Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.03.2004 - 14 WF 213/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1603 II BGB,114, 323 ZPO
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 114 § 323
PKH für einen in einem freien Arbeitsverhältnis stehenden Freigänger - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Abänderung eines Vergleichs; Unterhaltspflichten eines Freigängers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 01.10.2003 - 14 F 313/03
- OLG Köln, 15.03.2004 - 14 WF 213/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1744
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 14 WF 213/03
Die Abänderungsklage ist nicht wegen § 323 III ZPO ausgeschlossen, da sich die Abänderbarkeit eine Vergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage richtet (BGH NJW 1998, 2433; OLG Hamm OLG-Report 2004, 41). - OLG Hamm, 28.08.2003 - 11 WF 57/03
Abänderung einer durch Vergleich festgesetzten Unterhaltsverpflichtung
Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 14 WF 213/03
Die Abänderungsklage ist nicht wegen § 323 III ZPO ausgeschlossen, da sich die Abänderbarkeit eine Vergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage richtet (BGH NJW 1998, 2433; OLG Hamm OLG-Report 2004, 41).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 2 WF 142/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1684; ZPO § 114
Zur Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren bei der Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Inanspruchnahme des Jugendamtes vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens; Umgangsrecht mit Kindern nach Ehescheidung
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 13.09.2002 - 6 F 200/02
- OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 2 WF 142/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1115
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02
Prozesskostenhilfe: Keine Mutwilligkeit des Antrags auf gerichtliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 2 WF 142/02
Dass Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht unter Hinweis auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung versagt werden kann, muss in der Regel auch für die Hilfe des Jugendamts in Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts gelten (so auch der 16. Zivilsenat, Familiensenat, des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2002 in FamRZ 2002, 1712).
- OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf gerichtliche …
Es ist nicht grundsätzlich mutwillig im Sinne der §§ 76 FamFG, 114 ZPO, einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen, ohne zuvor die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt nachgesucht zu haben (Anschluss OLG Karlsruhe, 14. Februar 2003, 2 WF 142/02, FamRZ 2004, 1115 und OLG Karlsruhe, 17. Mai 2002, 16 WF 39/02, FamRZ 2002, 1712).Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.
Somit ist grundsätzlich auch der bedürftigen Partei zuzugestehen, sich nach eigenem Ermessen zwischen der außergerichtlichen Vermittlung und dem gerichtlichen Verfahren zu entscheiden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1115).
- BFH, 27.09.2007 - III R 41/04
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
Lediglich für die Gewährung von Prozesskostenhilfe verlangen einige Gerichte, dass die Beteiligten zuvor die Beratung des Jugendamtes in Anspruch genommen haben (vgl. Beschlüsse des Brandenburgischen OLG vom 22. März 2005 9 WF 67/05, FamRZ 2005, 1914, und des OLG Koblenz vom 16. August 2004 9 WF 791/04, FamRZ 2005, 1915; a.A. Beschlüsse des OLG Hamm vom 2. September 1998 8 UF 346/98, FamRZ 1998, 1303; vom 20. März 2003 3 WF 44/03, FamRZ 2003, 1758; vom 18. Dezember 2003 2 WF 420/03, FamRZ 2004, 1116, sowie des OLG Karlsruhe vom 14. Februar 2003 2 WF 142/02, FamRZ 2004, 1115). - OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …
Nach anderer Ansicht steht es der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht entgegen, wenn das Jugendamt vor der Inanspruchnahme des Gerichts nicht eingeschaltet wurde (OLG München, FamRZ 2008, 1089; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1337; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1115, 1116;… FamVerf/Gutjahr, § 2 Rn. 71;… Prütting/Gehrlein/Völker/Zempel, ZPO, 3. Auflage, § 114 Rn. 40).13 Dafür spricht schon, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, eine bemittelte Partei werde regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung suchen (…OLG Hamm, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1115, 1116;… (FamVerf/Gutjahr, a.a.O.).
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann daher nicht davon abhängig gemacht werden, wie die Entscheidung der Eltern insoweit ausfällt (OLG München, a.a.O.
