Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
AO § 169 Abs. 1; ; AO § ... 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 175 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; EStG § 15 Abs. 2; ; StBGebV § 41 Abs. 6 S. 1, 1. Alternative
- IWW
- amtspflichtverletzung.de
Jeder Beamte muss die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungsbefugte Sachbearbeiter der Finanzverwaltung müssen zeitnah über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs informiert werden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Finanzbehörde muss BFH-Entscheidungen kennen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Steuerbescheid - Finanzverwaltung muss neueste BFH-Urteile kennen
- IWW (Kurzinformation)
Steuerbescheid - Finanzverwaltung muss neueste BFH-Urteile kennen
- IWW (Kurzinformation)
Steuerbescheid - Finanzverwaltung muss neueste BFH-Urteile kennen
- IWW (Kurzinformation)
Steuerbescheid - Finanzverwaltung muss neueste BFH-Urteile kennen
- msa.de (Kurzinformation)
Schadensersatz auch bei unrechtmäßiger Beschlagnahme von Fernsehgeräten und Computern möglich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erstattung von Steuerberaterkosten im Wege der Amtshaftungsklage ; Ablauf der Festsetzungsfrist für Einkommensteuererklärung; Veräußerung einer vierten Wohnung bei Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Amtshaftung; Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei Unkenntnis der neuesten Rechtsprechung
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Amtshaftung - Unzureichende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Amtshaftung - "Waffengleichheit": Auch Finanzbeamte müssen neueste BFH-Urteile kennen
- aktionsbund.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Staatshaftung für Fehler von Finanzbeamten (RA Tibet Neusel; Stbg 2003, 366)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- BFH-Rechtsprechung
- Anwendung von BFH-Urteilen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.09.2001 - 5 O 400/00
- OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 168
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97
Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Der Bundesfinanzhof hatte durch Urteil vom 6.7.1999 entschieden, dass die Veräußerung eines vierten Objekts für die Frage des gewerblichen Grundstückshandels kein rückwirkendes Ereignis des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO sei (BFH, BB 1999, 2232 ff.).Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 6.7.1999 (BB 1999, 2232) entschieden, dass die Veräußerung der vierten Wohnung bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels nicht als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO gewertet werden könne.
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. zuletzt Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001, NJW 2002, 1518 ff.) haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten allerdings nur indizielle Bedeutung und kommen dann nicht zum Tragen, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt. - BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91
Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind (…Tremml/Karger, Der Amtshaftungsprozess, Rn. 162, 165, 169;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, Rn. 182; BGH, VersR 1989, 184, BGH, NJW-RR 1992, 919).
- BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/94
Hinweis- und Warnpflichten der Zollbehörden gegenüber einem Importeur im …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Die Anerkennung der Rechtsfigur des Organisationsverschuldens trägt dem Umstand Rechnung, dass sich der Bürger einem für ihn anonymen Verwaltungsapparat gegenübersieht, dessen stark differenzierte Arbeits- und Funktionsweise er von außen nicht durchschauen kann (…Tremml/Karger, a.a.O., Rn. 166 ff.;… Ossenbühl, Staatshaftung, 5. Aufl., S. 77; BGH NVwZ 1996, 512 ff., 515; BG.HZ 113, 367 ff., 371 f.). - BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72
Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen - …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Die Kosten des Steuerberaters im Einspruchsverfahren stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen im Rahmen der Amtshaftung ersatzfähigen Schaden dar, auch wenn nach der Abgabenordnung eine Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens ausgeschlossen ist (BGHZ 21, 359 ff.; OLG München, BB 1979, 335 f.; OLG Frankfurt, BB 1981, 228 f.; BGH, NJW 1975, 972 ff.;… Rusken in: Klein, AO, 7. Aufl., Rn. 9 zu § 32 AO). - BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55
Amtspflichten des Finanzamtsvorstehers
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Die Kosten des Steuerberaters im Einspruchsverfahren stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen im Rahmen der Amtshaftung ersatzfähigen Schaden dar, auch wenn nach der Abgabenordnung eine Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens ausgeschlossen ist (BGHZ 21, 359 ff.; OLG München, BB 1979, 335 f.; OLG Frankfurt, BB 1981, 228 f.; BGH, NJW 1975, 972 ff.;… Rusken in: Klein, AO, 7. Aufl., Rn. 9 zu § 32 AO). - OLG Frankfurt, 30.10.1980 - 1 U 130/79
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Die Kosten des Steuerberaters im Einspruchsverfahren stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen im Rahmen der Amtshaftung ersatzfähigen Schaden dar, auch wenn nach der Abgabenordnung eine Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens ausgeschlossen ist (BGHZ 21, 359 ff.; OLG München, BB 1979, 335 f.; OLG Frankfurt, BB 1981, 228 f.; BGH, NJW 1975, 972 ff.;… Rusken in: Klein, AO, 7. Aufl., Rn. 9 zu § 32 AO).
