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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4311
OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99 (https://dejure.org/1999,4311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1999 - 10 U 55/99 (https://dejure.org/1999,4311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 10 U 55/99 (https://dejure.org/1999,4311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mitfahrt in überbesetztem Pkw

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden eines Mitfahrers durch Verletzung seiner Anschnallpflicht auf einem nicht ausgewiesenen Sitzplatz in einem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé; Bemessung der Mithaftungsquote für den Fall der Nichtanlegung eines auch nicht auf dem Sitzplatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mitverschulden des Beifahrers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überzählige Passagiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1; StVG § 9; StVO § 21 a
    Mitverschulden bei fehlender Anschnallmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 422
  • VersR 2000, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
    Denn das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts stellt nach feststehender Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1363; BGHZ 119, 268) - auch des Senats -ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden dar, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91

    Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
    Denn das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts stellt nach feststehender Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1363; BGHZ 119, 268) - auch des Senats -ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden dar, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 3 Ss OWi 1116/75

    Personenbeförderung; Ordnungswidrigkeit; Gesamtgewicht; Verkehrssicherheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
    Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt, so daß - solange andere Bestimmungen (etwa über das zulässige Gesamtgewicht) nicht verletzt sind - weder dem Bekl. zu 1) noch der Kl. ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß mehr Personen in dem Fahrzeug mitgefahren sind, als Plätze und Gurte vorhanden waren(OLG Düsseldorf, VRS 50, 315; OLG Karlsruhe, VerkMitt. 1981, 36;… Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 35.Aufl., § 21a StVO Rdnr. 9;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14.Aufl., Rdnr. 16;… a.A.Kuckuk/Werny, StraßenverkehrsR, 8. Aufl., § 23 StVO Rdnr. 18).
  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung …

    Rn. 28 Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8635
OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97 (https://dejure.org/1998,8635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.1998 - 8 U 170/97 (https://dejure.org/1998,8635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 8 U 170/97 (https://dejure.org/1998,8635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1982 - VI ZR 77/81

    Haftung für die Folgen eines Narkosezwischenfalls; Verweisung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1983, 1374) ist ein beamteter Arzt nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB von der deliktischen Haftung befreit, wenn er den Patienten auf einen anderen Haftungsschuldner verweisen kann.
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …

    Rn. 15 2. Das Berufungsgericht ist im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass die Verjährung aufgrund der am 20. August 2007 angezeigten Gesprächsbereitschaft des Haftpflichtversicherers der Beklagten zu 1, der aufgrund der Gesamtumstände auch für die Beklagten zu 2 und 3 tätig wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 40, 41), mit Zugang des Schreibens der damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 9. August 2007 gehemmt wurde, § 203 Satz 1 BGB (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZR 120/11, VersR 2014, 597 Rn. 2 mwN;… NK-BGB/Budzikiewicz, 3. Aufl., § 203 Rn. 43; dies., MedR 2016, 340, 341;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2014, § 203 Rn. 9; zu § 852 Abs. 2 BGB aF auch Senatsurteil vom 8. Mai 2001 - VI ZR 208/00, VersR 2001, 1255, 1257).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2011 - 24 U 193/10

    Rechtsfolgen der Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Rechtsanwalt

    Die Beklagte verweist zu Recht auf die dazu ergangene Rechtsprechung und Literatur (OLG Frankfurt NJOZ 2011, 28; NJW 1999, 2447; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 40;… Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. Rn 51 m.w.N.).
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 159/11

    Arzthaftung: Beginn der Verjährung des deliktischen Schadensersatzanspruchs wegen …

    Rn. 47 Verhandlungen des geschädigten Patienten mit dem Krankenhausträger oder dessen Haftpflichtversicherer hemmen die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt nur dann, wenn nach den gesamten Umständen zweifelsfrei und eindeutig davon auszugehen ist, dass der auch für den verantwortlichen Arzt eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen nicht nur für seinen Versicherungsnehmer - also den Krankenhausträger - sondern auch für den Arzt als mitversicherte Person tätig wird (Urteil des erkennenden Senats v. 19.12.2007 zum Az.: 4 U 171/06; OLG Düsseldorf VersR 2000, 457; OLG Oldenburg, VersR 2007, 1277; zum nämlichen Grundsatz in der allg. Haftpflichtversicherung vgl. auch BGH NJW-RR 1999, 1470; VersR 1991, 1033; 1990, 497).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06

    Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als …

    Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle Beteiligten eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen mit dem Patienten für beide Versicherten tätig wird (vgl. OLG Düsseldorf AHRS II 0600/135 = VersR 2000, 457 Ls;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl. Rz. 488 c; OLG Rostock OLGR 2002, 89;… Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. § 203 Rz. 3 a.E.).
  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 26 U 145/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verfahrenswidriger Annahme der Verjährung

