Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00   

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https://dejure.org/2001,1568
OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00 (https://dejure.org/2001,1568)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2001 - 14 U 89/00 (https://dejure.org/2001,1568)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 14 U 89/00 (https://dejure.org/2001,1568)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Radfahrerunfall: Alleinhaftung des einen Gehweg in falscher Richtung befahrenden Radfahrers bei Kollision mit einem Kraftfahrzeug an einer Straßeneinmündung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 StVG ; § 18 StVG ; § 2 StVO ; § 8 StVO
    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg; Kollision; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg; Kollision; Verschulden

  • RA Kotz

    Radfahrer auf Gehweg angefahren - Haftet der Autofahrer?

  • Judicialis

    StVG § 9; ; StVG § 18; ; StVO § 2; ; StVO § 8

  • RA Kotz

    Radfahrer auf Gehweg angefahren - Haftet der Autofahrer?

  • RA Kotz

    Radfahrer fährt auf Fußgängerweg - Unfall mit Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Nebenstraße abbiegenden PKW mit einem auf dem Radweg als Geisterfahrer fahrenden Fahrradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt Gehweg

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung zwischen PKW und Radfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1236
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Das Radfahren des Klägers auf dem Gehweg, zudem in der falschen Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos (vgl. OLG Hamm VersR 1986, 1246, 1247; OLG Schleswig r + s 1991, 261; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 547).
  • OLG Hamm, 10.03.1995 - 9 U 208/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden PKW mit einem den

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Ein Vorfahrtsrecht des Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist bereits begrifflich ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1120, 1121; OLG Hamm VersR 1987, 1246, 1247, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO Rn. 29 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Ein Vorfahrtsrecht des Radfahrers, der auf für den Radverkehr nicht zugelassenen Flächen fährt, ist bereits begrifflich ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1120, 1121; OLG Hamm VersR 1987, 1246, 1247, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO Rn. 29 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.10.1996 - 6 U 68/96
    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
  • OLG Schleswig, 19.06.1991 - 9 U 86/89
    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Das Radfahren des Klägers auf dem Gehweg, zudem in der falschen Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos (vgl. OLG Hamm VersR 1986, 1246, 1247; OLG Schleswig r + s 1991, 261; OLG Karlsruhe NJW-RR 1991, 547).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.1991 - 10 U 103/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00
    Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
  • OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02

    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit

    Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261; vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).

    Auch die daraus vom Landgericht gezogene Konsequenz, dass die Klägerin ihren Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen hat, ist zutreffend und steht insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR Celle 2001, 224), sodass auch der Hinweis der Berufungsbegründung, das Urteil sei von einem 'Proberichter' gefällt worden, völlig neben der Sache liegt.

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    So ist unverständlich, warum die Beklagten einerseits darauf hinweisen, dass andere Gerichtsentscheidungen "mit dem konkreten Fall direkt zu tun haben müssen", andererseits eine Entscheidung des OLG Celle bemühen (OLG Celle Urt. v. 14.06.2001 - 14 U 89/00 [BeckRS 2001, 30186572]), die einen auf dem Gehweg in falscher Fahrtrichtung fahrenden Radfahrer betrifft.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    3a) Es liegt deshalb in rechtlicher Hinsicht die Schlussfolgerung nahe, auch Führern anderer Fahrzeuge, die nicht zur Radwegbenutzung berechtigt sind, schon rein begrifflich ein Vorfahrtrecht zu versagen (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit Hinweis darauf, dass auch einem verbotswidrig den Gehweg befahrenden Radfahrer niemals ein Vorfahrtsrecht zustehen könne mit Verweis auf OLG Celle, MDR 2001, 1236; KG VM 1990, 35; OLG Hamm VersR 1987, 1246 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Berlin, 12.02.2020 - 44 O 203/18

