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Rechtsprechung
   OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3101
OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00 (https://dejure.org/2001,3101)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.2001 - 1 U 6107/00 (https://dejure.org/2001,3101)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 2001 - 1 U 6107/00 (https://dejure.org/2001,3101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 810; ; BGB § 811

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 810 § 811
    Arztvertrag - Nebenpflicht - Einsichtgewährung in Krankenunterlagen - Fertigung von Fotokopien - Herausgabe der Original-Krankenunterlagen - Computertomogramm- und Kernspinaufnahmen - berechtigtes Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 364 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Behandlungsunterlagen - Einsichtnahme und Aushändigung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenakte; Patientenunterlagen; Einsichtsrecht; Herausgabepflicht; CT-Aufnahmen; Kernspinitomographie-Aufnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2806
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG München, 19.04.2001 - 1 U 6107/00
    Der Anspruch ergibt sich aus der den Krankenhausträger treffenden vertraglichen Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag (vgl. BGH NJW 83, 328 und 383, 2627).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

    Allerdings ist die uneingeschränkt zugelassene und eingelegte Revision mangels jeglicher Begründung nicht zulässig, soweit sie sich gegen die Abweisung des Anspruchs auf Herausgabe der Krankenakten wendet (§§ 552 Abs. 1, 551 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 ZPO; vgl. Senat, BGHZ 85, 327 ff.; OLG München NJW 2001, 2806, 2807).
  • OLG Köln, 11.11.2009 - 5 U 77/09

    Anspruch des Auftraggebers einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung auf …

    Darüber hinaus wird jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach dem Rechtsgedanken des § 811 Abs. 1 S. 2 BGB gleichwohl eine Verpflichtung zur zeitweisen Aushändigung der Originalbilder, jedenfalls aber der Fertigung und Übersendung von Kopien anerkannt (vgl. OLG München, NJW 2001, 2806; OLG Köln, NJW-RR 1996, 382; LG Kiel, NJW-RR 2007, 1623; LG Köln, VersR 1986, 775;… Staudinger/Marburger, § 809 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 13.06.2024 - 10 W 3/23

    Berechtigung zur Verweigerung der Herausgabe von Krankenunterlagen an den …

    Anstelle des Einsichtsrechts "vor Ort" wird überwiegend auch ein Anspruch auf Aushändigung der Unterlagen des Patienten befürwortet (vgl. etwa für den Fall einer Übersendung an einen Rechtsanwalt, OLG München Urteil vom 19.04.2001 - 1 U 6107/00, NJW 2001, 2806).
  • OLG München, 06.12.2012 - 1 U 4005/12

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen

    Der Grundsatz des Einsichtsrechtes in der Praxis des Arztes bzw. des Anspruches auf Übersendung von Kopien bedarf daher dann einer Ausnahme, wenn anderenfalls die Rechte eines Patienten, anhand der Krankenunterlagen das Vorliegen von Behandlungsfehlern zu überprüfen, abgeschnitten werden würde (vgl. dazu OLG München NJW 2001, 2806 , Staudinger/Marburger, BGB , Neubearbeitung 2009, § 811 Rdnr. 2).
  • LG Kiel, 30.03.2007 - 8 O 59/06

    Behandlungsvertrag; Vorlegung von Sachen: Anspruch gegen einen Arzt auf …

    Rn. 17 Vor allem aber die im Urteil des OLG München (NJW 2001, S. 2806) aufgeführten, im Interesse aller Beteiligten liegenden praktischen Gründe sprechen dafür, eine Einsichtnahme durch Überlassung zu gewähren.
  • OLG Hamm, 09.10.2012 - 1 W 56/12

