Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/2000, 2 W 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sofortige weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eigenantrages auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens; Abgrenzung zwischen Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren bei früherer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 HGB; § 304 Abs. 1 InsO; § 305 InsO
Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren; Verbraucherinsolvenzverfahren für nicht oder nur geringfügig wirtschaftlich selbstständig tätige Personen; Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Fällen gerichtlicher Auflagen nach § ... - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren; Verbraucherinsolvenzverfahren für nicht oder nur geringfügig wirtschaftlich selbstständig tätige Personen; Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Fällen gerichtlicher Auflagen nach § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Antrag auf Regelinsolvenzverfahren bei Einschlägigkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Verfahrensgang
- AG Hameln, 23.11.1999 - 36 IK 65/99
- LG Hannover, 16.12.1999 - 20 T 2281/99
- OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/2000, 2 W 9/00
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 802
- NZI 2000, 229
- NZI 2001, 57
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (12)
- OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob bereits die Tatsache einer Entscheidung des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren, über die das Landgericht als Beschwerdegericht zu entscheiden hatte, unabhängig von dem spezifisch insolvenzrechtlichen Inhalt der Entscheidung und der Einschlägigkeit des Rechtsweges der InsO ausreicht, um zur Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zu kommen (so OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14. Januar 2000 - 8 W 374/99 und 375/99; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99), oder ob zwingend ein Beschwerdeverfahren nach der InsO vorausgegangen sein muss.Rn. 12 Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält).
- OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob bereits die Tatsache einer Entscheidung des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren, über die das Landgericht als Beschwerdegericht zu entscheiden hatte, unabhängig von dem spezifisch insolvenzrechtlichen Inhalt der Entscheidung und der Einschlägigkeit des Rechtsweges der InsO ausreicht, um zur Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zu kommen (so OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14. Januar 2000 - 8 W 374/99 und 375/99; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99), oder ob zwingend ein Beschwerdeverfahren nach der InsO vorausgegangen sein muss.Rn. 12 Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält).
- AG Köln, 31.03.1999 - 73 IN 20/99
Antrag eines Verbrauchers auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder …
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Die vorgenannten Zitatstellen, bei denen die Auffassung überwiegt, dass es auf die Verhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommt (so jetzt auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 53/99 und 1 W 56/99; ebenso AG Köln, DZWIR 2000, 80; Bork, ZIP 1999, 301, 303; Vallender, ZIP 1999, 125, 129;… Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO, § 304 Rn. 4) beschäftigen sich aber nur mit der Frage, welchem Verfahren der Schuldner zuzuordnen ist, wenn er eine vorhergehende gewerbliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung endgültig aufgegeben hat.Rn. 18 Soweit unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten werden, ob die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrages (so etwa AG Köln, NZI 1999, 241; AG Frankfurt, InVo 1999, 313; Vallender, ZIP 1999, 125, 129; Kögel, DZWIR 1999, 235, 240;… Hess, InsO, § 304 Rn. 12;… Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO, § 304 Rn. 4) oder erst der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag (in diesem Sinne Bork, ZIP 1999, 301, 304; Fuchs, ZInsO 1999, 185, 188;… Kohte, in: Kohte/Ahrens/Grote, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren, § 304 Rn. 17) maßgeblich sind, kann diese Frage hier dahingestellt bleiben.
- BayObLG, 03.11.1999 - 4Z BR 3/99
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Rn. 11 Auf die unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde voraussetzt, dass die sofortige Beschwerde statthaft ist (so etwa BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; OLG Köln, Beschl. v. 3. Januar 2000 - 2 W 224/99 sowie 2 W 225/99), kommt es dann nicht mehr an.Rn. 12 Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält).
- OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99
Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Rn. 12 Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält). - OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99
Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Rn. 11 Auf die unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde voraussetzt, dass die sofortige Beschwerde statthaft ist (so etwa BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; OLG Köln, Beschl. v. 3. Januar 2000 - 2 W 224/99 sowie 2 W 225/99), kommt es dann nicht mehr an. - OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99
Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der …
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Die vorgenannten Zitatstellen, bei denen die Auffassung überwiegt, dass es auf die Verhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommt (so jetzt auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 53/99 und 1 W 56/99; ebenso AG Köln, DZWIR 2000, 80; Bork, ZIP 1999, 301, 303; Vallender, ZIP 1999, 125, 129;… Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO, § 304 Rn. 4) beschäftigen sich aber nur mit der Frage, welchem Verfahren der Schuldner zuzuordnen ist, wenn er eine vorhergehende gewerbliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung endgültig aufgegeben hat. - OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 225/99
Beschwerde im Eröffnungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Rn. 11 Auf die unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde voraussetzt, dass die sofortige Beschwerde statthaft ist (so etwa BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; OLG Köln, Beschl. v. 3. Januar 2000 - 2 W 224/99 sowie 2 W 225/99), kommt es dann nicht mehr an. - OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob bereits die Tatsache einer Entscheidung des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren, über die das Landgericht als Beschwerdegericht zu entscheiden hatte, unabhängig von dem spezifisch insolvenzrechtlichen Inhalt der Entscheidung und der Einschlägigkeit des Rechtsweges der InsO ausreicht, um zur Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zu kommen (so OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14. Januar 2000 - 8 W 374/99 und 375/99; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99), oder ob zwingend ein Beschwerdeverfahren nach der InsO vorausgegangen sein muss. - BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99
Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Rn. 12 Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält). - OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 51/99
Anforderungen an den Inhalt einer Bescheinigung
- OLG Celle, 10.02.2000 - 2 W 101/99
- BGH, 25.04.2013 - IX ZB 179/10
Insolvenzrecht: Sofortige Beschwerde gegen die Überleitung des auf Eigenantrag …
Die für das allgemeine Verfahren maßgebliche Bestimmung des § 34 Abs. 1 InsO, welche für den Schuldner als Antragsteller die Beschwerdebefugnis gegen die Zurückweisung des Eigenantrags einräumt, gilt aufgrund der Verweisung in § 304 Abs. 1 Satz 1 InsO auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren (BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 195/08, ZInsO 2009, 2262 Rn. 4; OLG Celle, ZIP 2000, 802, 803;… HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl., § 304 Rn. 14;… HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl., § 304 Rn. 10).Bei einem Verstoß gegen diese Bindung ist für den Schuldner, der an seiner Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren festhalten will, nach ganz überwiegender Ansicht auch das Rechtsmittel der Beschwerde eröffnet (OLG Celle, ZIP 2000, 802, 803; OLG Schleswig, NZI 2000, 164;… LG Göttingen, aaO; noch offengelassen von BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 16;… HK-InsO/Landfermann, aaO Rn. 14;… FK-InsO/Kothe/Busch, aaO;… HK-InsO/Kirchhof, aaO, § 34 Rn. 8;… HmbKomm-InsO/Streck, aaO Rn. 10;… Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, aaO Rn. 56;… Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 3. Aufl., § 304 Rn. 4;… Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2009, § 34 Rn. 51;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, aaO Rn. 8;… Mohrbutter/Ringstmeier/Pape/Sietz, aaO Rn. 22;… aA MünchKomm-InsO/Schmahl, aaO, § 34 Rn. 67).
- OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00
Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag …
Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (BGH, ZIP 2000, 755; Senat, ZIP 2000, 552 = NZI 2000, 130 = ZinsO 2000, 104; Senat, ZIP 2000, 462 [463); Senat ZIP 1999, 1767 [1768]; Senat, ZIP 1999, 586 [587] = NZI 1999, 198 [199] = NJW-RR 1999, 996 [997]; BayObLG, ZIP 2000, 320 [321] = NZI 2000, 129 = ZInsO 2000, 161; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; OLG Naumburg, Beschluß vom 15.03.2000, 5 W 28/00; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 5; a.A.: OLG Karlsruhe, NZI 2000, 76 für die sofortige weitere Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. März 2000, 3 W 50/00 für die sofortige weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers; wohl auch: OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; offen gelassen: OLG Celle, ZIP 2000, 802 [803] = NZI 2000, 229 [230]).Ob wegen der materiellen Auswirkung gegen die Ergänzungsaufforderung des Insolvenzgerichts gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 34 InsO gegeben ist (so BayObLG, ZIP 2000, 320 = NZI 2000, 129 = ZInsO 2000, 161; OLG Celle, ZIP 2000, 802 = NZI 2000, 229; Ahrens NZI 2000, 201 [206]), bedarf hier keiner Erörterung.
Ebensowenig besteht Veranlassung, die Sache im Hinblick auf die Entscheidungen des BayObLG (ZIP 2000, 320 = NZI 2000, 129 = ZInsO 2000, 161) und des OLG Celle (ZIP 2000, 802 = NZI 2000, 229), in denen die Obergerichte die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Ergänzungsaufforderung gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO bejaht haben, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.
- OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00
Zuordnung eines Freiberuflers zum Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. …
Zwar liegen Entscheidungen zu der Frage vor, auf welchen Zeitpunkt es bezüglich der Verhältnisse des Schuldners ankommt, wenn dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung eine frühere Tätigkeit aufgegeben hat, die die Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens erfordert hätte (s. dazu OLG Celle, ZIP 2000, 802; OLG Schleswig, ZInsO 2000, 155).Wie der Senat ebenfalls bereits in Übereinstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten, die sich mit dieser Frage auseinander gesetzt haben, festgestellt hat, kommt es auf eine Divergenz i.S. d. § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht an (s. OLG Celle, ZIP 2000, 706, 708; OLG Celle, ZIP 2000, 802, 804; OLG Köln, ZInsO 2000, 43; zu weiteren Nachweisen s. Pape, ZInsO 2000, 214, 221).
Da vorliegend die Schuldnerin ausdrücklich einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt und das Amtsgericht diesen Antrag im Hinblick auf die von ihm zugrunde gelegte Anwendbarkeit der Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens zurückgewiesen hat, bestehen gegen die Zulässigkeit der Beschwerde keine Bedenken (s. bereits Senat, ZIP 2000, 802).
- OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des …
In diesem Fall könne analog § 34 InsO, der auch in Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden sei, eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts eingelegt werden (OLG Celle, ZIP 2000, 802; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170).§ 34 Abs. 1 InsO ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß der Verweisung des § 304 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 28. Februar 2000 (2 W 9/00, ZIP 2000, 802 = OLGR 2000, 180 = DZWIR 2000, 334 m. Anm. Kögel) entschieden hat.
- LG Aachen, 02.05.2003 - 3 T 133/03
Anforderungen an eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch einer …
Rn. 13 Nach anderer Auffassung kommt eine Beschwerde dann in Betracht, wenn die zugrundeliegende gerichtliche Entscheidung einen offenkundigen schwerwiegenden Fehler in der Rechtsanwendung aufweist, etwa dann, wenn das Insolvenzgericht bei seiner Entscheidung den Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör verletzt hat (…so etwa LG H ZInsO, 2000, S. 650), wenn das Gericht ihm auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflagen erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder wenn das Gericht inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (…OLG D, ZIP 2001, S. 340, 341;… Braun/Buck, InsO, § 305 Rdn. 23).Rn. 27 Eine Abgrenzung danach, ob das Gericht dem Schuldner eine auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflage erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, 340 ff.), ist rechtsdogmatisch kaum begründbar.
- OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00
Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung; …
§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist im Verfahren nach § 7 Abs. 1 InsO nicht anwendbar (s. bereits Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2000 - 2 W 101/99 und vom 28. Februar 2000 - 2 W 9/00). - OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der …
Ob gegen eine Ergänzungsaufforderung nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO wegen ihrer materiellen Auswirkungen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 34 InsO gegeben ist (so BayObLG, NZI 2000, 129; OLG Celle, NZI 2000, 229; Ahrens, NZI 2000, 201 [206]), bedarf hier keiner Entscheidung. - AG Göttingen, 23.05.2000 - 74 IN 228/99
Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens; …
Stellt man mit der h.M. in Rechtsprechung und Literatur auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder die Entscheidung des Insolvenzgerichtes ab, müßte das Verfahren als Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden (aus der Rechtsprechung zuletzt OLG Frankfurt, NZI 2000, 219; OLG Celle, NZI 2000, 229; LG Frankfurt/Oder, ZInsO 2000, 290.Weiter wird die Auffassung vertreten, dass bei Reduzierung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit das Regelinsolvenzverfahren jedenfalls dann einschlägig ist, wenn eine nachhaltige Aufgabe der zuvor ausgeübten Tätigkeit noch nicht vorliegt (OLG Celle, NZI 2000, 229).
- OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines …
Dass es für die Wahl der Verfahrensart auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommen könnte, wie hier der Schuldner meint, dürfte dagegen so gut wie ausgeschlossen sein (zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes auch Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00 -, ZIP 2000, 802). - OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00
Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des …
Sie entspricht vielmehr einer in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, daß auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist (vgl. hierzu allgemein: OLG Celle, ZIP 2000, 802 = NZI 2000, 229; OLG Frankfurt, NZI 2000, 219 = ZInsO 2000, 296; OLG Schleswig, NZI 2000, 164 = ZInsO 2000, 155; LG Dessau, ZIP 2000, 1502; LG Frankfurt, ZIP 2000, 1067 = ZInsO 2000, 290; AG Frankfurt, InVo 1999, 313; AG Köln, NZI 1999, 241 = DZWIR 2000, 80; AG Mönchengladbach, ZInsO 1999, 724 LS). - LG Göttingen, 30.01.2002 - 10 T 7/02
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Überführung des …
- LG Göttingen, 15.12.2006 - 10 T 130/06
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Bestimmung der Verfahrensart in einem …
- OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des …
- OLG Oldenburg, 06.06.2001 - 2 W 56/01
Zulassung zum Verbraucherinsolvenzverfahren; Maßgeblichkeit der Verhältnisse im …
- OLG Köln, 22.11.2000 - 2 W 149/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Unterhalt aus …
- LG Verden, 17.10.2006 - 6 T 209/06
Qualifizierung von Angehörigen rechtsberatender Berufe als "geeignete Personen" …
- OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 64/00
Maßgebliche Verhältnisse für Anordnungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 41/00
Ablehnung eines Verbraucherinsolvenzantrags wegen bereits erfolgter Ablehnung …
- OLG Köln, 06.12.2000 - 2 W 229/00
- OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00
Sofortige weitere Beschwerde gegen Konkurseröffnung wegen Verfahrensmangels; …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ehrverletzende Werturteile
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; BNotO § 67; ; BNotO § 74; ; BNotO § 75; ; BNotO §§ 92 ff; ; BNotO § 15; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Unterlassungsanspruch; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Eingriff; Rechtswidrigkeit; Vorbeugender Rechtsschutz; Ehrverletzende Äußerungen; Ehre; Tatsachenbehauptung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.03.1999 - 3 O 502/98
- OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 829
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff).Auch eine überspitzte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden ( BVerfGE 82, 272, 282; BVerfG NJW 1992, 1439, 1441;… OLG Brandenburg a.a.O.).
Erst, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll ( sog. Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Falle von Formalbeleidigungen zu bejahen ist), muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; BVerfGE 82, 272, 284; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG AfP 1999, 159, 160).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff).Bei nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptungen muß eine Abwägung zwischen den Interessen des Äußernden und den Interessen des Betroffenen vorgenommen werden: Beruht die Behauptung auf einer sorgfältigen Recherche und besteht ein sachliches Interesse des Äußernden an der Weiterverbreitung oder ein Interesse der Allgemeinheit an einer Information, überwiegt außerhalb von Bereichen, die die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre des Betroffenen berühren, regelmäßig das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG den Ehrenschutz des Betroffenen ( BVerfG AfP 1999, 57, 60; BGH NJW 1993, 527 ; Soehring NJW 1997, 360, 364).
Wahre Tatsachen schließlich dürfen - mit im vorliegenden Fall nicht interessierenden Ausnahmen - grundsätzlich verbreitet werden (vgl. BVerfG NJW 1993, 1464; BVerfG AfP 1999, 57, 59; OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 71; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 191 ;… OLG Brandenburg a.a.O. S. 3342;… Soehring, NJW 1997 a.a.O. S. 367).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff).Bewußt unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen ( BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG NJW 1997, 1439, 1441 ).
Wenn aber mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich sind, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassung in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeintächtigt (vgl. BverfG NJW 1996, 1529; BGH NJW 1998, 3047, 3048).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Auch eine überspitzte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden ( BVerfGE 82, 272, 282; BVerfG NJW 1992, 1439, 1441;… OLG Brandenburg a.a.O.).Erst, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll ( sog. Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Falle von Formalbeleidigungen zu bejahen ist), muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; BVerfGE 82, 272, 284; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG AfP 1999, 159, 160).
- BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Bewußt unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen ( BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG NJW 1997, 1439, 1441 ).Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG NJW 1997, 1439, 1440).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Erst, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll ( sog. Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Falle von Formalbeleidigungen zu bejahen ist), muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; BVerfGE 82, 272, 284; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG AfP 1999, 159, 160). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Von einem unbefangenen Leser (vgl. zu diesem Auslegungsansatz z. B. BVerfG NJW 1989, 1789; BGHZ 128, 1, 6 = NJW 1995, 861;… OLG Brandenburg a.a.O. S. 3340 m. w. N.), der die Aufgaben einerseits der Notarkammern (§§ 67, 74, 75 BNotO) und andererseits der Landesjustizverwaltungen (§§ 92 ff BNotO) in der Regel nicht kennt, ist der Begriff des "Ermittelns" nach dem gesamten Zusammenhang weiter dahingehend auszulegen, dass ein Verfahren anhängig ist, welches den Zweck hat, zu prüfen, ob ein Verhalten eines Notars Anlass gibt, disziplinarrechtlich oder sonst in berufsrechtlicher Weise etwas zu veranlassen. - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241, 247; BGH NJW-RR 1999, 1251;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341 ). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff). - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
Wenn aber mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich sind, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassung in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeintächtigt (vgl. BverfG NJW 1996, 1529; BGH NJW 1998, 3047, 3048). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz - Veröffentlichung einer …
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
Kosten eines vergeblichen Angebots
- BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85
Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht
- OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 18 U 88/96
Pflicht des Notars zum Hinweis auf die lang andauernde Erledigungszeit eines …
- OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …
So liegt der Fall hier mit einer stark negativ wertenden Einstufung der Verfügungsklägerin (vgl. zu Betrugsvorwürfen als Meinungsäußerung BGH, Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01, NJW 2002, 1192 und vom 16.Dezember 2014 - VI ZR 39/14, MMR 2015, 405; zum "Abzocken" als Werturteil auch Senat…, Urteil vom 31. Mai 2016 - 15 U 197/15, ZD 2017, 280 Rn. 58; OLG Köln…, Urteil vom 10. Mai 2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908 Rn. 77/78; OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 1999 - 16 U 44/99, NJW-RR 2000, 829 ["Abzock-Modell"];… OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20, NJW-RR 2021, 979 Rn. 8;… OLG Celle Hinweisbeschluss vom 15. Mai 2020 - 13 U 87/19, GRUR-RS 2020, 63573 Rn. 28; OLG München, Urteil vom 9. Februar 2012 - 6 U 2488/11, GRUR-RR 2012, 346, 346 ["Verbraucherabzocke"]; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Februar 2011 - 16 U 172/10, ZUM-RD 2011, 408, 410; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 1 W 27/97, OLG-NL 1998, 127 f.). - BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99 Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StBerG § 67; ; VVG § 158 d Abs. 2; ; VVG § 158 e Abs. 1; ; AVB-WB; ; AHB
- rechtsportal.de
StBerG § 67; VVG § 158d Abs. 2 § 158e Abs. 1
Folgen unterlassener Anzeige des Versicherungsfalls im Steuerberaterregreß - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftungsbeschränkung; Steuerberatung; Beratungsschulden; Pfändung; Überweisung; Freistellungsanspruch
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Haftungsprozess gegen Steuerberater ohne Anzeige an den Haftpflichtversicherer
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 11 O 255/97
- OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 248
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Zwar hat sich der behauptete Freistellungsanspruch der GmbH in der Person der Klägerin in einen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte umgewandelt, da sie diesen Freistellungsanspruch gepfändet und sich hat überweisen lassen (vgl. BGH VersR 1997, 729 (731); 1963, 421 (422); 1964, 156 (157);… Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 149, Rdnr. 3).Zwar entfaltet ein im vorausgegangenen Haftpflichtprozeß erstrittener Titel grundsätzlich Bindungswirkung für den nachfolgenden Deckungsprozeß (vgl. nur BGH VersR 1963, 421 (422); NJW 1993, 68 m. w. N.).
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Zwar entfaltet ein im vorausgegangenen Haftpflichtprozeß erstrittener Titel grundsätzlich Bindungswirkung für den nachfolgenden Deckungsprozeß (vgl. nur BGH VersR 1963, 421 (422); NJW 1993, 68 m. w. N.). - BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Klägerin beweispflichtig, denn sie ist aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Rechtsnachfolgerin des Versicherungsnehmers und hat damit die gleiche Darlegungs- und Beweislast wie dieser im Deckungsprozeß (vgl. BGH VersR 1987, 37 (39); 1986, 1231 (1233)). - BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Haftung bei Begegnungskollision; Beweislast bei Direktklage gegen den Versicherer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Klägerin beweispflichtig, denn sie ist aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Rechtsnachfolgerin des Versicherungsnehmers und hat damit die gleiche Darlegungs- und Beweislast wie dieser im Deckungsprozeß (vgl. BGH VersR 1987, 37 (39); 1986, 1231 (1233)).
- OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10
Versicherungsmaklervertrag: Pflicht zur Beratung und Bedarfsermittlung
Rn. 71 Der Haftpflichtversicherungsvertrag wird von dem so genannten Trennungsprinzip gekennzeichnet (BGH NJW 2000, 1194; BGHZ 119, 276; BGH VersR 1980, 625; OLG Stuttgart VersR 2000, 881; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 248; OLG Düsseldorf NJW 1996, 1245).
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