    Kollision zwischen Fahrzeug und von Gehweg auf Fahrbahn fahrenden Fahrrad

    Dass in einer solchen Situation, in der ein erwachsener Radfahrer verbotswidrig auf einem Gehweg fährt, ein grober Verkehrsverstoß liegt, gegenüber welchem die Betriebsgefahr des Unfallgegners in der Regel vollständig zurücktritt, und zwar selbst dann, wenn den KfZ-Fahrer die erhöhten Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO treffen, entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vergl. nur OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 U 222/02 -, Rn. 4, juris mit zahlr weiteren Nachweisen, u.a. auf OLG Celle OLGR 2001, 224 OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261), welcher das erkennende Gericht sich anschließt.
  • LG Lübeck, 13.07.2016 - 4 O 243/15

    Radfahrer benutzt Gehweg gegen Fahrtrichtung

    Gleiches gilt, wenn eine Kollision eines einen Gehweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrers mit einem Pkw-Fahrer erfolgt, welcher aus einer Straßeneinmündung ausfahren möchte, selbst wenn dem Führer des Kraftfahrzeugs ein geringfügiges Verschulden zur Last zu legen ist; insbesondere dann, wenn die Einmündung der betreffenden Nebenstraße, aus welcher der Pkw ausfahren will, schwer einsehbar ist (OLG Celle 14.06.2001, 14 U 89/00, BeckRS 2001, 30186572; AG Ibbenbüren, ZfS 1995, 446).
  • LG Lübeck, 23.09.2005 - 2 O 49/04

    Haftung des Trägers der Straßenbaulast bei Schäden an einem PKW an einer

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Verschulden des Schädigers an dem Schadensereignis so deutlich überwiegt, dass die Betriebsgefahr vollständig zurück tritt (vgl. OLG Celle, MDR 2001, 1236).
  • LG Aachen, 18.09.2003 - 1 O 274/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls;

    Die Entscheidung des OLG Celle, ZfS 2001, S. 493, steht dem entgegen der Ansicht der Beklagten nicht entgegen.
  • AG Marienberg, 07.01.2022 - 3 C 306/21

    Haftung Radfahrer: Unfall auf Gehweg mit hoher Geschwindigkeit

    Das Amtsgericht Marienberg schließt sich insoweit der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung des OLG Celle (ZfS 2001, 493, Seite 3 der Klageschrift, Blatt 12 d.A.) an.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10259
OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00 (https://dejure.org/2001,10259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2001 - 22 U 150/00 (https://dejure.org/2001,10259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 22 U 150/00 (https://dejure.org/2001,10259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers; Hinweis auf Straßenbaustelle; Absperrschranke; Gefahrzeichen; Anforderung an die Absicherung einer Baustelle

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers - innerstädtische Baustelle - ausgekofferte Fahrbahn - Sperrschranke und Schilder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 38/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00
    Die Warnung muß so beschaffen sein, daß ein Verkehrsteilnehmer bei Anwendung durchschnittlicher Eigensorgfalt den betreffenden Bereich tatsächlich als Baustelle erkennen kann (vgl. OLG Hamm, OLGR 1998, 325, 326).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 18 U 202/92

    Verkehrssicherungspflicht; Straßenbenutzer; Baustraße; Kanaldeckel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 150/00
    Das gilt auch, soweit Kanalschächte und deren Abdeckungen nach dem Auskoffern der Fahrbahnbefestigung über das verbliebene Straßenniveau herausragen (vgl. OLG Düsseldorf, 18. Zivilsenat, VersR 1993, 1029 = OLGR 1993, 86 nur LS).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Verweisungsprivileg bei Haftung

    Dessen Pflicht leitet sich aus dem allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsatz her, dass jeder, der eine Gefahrenquelle für den Verkehrs schafft, alles ihm Zumutbare zu tun hat, um eine Verwirklichung dieser Gefahr zu verhindern (BGH VersR 1977, 543, 544 = MDR 1977, 656; NJW-RR 1989, 918, 919; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2001 - 22 U 150/00, OLGR Düsseldorf 2001, 224 jeweils speziell zu Baumaßnahmen im Straßenraum).
  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Zwar ist die Beklagte als Bauunternehmerin für den Zustand der Straße und die Absicherung der Baustelle verantwortlich (Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 222; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001, Az.: 22 U 150/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1998, Az.: 15 U 124/97).
  • OLG Koblenz, 19.07.2004 - 12 U 820/03