- FG Hamburg, 09.04.2003 - III 86/03
Finanzgerichtsordnung: Kostenlast der Verwaltung:
Sachgebietsleitern und Sachbearbeitern der Finanzverwaltung müssen grundlegende Entscheidungen zeitnah zur Kenntnis gebracht werden (OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juli 2002 1 U 1588/01, NVwZ-RR 2003, 168, Information StW 2003, 169). - KG, 28.05.2008 - 1 Ss 375/06
Vorteilsgewährung: Zahlungsangebot im Hinblick auf eine wegen verfehlter …
Teilweise wird die Nichtbeachtung der oberstgerichtlichen Rechtsprechung sogar für haftungsbegründend (vgl. OLG Koblenz NVwZ-RR 2003, 168; Kessler/Eicke, DStR 2006, 1914) oder gar strafbar (vgl. Brete ZSteu 2008, 60) erachtet, gleichwohl aber mit bindender Wirkung für die nachgeordneten Finanzämter in ständiger Übung - zuletzt gerechtfertigt von der Bundesregierung im Jahre 2005 (BT-Drs. 15/4614) - praktiziert. - FG Münster, 20.08.2003 - 1 K 6057/02
Konkretes Fortsetzungsfeststellungsinteresse/Amtspflichtverletzung
Rn. 32 Der Senat vermag deshalb nicht zu erkennen, dass hier ein der Entscheidung des OLG Koblenz vom 17.7.2002 (1 U 1588/01, OLGR Koblenz 2002, 383) vergleichbarer Fall vorliegt.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung für den Betrieb einer provisorischen Go-Kart-Bahn auf einem Kasernengelände
- rechtsportal.de
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei dem Betrieb eines Gokart-Fahrzeugs; Anforderungen an eine Strohballenabgrenzung gegen ausbrechende Gokart-Fahrzeuge; Kürzung oder Wegfall von Schadensersatzansprüchen bei Vorliegen eines ...
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei dem Betrieb eines Gokart-Fahrzeugs; Anforderungen an eine Strohballenabgrenzung gegen ausbrechende Gokart-Fahrzeuge; Kürzung oder Wegfall von Schadensersatzansprüchen bei Vorliegen eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 29.04.2000 - 1 O 369/000
- OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1389
- NZV 2003, 32
- SpuRt 2002, 242
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Vielmehr beschränkt sich die Verkehrssicherungspflicht auf das Ergreifen solcher Maßnahmen, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind, und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schäden zu bewähren (vgl. BGH NJW 90, 1236, 1237 = VersR 90, 498 = DRSp-ROM Nr. 1992/1489). - BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92
Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Es entfällt z.B. bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr (sofern keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden, vgl. BGH NJW 81, 681 = VersR 81, 681) und im Bereich der Verkehrssicherungspflichten des Straßenverkehrs (vgl. BGH NJW 93, 2612 = VersR 94, 346 = DRSp-ROM Nr. 1993/2531; BGHZ 75, 135 = DRSp-ROM 1994/5208), und es spricht einiges dafür, dass es auch in Fällen der vorliegenden Art nicht eingreift, wenn es außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs um eine Verkehrssicherungspflichtverletzung geht, die dem Amtsträger öffentlich-rechtlich als Amtspflicht auferlegt ist. - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Rn. 37 Deswegen war entsprechend dem Verantwortungsanteil der Bundeswehr eine quotenmäßige Kürzung der gegen die Beklagte gerichteten Schadensersatzansprüche in Betracht zu ziehen, und zwar für den Fall, daß an sich neben der Beklagten gesamtschuldnerisch auch die Bundesrepublik der Klägerin gehaftet hätte, dass aber derartige Ansprüche an der Haftungsprivilegierung gescheitert wären, die in §§ 104 ff. SGB VII angeordnet ist und die gem. § 106 Abs. 4 SGB VII ggf. hier auch dem Bund zugute gekommen wäre, der gem. Art. 34 GG den Kasernenbesuchern hätte haften können anstelle der Soldaten, die für deren Sicherheit zuständig waren (zur Beschränkung von Schadensersatzansprüchen wegen der Störung des Gesamtschuldnerausgleichs in derartigen Fällen vgl. BGH VersR 69, 34; 73, 836; Lemcke, r + s 00, 221, 224; ders., ZAP Fach 2, 199, 212; Otto, NZV 