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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1681
OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97 (https://dejure.org/1997,1681)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.1997 - 14 Wx 10/97 (https://dejure.org/1997,1681)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 1997 - 14 Wx 10/97 (https://dejure.org/1997,1681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 1821 Abs. 1 Nr. 1 und 4
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksüberlassung an Minderjährigen bei vorbehaltenem Rückübertragungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bei einem lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäft; Lediglich rechtlicher Vorteil trotz Nießbrauchbestellung und Rückübertragungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 363
  • FamRZ 1998, 1326
  • Rpfleger 1998, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.06.1967 - BReg. 2 Z 26/67
    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97
    In beiden Fällen muß der Minderjährige aus dem Vermögen, das er vor Abschluß des Vertrages besaß, nichts aufgeben und seine Verpflichtungen bleiben auf das unentgeltlich Zugewendete beschränkt (BayOblG NJW 1967, 1912; Klüsener Rpfleger 1981, 461, 466 m.w.N.).
  • LG Hechingen, 04.11.1994 - 4 T 100/94
    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97
    Ebenso ist das Rechtsgeschäft als lediglich rechtlich vorteilhaft anzusehen, wenn der Schenker sich aus sonstigen Gründen (z.B. wie hier bei Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand) ein Rücktrittsrecht vorbehält und die Haftung des Minderjährigen entsprechend § 531 Abs. 2 BGB beschränkt bleibt (LG Hechingen BWNotZ 1995, 67), selbst wenn die Rückübertragung an einen Dritten zu erfolgen hat (LG Saarbrücken MittRhNotK 1990, 109).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen …

    Das gleiche gilt für die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch jedenfalls dann, wenn der Nießbraucher, wie hier, über §§ 1042 Satz 2, 1047 BGB hinaus auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die außergewöhnlichen Grundstückslasten zu tragen hat, der Eigentümer insoweit also nicht zum Aufwendungs- oder Verwendungsersatz gemäß §§ 1049, 677 ff. BGB verpflichtet ist (OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; vgl. auch BayObLGZ 1979, 49, 54 f.; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; OLG Celle, MDR 2001, 931 f.; OLG Köln, ZMR 2004, 189, 191;… Erman/Palm, aaO, § 107 Rdn. 6;… MünchKomm-BGB/Schmitt, aaO, § 107 Rdn. 40;… Palandt/Heinrichs, aaO, § 107 Rdn. 4;… Larenz/Wolf, aaO, § 25 Rdn. 24; Stürner, AcP 173 [1973], 402, 428).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt, die nach allgemeiner Ansicht rechtlich nachteilig ist, weil der Minderjährige im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts zum Wertersatz oder Schadensersatz, insbesondere wegen einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des zurückzugewährenden Gegenstands, verpflichtet sein kann (BayObLG, Rpfleger 1974, 309, 310; OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189, 191; OLG Celle, MDR 2001, 931, 932; Fembacher/Franzmann, MittBayNot 2002, 78, 82 f.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 162).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 45/04

    Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige als lediglich …

    Hieraus leitet die herrschende Meinung den Grundsatz ab, dass auch bei einer vertraglichen Einräumung eines Rückforderungsrechts dieses dann nicht als nachteilig einzustufen ist, wenn dem Minderjährigen keine zusätzlichen Pflichten über die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung hinaus auferlegt werden (BayObLG Rpfleger 1974, 309/310; OLG Köln Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189/191;… Schaub in Bauer/v. Oefele GBO AT VII Rn. 235; Klüsener Rpfleger 1981, 461/467).

    Die gewählte Klausel schafft aber eine eigene vertragliche Verpflichtung zur Rückübereignung ohne Beschränkung auf einen bereicherungsrechtlichen Ausgleich und setzt die Erwerber somit der zumindest abstrakten Gefahr aus, aus ihrem sonstigen Vermögen Wertersatz oder Schadensersatz leisten zu müssen (§ 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 BGB i.V.m. §§ 280 ff. BGB; siehe BayObLG Rpfleger 1974, 309 f.; OLG Köln Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189/191; Stutz MittRhNotK 1993, 205/213; Klüsener Rpfleger 1981, 258/263 f.; auch Fembacher/ Franzmann MittBayNot 2002, 78/82).