    Verkehrssicherungspflicht - Beschädigung eines tiefer gelegten Autos

    Weitere Maßnahmen für die Sicherheit des Straßenverkehrs waren nicht notwendig (vgl. OLG Hamm Urteil vom 17. Januar 1977 - 3 U 166/76; s.a. OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2001, 224, 225; LG Heidelberg VersR 1967, 191).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6742
OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99 (https://dejure.org/2000,6742)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.08.2000 - 5 UF 66/99 (https://dejure.org/2000,6742)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. August 2000 - 5 UF 66/99 (https://dejure.org/2000,6742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geschwisterbindung; Kontinuitätsgrundsatz; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kontinuitätsgrundsatz; Altersunterschied; Sorgerecht; Elterliche Sorge

  • Judicialis

    BGB § 1671

  • RA Kotz

    Grundsatz: Nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann einem Elternteil allein übertragen werden. Im übrigen kann es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99
    Eltern sollen und müssen Konsens suchen (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 1179; Senat, NJW 1998, 3786; FamRZ 1999, 40; OLGR 1998, 444), solange ihnen ein gemeinsames Erziehungshandeln zum Wohl des Kindes zumutbar und die darauf gerichtete Erwartung nicht unbegründet erscheint (Senat aaO; siehe auch Pummel DAVorm 1998, 153).
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 6 UF 141/99

    Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Erziehungseignung - alleiniges

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99
    Zwischen den beiden älteren Kindern und C... besteht eine positive geschwisterliche Verbundenheit, dass aber das Zusammenleben in einem Familienverbund wechselseitig helfen könnte, die Trennung der Eltern besser zu verarbeiten (zu diesem Aspekt siehe OLG Hamm, FamRZ 2000, 1039 bei zwei Kindern mit einem Altersunterschied von nur zwei Jahren), ist im Hinblick auf den großen Altersunterschied jedenfalls bezüglich C... nicht zu erwarten.
  • OLG Zweibrücken, 01.10.1998 - 5 UF 24/98

    Befristete Beschwerde des Kindesvaters gegen die Übertragung der elterlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99
    Eltern sollen und müssen Konsens suchen (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 1179; Senat, NJW 1998, 3786; FamRZ 1999, 40; OLGR 1998, 444), solange ihnen ein gemeinsames Erziehungshandeln zum Wohl des Kindes zumutbar und die darauf gerichtete Erwartung nicht unbegründet erscheint (Senat aaO; siehe auch Pummel DAVorm 1998, 153).
  • KG, 25.01.1996 - 16 UF 6806/95

    Umfang der Auskunftspflicht eines Selbständigen bei Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99
    Eltern sollen und müssen Konsens suchen (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 1179; Senat, NJW 1998, 3786; FamRZ 1999, 40; OLGR 1998, 444), solange ihnen ein gemeinsames Erziehungshandeln zum Wohl des Kindes zumutbar und die darauf gerichtete Erwartung nicht unbegründet erscheint (Senat aaO; siehe auch Pummel DAVorm 1998, 153).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 6 UF 198/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 5 UF 66/99
    Die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass die Eltern in der Lage sind, sich über Angelegenheiten des Kindes dem Grunde nach zu verständigen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1157).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/2000, 20 W 341/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8512
OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/2000, 20 W 341/00 (https://dejure.org/2001,8512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2001 - 20 W 341/2000, 20 W 341/00 (https://dejure.org/2001,8512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 20 W 341/2000, 20 W 341/00 (https://dejure.org/2001,8512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 25 Abs. 1, 2
    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

Verfahrensgang

  • AG Bad Homburg - 10 HRB 6700
  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/2000, 20 W 341/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1404
  • FGPrax 2001, 211
  • DB 2001, 1552
  • Rpfleger 2001, 497
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57

    Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Deshalb müssen die Handelsregistereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( RGZ 75, 139 ; BGH NJW 1959, 241 = DNotZ 1959, 136 ; BayObLG WM 1984, 1533 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; Senatsbeschl. NJW 1977, 2270 ).

    Denn wenn die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger sei zur Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Inhabers bereit, sich bereits verfestigt hat, kann die hierauf beruhende Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht mehr durch eine danach erfolgende Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses beseitigt werden (vgl. BGHZ 29, 1, 3 = DNotZ 1959, 136).