02, 10, 15; Imbusch, VersR 01, 1485, 1487). - BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Rn. 19 Die Anwendbarkeit der §§ 7 ff StVG ist nicht auf den Straßenverkehr beschränkt, sondern gilt für jedes Schadensereignis, das ursächlich mit dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zusammen hängt, also auch auf nicht öffentlichen Wegen oder auf Kasernengelände (vgl. BGH NJW 81, 623 = VersR 81, 252, insoweit in BGHZ 79, 26 nicht abgedruckt;… Hentschel, § 7 StVG Rdn. 1). - BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Es entfällt z.B. bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr (sofern keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden, vgl. BGH NJW 81, 681 = VersR 81, 681) und im Bereich der Verkehrssicherungspflichten des Straßenverkehrs (vgl. BGH NJW 93, 2612 = VersR 94, 346 = DRSp-ROM Nr. 1993/2531; BGHZ 75, 135 = DRSp-ROM 1994/5208), und es spricht einiges dafür, dass es auch in Fällen der vorliegenden Art nicht eingreift, wenn es außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs um eine Verkehrssicherungspflichtverletzung geht, die dem Amtsträger öffentlich-rechtlich als Amtspflicht auferlegt ist.
- OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Auch solche Schadensereignisse, die sich Tage nach der Herausnahme aus dem öffentlichen Verkehr auf Privatgrundstücken ereignen, können daher dem Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zugeordnet werden, sofern nur der örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen einer seiner Betriebseinrichtungen nachgewiesen wird (…BGH v. 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - juris Rn. 13 - VersR 1973, 83;… Brandenburgisches OLG v. 20.11.2012 - 6 U 36/12 - juris Rn. 40 - VRR 2013, 180;… OLG Celle v. 14.11.2012 - 14 U 70/12 - juris Rn. 2 - NZV 2013, 292; OLG Hamm v. 04.02.2002 - 6 U 130/01 - juris Rn. 13 - NJW-RR 2002, 1389;… Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 24.11.2015 - 12 U 110/15 - juris Rn. 40 - RuS 2016, 150; vgl. Lemcke , RuS 2016, 152 und Wenker , jurisPR-VerkR 6/2016, Anm. 2). - OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08
Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim …
Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich die Raupe nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252). - OLG Koblenz, 26.04.2004 - 12 U 62/02
Haftung für Kart-Unfall durch Minderjährigen
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- OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Haftung aus Betrieb eines Traktors für beim Mähen hochgeschleuderte Steine
Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich etwa eine Pistenraupe (vgl. grundlegend Senat, Urt. v. 08.07.2011, Az. 10 U 5433/08 [Juris] nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252). - OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
Franchising: Formnichtigkeit eines noch unter das alte Wettbewerbsrecht fallenden …
Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Karlsruhe, wie sie in dessen von der Klägerin zitiertem Urteil vom 12.02.2003 - 6 U 130/01 Kart - vertreten wird. - OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06
Sportwettbewerb -Kindermotorradrennen: Verkehrssicherungspflichten des …
Maßgeblich ist die Nähe der Gefahr, das Ausmaß des drohenden Schadens, die Erkennbarkeit für die Teilnehmer, deren legitime Sicherheitserwartungen und der Sicherungsaufwand (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1389). - LG Köln, 26.02.2010 - 2 O 576/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs auf der linken Fahrspur einer …
Denn die von der Antragstellerin vorgetragenen Verletzungen rechtfertigen unter Berücksichtigung des Lebensalters der Antragstellerin, der Dauer der Heilbehandlung und der erlittenen Schmerzen und Einschränkung der Lebensqualität einerseits und des erheblichen Mitverschuldens der Antragstellerin andererseits nur ein Schmerzensgeld i. H. v. 1.250,- Euro (OLG Hamm, NZV 2003, 32; OLG Köln NJW-RR 2002, 962).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.07.2002 - 11 U 47/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht: Unebenheiten auf öffentlichen Gehwegen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 09.02.2001 - 2 O 352/00