    Doch schon dann, wenn die Formulierung der Klausel Zweifel an einer Beschränkung auf das Zugewendete offen lässt, ist die Genehmigung notwendig (so insbesondere OLG Köln Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189/191; auch Fembacher/Franzmann MittBayNot 2002, 78/83; kritisch Gschoßmann MittBayNot 1998, 236/237).

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Für das Vorliegen eines rechtlichen Vorteils ist es entscheidend, daß der Vertretene aus seinem Vermögen, welches er bei Abschluß des Vertrages besitzt, nichts aufgeben und keine neuen Belastungen auf sich nehmen muß, damit der Vertrag zustande kommt (vgl. BayObLGZ 1979, 49 [53]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [185]; OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106).

    Diese Pflicht ist nachteilig, weil hier der Minderjährige für die Übertragung nach dem Recht der Leistungsstörungen (§§ 280 ff BGB) und daher nicht nur mit dem übertragenen Gegenstand, sondern gegebenenfalls auch mit seinem weiteren Vermögen haftet (vgl. BayObLG Rpfleger 1974, 309 [310]; OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [186]OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]; Klüsener, Rpfleger 1981, 258 [264]).

    Vielmehr entspricht es der aktuellen, von dem Senat geteilten Rechtsprechung, daß ein oneroses Geschäft vorliegt, wenn der Beschenkte eine persönliche Verpflichtung zur Rückübertragung mit der Folge der Haftung nach Maßgabe der §§ 280 ff BGB bei Pflichtverletzungen oder aber zusätzliche persönliche Verpflichtungen wie den Verzicht auf Aufwendungsersatz übernimmt (vgl. OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [186]; OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]).

    Davon könnte - wegen der sonst anwendbaren Bestimmungen der §§ 280 ff BGB - nur ausgegangen werden, wenn die Haftung der Minderjährigen im notariellen Vertrag ausdrücklich entsprechend eingeschränkt wäre (vgl. OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 10 UF 70/08

    Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft: Genehmigung des Erwerbs von fünf …

    In beiden Fällen muss der Minderjährige aus dem Vermögen, das er vor Abschluss des Vertrages besaß, nichts ausgeben und seine Verpflichtungen bleiben auf das unentgeltlich Zugewendete beschränkt (OLG Köln, FamRZ 1998, 1326).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2022 - 3 W 51/22

    Genehmigungsbedürfnis bei Grundstückserwerb eines Minderjährigen mit …

    Begründet wird dies in Rechtsprechung und Literatur im Wesentlichen damit, dass der Minderjährige nur mit dem geschenkten Gegenstand haften dürfe, nicht aber der (abstrakten) Gefahr etwa einer Wert- oder Schadenersatzpflicht ausgesetzt sein dürfe (…vgl. Veit, in: Staudinger aaO.;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB aaO.;… Bettin, in: BeckOK BGB aaO. unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 10. November 1997, Az.: 14 Wx 10/97, zit. n. Juris).
  • OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00

    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger; …

    Die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch wird in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht als rechtlicher Nachteil angesehen, weil die Belastung den Vorteil nur einschränkt, nicht aber aufhebt (BGHZ 107, 156; OLG Köln NJW-RR 98, 363, jeweils m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 06.07.2009 - 4 U 352/09

