Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung Vorstand Vertrag Erfüllung Vertragserfüllung Konkurs Verein
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 42 Abs. 2 Satz 2, GmbHG § 64
Haftung Vorstand Vertrag Erfüllung Vertragserfüllung Konkurs Verein - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 45 Abs. 2 S. 2; GmbHG § 64
Haftung des Vorstandes auf Vertragserfüllung bei Konkurs des Vereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überschuldung eines eingetragenen Vereins im konkursrechtlichen Sinne aufgrund höherer Verbindlichkeiten gegenüber dem Zeitwert des Aktivvermögens; Rückgängigmachung von abgeschlossenen Geschäften zwischen dem Gläubiger und dem Vorstand des überschuldeten Vereins nach ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.10.1996 - 20 O 142/96
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 686
- VersR 1998, 1386
- WM 1999, 1043
- BB 1998, 99
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Nach der - bereits vom Landgericht zitierten - neueren Rechtssprechung zu der zu § 42 BGB parallelen Vorschrift des § 64 GmbH-Gesetz (BGH NJW 1994, 2220, 2224; BGH NJW-RR 1995, 289 f.) können die Gläubiger, die nach dem Entstehen der Konkursantragspflicht des Vorstandes Geschäfte mit der Gesellschaft abgeschlossen haben, verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht mit der überschuldeten Gesellschaft abgeschlossen.Dies hat nach allgemeinen Schadensersatzregeln zur Folge, daß der dem Vertragspartner auf diese Weise rechtswidrig und schuldhaft zugefügte Schaden zu ersetzen ist (BGH NJW 1994, 2220, 2223;… Staudinger/Coing, BGB, 12. Aufl., § 42 Rdn. 10).
- BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92
Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Die von ihnen bereits erbrachten Leistungen sind ihnen zu erstatten (BGH NJW 1993, 2107). - BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 187/81
Persönliche Inanspruchnahme eines Alleingesellschafters einer GmbH; Verletzung …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
"Überschuldung" eines Vereins im konkursrechtlichen Sinne wird regelmäßig dadurch bestimmt, daß der Zeitwert des Aktivvermögens des Vereins die Verbindlichkeiten nicht deckt (BGH NJW 1983, 676, 677). - BGH, 07.11.1994 - II ZR 8/93
Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Nach der - bereits vom Landgericht zitierten - neueren Rechtssprechung zu der zu § 42 BGB parallelen Vorschrift des § 64 GmbH-Gesetz (BGH NJW 1994, 2220, 2224; BGH NJW-RR 1995, 289 f.) können die Gläubiger, die nach dem Entstehen der Konkursantragspflicht des Vorstandes Geschäfte mit der Gesellschaft abgeschlossen haben, verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie das Geschäft nicht mit der überschuldeten Gesellschaft abgeschlossen.
- OLG Karlsruhe, 19.06.2009 - 14 U 137/07
Verzögerte Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Haftung des …
- OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05
Zur Haftung des Vereinsvorstandes gemäß § 42 Abs. 2 BGB - hier: im Falle eines …
Auf die Haftung des Vereinsvorstandes sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft gemäß §§ 64 Abs. 1 GmbHG, 823 Abs. 2 BGB wegen der gleichgelagerten Interessenlage der Vertragspartner einer insolvenzreifen GmbH und eines insolvenzreifen Vereins übertragbar (so auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 686 f; OLG Hamm OLG-Report 2001, 265 f). - OLG Hamm, 10.01.2000 - 13 U 114/99
Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs gegen den Vereinsvorstand wegen …
Der Begriff der Überschuldung in § 42 Abs. 2 a. F. BGB wird im konkursrechtlichen Sinne verstanden (BGH NJW 83, 676, 677; OLG Köln VersR 98, 1386) und liegt vor, wenn das Vermögen des Vereins bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft des Vereins nach überwiegender Wahrscheinlichkeit mittelfristig nicht zur Fortführung des Vereins ausreicht (OLG Hamm NJW-RR 93, 1445; OLG Bremen NZG 99, 74).