- OLG Schleswig, 11.07.2002 - 11 U 47/01
Papierfundstellen
- MDR 2003, 29
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2002 - 11 U 47/01
Vereinzelt wird - unter besonderen Umständen - denn auch in der Rechtsprechung (z.B. BGH in VersR 1967, 281, 282) schon bei Unebenheiten von beispielsweise 1, 5 cm bereits eine Beseitigungspflicht angenommen, weil auch solche Aufkantungen Unfallgefahren bergen.
- OLG Schleswig, 18.06.2015 - 7 U 143/14
Unfall eines Motorradfahrers auf Rollsplitt bei fehlendem Warnzeichen - Haftung …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Träger der Straßenbaulast für Verkehrssicherungspflichtverletzungen auf den von ihm vorgehaltenen Straßen haftet (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juli 2002 - 11 U 47/01 -, Rn. 2, zitiert nach Juris). - OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13
Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der …
Dem Rechnung tragend hat sich in der Rechtsprechung eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten im Bereich von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss (BGH VersR 1979, 1055; OLG Jena, Beschl. v. 23.07.2008, NZV 2008, 525; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Jena NJW 1998, 247). - OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12
Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg
Rn. 12 Fußend auf diesen Grundsätzen hat sich in der Rechtsprechung zwar eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten unterhalb des Bereichs von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss (BGH VersR 1979, 1055; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Celle NdsRpfl 2000, 105; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Köln VersR 1992, 355; OLG Jena NJW 1998, 247).
- OLG Hamm, 28.07.2020 - 11 U 103/19
Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Kanaldeckel
Erst darüber hinaus beginnt ein Bereich, in dem Unebenheiten für Fußgänger nicht mehr in jedem Fall hingenommen werden müssen, so dass eine Pflicht zur Gefahrbeseitigung des Verkehrssicherungspflichtigen in Betracht kommt, da bei derartigen Höhenunterschieden die Gefahr von Stürzen für Fußgänger zu besorgen ist (vgl. dazu: OLG Schleswig, MDR 2003, 29, 30; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 255, 256 mit Verweis auf: OLG Hamm, Urteil vom 18.07.1986, 9 U 328/85, NJW-RR 1987, S. 412; OLG München, Beschluss vom 02.02.2012, 1 U 4533/11, zitiert nach juris Tz. 4; Wellner, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, 14. - OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06
Grenzen der Wegesicherungspflicht einer Gemeinde: Sturzunfall eines Fußgängers …
Soweit die Rechtsprechung als Faustregel Niveauunterschiede ab 2 cm als verkehrswidrig angesehen hat, bezieht sich das auf scharfe Kanten in städtischen Ballungsgebieten; in ländlichen Wohnstraßen oder in der Nähe von Grünanlagen sind auch höhere Kanten für akzeptabel gehalten worden, insbesondere dann, wenn sie gut zu sehen waren oder wenn - etwa wegen angrenzenden Baumbestandes - nach der Lebenserfahrung mit ihnen zu rechnen war (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.; NZV 1995, 484; Senat OLGR 1993, 298 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 23; OLG Koblenz OLGR 1999, 199 f.; 2001, 171, 172; OLG Schleswig OLGR 2002, 383). - OLG Jena, 23.07.2008 - 4 U 403/08 Diesen Grundsätzen Rechnung tragend hat sich in der Rechtsprechung eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten im Bereich von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss ( BGH VersR 1979, 1055; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Jena NJW 1998, 247).