;… vgl. auch OLG Hamm, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1115, 1116).
- OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19
Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei …
Soweit darauf hingewiesen wird, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gebe, dass eine bemittelte Partei regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung suchen werde (…OLG Brandenburg vom 24.09.2012 - 3 WF 85/12, juris Rn. 16; vgl. OLG Hamm vom 05.01.2007 - 12 WF 194/06, FamRZ 2007, 1337), wäre damit ein Absehen von der Anwendung von § 114 Abs. 2 ZPO (vgl. dessen ausdrückliche Erörterung bei OLG Karlsruhe vom 14.02.2003 - 2 WF 142/02, FamRZ 2004, 1115, juris Rn. 8) ebenso wenig zu rechtfertigen wie mit möglichen Verzögerungen durch die Inanspruchnahme außergerichtlicher Stellen oder mit dem verschiedentlich herangezogenen (…vgl. etwa Prütting/Helms/Dürbeck, FamFG, 4. Auflage 2018, § 76 Rn. 51) Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zur vorrangigen Einschaltung der Jugendämter durch den antragstellenden Elternteil. - OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11
Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen unterbliebener …
Rn. 4 Es ist nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (…zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1712; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115;… OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010;… Keidel-Zimmermann, FamFG 16. Aufl., § 76 Rz. 19). - OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 16 WF 194/08
Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren: Verweigerung wegen Mutwilligkeit, da …
Es gebe keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bemittelte Partei regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung suchen werde (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1337; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1115-1116). - OLG Hamm, 12.07.2010 - 8 WF 70/10
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangsverfahren
Rn. 6 Es ist auch nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (…zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1712; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115;… OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116;… zum neuen Recht: Keidel-Zimmermann, FamFG, 16. Aufl., § 76 Rz. 19).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § 1587 Abs. 1. S. 1; ; BGB § 1587 a; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 c Nr. 3; ; SGB VI § 56
- rechtsportal.de
BGB §§ 1587 1587a 1587c Nr. 1 3
Voraussetzungen für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs; Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs ; Berücksichtigung der Erhöhung des Anspruchs auf Altersruhegeld durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten beim Versorgungsausgleich; Benachteiligung der Ehefrau ...
Verfahrensgang
- AG Brühl, 02.07.2003 - 32 F 451/01
- OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
Beim Versorgungsausgleich ist die Erhöhung des Anspruchs auf Altersruhegeld durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten beim Versorgungsausgleich grundsätzlich zu berücksichtigen, denn auch sie sind dazu bestimmt, der Versorgung im Alter zu dienen und unterfallen daher grundsätzlich dem Ausgleich nach §§ 1587 Abs. 1. S. 1, 1587 a BGB (so u. a. BGH FamRZ 1986, 449, 450;… OLG Bremen a.a.O.). - OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00
Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, den Versorgungsausgleich zu kürzen oder entfallen zu lassen, wenn seine uneingeschränkte Durchführung zu einem Ergebnis führen würde, das dem Gerechtigkeitsdenken in unerträglicher Weise widersprechen würde (so OLG Bremen FamRZ 2002, 466 m. w. N.). - OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1258/00
Begriff der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch bewusste Schmälerung …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2004 - 4 UF 168/03
Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass der Antragsteller, obwohl er sich durch gerichtlichen Vergleich vor dem Senat vom 03.09.2002 - 4 UF 28/02 OLG Köln - (Blatt 22 - 24 R GA) dazu verpflichtet hatte, bisher jedenfalls freiwillig keinerlei Unterhalt gezahlt hat und Pfändungen seines Einkommens nur begrenzt möglich waren, weil der Antragsteller über lange Zeit hinweg sich in Betrieben seiner neuen Lebensgefährtin mit einem Einkommen beschäftigen ließ, welches Pfändungen des Unterhalts in der titulierten Höhe kaum ermöglichte (siehe zu dieser Problematik auch OLG Koblenz FamRZ 2004, 104 m. w. N.).
- OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11
Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Unterlassene Altersvorsorge eines …
Dies macht die Durchführung des Versorgungsausgleichs für sich gesehen aber noch nicht grob unbillig (BGH, FamRZ 2007, 1966 f; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1839; OLG Köln, FamRB 2004, 250). - OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines Beamten
Da die Anwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten entsprechend denjenigen aus Erwerbstätigkeit der Versorgung im Alter dienen, unterliegen sie grundsätzlich dem Ausgleich nach §§ 1587 Abs. 1 S. 1, 1587 a BGB (vgl. OLG Köln, OLG Report 2004, 223 mit Rechtsprechungshinweisen).zum einen hat der Antragsteller keine für die gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs als typisch angenommenen "ehebedingten" Nachteile erlitten, da er auch ohne die Eheschließung keine höheren Anwartschaften erworben hätte (vgl. OLG Köln, OLG Report 2004, 223, 224).
- AG Gemünden/Main, 08.12.2025 - 2 F 169/24
Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs: Entzug eines Anrechts und …
Dass der ausgleichsberechtigte Antragsgegner seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, lässt sich somit nicht feststellen (vgl. OLG Köln 23.01.2004 - 4 UF 168/03, juris Rn. 8; OLG Stuttgart 22.08.2011 - 17 UF 145/11, FamRZ 2012, 311, 312).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EV Art. 21 Abs. 3
- rechtsportal.de
Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als Grundstückseigentümer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 46 (Leitsatz)
Art. 21 Abs. 3 EinigungsV
Anspruchsausschluss für Nutzungsentschädigung wegen Unredlichkeit des Rechtserwerbs von Verwaltungsvermögen - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für eine Übertragung eines Grundstücks in Kommunaleigentum; Benutzung von Volkseigentum zur Eröffnung einer Pädagogischen Schule; Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung für ein in Volkseigentum überführtes Grundstück in ...
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 05.03.2003 - 5 O 3312/01
- OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99
Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
1.) Die Frage, welches Glied der öffentlichen Hand, zu der insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, die Länder, die Gemeinden und die Landkreise gehören, am 3. Oktober 1990 Eigentümer der zum Staatsvermögen der ehemaligen DDR gehörenden, volkseigenen Gegenstände geworden ist, beantwortet sich im Wesentlichen und zuerst nach den Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages (BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118; Urteil vom 17. Januar 2002, III ZR 98/01 = BGHZ 149, 380-391).Die am 3. Oktober 1990 gegebene Rechtslage stellt der Vermögenszuordnungsbescheid im Verwaltungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) mit deklaratorischer Wirkung ex tunc verbindlich fest (BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118; Urteil vom 17. Januar 2002, III ZR 98/01 = BGHZ 149, 380-391).
In diesem Zusammenhang ist ehemaliges Reichsvermögen, bei dem es sich meist um frühere Gerichtsgebäude handelt (…Schmidt-Räntsch/Hiestand, Rechtshandbuch, Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand: August 2003, vor §§ 11-16 VZOG Rdn. 7), mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 unmittelbar dem Bund zugefallen (Legalrestitution - vgl. § 16 Satz 1 VZOG; BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118;… Stellwaag, in: Rädler/ Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand: August 2003, § 16 VZOG Rdn. 1).
Die Beziehungen der Parteien richten sich damit nach den §§ 987 ff. BGB (BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118).
3.) Erst für die Zeit nach bestandskräftiger Vermögenszuordnung sieht das VZOG nichts Spezielles vor, sodass im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten die §§ 987 ff. BGB uneingeschränkt anzuwenden sind (BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118).