    § 25 Abs. 2 HGB durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung im zeitlichen Abstand von sechs bis zehn Wochen nach der Geschäftsübernahme nicht mehr wirksam erachtet (vgl. RGZ 75, 139 , RG HRR 1932 Nr. 256; BGHZ 29, 1 ,4 = DNotZ 1959, 136 ).

  • OLG Hamm, 13.08.1991 - 15 W 195/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Deshalb ist es für die Eintragungsfähigkeit eines angemeldeten Haftungsausschlusses als ausreichend anzusehen, wenn sich nach den von der Rspr. entwickelten Beurteilungskriterien ergibt, dass die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen jedenfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 ff.; LG Berlin NJW-RR 1994, 609 ; HK/Rüß, 5. Aufl., § 25 HGB , Rn. 16; Koller/Roth/Morck, a. a. 0., Rn. 8).

    Deshalb müssen die Handelsregistereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( RGZ 75, 139 ; BGH NJW 1959, 241 = DNotZ 1959, 136 ; BayObLG WM 1984, 1533 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; Senatsbeschl. NJW 1977, 2270 ).

    Das OLG Hamm hat einen Zeitablauf von acht Monaten als offensichtlich zu spät eingestuft ( NJW-RR 1994, 1119, 1121), in einem anderen Einzelfalle eine Eintragung nach fünf Monaten noch für möglich gehalten ( NJW-RR 1999, 398 ).

  • RG, 04.01.1911 - I 461/09

    Erwerb eines Geschäfts. Haftung für die Geschäftsschulden.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Deshalb müssen die Handelsregistereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( RGZ 75, 139 ; BGH NJW 1959, 241 = DNotZ 1959, 136 ; BayObLG WM 1984, 1533 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; Senatsbeschl. NJW 1977, 2270 ).

    § 25 Abs. 2 HGB durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung im zeitlichen Abstand von sechs bis zehn Wochen nach der Geschäftsübernahme nicht mehr wirksam erachtet (vgl. RGZ 75, 139 , RG HRR 1932 Nr. 256; BGHZ 29, 1 ,4 = DNotZ 1959, 136 ).

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Dabei besteht in Rspr. und Lit. sowohl über die dogmatische Begründung als auch über die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen erheblicher Streit (vgl. zum Meinungsstand Münch. Komm/Lieb, § 25 HGB , Rn. 9 ff.; Koller/Roth/Morck, 2. Aufl., § 25 HGB , Rn. 2 ff.; K. Schmidt, Handelsrecht, 5. Aufl., § 8 I 2 und 111 b sowie BGH NJW 1992, 911 = DNotZ 1992, 581 und 1996, 2867 je m. w. N.).

    Dementsprechend hat die Rspr. einen Erwerb nicht nur dann angenommen, wenn der zugrundeliegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäftes überhaupt fehlt (vgl. BGHZ 18, 248 ; NJW 1984, 1186 , NJW 1986, 581 , NJW 1992, 911 = DNotZ 1992, 581 ).

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98

    Haftung des Anwaltsnotars; Begriff des unerlaubten Bankgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    5. Notarrecht - Notarhaftung bei Anlagegeschäft (BGH, Urteil vom 29.3. 2001 - IX ZR 445/98) BNotO § 24 Abs. 1 KWG §§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; 32 Abs. 1 S. 1; 54 Abs. 1 Nr. 2 1. Zu der Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar oder als Rechtsanwalt tätig wird.
  • LG München I, 22.01.1998 - 17 HKT 623/98

    Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schwestergesellschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Das OLG Hamm hat einen Zeitablauf von acht Monaten als offensichtlich zu spät eingestuft ( NJW-RR 1994, 1119, 1121), in einem anderen Einzelfalle eine Eintragung nach fünf Monaten noch für möglich gehalten ( NJW-RR 1999, 398 ).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Dementsprechend hat die Rspr. einen Erwerb nicht nur dann angenommen, wenn der zugrundeliegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäftes überhaupt fehlt (vgl. BGHZ 18, 248 ; NJW 1984, 1186 , NJW 1986, 581 , NJW 1992, 911 = DNotZ 1992, 581 ).
  • BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54

    Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Dementsprechend hat die Rspr. einen Erwerb nicht nur dann angenommen, wenn der zugrundeliegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäftes überhaupt fehlt (vgl. BGHZ 18, 248 ; NJW 1984, 1186 , NJW 1986, 581 , NJW 1992, 911 = DNotZ 1992, 581 ).
  • OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98

    Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Deshalb müssen die Handelsregistereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( RGZ 75, 139 ; BGH NJW 1959, 241 = DNotZ 1959, 136 ; BayObLG WM 1984, 1533 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; Senatsbeschl. NJW 1977, 2270 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1995 - 8 U 26/95

    Zum Kaufpreisanspruch einer Sportartikelherstellerin gegenüber der Betreiberin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
    Maßgeblich ist hiernach, ob eine tatsächliche, einverständliche Übernahme des Geschäftsbetriebes in seinem Kern stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1310 ; Koller/Roth/ Morck, a. a. 0., Rn. 4; Baumbach/Hopt, 30. Aufl., § 25 HGB, Rn. 5; BayObLG NJW-RR 1988, 870 = DNotZ 1988, 515).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1977 - 20 W 231/77
  • OLG Hamm, 15.09.1987 - 29 U 337/86
  • RG, 25.11.1930 - III 38/30

    Inwieweit ist ein Kaufmann verpflichtet, die Mitteilung des Registergerichts über

  • OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Die gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB hängt allein von den nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Umständen ab, weswegen ein Erwerb nicht nur dann angenommen werden kann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäfts überhaupt fehlt (Hopt, a. a. O., § 25 Rdnr. 5, m. w. N.; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404, m. w. N. zur BGH-Rspr.).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05

    Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses

    Deshalb besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass es für die Eintragungsfähigkeit eines angemeldeten Haftungsausschlusses als ausreichend anzusehen ist, wenn sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ergibt, dass die Möglichkeit einer Bejahung der Haftungsvoraussetzungen jedenfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119; LG Berlin NJW-RR 1994, 609; OLG Düsseldorf NZG 2003, 774; BayObLG NZG 2003, 482; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404; HK-Ruß HGB, 5. Aufl., § 25 Rn. 16; Koller/Roth/Morck, a.a.O., Rn. 8).

    Deshalb müssen die Registereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (vgl. RGZ 75, 139; BGH NJW 1959, 241; BayObLG WM 1984, 1533; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404; OLG Düsseldorf NZG 2003, 1774; BayObLG NZG 2003, 482).

    Der Senat hat die Eintragung von Haftungsausschlüssen nach einem Zeitablauf von mehr als zehn Monaten (NJW-RR 2001, 1404) bzw. sieben Monaten (Beschluss vom 27. Mai 2002 - 20 W 176/02) als verspätet abgelehnt.

  • OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03
    In der Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass auch ohne vertragliche Vereinbarung gemäß § 25 Abs. 2 HGB der neue Inhaber die Beschränkung seiner Haftung in das Handelsregister eintragen lassen kann, wenn aufgrund der Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB vorliegen und von ihm dem Registergericht vorgetragen werden (vgl. OLG Hamm in NJW-RR 1999, 396 [397]; OLG Frankfurt in NJW-RR 2001, 1404 f.; so schon Wilhelm in NJW 1986, 1797 [1798]; siehe auch Baumbach/Hopt, 30. Aufl., HGB § 25 Rdn. 13).

    Insgesamt sieht der Senat so keine Veranlassung von der noch kürzlich im Grundsatz (durch BGH in NJW 2001, 1352) bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen, die auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird (siehe etwa OLG Düsseldorf in NJW-RR 2000, 332; OLG Hamm (15. ZS) in NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt in NJW-RR 2001, 1404 f.).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12, 14; OLG Hamm OLGR 1999, 39 [42]; BayObLG, WM 1984, 1533, [1534 f]; OLG Frankfurt OLGR 2001, 224 [225]).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 84/13

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des mit dem Erwerber eines

    Allerdings ist die Eintragung bereits dann vorzunehmen, wenn die Möglichkeit der Bejahung der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (BGH, NJW 1996, 2867; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1404), denn der Erwerber muss davor geschützt werden, dass das Registergericht die Eintragungsfähigkeit des Haftungsausschlusses verneint, das Prozessgericht auf Klage eines Gläubigers die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB indes bejaht.
  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10

    Eintragung des handelsrechtlichen Haftungsausschlusses durch das Registergericht

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).