    Restitutionsklage: Zulässigkeit bei erfolgloser Geltendmachung des …

    Rn. 24 3. Bei der Voraussetzung des § 582 ZPO handelt es sich - wie es sich bereits aus dem Wortlaut ergibt - um eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Restitutionsklage (h. M., vgl. BGH, Urteil v. 5.5.1956, NJW 1956, 1154;… Wieczorek/Schütze/Borck, a. a. O., § 582 Rdnr. 4;… Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 582 Rdnr. 3;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozessrecht, 14. Aufl., § 162 IV. 1.;… anderer Ansicht - gegen den ausdrücklichen Gesetzeswortlaut und ohne überzeugende Begründung - Zöller, a. a. O., Rdnr. 8; OLG Köln, Urteil v. 25.6.1998, NJW-RR 1998, 363).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.07.1997 - 5 U 46/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3912
OLG Oldenburg, 29.07.1997 - 5 U 46/97 (https://dejure.org/1997,3912)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.07.1997 - 5 U 46/97 (https://dejure.org/1997,3912)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 5 U 46/97 (https://dejure.org/1997,3912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 831 BGB; § 843 BGB; § 847 BGB
    Bemessung der Mehrbedarfsrente nach einer fehlerhaften Hüftgelenksoperation; Anforderungen an die Überwachung einer Anfängeroperation; Anforderungen an den Entlastungsbeweis bei Operationen; Berücksichtigung des Übergewichts des Anspruchsstellers bei der Berechnung der ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie, Berechnung einer Mehrbedarfsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung der Mehrbedarfsrente nach einer fehlerhaften Hüftgelenksoperation; Anforderungen an die Überwachung einer Anfängeroperation; Anforderungen an den Entlastungsbeweis bei Operationen; Berücksichtigung des Übergewichts des Anspruchsstellers bei der Berechnung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 47
  • MDR 1998, 47 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1998, 1380
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 5 U 45/97

    Kieferbruch nach unzureichender Vorbereitung der Extraktion eines …

    Die Übertragung einer selbstständig durchzuführenden Operation auf einen dazu nicht ausreichend qualifizierten Arzt und die ungenügende Aufsichtsführung durch einen qualifizierten Facharzt stellen Behandlungsfehler im weiteren Sinne dar (BGH NJW 1984, 655 [BGH 27.09.1983 - VI ZR 230/81] = BGHZ 88, 248; BGH NJW 1993, 2989, 2990 [BGH 15.06.1993 - VI ZR 175/92]; Senat, Urt. v. 29.07.1997 - 5 U 46/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG München, 28.01.2010 - 1 U 4408/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Operationsfehlern: Haftung eines Arztes in …

    Rn. 32 Der streitgegenständliche Fall unterscheidet sich insoweit auch maßgeblich von dem Sachverhalt, der der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg vom 29.07.1997, Az. 5 U 46/97, zugrunde lag.
  • LG Offenburg, 19.11.2021 - 3 O 332/19

    Arzthaftung nach Entfernung der Gebärmutter: Behandlungsalternative zur …

    Dies heißt, dass die durchgängige Anwesenheit, ständige Eingriffsbereitschaft und Eingriffsfähigkeit des aufsichtsführenden Facharztes gewährleistet sein muss (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 29. Juli 1997 - 5 U 46/97 -, Rn. 23, juris;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, B. Haftung aus Behandlungsfehler Rn. 3, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.08.1997 - 7 WF 2273/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5785
OLG Nürnberg, 14.08.1997 - 7 WF 2273/97 (https://dejure.org/1997,5785)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.08.1997 - 7 WF 2273/97 (https://dejure.org/1997,5785)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. August 1997 - 7 WF 2273/97 (https://dejure.org/1997,5785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BSHG § 88; ZPO § 115 Abs. 2
    Verwertung von Bundesschatzbriefen zur Bestreitung der Prozeßkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 2; BSHG § 88
    Bundesschatzbriefe - Einsetzbares Vermögen im Sinne der Prozesskostenhilfe

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wertpapiere und Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1153
  • FamRZ 1998, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1986 - 9 WF 161/86

    Verwertungsanordnung; Ratensparvertrag; Unzumutbarkeit; Zinsverlust

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.08.1997 - 7 WF 2273/97
    Dort war die Kündigungsmöglichkeit der Geldanlage für weitere 5 Jahre vertraglich ausgeschlossen (Fall des BGH VersR 1978, 670, 671) bzw. hätte sie den Verlust eines zum Vertragsende fälligen Bonus von 14 % zur Folge gehabt (Fall des OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1123 = NJW-RR 1987, 759 ).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.08.1997 - 7 WF 2273/97
    Dort war die Kündigungsmöglichkeit der Geldanlage für weitere 5 Jahre vertraglich ausgeschlossen (Fall des BGH VersR 1978, 670, 671) bzw. hätte sie den Verlust eines zum Vertragsende fälligen Bonus von 14 % zur Folge gehabt (Fall des OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1123 = NJW-RR 1987, 759 ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4988
OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97 (https://dejure.org/1997,4988)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.1997 - 11 W 1370/97 (https://dejure.org/1997,4988)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 11 W 1370/97 (https://dejure.org/1997,4988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    RPflG § 11 Abs. 3; ZPO § 104 § 577 Abs. 2 S. 2
    Beschwerde gegen eine richterliche Abhilfeentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren beim judex ad quem