    Rn. 84 Zwar ist der Lauf der Verjährungsfrist sowohl gegenüber dem Krankenhausträger als auch gegenüber dem verantwortlichen Arzt gehemmt, wenn nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, dass ein für alle eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer bei den Regulierungsverhandlungen für beide Versicherten tätig wird (…vgl. OLG Oldenburg Urt. v. 23.08.2006 5 U 31/06, VersR 2007, 1277; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 457;… Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 9. Aufl. Rdn 488).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 12 U 190/07

    Übergegangener Schadensersatzanspruch der Krankenkasse wegen fehlerhafter …

    Zwar ist zutreffend, dass das vom Landgericht in seinem Hinweisbeschluss in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.12.1998 (NVersZ 2000, 40 f) die Hemmung der Verjährung gleichfalls an das Vorliegen von Gesamtumständen knüpft, aus denen entnommen werden kann, dass der Versicherer bei seinem Regulierungsversuchen für sämtliche von ihm vertretene Versicherungsnehmer tätig geworden ist.
  • LG Duisburg, 24.01.2007 - 3 O 244/06

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs aus einer ärztlichen Fehlbehandlung; …

    Die Klägerin irrt, wenn sie nach alledem meint, sie habe nunmehr nur noch auf eine Reaktion der Versicherung abzuwarten gehabt, denn allenfalls eine Antwort der Versicherung an die Klägerin hätte - wenn überhaupt - Verhandlungen mit dieser in Gang setzen können (siehe auch OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 40 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99   

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https://dejure.org/1999,4748
OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99 (https://dejure.org/1999,4748)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1999 - 14 U 7/99 (https://dejure.org/1999,4748)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 14 U 7/99 (https://dejure.org/1999,4748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 648 BGB; § 648a BGB
    Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem Eigentümer des Baugrundstücks; Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Identität zwischen dem Besteller der Werkleistungen und dem Eigentümer des Baugrundstücks; Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von § 648 zu § 648 a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In welchem Verhältnis stehen § 648 BGB und § 648a BGB? (IBR 1999, 581)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1730 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 387
  • NZBau 2000, 198
  • NZBau 2000, 199
  • BauR 2000, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
    Zum einen ist auch die Tatsache, dass bei größeren Bauvorhaben einzelne Wohneinheiten von Geschäftsführern oder Gesellschaftern des Generalunternehmers selbst behalten werden, nicht außergewöhnlich und stellt keinen besonderen Umstand dar, der so schwer wiegt, dass die "Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen es dem Richter gebieten, die personen- und Vermögensrechtliche Selbstständigkeit von Besteller und Eigentum hintanzusetzen" (BGHZ 102, 95 [102/103]).

    Zum anderen ist die vorliegend zu beurteilende Fallkonstellation nicht identisch mit derjenigen, für die der BGH in der Entscheidung BGHZ 102, 95 f. eine Durchbrechung des Identitätsgrundsatzes bejaht hat.

    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.

  • KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98

    Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremden Grundstück

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
  • OLG Celle, 24.01.1996 - 6 U 134/95

    Vormerkung als Sicherungsmittel eigener Art zur Sicherung schuldrechtlicher …

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 7/99
    Außerdem ist zu bedenken, dass bei der nunmehr gültigen Rechtslage Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz nur noch unter ganz engen Voraussetzungen zugelassen werden können, weil zwischenzeitlich (nach Erlass der Entscheidung des BGH in BGHZ 102, 95 f.) die Vorschrift des § 648 a BGB geschaffen worden ist, die Bauhandwerkern bei Konstellation der vorliegenden Art (Subunternehmerverträge) die Möglichkeit gibt, von ihren Auftraggebern Sicherungen nach § 648 a BGB zu verlangen (so schon OLG Celle, Urteil 6 U 134/95 vom 24. Januar 1996; tendenziell a. A. KG MDR 1999, 803), und zwar auch noch nach Vertragsschluss.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen …

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460;… Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3;… Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461;… Palandt/Sprau, a.a.O.;… Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

    Wollte man über die Voraussetzungen des Durchgriffs hinaus allein an die beherrschende Stellung des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH anknüpfen, liefe das nämlich darauf hinaus, dass entgegen dem oben genannten Grundsatz im Ergebnis doch eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügen würde (vgl. BGHZ 102, 95/103; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Dresden, BauR 1998, 136; OLG Celle, BauR 2000, 101; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405;… Palandt/Sprau, a.a.O.).

    Bereits der Umstand, dass die GmbH als Generalunternehmerin auftrat, wies auf fremdes Eigentum hin, weil Generalunternehmer in der Regel nicht Eigentümer der zu bebauenden Grundstücke sind (OLG Celle, BauR 2000, 101;… Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 253).