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Ein Anspruch auf Übersendung der Originalunterlagen kann sich demgegenüber nur in Ausnahmefällen ergeben (so zu Röntgenbildern die in der Beschwerde zitierten Entscheidungen OLG München NJW 2001, 2806 und LG Kiel NJW-RR 2007, 1623), nicht aber generell (vgl. etwa LG Dortmund NJW 2001, 2806, Staudinger/Coster, BGB [2006], § 307, Rn. 414).
  • AG Hamburg, 12.06.2006 - 644 C 618/05
    Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht auf Akteneinsicht nicht aus den §§ 810 f. BGB, sondern aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht i.V. mit §§ 242, 611 BGB hergeleitet (…BGH, Urt. v. 23.11.1982 - VI ZR 222/79; BGHZ 85, 327, 332; ebenso OLG München, Urt. v. 19.4.2001 - 1 U 6107/00, NJW 2001, 2806;… Lenkaitis, Krankenunterlagen aus juristischer, insbesondere zivilrechtlicher Sicht, Diss.

    Frankfurt 1989, S. 246; einschränkend LG Dortmund, Beschl. v. 7.4.2000 - 17 T 31/00, NJW 2001, 2806 [nur Bereitstellung von Kopien zur Abholung durch den Patienten]).

  • KG, 09.05.2006 - 5 Ws 232/06

    Strafvollzug: Herausgabe von Röntgenbilder an den Gefangenen

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann ein Herausgabeanspruch aus dem privatrechtlichen Behandlungsvertrag bestehen (vgl. OLG München NJW 2001, 2806).
  • OLG München, 18.12.2012 - 1 U 3974/12

    Schmerzensgeldanspruch wegen Stellens einer fehlerhaften ärztlichen Diagnose

    Zu Recht verweist der Beklagte den Kläger deshalb an die radiologische Praxis von Dr. S./Dr. N., an die der Kläger sich hätte wenden können und müssen, wenn er Originale oder Duplikate der damals gefertigten Aufnahmen benötigt, sei es für Nachbehandler oder für den Rechtsstreit mit der Versicherung (vgl. auch OLG München vom 19.04.2001, Az. 1 U 6107/00: zum Rechtsanspruch des Patienten auf Einsichtnahme in Originalröntgenaufnahmen).
  • AG Bielefeld, 22.01.2008 - 5 C 788/07
    Zur Ausübung der Einsichtnahme kann sich ein Geschädigter einer Person seines Vertrauens bedienen (vgl. OLG München NJW 2001, Seite 2806).
  • AG Flensburg, 22.02.2007 - 67 C 224/06
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2001 - 6 W 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5355
OLG Hamm, 13.09.2001 - 6 W 31/01 (https://dejure.org/2001,5355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2001 - 6 W 31/01 (https://dejure.org/2001,5355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2001 - 6 W 31/01 (https://dejure.org/2001,5355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 426 Abs. 1 § 254 Abs. 1
    Ausgleichspflicht bei Schadensersatzhaftung im Fall betrügerischer Unfallmanipulation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtschuldnerausgleich nach Unfallmanipulation; Beihilfe zu betrügerischer Unfallmanipulation; Verteilung des Schadens auf mehrere Ersatzpflichtige; Maß der Verursachung

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 O 537/00
  • OLG Hamm, 13.09.2001 - 6 W 31/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1054
  • NZV 2001, 520
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 6 W 31/01
    Entscheidend ist danach in erster Linie das Maß der Verursachung, daneben, aber erst in zweiter Linie, das Verschulden (vgl. BGH NJW 69, 790; 98, 1137).
  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 6 W 31/01
    Demgemäß richtet sich bei Schadensersatzansprüchen die Verteilung des Schadens auf mehrere Ersatzpflichtige nach § 254 BGB (vgl. BGHZ 17, 214; 59, 103).
  • OLG Hamm, 13.11.1997 - 6 U 91/97

    Umfang der Regreßhaftung bei fingiertem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2001 - 6 W 31/01
    Rn. 11 Weil der Kläger dem Beklagten zu der betrügerischen Unfallmanipulation Beihilfe geleistet hat, haftet er neben ihm als Gesamtschuldner gemäß §§ 830, 840 I dem Versicherer für den gesamten Schaden (vgl. Senat VersR 98, 1539).
  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen …

    Rn. 61 Derjenige Teil einer Geldbuße, der ausschließlich ein Äquivalent zu dem von einer Gesellschaft aufgrund der Tat erzielten Erlös darstellt, ist entsprechend dem Zweck der Sanktion im Innenverhältnis grundsätzlich von demjenigen Gesamtschuldner zu tragen, dem der Erlös ohne die Sanktionierung verblieben wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1054; OLG Bamberg, OLGR 2002, 162, 163 f.; siehe auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 876, 877).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 17 U 108/20

    Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für …

    Hiervon geht auch der von den Klägerinnen in Bezug genommene Beschluss des OLG Hamm vom 13. September 2001 - 6 W 31/01 -, Rn. 9, juris, aus, wenn dort ausgeführt wird, dass der Beklagte nicht im Genuss seines Teils der Beute aus einem Betrug bleiben solle.
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung …

    Der unter Gesamtschuldnern gegebene, grundsätzlich bereits aus § 426 Abs. 1 BGB folgende Befreiungsanspruch kann sich vor Leistung an den Gläubiger nicht in einen auf Geldzahlung gerichteten Anspruch umwandeln: Solange die Mitwirkung an der Befriedigung des Gläubigers, hier also die Leistung durch den Beklagten an einen Konkursgläubiger, noch möglich ist, führt die Verletzung der Mitwirkungspflicht bereits aus allgemeinen Erwägungen der Verteilung des Liquiditätsrisikos nicht zur Umwandlung in einen Zahlungsanspruch (…vgl. dazu Staudinger/Noack, BGB, Neubearb. 2005, § 426, Rn. 80; OLG Hamm NJW 2002, 1054).
  • OLG Hamm, 17.11.2004 - 3 U 277/03
    Für die Abwägung unter den Gesamtschuldnern ist das Maß der Verursachung entscheidend, in zweiter Linie das Verschulden (BGH, NJW 1998, 1137, 1138; OLG Hamm, NJW 2002, 1054).

    Gemäß § 426 I 1 BGB hat jeder Gesamtschuldner auch bereits vor Zahlung einen Anspruch auf Befreiung im Ausmaß der Quote des anderen Gesamtschuldners (BGH, NJW 1986, 3131; OLG Hamm, NJW 2002, 1054).

  • OLG Hamm, 07.01.2010 - 6 U 157/09

    Haftung mehrerer Gesamtschuldner nach Quoten

    Maßgeblich ist in erster Linie das Maß der Verursachung, in zweiter Linie das Verschulden und die Beuteverteilung (OLG Hamm NJW 2002, 1054).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2005 - 3 Wx 156/05

    Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB

    Erst wenn ein Gesamtschuldner an den Gläubiger (hier: W. GmbH) mehr gezahlt hat, als er im Innenverhältnis tragen muss, erlangt er wegen des überschießenden Teils einen auf Zahlung gerichteten Ausgleichsanspruch gegen seine Mitschuldner (BGH NJW 1986, 1097; OLG Hamm NJW 2002, 1054).
  • OLG München, 07.05.2015 - 23 U 3139/14

    Titulierung einer Forderung gegen einen in der Wohlverhaltensphase befindlichen …

    Entscheidend ist danach in erster Linie das Maß der Verursachung (BGH, Urteil vom 20.01.1998, VI ZR 59/97, juris Tz. 8 f.; OLG Hamm Beschluss vom 13.09.2001, 6 W 31/01, juris Tz. 8).
  • OLG Hamm, 23.01.2006 - 31 U 150/05

