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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3053
OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00 (https://dejure.org/2001,3053)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.05.2001 - 3 U 4393/00 (https://dejure.org/2001,3053)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 3 U 4393/00 (https://dejure.org/2001,3053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org (Leitsatz)

    BORA § 7
    Anwendungsbereich hinsichtlich kanzleibezogener Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kanzleiwerbung; Werbung eines Rechtsanwalts; Kanzleizeitung; Werbeanzeige Rechtsanwalt; Anwaltlicher Berufsstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsrechtliche Zulässigkeit kanzleibezogener Werbung ohne Zuordnung von Tätigkeitsschwerpunkten zu bestimmten Rechtsnwälten; Verfassungskonforme Auslegung des § 7 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA); Differenzierung zwischen dem Geltungsbereich des § 6 Abs. 2 BORA und ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten einer Großkanzlei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2481
  • AnwBl 2001, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    Die Regelung ist geeignet, dieses Ziel zu verwirklichen und schränkt die Freiheit der Berufsausübung der Betroffenen nicht übermäßig ein (BGH Anwaltsblatt 2001, 240).

    § 6 Abs. 2 BORA stellt somit ein Korrektiv dar, um unverhältnismäßige Beschränkungen durch die Anwendung von § 7 BORA zu vermeiden (vgl. BGH Anwaltsblatt 2001, 240 unter Ziffer 3 a. am Ende).

  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 3 U 3881/99

    Rechtssetzungskompetenz der Satzungsversammlung hinsichtlich der Regelung von …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    Die zahlenmäßige Beschränkung ist daher ein geeignetes, erforderliches und zumutbares Mittel, sicherzustellen, daß ein Rechtsanwalt die von ihm angegebenen Rechtsgebiete auch tatsächlich beherrscht (BGH NJW 1997, 2523; OLG Nürnberg MDR 2000, 547; Anwaltsgericht Freiburg NJW 2000; 1657;… Feurich/Braun, a.a.O., § 7 BO RdNr. 4).

    Das spricht dafür, dem Anwendungsbereich des § 7 BORA diejenigen Sachverhalte zuzuweisen, in denen wie auf Praxisschildern, Briefköpfen, Umzugs-, Kanzleieröffnungs-, Urlaubsund ähnlichen Zeitungsanzeigen (siehe den Sachverhalt der Entscheidung des Senates vom 15.2.2000, MDR 2000, 547) über die Tätigkeit eines namentlich genannten Rechtsanwalts berichtet wird und die Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten für sich und ohne nähere Erläuterung steht, während § 6 Abs. 2 BORA in den Fällen gilt, in denen ein Bedürfnis besteht, unabhängig von der Beschränkung des § 7 BORA nicht über die persönliche Qualifikation von Rechtsanwälten, sondern über die Kanzlei detaillierter und unter näherer Erläuterung von deren Tätigkeitsbereichen zu unterrichten.

  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    So würde es z. B. im Rahmen einer Stellenanzeige meist unzumutbar sein, alle in einer Kanzlei tätigen Anwälte namentlich aufzuführen und deren Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte unter Beachtung von § 7 BORA anzugeben, da dies geeignet ist, den Effekt der Anzeige zu beeinträchtigen (vgl. Bundesverfassungsgericht Anwaltsblatt 1996, 233), und für den Stellungssuchenden, der in erster Linie erfahren will, welche Ausrichtung die inserierende Kanzlei insgesamt hat, meist von geringem Interesse ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2000 - 3 O 4973/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.11.2000 (Az.: 3 O 4973/99) in Ziffer I. 1. und 2. abgeändert:.
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der …

    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf …

    Die zahlenmäßige Begrenzung in § 7 Abs. 1 BORA auf drei Tätigkeitsschwerpunkte soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt die angegebenen Gebiete auch hinreichend beherrscht; sie soll somit letztlich einer Irreführung des rechtsuchenden Publikums entgegenwirken (vgl. BGH, NJW 1997, 2522, 2523; OLG Nürnberg, NJW 2001, 2481;… Feurich/Braun, § 7 BO Rn. 4).
  • LG Leipzig, 04.01.2002 - 2 HKO 8701/01