- BGH, 17.01.2002 - III ZR 98/01
Rechtsstellung des - fiktiv - Verfügungsberechtigten eines zum früheren …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
1.) Die Frage, welches Glied der öffentlichen Hand, zu der insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, die Länder, die Gemeinden und die Landkreise gehören, am 3. Oktober 1990 Eigentümer der zum Staatsvermögen der ehemaligen DDR gehörenden, volkseigenen Gegenstände geworden ist, beantwortet sich im Wesentlichen und zuerst nach den Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages (BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118; Urteil vom 17. Januar 2002, III ZR 98/01 = BGHZ 149, 380-391).Die am 3. Oktober 1990 gegebene Rechtslage stellt der Vermögenszuordnungsbescheid im Verwaltungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) mit deklaratorischer Wirkung ex tunc verbindlich fest (BGH, Urteil vom 23. März 2000, III ZR 217/99 = BGHZ 144, 100-118; Urteil vom 17. Januar 2002, III ZR 98/01 = BGHZ 149, 380-391).
Dieser hat die bis dahin entstandenen gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen (BGH, Urteil von 17. Januar 2002, III ZR 98/01 = BGHZ 149, 380-391).
- BVerwG, 09.03.1999 - 3 B 2.99
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Begünstigte ist allein die Körperschaft, die am Stichtag einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand für eine ihr obliegende Aufgabe gebraucht hat (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1995, 7 B 265/95 - zitiert in juris; Urteil vom 21. Mai 1997, 3 C 31/96 = VIZ 1997, 593-594; Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = VIZ 2000, 326-328; Beschluss vom 4. Oktober 2000, 3 B 153/00 - zitiert in juris).Gleiches gilt im Falle der Nutzung als Schulhort (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = ZOV 1999, 245).
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94
Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Folgerichtig fällt ein ehemaliges Amtsgerichtsgebäude, das als Kindertagesstätte genutzt wird, der betreibenden Gemeinde als kommunales Verwaltungsvermögen zu (BVerwG, Urteil vom 28. September 1995, 7 C 57/94 = BVerwGE 99, 283-294;… Dick, § 11 VZOG Rdn. 89f.). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
'Moratorium Gorleben'
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Pflichten zur Information und gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen dem Bund und den Ländern ergeben sich speziell aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001, 1 BvG 1/00 = BVerfGE 104, 238-249). - BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 65.88
Bundespost - Kraftfahrzeugverkehr - Postbeförderung - Sondererlaubnis - Autofreie …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Vielmehr ist jeder Träger öffentlicher Verwaltung an den Grundsatz der Bundestreue und die hieraus folgende Pflicht zur Kooperation, Abstimmung und gegenseitigen Rücksichtnahme gebunden (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989, 7 C 65/88 = DVBl. 1990, 46, 47). - BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96
Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Begünstigte ist allein die Körperschaft, die am Stichtag einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand für eine ihr obliegende Aufgabe gebraucht hat (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1995, 7 B 265/95 - zitiert in juris; Urteil vom 21. Mai 1997, 3 C 31/96 = VIZ 1997, 593-594; Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = VIZ 2000, 326-328; Beschluss vom 4. Oktober 2000, 3 B 153/00 - zitiert in juris). - BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach § …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Dann wiederum würde der Zweck der Vorschrift, den Gegenstand der Körperschaft zu belassen, die ihn für ihre Aufgaben nutzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998, 3 B 140/98 = VIZ 1999, 278-279), verfehlt. - BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine unmittelbare Bundesaufgabe bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Begünstigte ist allein die Körperschaft, die am Stichtag einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand für eine ihr obliegende Aufgabe gebraucht hat (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1995, 7 B 265/95 - zitiert in juris; Urteil vom 21. Mai 1997, 3 C 31/96 = VIZ 1997, 593-594; Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = VIZ 2000, 326-328; Beschluss vom 4. Oktober 2000, 3 B 153/00 - zitiert in juris). - BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03
Begünstigte ist allein die Körperschaft, die am Stichtag einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand für eine ihr obliegende Aufgabe gebraucht hat (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1995, 7 B 265/95 - zitiert in juris; Urteil vom 21. Mai 1997, 3 C 31/96 = VIZ 1997, 593-594; Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = VIZ 2000, 326-328; Beschluss vom 4. Oktober 2000, 3 B 153/00 - zitiert in juris). - BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94
ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip
- BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93
Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer …
- BVerwG, 11.05.1999 - 3 B 39.99
Revisionszulassungsgrund - Verfügungsbefugter - Anspruchsberechtigter - …
- LG Cottbus, 11.07.1996 - 6 O 457/95
- OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Entschädigung bei Nutzung von …
Die Beklagte beanstandet, das Landgericht habe das Urteil des OLG Naumburg vom 23.03.2004 zum Az. 11 U 34/03 nicht beachtet; aus diesem ergebe sich, dass eine Gemeinde wegen der Unredlichkeit des Rechtserwerbs Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung für im Wege der Legalrestitution erhaltenes ehemaliges Reichsvermögen nicht unterzogen werden könne.Weder die Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 11 U 34/03 noch das auf die Revision gegen dieses Urteil ergangene Urteil des BGH vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) steht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entgegen.
- VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08
Anspruch auf Auskehr der Pachterlöse; Bedeutung des Sammelzuordnungsbescheides
Nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG bleiben in dem hier vorliegenden Fall der Restitution auf die Gemeinde (hier die Beklagte) die Nutzungen, zu denen auch die erzielten Pachteinnahmen gehören, beim Verfügungsberechtigten, hier also bei der Beklagten (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 23.März 2004 - 11 U 34/03 -, Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 538 Abs. 2 S. 1 ZPO; .; § 433 Abs. 1 BGB; § 402 ZPO; § 379 ZPO
Einordnung eines Vertragsverhältnisses; Bewertung von Elementen des Kaufvertrags; Bestellung, Auftragsbestätigung und umfangreiche Abreden als Indizien für Vertragstyp; Einrichtung einer Lichtrufanlage; Vertragsleistung der Installation einer funktionsfähigen Anlage; ... - Wolters Kluwer
Einordnung eines Vertragsverhältnisses; Bewertung von Elementen des Kaufvertrags; Bestellung, Auftragsbestätigung und umfangreiche Abreden als Indizien für Vertragstyp; Einrichtung einer Lichtrufanlage; Vertragsleistung der Installation einer funktionsfähigen Anlage; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lieferung und Montageschulung: Kauf- oder Werkvertrag?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 433 § 631; ZPO § 411 Abs. 3 § 402 § 379
Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag; Ladung des Sachverständigen ohne Zahlung des Auslagenvorschusses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Lieferung mit Montageschulung: Kauf- oder Werkvertrag? (IBR 2004, 613)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 04.03.2003 - 14 O 687/00
- OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1324
- BauR 2004, 1832 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84
Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Diese Voraussetzungen sind u.a. gegeben, wenn eine Partei substantiierte Einwände gegen das schriftliche Gutachten erhebt, die nicht ohne weiteres zu widerlegen sind (BGH NJW 1986, S. 1928, 1930;… OLG Köln, NJW 1994, S. 394 [OLG Köln 02.04.1993 - 6 U 163/92];… OLG Celle, VersR 1993, S. 629, 630 [OLG Celle 20.03.1991 - 8 U 158/90];… Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 411 Rdnr. 5). - BGH, 05.04.1967 - VIII ZR 32/65
Verkäuferhaftung des Händlers wegen Verletzung einer Belehrungspflicht
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Unter diesen Umständen wird sich die Klägerin Mängel der Lichtrufanlange - etwa nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (vgl. dazu BGHZ 47, 312 ff.;… Palandt-Putzo, BGB, 61.A., § 433 Rdnr. 16 f.) - entgegenhalten lassen müssen, die darauf zurückzuführen sind, dass ihre Vorgaben für die Installation der Lichtrufanlage etwa unzutreffend gewesen sind. - OLG Köln, 31.03.1995 - 19 U 248/94
Ablieferung bei einer EDV-Anlage, Umfang von Hemmung und Unterbrechung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Wie bei der Übernahme der Montage durch den Verkäufer hat diese Regelung in Verbindung mit der Verpflichtung der Klägerin, die Anlage in Betrieb zu nehmen und das Personal einzuweisen, zur Folge, dass die Untersuchungs- und Rügefrist sowie die Verjährungsfrist nicht schon mit der Auslieferung der einzelnen Bauteile begonnen hat, sondern erst mit der Fertigstellung der gesamten Lichtrufanlage (…vgl. Soergel-Huber, BGB, 12.A., Vor § 433 Rdnr. 280;… Münchener-Kommentar-Westermann, BGB, 3.A., Vor § 433 Rdnr. 22; OLG Köln, NJW-RR 1995, S. 1457, 1458).