- OLG Köln, 08.04.1998 - 13 U 191/97
Anspruch auf Schadensersatz für von einer GmbH nicht abgeführten …
Wären sie nämlich durch den Konkurs gewarnt worden, hätten sie mit der Gesellschaft selbstverständlich nicht kontrahiert (vgl. hierzu auch Lutter, GmbHR 1997, 329 ff. 332; OLGR Köln 1998, 12 ff. 13). - LG Duisburg, 06.05.2008 - 1 O 514/06 Rn. 20 Die in der genannten Vorschrift normierte Insolvenzantragspflicht bezweckt, insolvenzreife Vereine vom Geschäftsverkehr fern zu halten, damit durch deren weiteres Auftreten keine Gläubiger dadurch geschädigt werden, dass sie infolge des Unterbleibens des Insolvenzantrags Leistungen für den überschuldeten Verein erbringen (OLG Köln NJW-RR 1998, 686 (687)).
- AG Bergisch Gladbach, 10.03.2000 - 61 C 365/98
Voraussetzungen für die Durchführung eines Konkursverfahrens; Rechtsfolgen des …
In einem Vorverfahren vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 20 O 142/96) und OLG Köln (Aktenzeichen 19 U 219/96) nahmen mehrere ehemalige Spieler des Vereins den Beklagten für titulierte Forderungen gegenüber dem Verein persönlich in Anspruch.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.04.1997 - 9 WF 22/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1543
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07
Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die …
Ab dann dürfe sie einen zugeflossenen Geldbetrag nur noch für solche Ausgaben verwenden, für die ein entsprechendes dringendes oder nachvollziehbares Bedürfnis bestehe (OLG Bamberg [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 374; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 1590; OLG Zweibrücken MDR 1997, 885; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; OLGR Köln 2001, 318 und LSG Thüringen - L 6 SF 121/05 - veröffentlicht bei Juris). - OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00 Zwar spricht der Wortlaut des § 120 Abs. 4 S. 1 nur davon, dass "die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen" geändert werden kann bei einem späteren Vermögenserwerb ist gemäß dem Zweck der gesetzlichen Regelung Einsparungen im Bereich der Prozesskostenhilfe durch eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen, die Partei bei der nachträglichen wesentlichen Veränderung der Verhältnisse bei den Kosten zu beteiligen (vgl. Bundestagsdrucksachen 10/3054, 18; 10/6400, 48 -auch die Anordnung einer sogenannten Einmalzahlung aus dem nachträglich erworbenen Vermögen möglich (vgl. z.Bsp. OLG Frankfurt OLG Report 1998, 71 ; OLG Köln FamRZ 1999 304; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1266 und 98, 837; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; OLG Celle MDR 2001, 230).
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Partei Vorsorge für eventuelle Kostennachzahlungen treffen muss, wenn ihr bekannt ist, dass Kosten für einen Rechtsstreit anfallen, sie dann einen angemessenen Teil des zugeflossenen Kapitals hierfür zurückzubehalten hat, da im Hinblick auf die Regelung des § 120 ZPO kein Vertrauensschutz innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens besteht, das sie die staatlich gewährte Sozialleistung behalten darf, wenn sich die Verhältnisse innerhalb des Zeitraums so ändern, dass die Kosten von der Partei selbst getragen werden könnte und eine Ausnahme nur zu machen ist, wenn die Partei das Vermögen in billigenswerter Weise verwertete (vgl. dazu Zimmermann Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. Rn.446, Wachs in Münchner Kommentar ZPO 2. Aufl. § 120 Rn. 18 OLG München FamRZ 1999, 303, OLG Brandenburg FamRZ 1997 1543, 0LG Bamberg FamRZ 95 1590).
Der Erwerb des PKW -die Antragsgegnerin hatte im Übrigen im September 2000 noch 15.000,-- DM trotz Ausgaben wegen der weitergehenden Prozesskosten und des Urlaubs diente nicht zur Berufstätigkeit , die Antragsgegnerin war auch nicht wegen der Versorgung von Kindern auf das Kraftfahrzeug angewiesen und hätte sich auch ein billigeres Fahrzeug kaufen können (vgl. dazu OLG Bamberg FamRZ 1995, 374 OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543).