    Angabe von Tätigkeitsfeldern im Internet-Angebot einer Rechtsanwaltssozietät

    Hinzu kommt, dass die angegriffene Textpassage in einer Sozietäts-Homepage enthalten ist, die als mit Praxisbroschüren und Rundschreiben vergleichbares Informationsmittel anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2001, 2481, 2482).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.03.2001 - 10 WF 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4562
OLG Nürnberg, 06.03.2001 - 10 WF 62/01 (https://dejure.org/2001,4562)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01 (https://dejure.org/2001,4562)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. März 2001 - 10 WF 62/01 (https://dejure.org/2001,4562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 19; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 19 ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3
    Prozesskostenhilfe - eingeschränkte Bewilligung - Fahrtkosten des "ortansässigen" Anwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 122; BRAGO § 19
    Fahrtkosten-Erstattung des Rechtsanwalts bei nur eingeschränkter Beiordnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingeschränkte Prozesskostenhilfe; Rechtsanwaltsgebühr; Auswärtiger Anwalt; Reisekosten; Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

Verfahrensgang

  • AG Kelheim - 1 F 259/00
  • OLG Nürnberg, 06.03.2001 - 10 WF 62/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1157
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort …

    Sofern der Beiordnungsbeschluss keine entsprechende Beschränkung enthält, sind die Reisekosten deshalb grundsätzlich zu erstatten (…von Eicken/Müller-Rabe, a. a. O.;… Fischer, a. a. O.; OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG Koblenz AGS 2002, 67; OLG München MDR 2002, 543; KG Berlin MDR 2004, 474; OLG Oldenburg AGS 2005, 212; BGH NJW 2004, 2749).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07

    PKH: Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur im Umfang der Beiordnung des …

    Die Sperrwirkung besteht aber nur im Umfang der Bewilligung bzw. der Beiordnung (vgl. OLG Nürnberg JurBüro 2001, 481).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    So ist streitig, ob diese Forderungssperre auch für die von einer eingeschränkten PKH-Bewilligung betroffenen Reisekosten gilt (dagegen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2008 - 10 WF 33/07, FamRZ 2008, 1767, juris Tz. 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01, FamRZ 2001, 1157, juris Tz. 5;… OLG Brandenburg, a.a.O.; Enders, JurBüro 2003, 225, 228; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2001 - 1 WF 180/01, OLGR 2002, 28, juris Tz. 3;… Zöller/Geimer, a.a.O., § 122 Rn. 11;… Musielak/Fischer, a.a.O., § 122 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 02.01.2026 - 1 Ta 338/25

    Beiordnung: Auswärtige Anwälte können PKH-Anspruch auf Reisekosten haben

    Immerhin wird obergerichtlich vertreten, dass die Forderungssperre nur im Umfang der Beiordnung gilt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.1.2008, Az.: 10 WF 33/07, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6.3.2001, Az.: 10 WF 62/01, juris).
  • VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18

    Kostenfestsetzung in Asylverfahren; PKH-Bewilligung nur für einen Teil des …

    Dies gilt jedoch nur, soweit die Bewilligung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01 - JurBüro 2001, 481) und die Beiordnung reicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2008 - II-10 WF 33/07 - FamRZ 2008, 1767).
  • KG, 23.02.2011 - 19 WF 14/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beschwerderecht der hilfsbedürftigen Partei bei Beiordnung …

    Diese Forderungssperre erfasst nach zutreffender Ansicht (vgl. z.B. OLG Brandenburg AGS 2010, 327; OLG Frankfurt AGS 2002, 95;… Zöller/Geimer, 28. Auflage, § 122 ZPO Rz. 11 m.w.N.;… Müller-Raabe in: Gerold/Schmidt, 18. Auflage, § 45 RVG Rz. 75;… Musielak/Fischer, 7. Auflage § 122 ZPO Rz 8 ; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1157) auch dann die Auslagen, die dadurch entstehen, dass der Rechtsanwalt nicht am Sitz des Gerichts ansässig ist, wenn die Beiordnung auf die durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt entstehenden Kosten beschränkt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16371
OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00 (https://dejure.org/2000,16371)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 2 U 104/00 (https://dejure.org/2000,16371)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 U 104/00 (https://dejure.org/2000,16371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohn für die Reparatur eines Werkes; Stillschweigende Einigung über die Entgeltlichkeit; Fehlerhaftigkeit bei Abnahme; Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung des Unternehmers; Anspruch auf Erstattung von Auslagen; Verletzung der Bauaufsichtspflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschädigung vor Abnahme: Wessen Risiko? (IBR 2002, 186)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
    Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten (BGH, NJW 1998, 456, 457 m.w.N.; BGHZ 78, 352, 354, 355).