- OLG Köln, 07.02.2018 - 16 U 157/17
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Fußgängerbereich einer Straße
Fußend auf diesen Grundsätzen hat sich in der Rechtsprechung zwar eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten unterhalb des Bereichs von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss (BGH VersR 1979, 1055; OLG Köln VersR 1992, 355 = NZV 1992, 365; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Celle NdsRpfl 2000, 105; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Jena NJW 1998, 247; OLG Jena MDR 2012, 645 = BeckRS 2012, 07389;… Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 823 Rdn. 223 Stichwort "Wege/Gehwege";… Staudinger/Hager, BGB, Bearbeitung 2009, § 823 Rdn. E 160 jew. m.w.N.). - LG Lübeck, 08.11.2013 - 6 O 116/13
Amtshaftung bei Verkehrsunfall: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte …
Die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten für eine Bundesstraße ist in Schleswig-Holstein nach § 10 Abs. 4 S. 2 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als hoheitliche Wahrnehmung von Amtspflichten ausgestaltet (vgl. z.B. auch OLG Schleswig BeckRS 2002, 12443). - LG Offenburg, 09.10.2020 - 3 O 43/20
Verkehrssicherungspflicht bei privaten Parkplätzen
Rn. 25 Ein Benutzer von solchen Verkehrsflächen muss mit größeren Bodenunebenheiten rechnen als ein sorgfältiger Fußgänger auf öffentlichen Straßen rechnen muss (Bereich von 2 bis 2, 5 cm vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2004, 5; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig, MDR 2003, 29; OLG Jena, NJW 1998, 247). - OLG Hamm, 19.10.2012 - 11 U 100/11
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Freihaltung der unterhaltenen …
Rn. 62 Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach gefestigter Rechtsprechung, der auch der Senat selbst folgt, scharfkantig gegeneinander abgesetzten Niveauunterschieden auf asphaltierten, plattierten oder gepflasterten Gehwegen bis zu 2 cm bereits für Fußgänger grundsätzlich als beherrschbar angesehen werden und erst darüber hinaus ein Bereich beginnt, in dem Unebenheiten für Fußgänger nicht mehr hingenommen werden müssen und daher eine Pflicht zur Gefahrbeseitigung des Verkehrssicherungspflichtigen anzunehmen ist, da bei derartig scharfkantigen Höhenunterschieden die Gefahr von Stürzen für Fußgänger anzunehmen ist (vgl. dazu: OLG Schleswig, MDR 2003, 29-30; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255, 256 mit Verweis auf: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412 f.; OLG Hamm, VersR 1993, 1020; OLG München, Beschluss vom 02.02.2012, 1 U 4533/11, zitiert nach juris Tz. 4; Wellner, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl:, 14. Kap. Rn. 50; Zimmerling, in: jurisPK-BGB Band 2, 5. Aufl. 2010, Stand: 01.01.2010, § 839 Rn. 439 - wohl in Übereinstimmung mit der DIN 18318, Ziff. 3.2.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.07.2002 - 7 VA 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
KostO § 30; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § 25; ; EGGVG § 30 Abs. 1; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; GVG § 17 a Abs. 2; ; BRAGO § 128 Abs. 1; ; BRAGO § 128 Abs. 3; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
Rechtsmittel gegen Festsetzung der Vergütung des im Rahmen von bewilligter Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung; Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung ; Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 19.02.2002 - 42 F 312/00
- AG Bonn, 28.02.2002 - 42 F 312/00
- OLG Köln, 04.07.2002 - 7 VA 1/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1539 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 575
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