- OLG Düsseldorf, 04.03.1999 - 10 WF 1/99
Inanspruchnahme der Erben nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 09.04.2001 - 11 W 3/01
Schicksal der PKH-Bewilligung nach Zufluss erheblicher Mittel
Hat die Partei nach der Prozesskostenhilfebewilligung erhebliches Vermögen erworben, so darf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht aufgehoben werden; vielmehr ist die Bewilligungsentscheidung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO in der Weise abzuändern, dass die Zahlung der Kosten aus dem nun erworbenen Vermögen angeordnet wird (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 304; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543, 1544;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rn. 392;… Zöller/Philippi a.a.O. § 120 Rn. 24 jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 1994, 3292, 3293 f.).Nach Ansicht des Senats darf eine Partei, die nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Vermögen erworben und die ihr zugeflossenen Mittel wieder ausgegeben hat, bei der Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO nur dann so behandelt werden, als habe sie das Vermögen noch, wenn die Mittelverwendung in zu missbilligender Weise erfolgt ist (vgl. etwa OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543, 1544; OLG Bamberg FamRZ 1995, 374 f.;… zur Problematik: Zöller/Philippi a.a.O. § 120 Rn. 25, § 115 Rn. 72 ff.).
- OLG Köln, 03.09.1998 - 14 WF 117/98 Eine solche Verbesserung rechtfertigt nur eine Änderung der erlassenen PKH-Entscheidung gem. § 120 IV ZPO, nicht aber eine Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe (OLG Koblenz Rpfleger 1996, 206; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; vgl. Büttner Rpfleger 1997, 347 (349) m.w.N.).
Rn. 11 Falls danach eine Aufhebung ausscheidet, kann es den angefochtenen Beschluß nur dahin abändern, daß nunmehr Zahlungen aus dem Vermögen zu erfolgen haben (OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543).
- OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00
Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache; …
Richtig ist zwar, dass die Prozesskostenhilfebewilligung nicht aufgehoben werden darf, wenn die Partei nach der Bewilligung erhebliches Vermögen erwirbt, der Rechtspfleger kann aber eine einmalige Zahlung auf die Prozesskosten aus dem Vermögen oder die sofortige volle Zahlung aller bereits fällig gewordenen Kosten des Rechtsstreites anordnen (…vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 120, Rdnr. 24;… MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 120, Rdnr. 17; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1543, 1544; OLG Köln, Rpfleger 1999, 30). - OLG Koblenz, 07.11.2005 - 5 W 691/05
Prozeßkostenhilfeverfahren: Änderung der Ratenzahlungsanordnung nach …
Anders wäre es nur, wenn die Klägerin die jetzt nicht mehr vorhandenen Gelder in missbilligenswerter Weise verwandt und nicht notwendige Ausgaben getätigt hätte (OLG Bamberg JurBüro 1993, 52; OLG Bamberg FamRZ 1995, 374, 375; OLG Bamberg FamRZ 1995, 1590, 1591; OLG Brandenburg MDR 1998, 306, 307; OLG Koblenz 10. Zivilsenat FamRZ 1996, 617). - OLG Saarbrücken, 20.01.2010 - 9 WF 5/10
Prozesskostenhilfe: Abänderung einer Bewilligungsentscheidung wegen durch …
Das gilt wegen der im Gesetz normierten Möglichkeit zur Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung innerhalb der nächsten vier Jahre (§ 120 Abs. 4 ZPO) generell und ist - entgegen der abweichenden Auffassung (OLG Bamberg, FamRz 1995, 1590; OLG Zweibrücken, MDR 1997, 885; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1543; OLGR Köln 2001, 318) - nicht vom Zugang einer entsprechenden Verfügung des Gerichts abhängig. - OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07
Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der …
Als ein solcher grundsätzlich erlaubter Zweck wird auch der Erwerb eines Familienheims angesehen (OLG Bamberg, 7. ZS, FamRZ 95, 1590; OLG Zweibrücken MDR 97, 885; OLG Brandenburg MDR 98, 306; Thüringer LSG, Beschluss vom 3.5.05, AZ: L 6 SF 121/05, zitiert nach Juris). - LAG Berlin, 04.05.2005 - 3 Ta 884/05
Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung durch Bezug einer Abfindung als …