    Auf die von dem Antragsgegner aufgeworfene (Streit-) Frage, ob der Unternehmer, der eine Leistung auf einem bestellerfremden Grundstück erbringt, durch die Möglichkeit, schon vor Ausführung der Arbeiten eine Sicherheit nach § 648 a BGB zu verlangen, in der Regel ausreichend geschützt ist (bejahend OLG Celle, BauR 2000, 101/102; NJW-RR 2005, 460/461; ablehnend OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; KG, BauR 1999, 921;… Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 258, Palandt/Sprau, § 648 Rdn. 3), kommt es danach im Streitfall nicht an.

  • OLG Celle, 26.09.2001 - 7 U 124/01

    Einstweilige Verfügung; Vormerkungseintragung; Bauhandwerkersicherungshypothek ; …

    Zu Recht hat deshalb der 14. Senat des Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1999 (NJW-RR 2000, 387 f.) dem Subunternehmen normalerweise das Insolvenzrisiko des Hauptunternehmers zugewiesen.
  • OLG Bremen, 08.08.2002 - 5 U 27/02

    Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller; Belastung des Grundstücks …

    (NJW-RR 2000, 387, 388) - auf den Standpunkt gestellt, nach Einführung des § 648 a BGB im Jahre 1993 seien solche Ausnahmen nur noch in ganz seltenen Fällen anzunehmen.
  • OLG Celle, 04.09.2018 - 14 U 18/18

    Wann muss sich der Eigentümer wie ein Auftraggeber behandeln lassen?

    Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 8. Juli 1999 (14 U 7/99 - BauR 2000, 101) abstellt, verhilft dies der Berufung nicht zum Erfolg.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 73/98   

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https://dejure.org/1998,21245
OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 73/98 (https://dejure.org/1998,21245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.1998 - 8 U 73/98 (https://dejure.org/1998,21245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 8 U 73/98 (https://dejure.org/1998,21245)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.1998 - 19 W 14/98   

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https://dejure.org/1998,11657
OLG Köln, 15.07.1998 - 19 W 14/98 (https://dejure.org/1998,11657)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.1998 - 19 W 14/98 (https://dejure.org/1998,11657)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 19 W 14/98 (https://dejure.org/1998,11657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1998 - 19 W 14/98
    Das Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht jedenfalls dann fort, wenn der Gläubiger den Vollstreckungstitel (hier Kostenfestsetzungsbeschluß) in den Händen hält und die vom Schuldner geforderte Erklärung, keine Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, nicht fristgerecht abgibt (Anlehnung an BGH NJW 1994, 1161).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung der schon vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für eine Vollstreckungsabwehrklage solange ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, als der Gläubiger den Vollstreckungstitel noch in den Händen hat (BGH NJW 1994, 1161 [1162]; BGH MDR 1992, 960).

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines …

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1998 - 19 W 14/98
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung der schon vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für eine Vollstreckungsabwehrklage solange ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, als der Gläubiger den Vollstreckungstitel noch in den Händen hat (BGH NJW 1994, 1161 [1162]; BGH MDR 1992, 960).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Solange ein Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält ist dem entsprechend eine Vollstreckungsabwehrklage auch nicht wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses als unzulässig anzusehen (BGH, WM 1974, Seiten 59 ff.; BGH, WM 1975, Seite 1213; BGH, WM 1988, Seiten 1592 f.; BGH, NJW 1984, Seite 2826; BGH, NJW 1992, Seite 2148; BGH, NJW 1994, Seiten 1161 ff.; OLG Köln, JurBüro 1999, Seite 609), weil - wenn der Vollstreckungstitel dem Schuldner noch nicht ausgehändigt worden ist - weiterhin die Gefahr der Vollstreckung für ihn fortbestehen kann, so dass - wenn sich der Titel noch weiterhin in der Hand der Gläubigerin befindet - deshalb selbst ein Verzicht der Gläubigerin auf die Zwangsvollstreckung oder eine Einigung von Gläubigerin und Schuldner darüber, dass eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht kommt, das Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage des Klägers/Schuldners noch nicht unbedingt zu beseitigen vermag (BGH, NJW 1984, Seite 2826; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, Az.: 3 U 180/06, u.a. in: NJOZ 2007, Seiten 1727 f.).
  • OLG Rostock, 08.02.2007 - 3 U 180/06

    Vollstreckungsverfahren: Rechtsschutzinteresse für die Erhebung einer …

    Solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält, wird eine Vollstreckungsabwehrklage nicht wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses unzulässig, selbst wenn der Beklagte, der die Zwangsvollstreckung bei Klageerhebung uneingeschränkt betrieb, später erklärt, er verzichte auf die weitere Vollstreckung (BGH NJW 1984, 2826; NJW 1992, 2148; OLG Köln, JurBüro 1999, 609).
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