    Kosten, die erst durch das Schadensereignis verursacht worden sind, sind keine Auslagen im Sinne des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, NJW 1998, 456, 457).

    Ein Verstoß der von dem Auftraggeber mit der Bauaufsicht beauftragten Bauleitung gegenüber dem Auftragnehmer kann daher keine Haftung hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung begründen (BGHZ 137, 35-43; 95, 128, 131 m.w.N.).

    Die Bauaufsicht im Verhältnis zu einem Auftragnehmer begründet auch keine vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber anderen Auftragnehmern oder sonstigen Drittunternehmern (BGHZ 137, 35-43).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80

    Rechtsfolgen des Untergangs einer Bauleistung vor Abnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
    Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten (BGH, NJW 1998, 456, 457 m.w.N.; BGHZ 78, 352, 354, 355).

    a) § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Grundregel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Vergütungsgefahr für erbrachte Leistungen ergänzt (…MünchKomm/Soergel, 2. Aufl., § 644 Rdn. 2, § 645 Rdn. 1), gewährt dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch nur für die Leistungen, die er bis zum Zeitpunkt ihres Untergangs erbracht hat (BGHZ 78, 352, 354 f), nicht hingegen für deren Wiederherstellung.

    Auch die gleichzeitige Beauftragung verschiedener Bauhandwerker und die dadurch bedingten wechselseitigen Einflüsse der Gewerke und Gefahren kann für sich allein die Verschiebung des Risikos auf den Bauherrn nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 78, 352, 354).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
    Ein Verstoß der von dem Auftraggeber mit der Bauaufsicht beauftragten Bauleitung gegenüber dem Auftragnehmer kann daher keine Haftung hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung begründen (BGHZ 137, 35-43; 95, 128, 131 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67

    Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
    Macht er davon keinen Gebrauch, sondern stellt er das Werk (erneut) fehlerfrei her, so hat er Anspruch auf den ursprünglich vereinbarten Werklohn - der hier schon bezahlt wurde - und kann auch nachträglich noch Abtretung der Ersatzansprüche gegen den Schädiger verlangen (vgl. BGH NJW 1970, 38, 41;… Sprau, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 19 U 21/95

    Schadensersatzanspruch eines Auftragnehmers gegen einen am selben Bau …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
    Hat der Unternehmer kein Eigentum am Werk oder das Eigentum an verarbeiteten Materialien durch Verbindung verloren, kann er von dem Besteller gemäß § 281 BGB oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 591;… Palandt-Sprau, a.a.O. § 645 Rdn. 5).
  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 53/92

    Vergabe von Erschließungsarbeiten durch Gemeinde

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn - wie im vorliegenden Fall - weder positiv noch negativ eine Vergütungsregelung getroffen worden ist (vgl. BGH ZfBR 1995, 16).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit; …

    Die Vorschrift soll zur Vermeidung von Dissensfolgen Lücken im Vertrag schließen und setzt daher voraus, dass die Vertragsparteien die Frage der Vergütung und damit der Entgeltlichkeit der Leistung weder positiv noch negativ geregelt haben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - VII ZR 53/92, BeckRS 1994, 31061173; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 2000 - 2 U 104/00, juris Rn. 27;… Messerschmidt/Voit/Boldt, 3. Aufl., BGB § 632 Rn. 25;… MüKoBGB/Busche, 8. Aufl., BGB § 632 Rn. 5;… Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 632 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4813
OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.12.2000 - 2 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,4813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 2 UF 130/00 (https://dejure.org/2000,4813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EGBGB Art. 21; ; EGBGB Art. 3 Abs. 2; ; EGBGB Art. 18 Abs. 4; ; EGBGB Art. 6; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 623 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach iranischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgerecht; Elterliche Sorge; Verbundverfahren; Nachehelicher Unterhalt; Nacheheunterhalt; Ausland; Iran

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das Niederlassungsabkommen ist dabei gemäß Art. 3 Abs. 2 EGBGB und Art. 18 Abs. 2 des MSA gegenüber dem Minderjährigenschutzabkommen vorrangig (BGH FamRZ 1993, 316; 1053).