    Die gesetzliche Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB hängt vielmehr von den nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Umständen ab, weswegen ein Erwerb nicht nur dann angenommen werden kann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag nichtig oder anfechtbar ist, sondern auch dann, wenn es an einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Handelsgeschäfts überhaupt fehlt (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 m. w. N. zur BGH-Rspr.).

  • OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

    Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss daher schon dann erfolgen, wenn eine Haftung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ernsthaft in Betracht kommt (OLG Hamm, aaO.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, S. 1404 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 14, m. w. N.).

    Als offensichtlich zu lang angesehen hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einen Zeitraum von zehn Monaten seit der tatsächlichen Geschäftsübernahme (NJW-RR 2001, S. 1404 f.).

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 2 Wx 123/09

    Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses durch das Registergericht

    Vielmehr ist ein vereinbarter Haftungsausschluss nur dann nicht einzutragen, wenn offensichtlich die Möglichkeit einer Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ausscheidet, wobei im Zweifel der Haftungsausschluss durch das Registergericht einzutragen ist (BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 211; OLG München, FGPrax 2008, 169; Röhricht/Graf von Westphalen/Ammon, HGB, 3. Auflage 2008, § 25 Rn. 42; Wälzholz, DStR 2003, 1453).
  • OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05

    Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von

    Es ist deshalb eine weite Auslegung des § 25 Abs. 1 HGB gerechtfertigt (OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 = VersR 2001, 497 [OLG Hamburg 01.10.1999 - 14 U 136/99] ; zit. nach Juris).
  • KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02

    Haftung des Geschäftsinhabers: Betriebsbezogenes Geschäft; Erwerb eines

    Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist allein die durch die Firmenfortführung nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht das interne Vertragsverhältnis, das sogar ganz fehlen kann (BGH NJW 1992, S. 911/912, OLG Frankfurt OLG-Report 2001, S. 224/225).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13

    Erwerberhaftung bei Firmenfortführung: Voraussetzungen der Eintragung eines

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4619
OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00 (https://dejure.org/2000,4619)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2000 - 14 WF 135/00 (https://dejure.org/2000,4619)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2000 - 14 WF 135/00 (https://dejure.org/2000,4619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1384 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 778
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 01.06.1993 - 29 W 35/93

    Geschäftswert eines Vaterschafts- und Unterhaltsverfahrens; Zahlung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1993 - 2 W 4/93
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Bamberg, 11.10.1989 - 2 U 4/88
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Hamm, 06.02.1984 - 15 W 440/83
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 14 WF 136/01
    In seiner Entscheidung vom 6.11.2000 (14 WF 135/00; FamRZ 2001, 778) hatte der Senat mit Rücksicht auf den Wortlaut des Gesetzes und die frühere Praxis einen Abzug des Kindergeldanteils nicht vorgenommen, den Streitwert also nach dem bloßen Prozentsatz des Regelbetrages angesetzt.

    An dieser Auffassung hält er aufgrund der Argumente in der Anmerkung von Quack (FamRZ 2001, 1384) nicht fest.

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14910
OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00 (https://dejure.org/2001,14910)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 W 667/00 (https://dejure.org/2001,14910)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 W 667/00 (https://dejure.org/2001,14910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes; Qualifizierung eines Antrages auf Zurückweisung der Berufung als echten Sachantrag; Umfang der erstattungfähigen Prozessgebühren im Falle einer Berufungseinlegung zur Fristwahrung und ohne ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Prozessgebühr der Berufungsbeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 896
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.09.1997 - 17 W 243/97

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei nur fristwahrend eingelegter