Davon ist aber nach einer verbreitet vertretenen Auffassung, der das Beschwerdegericht folgt, dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Verbindlichkeit, die die bedürftige Partei zu tilgen hat, zwecks Anschaffung von Gegenständen eingegangen worden ist, die gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 90 Abs. 2 Ziffer 4 SGB XII nicht zu dem einzusetzenden Vermögen gehören (…vgl. Zöller-Philippi § 120 Rdnr. 25; OLG Brandenburg MDR 98, 306; OLG Bamberg FamRZ 95, 374 und 95, 1590; abweichend OLG Schleswig JurB 99, 590; OLG Celle JurB 90, 1192 für die Finanzierung des Erwerbs einer Wohnung). - LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erwerb von Vermögen nach der Bewilligung, …
- OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 5 WF 6/02
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.06.1997 - 18 UF 429/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Übertragung der elterlichen Sorge für ehegemeinsame Kinder; Abänderung eines familiengerichtlichen Urteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Säumnis des Berufungsführers bei Scheidungssache mit Sorgerechtssache im Verbund
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 28.08.1996 - 4 F 748/95
- OLG Stuttgart, 17.06.1997 - 18 UF 429/96
- OLG Stuttgart, 16.09.1997 - 18 UF 429/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1228
- FamRZ 1997, 1486
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG München, 18.05.1994 - 12 UF 619/94
Zurückweisung einer Berufung; Scheidungsurteil; Versäumnisurteil; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - 10 W 78/05
Zeitpunkt der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs; Verzinsung bei …
Dies gelte auch dann, wenn die Kostengrundentscheidung nur teilweise abgeändert werde; auch in diesem Fall erlange die Kostengrundentscheidung im Rechtsmittelverfahren insgesamt eine neue Vollstreckbarkeit, es entstehe insgesamt ein völlig neuer Kostenerstattungsanspruch und damit auch Zinsanspruch (vgl. Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 W 60/96, OLGR 1997, 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 11 Wx 42/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Anordnung zur Berichtigung des Personenstandsbuches; Adoption einer libanesischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht; Fehlende Exequatur der Adoption im Libanon; Annahme als Kind und Ehewirkungsstatut nach Internationalem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 26.01.1996 - 40 UR III 72/95
- LG Heidelberg, 08.03.1996 - 2 T 10/96
- OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 11 Wx 42/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 252
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81
Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 14.03.1983 - 15 W 20/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 22.01.2004 - 15 W 426/03
Namensführung einer türkischen Frau nach Ehescheidung
Der Senat schließt sich einer verbreitet vertretenen Auffassung an, dass es sich insoweit um eine ausschließlich verfahrensrechtliche Frage handelt, die selbständig nach der lex fori zu beurteilen ist (AG und LG Bonn StAZ 1988, 354; KG StAZ 1994, 192, 193; OLG Karlsruhe IPRax 1998, 110, 111 (Adoptionsdekret); Otte StAZ 1991, 257;… Hepting StAZ 1998, 143 sowie bei Staudinger, BGB, 13. Bearb., Art. 10 EGBGB, Rdnr. 90;… MK/BGB-Sonnenberg, 3. Aufl., Einl. IPR, Rdnr. 519 f.;… Bamberger/Roth/Mäsch, BGB, Art. 10 EGBGB, Rdnr. 11;… Palandt/Heldrich, BGB, 63. Aufl., Art. 10 EGBGB, Rdnr. 2; speziell für die Namensführung einer geschiedenen türkischen Ehefrau OLG Düsseldorf StAZ 1999, 114 = FamRZ 1999, 328). - BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02
Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen
dd) Einer selbständigen Anknüpfung mag allerdings dann der Vorrang einzuräumen sein, wenn andernfalls der interne Entscheidungseinklang unerträglich gestört wäre (vgl. etwa zu den namensrechtlichen Folgen einer Inlandsadoption, die im ausländischen Heimatrecht des Angenommenen nicht anerkannt ist, OLG Karlsruhe IPRax 1998, 110).Die Entscheidung des Kammergerichts vom 8.2.1994 (StAZ 1994, 192) betraf die Ehelichkeitsanfechtung, diejenige des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30.1.1997 (IPRax 1998, 110), die Adoption.