    Zur Geltendmachung einzelner Ausgleichsansprüche bei mehreren, …

    Zwar hat ein Gesamtschuldner grundsätzlich erst dann einen auf Zahlung gerichteten Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB, wenn seine Leistung den Anteil der gesamten Schuld übersteigt, den er selbst zu erbringen verpflichtet ist (BGH WM 1986, 1097; OLG Hamm NJW 2002, 1054).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.03.2001 - 2 UF 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5758
OLG Zweibrücken, 30.03.2001 - 2 UF 5/00 (https://dejure.org/2001,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.03.2001 - 2 UF 5/00 (https://dejure.org/2001,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. März 2001 - 2 UF 5/00 (https://dejure.org/2001,5758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1579 Nr. 2

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trennungsunterhalt - tätlicher Angriff - Verwirkung der Unterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 2
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - besonders schwerwiegende Verfehlung des Berechtigten - Rückwirkung auf bereits entstandene Unterhaltsansprüche - gefährliche Körperverletzung zulasten der Ehefrau bei Termin zum betreuten Umgang mit gemeinsamen Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    § 1579 BGB
    Für Prügel gibt es keinen Unterhalt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision; Kind; Umgang; Umgangsrecht; Unterhaltsanspruch; Verwirkung; Körperverletzung; Straftat

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 8/82

    Auswirkung einer schweren Verfehlung des Unterhaltsberechtigten gegen den …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.03.2001 - 2 UF 5/00
    Es besteht grundsätzlich kein Anlass, den mit Unterhaltszahlungen in Verzug geratenen Unterhaltspflichtigen zu begünstigen, weil ein späteres Ereignis ihn von der Unterhaltspflicht befreit (BGH FamRZ 1984, 34).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15382
OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00 (https://dejure.org/2001,15382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2001 - 25 U 160/00 (https://dejure.org/2001,15382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 25 U 160/00 (https://dejure.org/2001,15382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Beteiligung eines zivilen Polizeifahrzeugs mit Inanspruchnahme von Sonderrechten an einem Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    Dieser Anspruch steht selbständig neben einem etwaigen Amtshaftungsanspruch im Falle des Verschuldens der Insassen des Streifenwagens, und er wird nicht durch § 839 BGB, Art. 34 GG - die Haftung der Anstellungskörperschaft für schuldhaftes Verhalten hoheitlich tätiger Beamter - verdrängt (vgl. z.B.: BGH NJW 1991, 1171).

    Unabwendbar ist danach nur ein solches Ereignis, das durch eine abstrakt zu bestimmende äußerst mögliche Sorgfalt eines idealtypischen Kraftfahrers - des "Idealfahrers" (vgl. z.B.: BGH NJW 1991, 1171) - (oder Fahrzeughalters) nicht abgewendet werden kann.

  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 85/61

    Unfallrettungswagen der Feuerwehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    § 35 Abs. 1 StVO befreit zwar grundsätzlich auch von der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht im Straßenverkehr gemäß § 1 Abs. 1 StVO, jedoch darf auch diese nur dann verletzt werden, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist (so schon: BGHZ 37, 336 ff (338) zu § 48 StVO a.F.).
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    Dazu gehört sachgemäßes und geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und über den konkreten persönlichen Maßstab hinaus, wobei von vornherein auch mögliche Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen sind (vgl. z.B.: BGH NJW 1973, 44 ff (45)).
  • OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 25 U 42/92

    Überholen eines langsamen Fahrzeugs; Überholspur einer Bundesautobahn; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    Andernfalls würde das Prinzip der grundsätzlichen Haftung des Kraftfahrzeughalters für bei Betrieb seines Fahrzeuges eingetretene Schäden in einem vom Gesetz nicht vorgesehenen Maße ausgehöhlt werden (vgl.: Senat OLGR Frankfurt 1992, 40 ff (42); OLGR Frankfurt 1993, 19 ff (21)).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der …

    Schon diese theoretische Möglichkeit reicht aus, die Annahme der Unabwendbarkeit auszuschließen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2001 - Az. 25 U 160/00, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2001 - 2 W 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5876
OLG Celle, 25.05.2001 - 2 W 46/01 (https://dejure.org/2001,5876)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2001 - 2 W 46/01 (https://dejure.org/2001,5876)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 2 W 46/01 (https://dejure.org/2001,5876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütungsfestsetzung für Konkursverwalter: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde und Beginn der Beschwerdefrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 3 KO; § 85 KO
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse im Konkursverfahren; Bestimmung des Zeitpunktes des Beginns der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss; Einlegung einer Beschwerde gegen die ...