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00
    Die Klägerin weist vielmehr zu Recht darauf hin, dass nach mittlerweile wohl überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die dem Berufungsbeklagten entstandenen Kosten nur in Höhe einer halben (13/20) Prozessgebühr aus dem Streitwert des Berufungsverfahrens erstattungsfähig sind, wenn die Berufung zunächst nur fristwahrend - ohne bestimmte Sachanträge - eingelegt worden und vor ihrer Begründung wieder zurückgenommen worden ist (vgl. OLG Köln v. 15.09.1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841 [845] = OLGR Köln 1997, 323; OLG Hamburg JurBüro 1997, 141; OLG Naumburg JurBüro 1997, 484f.; Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort: Berufung; und Belz in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 39 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 23 W 79/96
    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00
    Die Klägerin weist vielmehr zu Recht darauf hin, dass nach mittlerweile wohl überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die dem Berufungsbeklagten entstandenen Kosten nur in Höhe einer halben (13/20) Prozessgebühr aus dem Streitwert des Berufungsverfahrens erstattungsfähig sind, wenn die Berufung zunächst nur fristwahrend - ohne bestimmte Sachanträge - eingelegt worden und vor ihrer Begründung wieder zurückgenommen worden ist (vgl. OLG Köln v. 15.09.1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841 [845] = OLGR Köln 1997, 323; OLG Hamburg JurBüro 1997, 141; OLG Naumburg JurBüro 1997, 484f.; Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort: Berufung; und Belz in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 39 jew. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 18.02.1997 - 4 W 243/96
    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2001 - 3 W 667/00
    Die Klägerin weist vielmehr zu Recht darauf hin, dass nach mittlerweile wohl überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die dem Berufungsbeklagten entstandenen Kosten nur in Höhe einer halben (13/20) Prozessgebühr aus dem Streitwert des Berufungsverfahrens erstattungsfähig sind, wenn die Berufung zunächst nur fristwahrend - ohne bestimmte Sachanträge - eingelegt worden und vor ihrer Begründung wieder zurückgenommen worden ist (vgl. OLG Köln v. 15.09.1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841 [845] = OLGR Köln 1997, 323; OLG Hamburg JurBüro 1997, 141; OLG Naumburg JurBüro 1997, 484f.; Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort: Berufung; und Belz in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 91 Rdn. 39 jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.02.2000 - 9 U 162/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9668
OLG Stuttgart, 02.02.2000 - 9 U 162/99 (https://dejure.org/2000,9668)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.2000 - 9 U 162/99 (https://dejure.org/2000,9668)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 9 U 162/99 (https://dejure.org/2000,9668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 711
    Vermietung von Immobilien - Aufklärungspflicht des Vermieters - offensichtliche Umstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2000 - 9 U 162/99
    Hat er dazu keine objektiven Daten, so muß er dies dem Kapitalanleger zumindest offenlegen (BGH WM 1993, 1238).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.2000 - 9 U 162/99
    Für eine Eigenhaftung des Vertreters aus dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens oder eines eigenen wirtschaftlichen Interesses am abgeschlossenen Geschäft (vgl. z.B. BGH NJW 1997, 1233) ist nichts vorgetragen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12570
OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00 (https://dejure.org/2000,12570)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.06.2000 - 7 UF 97/00 (https://dejure.org/2000,12570)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 7 UF 97/00 (https://dejure.org/2000,12570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 85 Abs. 2
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Fristenkontrolle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - 2 F 1132/98
  • OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00
    Diese mangelnden Vorkehrungen waren auch kausal für die hier maßgebliche Säumnis; denn bei der am Abend des 2.6.2000 vorzunehmenden Fristenkontrolle hätte die dafür vorgesehen Angestellte erkannt, dass mangels Fristenaustrags - bzw. wegen der Hinzufügung eines entsprechenden Zusatzes über die Nichtabsendung - hier noch etwas zu geschehen hätte, um die Frist zu wahren (BGH, FamRZ 1991, 423 f., NJW-RR 1992, 1277 , NJW 1994, 3171 ).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00
    Diese mangelnden Vorkehrungen waren auch kausal für die hier maßgebliche Säumnis; denn bei der am Abend des 2.6.2000 vorzunehmenden Fristenkontrolle hätte die dafür vorgesehen Angestellte erkannt, dass mangels Fristenaustrags - bzw. wegen der Hinzufügung eines entsprechenden Zusatzes über die Nichtabsendung - hier noch etwas zu geschehen hätte, um die Frist zu wahren (BGH, FamRZ 1991, 423 f., NJW-RR 1992, 1277 , NJW 1994, 3171 ).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZB 9/92