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Abhilfeentscheidung des Richters ; Erstattungsfähigkeit von Gebühren eines Verkehrsanwalts; Erforderlichkeit mehrerer Informationsreisen zur Vorbereitung der Klageschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 936
  • MDR 1997, 1067
  • Rpfleger 1997, 521
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 16.12.1987 - 8 W 317/87

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1988, 622 ; Beschluß vom 4.2.1993 - 11 W 751/93 -) ist eine Ratsgebühr nur ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn nur auf diese Weise Zweifel hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts ausgeräumt werden können.

    Soweit für eine prozessuale Tätigkeit der Rechtsanwälte eine Ratsgebühr oder eine Gebühr gemäß § 118 BRAGO entstanden sein sollte, ist diese nicht erstattungsfähig, da es sich dabei nicht um Kosten des Rechtsstreits handelt, die allein von der Kostengrundentscheidung gedeckt sind (Senat JurBüro 1988, 622 ; Beschluß vom 24.7.1995 - 11 W 1907/95 -).

  • OLG München, 30.07.1993 - 11 W 2050/93
    Auszug aus OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97
    Bei einer Streitsache aus dem alltäglichen Lebens- und Geschäftsbereich sind die Kosten eines von der Partei eingeschalteten Verkehrsanwalts jedoch nicht einmal in Höhe der Kosten einer fiktiven Informationsreise erstattungsfähig, wenn sich die Information im wesentlichen in der Übermittlung bereits vorhandener, aus sich heraus verständlicher Unterlagen erschöpft (Senat JurBüro 1979, 1382; 1980, 235; JurBüro 1994, 228 = MDR 1993, 1130 = OLG Report München 1994, 12).
  • OLG München, 12.05.1992 - 11 W 1340/92
    Auszug aus OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97
    dem der Rechtspfleger angehört (Rpfleger 1992, 425 JurBüro 1992, 613 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.11.1997 - 2 U 67/97   

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https://dejure.org/1997,20114
OLG Bremen, 06.11.1997 - 2 U 67/97 (https://dejure.org/1997,20114)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.11.1997 - 2 U 67/97 (https://dejure.org/1997,20114)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. November 1997 - 2 U 67/97 (https://dejure.org/1997,20114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Schiedsgutachtenklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zurückweisung des Schiedsgutachteneinwandes aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.1997 - 8 UF 196/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8489
OLG Hamm, 19.11.1997 - 8 UF 196/97 (https://dejure.org/1997,8489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.1997 - 8 UF 196/97 (https://dejure.org/1997,8489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 1997 - 8 UF 196/97 (https://dejure.org/1997,8489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1083
  • FamRZ 1998, 1251
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.09.1999 - XII ZR 250/97

    Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche

    bb) Die Frage, ob eine Rückabtretungsvereinbarung, die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf das Land übergegangene Unterhaltsansprüche betrifft, aufgrund einer analogen Anwendung des § 91 Abs. 4 Satz 1 BSHG als zulässig angesehen werden kann, wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet (bejahend: OLG Köln - 26. Zivilsenat - FamRZ 1997, 1117, 1118 sowie - 25. Zivilsenat - FamRZ 1998, 175, 177; OLG Schleswig MDR 1997, 368, 369; OLG Hamm - 8. Familiensenat - FamRZ 1998, 1251;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. Rdn. 561; Künkel FamRZ 1996, 1509, 1515; verneinend: OLG Hamm - 7. Familiensenat - FamRZ 1997, 1223, 1224 und FamRZ 1998, 174, 175; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1087; KG FamRZ 1998, 30; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 1121, 1122;… zweifelnd: Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl. § 6 Rdn. 576).
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