  • rechtsportal.de

    KO § 73 Abs. 3 § 85
    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse im Konkursverfahren; Bestimmung des Zeitpunktes des Beginns der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss; Einlegung einer Beschwerde gegen die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2001 - 2 W 46/01
    In einem Beschluss zur Festsetzung der Vergütung des Vergleichsverwalters, der die nämliche Problematik betrifft, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die einwöchige Rechtsbehelfsfrist für die Beschwerde gegen den Beschluss nicht in Gang gesetzt wird, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung nicht einmal den Entscheidungsausspruch selbst, d. h. die Höhe der festgesetzten Vergütung, enthält (s. BVerfG, ZIP 1988, 379 = NJW 1988, 1255).

    Diesem Verfahren stehen - auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Beschwerdefrist für die Einlegung von Rechtsmitteln nach der KO zwei Wochen beträgt - im Grundsatz dieselben Erwägungen entgegen, die das Bundesverfassungsgericht seinem Beschluss vom 2. Dezember 1987 (ZIP 1988, 379 = NJW 1988, 1255) dazu veranlasst hat, die Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch eine öffentliche Bekanntmachung zu verneinen, in der nicht einmal der Entscheidungsausspruch selbst mitgeteilt worden ist.

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung; …

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2001 - 2 W 46/01
    Die Auffassung, dass Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse nach bisherigem Recht nicht der sofortigen weiteren Beschwerde unterliegen, weil sie unter § 568 Abs. 3 ZPO fallen, ist nach der Rechtsprechung zur Insolvenzordnung, die Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) durchweg als rechtsbeschwerdefähig ansieht (s. BGH, ZIP 2001, 296 = ZInsO 2001, 165; BayObLG, NJW 2001, 307 = ZIP 2000, 2122; OLG Braunschweig, ZInsO 2000, 336; OLG Jena, ZIP 2000, 1839 = ZInsO 2000, 554; OLG Köln, ZIP 2000, 1993 = NZI 2000, 585; OLG Stuttgart, NJW 2000, 1344 = ZInsO 2000, 158; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 = NZI 2000, 314) und die auch vom Senat geteilt wird (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 706 = ZInsO 2000, 233), nicht mehr aufrecht zu erhalten.

    Rn. 8 Die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse nach der InsVV wird aber auch mit der fehlenden Vergleichbarkeit derartiger Beschlüsse zu Entscheidungen über Prozesskosten i. S. des § 568 Abs. 3 ZPO begründet (s. OLG Celle, ZIP 2000, 706, 708).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2001 - 2 W 46/01
    Die Auffassung, dass Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse nach bisherigem Recht nicht der sofortigen weiteren Beschwerde unterliegen, weil sie unter § 568 Abs. 3 ZPO fallen, ist nach der Rechtsprechung zur Insolvenzordnung, die Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse nach der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) durchweg als rechtsbeschwerdefähig ansieht (s. BGH, ZIP 2001, 296 = ZInsO 2001, 165; BayObLG, NJW 2001, 307 = ZIP 2000, 2122; OLG Braunschweig, ZInsO 2000, 336; OLG Jena, ZIP 2000, 1839 = ZInsO 2000, 554; OLG Köln, ZIP 2000, 1993 = NZI 2000, 585; OLG Stuttgart, NJW 2000, 1344 = ZInsO 2000, 158; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 = NZI 2000, 314) und die auch vom Senat geteilt wird (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 706 = ZInsO 2000, 233), nicht mehr aufrecht zu erhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.03.2001 - 2 W 167/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10014
OLG Schleswig, 12.03.2001 - 2 W 167/00 (https://dejure.org/2001,10014)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.03.2001 - 2 W 167/00 (https://dejure.org/2001,10014)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. März 2001 - 2 W 167/00 (https://dejure.org/2001,10014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 114 ff
    Prozesskostenhilfe - Widerklage - Bewilligung in der Beschwerdeinstanz - pflichtwidrig verzögerte Entscheidung - Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe; Außergerichtlicher Vergleich; Beschwerde; PKH