    Sorgfaltspflichten bei Fristenkontrolle

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00
    Diese mangelnden Vorkehrungen waren auch kausal für die hier maßgebliche Säumnis; denn bei der am Abend des 2.6.2000 vorzunehmenden Fristenkontrolle hätte die dafür vorgesehen Angestellte erkannt, dass mangels Fristenaustrags - bzw. wegen der Hinzufügung eines entsprechenden Zusatzes über die Nichtabsendung - hier noch etwas zu geschehen hätte, um die Frist zu wahren (BGH, FamRZ 1991, 423 f., NJW-RR 1992, 1277 , NJW 1994, 3171 ).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 101/95

    Nachweis fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung; Pflichten des

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.06.2000 - 7 UF 97/00
    Dies hätte zumindest bei der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Ausgangskontrolle (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1403 in ständiger Rechtsprechung) in der Weise geschehen müssen, dass die jeweilige Frist im Fristenkalender erst gelöscht worden wäre, wenn die betreffende Sendung rechtzeitig vor Ablauf der Postöffnungszeiten aus der Kanzlei zur Aufgabe bei der Post mitgenommen worden wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17222
OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98 (https://dejure.org/2000,17222)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2000 - 14 U 170/98 (https://dejure.org/2000,17222)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2000 - 14 U 170/98 (https://dejure.org/2000,17222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Streupflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft auf öffentlichen Strassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 112, 74 -76 f. m.N.) hat nämlich - in bezug auf § 1 Abs. 2 des Straßenreinigungsgesetzes NW, dessen Formulierung gleichfalls nur auf "gefährliche Stellen" von Fahrbahnen ohne den Zusatz "verkehrswichtiger Wege" abstellte - mit der Vorinstanz angenommen, dass jene Gesetzesfassung nichts an dem in der Rechtsprechung seit langem.
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91

    Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
    Die Oberlandesgerichte München (VersR 1992, 371 ) und Stuttgart (NJW 1987, 1831 ), letzteres offensichtlich in einem durch das Verkehrsaufkommen bedingten Sonderfall, wollen Einmündungen von Nebenstraßen in übergeordnete Straßen in die für letztere bestehende Streupflicht einbeziehen, wenn es sich bei den Einmündungen um (besonders) gefährliche Stellen handelt.
  • BGH, 15.01.1998 - III ZR 124/97

    Streupflicht einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
    Der BGH hat die Frage in dem von ihm entschiedenen Fall (VersR 1998, 1373 -1374 = MDR 1998, 402 -403) aus tatsächlichen Gründen offengelassen.
  • OLG Stuttgart, 16.12.1986 - 10 U 116/86

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Streupflicht; Maß und Umfang einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
    Die Oberlandesgerichte München (VersR 1992, 371 ) und Stuttgart (NJW 1987, 1831 ), letzteres offensichtlich in einem durch das Verkehrsaufkommen bedingten Sonderfall, wollen Einmündungen von Nebenstraßen in übergeordnete Straßen in die für letztere bestehende Streupflicht einbeziehen, wenn es sich bei den Einmündungen um (besonders) gefährliche Stellen handelt.
  • OLG Hamburg, 03.06.1988 - 14 U 19/88

    Innerstädtische Nebenstraße; Glatteisbildung an Einmündung; Gefährliche Stelle;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
    Das OLG Frankfurt (NJW 1988, 2546 ) sowie der Senat (NJW 1988, 3212 ) lehnen dies ab.
  • OLG Frankfurt, 24.05.1988 - 14 U 20/87

    Gemeinde; Streupflicht; Verkehrswichtigkeit einer Nebenstraße; Einmündungsbereich

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
    Das OLG Frankfurt (NJW 1988, 2546 ) sowie der Senat (NJW 1988, 3212 ) lehnen dies ab.
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