es sich nicht mehr um die ursprüngliche Klageerwiderungsfrist (richtig gesehen von LG Bonn MDR 2000, 724).
  • OLG München, 12.11.2009 - 31 AR 521/09

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Aufsichtsrat als "Vorsteher"

    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung ist auf den hier zu entscheidenden Fall einer Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar (OLG München MDR 2009, 946;… Zöller/Lückemann § 102 GVG Rn. 4, 6).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7217
OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109 (https://dejure.org/2009,7217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109 (https://dejure.org/2009,7217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - 109 (https://dejure.org/2009,7217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall - Anscheinsbeweis auch auf der Autobahn!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch auf Autobahnen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auffahrender muss Fahrfehler des anderen beweisen

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall und Fahrspurwechsel auf der Autobahn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem unmittelbar vorangegangenen Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls auf Grund eines Auffahrunfalls nach einem Fahrspurwechsel; Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall bei einem Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden; Folgen des Erfolgens des Fahrspurwechsels in engem ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 323
  • MDR 2009, 1336
  • NZV 2009, 556
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Aufgabe desjenigen, gegen den der Anscheinsbeweis spricht, ist es, den ihm prozessual zum Nachteil gereichenden Anschein dadurch zu widerlegen oder zu erschüttern, dass Umstände bewiesen werden, nach denen ein atypischer Verlauf zumindest ernsthaft möglich erscheint (BGH NZV 89, 105: Hentschel a.a.O. Rdn. 18 zu § 4 StVO mwNw.).

    Damit liegen Umstände vor, unter denen im allgemeinen der Verschuldensanschein gegen den auffahrenden Hintermann spricht (BGH NZV 89, 105; VersR 1987, 1241; 1982, 672).

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Rn. 43 Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Meinung vertreten, dass nur die bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden wechselte, den Anscheinsbeweis erschüttern kann (so im Ergebnis wohl BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05; Fundstelle bei juris Rn.2 ff. mwNw; BGH VersR 1987, 358, 359 f.;… Hentschel a.a.O.;… Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. Rn. 24 zu § 4 StVO; OLG Naumburg VM 03, 45; OLG Koblenz NZV 93, 28).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Rn. 43 Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Meinung vertreten, dass nur die bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden wechselte, den Anscheinsbeweis erschüttern kann (so im Ergebnis wohl BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05; Fundstelle bei juris Rn.2 ff. mwNw; BGH VersR 1987, 358, 359 f.;… Hentschel a.a.O.;… Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. Rn. 24 zu § 4 StVO; OLG Naumburg VM 03, 45; OLG Koblenz NZV 93, 28).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Wenn hiernach feststeht, dass sich der Vordermann in Schrägfahrt befunden hat oder wenn eine "Eckkollision" vorliegt (Senat in MDR 2006, 329), kann der Anscheinsbeweis als widerlegt oder zumindest als erschüttert angesehen werden.
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Rn. 42 Einige Obergerichte gehen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, aber streitig und nicht aufklärbar ist, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt wurde oder nicht, davon aus, dass der Anscheinsbeweis versage und dass eine hälftige Schadensteilung zu erfolgen habe (so etwa OLG Celle, VersR 82, 960; KG NVZ 2006, 374; OLG Köln Urt. v. 17.12.2004, Az. 9 U 178/02).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Begründet wird dies damit, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden habe (so OLG München NZV 1989, 438, allerdings für eine andere Unfallkonstellation).
  • OLG Koblenz, 03.08.1992 - 12 U 798/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Rn. 43 Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Meinung vertreten, dass nur die bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden wechselte, den Anscheinsbeweis erschüttern kann (so im Ergebnis wohl BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05; Fundstelle bei juris Rn.2 ff. mwNw; BGH VersR 1987, 358, 359 f.;… Hentschel a.a.O.;… Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. Rn. 24 zu § 4 StVO; OLG Naumburg VM 03, 45; OLG Koblenz NZV 93, 28).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Hierbei sind nach ständiger Rechtsprechung nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder mit dem Maßstab des § 286 ZPO bewiesen und die darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind ( BGH NJW 2000, 3069;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. Rdn. 5 zu § 17 StVG).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Dabei muss ein konkreter typischer Geschehensablauf unstreitig oder bewiesen sein (BGH NZV 96, 231); das bloße Vorliegen eines abstrakten Unfalltyps (z.B. Vorfahrtsfall) genügt nicht (…Hentschel a.a.O. Rdn. 157 a Einleitung).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Damit liegen Umstände vor, unter denen im allgemeinen der Verschuldensanschein gegen den auffahrenden Hintermann spricht (BGH NZV 89, 105; VersR 1987, 1241; 1982, 672).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn …

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft …

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (z. B. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG Rdn. 4, 5 m. w. N.).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Rn. 6 2. Ein anderer Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass nur die seitens des Auffahrenden bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden gewechselt sei, den Anscheinsbeweis erschüttern könne (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteile vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08, NZV 2009, 556, 557 f. und vom 19. Juli 2005 - 9 U 290/04, MDR 2006, 329; OLG Zweibrücken, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 U 19/08, SP 2009, 175 und OLG Köln, Urteil vom 29. Juni 2004 - 9 U 176/03, RuS 2005, 127; ebenso wohl auch OLG Naumburg, Urteil vom 6. Juni 2008 - 10 U 72/07, NZV 2008, 618, 620; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juni 2008 - 1 U 5/08, SP 2009, 66, 67; OLG Frankfurt, Urteil vom 2. März 2006 - 3 U 220/05, VersR 2006, 668, 669 und OLG Koblenz, Urteil vom 3. August 1992 - 12 U 798/91, NZV 1993, 28).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden …

    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist dabei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953; Senat, Urteil vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - 109, OLGR 2009, 636; Urteil vom 29. Juni 2017 - 4 U 62/16).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2704
OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung eines Versicherungsmaklers für unrichtige Angaben gegenüber dem Gebäudeversicherer: Erstattungsfähiger Schaden; Mitverschulden des Versicherungsnehmers; Verwertung der Ermittlungsakte bei Brandstiftungsverdacht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 VVG a.F.; § 286 ZPO
    Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben; Pflichten des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers im ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; VVG a. F. § 61

  • IWW
  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Haftung des Versicherungsmaklers für unrichtige Angaben gegenüber dem Gebäudeversicherer

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; VVG § 61 a.F.
    Schadensersatzpflicht des Versicherungsmaklers wegen Weitergabe erkennbar unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers; Umfang des Schadensersatzes; Anforderungen an den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben; Pflichten des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Gebäudefeuerversicherung -, Haftung des VM, Informationspflicht des VM, Befragungspflicht, Risikoerforschungspflicht, Risikobegutachtungspflicht, Risikoerkundungspflicht, Begutachtungspflicht

  • vertriebsrecht-blog.de (Leitsatz)

    Haftung des Versicherungsmaklers für Leistungsverlust wegen Falschangaben

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zur Maklerhaftung: Besichtigungspflicht und Pflicht zur Angabenprüfung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zur Maklerhaftung: Mitverschulden bei falschen Angaben im Antrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Indizien für Versicherungsbetrug durch Versicherungsnehmer - Versicherungsmakler muss trotz Falschangaben im Antrag Schaden nicht ersetzen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Pflichtenkreis eines Versicherungsmaklers

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Dem entspricht, dass der Versicherungsmakler von sich aus das Risiko untersucht, das Objekt prüft und den Versicherungsnehmer als seinen Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu plazieren, unterrichten muss (BGHZ 94, 356 ff.).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 309/04

    Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Formularmäßiger Ausschluss von …

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGH NJW-RR 2005, 1425).
  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1515/07

    Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung wegen eines Brandschadens: …

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Die Rechtsprechung spricht in solchen Fällen von einem "üblichen" Fall einer Eigenbrandstiftung vor, bei welchem ein leer stehendes Haus in Brand gesetzt wurde, was es dem Eigentümer ermöglicht, die Versicherungssumme für das Haus sowie die Kosten der Beseitigung des Brandschutts von der Versicherung zu kassieren und zusätzlich das vorhandene Baugrundstück zu verkaufen oder aber im Falle einer Neuwertversicherung ein entsprechendes Haus an gleicher Stelle mit besseren Vermarktungschancen als Neubau aufzubauen (OLGR Koblenz 2009, 162).
  • OLG Schleswig, 13.11.2008 - 16 U 14/08

    Beigezogene Akten und Beibringungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 20 U 16/18

    Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation

    Er hat als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen (…vgl. BGH Urt. v. 10.3.2016 - I ZR 147/14, WM 2016, 1632 Rn. 18 m. w. N.;… BGH Urt. v. 22.5.1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356 = VersR 1985, 930 = juris Rn. 11;… OLG Hamm Urt. v. 30.4.2012 - 18 U 141/06, r+s 2015, 475 = juris Rn. 81; OLG Celle Urt. v. 6.4.2009 - 11 U 220/08, r+s 2011, 117 = juris Rn. 27;… Matusche-Beckmann, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl. 2015, § 5 Rn. 274 ff.;… Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 61 Rn. 8 f.).

    Rn. 30 Sollte der beratende Geschäftsführer der Beklagten hingegen gleichwohl eine Besichtigung der zu versichernden Objekte vorgenommen haben, hätte er den Antrag mit der unzutreffend beantworteten Zeichnungsfrage 3 nicht an den Versicherer weiterreichen dürfen (vgl. OLG Celle Urt. v. 6.4.2009 - 11 U 220/08, r+s 2011, 117 = juris Rn. 29-31 mit Anm. Neuhaus, jurisPR-VersR 6/2009 Anm. 3).

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 12 U 218/09

    Beratungs- und Hinweispflichten des Rechtsanwalts hinsichtlich …

    Für die hier maßgebliche Ausschlussfrist des 2.1.1.1 AUB 2001 gilt Gleiches (OLG Karlsruhe; Urt. v. 18.12.2008 - 9 U 141/08, RuS 2009, 396;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.11.2004 - 5 U 143-02-14).
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