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2001 - 2 W 167/00
    Nach dem Vortrag des Beklagten ist davon auszugehen, daß der Beklagte einen Anspruch auf Vorauszahlung seines Architektenhonorars gegen die Kläger hatte, weil die Kläger die ihnen nach dem Architektenvertrag mit dem Beklagten obliegenden Mitwirkungspflichten grundlos und endgültig verweigert haben (vgl. dazu grundsätzlich BGHZ 50, 175 ff).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Daraus folgt, daß Prozeßkostenhilfe auch nach Abschluß der Instanz - rückwirkend - gewährt werden kann, wenn vor Instanzende ein bewilligungsreifer Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe vorlag (LAG Berlin 31. Juli 2002 - 10 Ta 1070/02 - nv.; LAG Hamm 31. Januar 2001 - 4 Ta 127/00 - LAGE § 117 ZPO Nr. 9; LAG Köln 13. Dezember 1999 - 6 Ta 304/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 37; LAG Düsseldorf 29. November 1999 - 15 Ta 553/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 36; OLG Nürnberg 11. Januar 2000 - 11 WF 3839/99 - MDR 2000, 657; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 12. März 2001 - 2 W 167/00 - SchlHA 2001, 222).
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter - …

    Daraus folgt, daß Prozeßkostenhilfe auch nach Abschluß der Instanz - rückwirkend - gewährt werden kann, wenn vor Instanzende ein bewilligungsreifer Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe vorlag (LAG Berlin 31. Juli 2002 - 10 Ta 1070/02 - nv.; LAG Hamm 31. Januar 2001 - 4 Ta 127/00 - LAGE § 117 ZPO Nr. 9; LAG Köln 13. Dezember 1999 - 6 Ta 304/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 37; LAG Düsseldorf 29. November 1999 - 15 Ta 553/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 36; OLG Nürnberg 11. Januar 2000 - 11 WF 3839/99 - MDR 2000, 657; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 12. März 2001 - 2 W 167/00 - SchlHA 2001, 222).
  • LSG Hessen, 10.01.2005 - L 6 B 124/04

    Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag

    Es handelt sich damit um eine pflichtwidrige Verzögerung der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. OLG SH 12.3.2001 - 2 W 167/00 = OLGR Schleswig 2001, 340 = juris KORE435062001 ).
  • LSG Hessen, 08.12.2005 - L 9 B 199/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bescheidung eines vollständig eingereichten …

    Die verspätete Entscheidung beruht ausschließlich auf pflichtwidrigen Versäumnissen des Sozialgerichts (vgl. OLG SH 12.3.2001 - 2 W 167/00 = OLGR Schleswig 2001, 340 = juris KORE435062001).
  • ArbG Bonn, 30.03.2015 - 3 Ca 2964/14
    Mit anderen Worten, eine Rückwirkung ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife begrenzt (vgl. BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MdR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.09.1994 - 16 WF 199/93 - FamRZ 1996, Seite 1287, VGH Baden-Württemberg, juristisches Büro 1991, 1115; OLG Schleswig, Beschl. v. 12.03.2001 - 2 W 167/00 - OLGR 2001, 340;… Musielak/Fischer in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 119, Rn. 11 und § 115 Rn. 2;… Germelmann ArbGG, 4. Aufl., § 11 a Rn. 76a;… Rathmann/Pukall in: Hk-ZPO, 1. Aufl. 2006, § 127 Rn. 5 und § 119 ZPO Rn. 12;… Zöller/Philippi, 25. Aufl., § 119 Rn. 41;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 119 ZPO Rn. 10).
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