- OLG Köln, 30.12.2002 - 16 Wx 240/02
Anfechtung des mit dem Ausspruch der Adoption verbundenen Ausspruchs über die …
Soweit mit dem Ausspruch der Annahme auch die Namensbestimmung erfolgt (§ 1757 Abs. 4 S. 1 BGB), besteht in Rechtsprechung und Literatur Streit darüber, ob auch diese von der Unanfechtbarkeit erfasst wird (bejahend: BayObLG, StAZ 1980, 65 ff., 66, 67; OLG Hamm StAZ 1983, 200 ff., 201;… RGRK-Dickescheid, 12. Aufl., § 1757 BGB Rz. 15; verneinend: OLG Köln, StAZ 1982, 278; Soergel-Liermann, 12.Aufl.,§ 1757 Rz.21; verneinend für den Fall der Ablehnung eines Antrages auf Namensänderung: OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1733, 1734 = StAZ 2001, 140, 141;… Palandt-Diederichsen, 62. Aufl., § 1757 Rz. 18;… Münchener Kommentar-Maurer, 4. Aufl., § 1757 Rz. 11;… Staudinger-Frank, 13. Aufl., § 1757 Rz. 28;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 e Rz. 25; offengelassen: OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 252, 253; BayObLGZ 2002, 155 ff., 157). - OLG Karlsruhe, 06.10.1999 - 11 Wx 56/99
Adoption ; Namensbestimmung; Familienname ; Geburtsname ; Namensänderung; …
a) Zwar ist - wie der Senat in seinem Beschluß vom 30.01.1997 (FGPrax 1997, 144) ausgeführt hat - von dem Grundsatz auszugehen, daß auch die Namensbestimmung im Adoptionsbeschluß den Standesbeamten bindet, doch setzt dies zum einen voraus, daß die Namensregelung von der Gestaltungswirkung des Adoptionsbeschlusses erfaßt wird (BayObLGZ 1985, 184, 187), zum anderen darf der Adoptionsbeschluß - was die Namensregelung betrifft - nicht nichtig sein (BayObLG StAZ 1979, 121). - LG Braunschweig, 16.12.1998 - 8 T 610/98
Zulässigkeit einer Anfechtung des Adoptionsbeschlusses hinsichtlich der …
Die Frau, ob die Unanfechtbarkeit auch die im Adoptionsdekret enthaltene Namensbestimmung erfaßt, ist (bejahend-BayObLG, Das Standesamt 1980, 65;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 56 e Randnr. 24;… Palandt-Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1757 Randnr. 13; abweichend OLG Köln, Das Standesamt 1982, 278;… Soergel-Liermann, BGB, 12. Aufl., § 1757 Randnr. 21;… MünchKomm-Lüderitz, BGB, 3. Aufl., § 1757 Randnr. 12;… Bassenge-Herbst, FGG, 7. Aufl., § 56 e Randnr. 7; offengelassen vom OLG Karlsruhe, FGPrax 1997, 144).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 5 U 62/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Einschränkungen auf einen Teil des gesetzlichen Erbrechts bei Erklärung eines Erbverzichts
- rechtsportal.de
BGB § 2346
Beschränkung eines erklärten umfassenden Erbverzichts - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Einschränkungen auf einen Teil des gesetzlichen Erbrechts bei Erklärung eines Erbverzichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 645
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 05.08.1997 - 6 UF 65/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
VAÜG § 2 Abs. 1
Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Ende der Ehezeit vor Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken - 39 F 212/96
- OLG Saarbrücken, 05.08.1997 - 6 UF 65/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 18.02.1994 - 25 UF 209/93
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.1997 - 6 UF 65/97
Der Senat sieht es entsprechend verbreiteter Handhabung (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluß vom 17. Dezember 1996 - 9 UF 63/96 VA; OLG Köln, FamRZ 1994, 1041 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1362 ) nicht für sachdienlich an, die Entscheidung über die Aussetzung und das weitere Verfahren selbst zu treffen (§ 540 ZPO ) und verweist das Verfahren unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das Familiengericht. - OLG Nürnberg, 30.11.1994 - 7 UF 1187/94
Abänderung der Versorgungsausgleichsentscheidung auf Antrag eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.1997 - 6 UF 65/97
Der Senat sieht es entsprechend verbreiteter Handhabung (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluß vom 17. Dezember 1996 - 9 UF 63/96 VA; OLG Köln, FamRZ 1994, 1041 ; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1362 ) nicht für sachdienlich an, die Entscheidung über die Aussetzung und das weitere Verfahren selbst zu treffen (§ 540 ZPO ) und verweist das Verfahren unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das Familiengericht. - OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 UF 157/95
Versorgungsausgleich alte-neue Bundesländer; Abtrennung - Aussetzung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.1997 - 6 UF 65/97
Danach ist die Aussetzung in allen Fällen zwingend (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 903, 904;… Schwab/Hahne, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil VI, Rz. 354) geboten, in denen die Ehezeit vor der Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geendet hat (§ 1 Abs. 1 VAÜG ), der Ehegatte mit den werthöheren angleichungsdynamischen Anrechten (Ost) nicht auch die werthöheren nichtangleichungsdynamischen Anrechte (West) erworben hat (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b VAÜG ) und aus einem im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrecht aufgrund des Versorgungsausgleichs keine Leistungen zu erbringen oder zu kürzen wären (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VAÜG ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".