    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (…vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

  • OLG Bremen, 21.05.1999 - 4 UF 5/99

    Annahme der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (…vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

    Das iranische Gesetz meint hier aber nur das Alter der Pubertät als Heiratsvoraussetzung (OLG Frankfurt am Main FamRZ 1991, 730, 731; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520,1521f.;… Bergmann/Ferid aaO., S. 14a und S. 32 Fn. 52a; Art. 1041 iran. ZGB); dagegen soll etwa die Geschäftsfähigkeit im Sinne der Fähigkeit zur eigenständigen Vermögensverwaltung auch nach iran.

  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91

    Entscheidung über elterliche Sorge über minderjährige iranische Kinder

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).

    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (…vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 113/90

    Maßgebliches Recht für den Unterhaltsanspruch einer in der Bundesrepublik …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Der auf der Grundlage von Art. 6 EGBGB zu gewährende Unterhalt kann zwar - nach Maßgabe von Art. 18 Abs. 7 EGBGB - den vollen eheangemessenen Unterhalt erreichen (BGH FamRZ 1991, 925, 927).
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1996 - 2 UF 132/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Bundesrepublik nach Scheidung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Dieses Ergebnis erscheint hier aber mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, weil die Antragsgegnerin wegen der ihr obliegenden Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ohne erhebliche Vernachlässigung ihrer Elternpflicht nicht in der Lage wäre, ihren eigenen ausreichenden Unterhalt sicherzustellen; gemäß Art. 6 EGBGB ist es daher geboten, dem betreuenden und deshalb bedürftigen Elternteil einen Anspruch auf Sicherstellung seines Lebensunterhalts gegen den anderen Elternteil einzuräumen, nachdem die Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils auf einem gemeinsamen Entschluss beider Ehegatten beruht (vgl. Senat FamRZ 1997, 93, 94 f. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1998 - 2 UF 1/98

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts entgegen dem eigentlich anwendbaren …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass Art. 6 EGBGB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist und lediglich besondere Härten vermeiden soll; die allgemeinen Maßstäbe des deutschen Unterhaltsrechts können daher nicht ohne Weiteres angewendet werden (vgl. Senat FamRZ 2000, 32 f., m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1997 - 2 UF 40/97

    Umgangsrecht - Ausschluß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Die Antragsgegnerin hat zur Darstellung der ehelichen Lebensverhältnisse in zulässiger Weise auf das am 31.10.1997 ergangene Senatsurteil zum Trennungsunterhalt (2 UF 40/97) Bezug genommen.
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.1999 - 2 UF 92/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Dagegen ist gemäß § 1696 BGB und damit außerhalb des Verbunds zu entscheiden, wenn eine Entscheidung über die elterliche Sorge aus Anlass der Trennung bereits getroffen ist und diese damit lediglich abgeändert werden könnte; dies gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn es sich um eine vor Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes nach § 1672 BGB a.F. getroffene Entscheidung handelt und wenn diese nach ihren Wortlaut an sich auf die Zeit des Getrenntlebens beschränkt ist (Senatsurteil FamRZ 1999, 807); hiervon hält der Senat gegen die - auch von den anderen Familiensenaten des OLG Zweibrücken vertretene (OLGR 1990, 468, 471; jeweils m.w.N.) - abweichende Auffassung fest.
  • OLG Saarbrücken, 03.02.1992 - 6 UF 97/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00
    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).
  • OLG Frankfurt, 19.11.1990 - 3 UF 170/90

    Anwendbarkeit iranischen Rechts im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 3 WF 382/93

    Zuständigkeit deutscher Gerichte; Scheidung; Ausschluß der Zuständigkeit; …

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 2 UF 78/97
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 17 UF 142/03

    Ehescheidung nach iranischem Recht: Scheidungsgrund der Unterhaltsverweigerung …

    Eine andere, hier aber im Rahmen der Ehescheidung nicht einschlägige Frage wäre dann weiter, ob die gänzliche Versagung des nachehelichen Unterhalts mit Blick auf den ordre public von der Ehefrau in der Bundesrepublik hingenommen werden muss (vgl. dazu - verneinend - OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 920).
  • OLG Koblenz, 04.03.2004 - 7 WF 147/04
    Die deutsche öffentliche Ordnung gebietet es nämlich, dem betreuenden und deshalb bedürftigen Elternteil einen Anspruch auf Sicherstellung seines Lebensunterhalts gegen den anderen Elternteil einzuräumen, da die Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils auf einem gemeinsamen Entschluss beider Ehegatten beruht (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 93 ff., 95 (IPRspr. 1996 Nr. 4); 2001, 920 ff., 921 (IPRspr. 2000 Nr. 79)).
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