- OLG Hamm, 04.08.1998 - 3 UF 520/97
Abhängigkeit der Ladung von Zeugen vor einem Gericht von der Einzahlung von …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Mängel bei der Vorschussanordnung können nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden, stellen jedoch regelmäßig eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör dar und begründen einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. Heistermann, a.a.O., OLG Hamm, MDR 1999, S. 502 [OLG Hamm 04.08.1998 - 3 UF 520/97];… Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 379 Rdnr. 4). - OLG Köln, 02.04.1993 - 6 U 163/92
Ladung eines Sachverständigen bei Einwendungen eines Privatgutachters
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Diese Voraussetzungen sind u.a. gegeben, wenn eine Partei substantiierte Einwände gegen das schriftliche Gutachten erhebt, die nicht ohne weiteres zu widerlegen sind (…BGH NJW 1986, S. 1928, 1930; OLG Köln, NJW 1994, S. 394 [OLG Köln 02.04.1993 - 6 U 163/92];… OLG Celle, VersR 1993, S. 629, 630 [OLG Celle 20.03.1991 - 8 U 158/90];… Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 411 Rdnr. 5). - OLG Köln, 11.12.1992 - 19 U 244/91
File-Server Interimslösung - § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Maßgeblich für die Qualifizierung als Werk- oder Kaufvertrag ist, ob sich die Vertragspflichten der einen Seite im Wesentlichen in der Lieferung von Sachen erschöpfen oder aber ein darüber hinausgehender Erfolg geschuldet wird (…vgl. dazu BGH WM 1977, S. 1051; OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 1398 [OLG Köln 11.12.1992 - 19 U 244/91]). - OLG Celle, 20.03.1991 - 8 U 158/90
Unterlassene Sachverständigenladung als Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2003 - 5 U 57/03
Diese Voraussetzungen sind u.a. gegeben, wenn eine Partei substantiierte Einwände gegen das schriftliche Gutachten erhebt, die nicht ohne weiteres zu widerlegen sind (…BGH NJW 1986, S. 1928, 1930;… OLG Köln, NJW 1994, S. 394 [OLG Köln 02.04.1993 - 6 U 163/92]; OLG Celle, VersR 1993, S. 629, 630 [OLG Celle 20.03.1991 - 8 U 158/90];… Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 411 Rdnr. 5).
- KG, 11.07.2025 - 7 W 11/25
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren infolge Nichteinzahlung eines …
Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage; insbesondere folgt aus §§ 402, 379 ZPO nicht, dass das Gericht die weitere Beweisaufnahme davon abhängig machen darf, dass der Auslagenvorschuss für die vorangegangene Beweiserhebung vollständig eingegangen ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 01.10.2003 - 5 U 57/03 -, Rn. 34, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 20.11.2003 - 5 W 288/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 4
- rechtsportal.de
ZPO § 4 Abs. 1
Berücksichtigung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Wertberechnung? - ibr-online
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens als Nebenforderungen im Hauptsacheprozess
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 08.04.2003 - 2 O 830/01
- OLG Jena, 20.11.2003 - 5 W 288/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.1995 - XII ZB 204/94
Berücksichtigung der Kosten des laufendenden Prozesses bei der …
Auszug aus OLG Jena, 20.11.2003 - 5 W 288/03
Auch die Kosten des laufenden Prozesses sind Nebenforderungen i.S.d. § 4 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 95, 706).
- OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Kostenentscheidung: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines dem …
Eine Nebenforderung ist ein Anspruch, den dieselbe Partei neben dem Hauptanspruch erhebt, und der sachlichrechtlich von dem Hauptanspruch abhängig ist (OLG Jena, OLGR 2004, 223, 224;… Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 4 Rn. 8); hierzu gehören u.a. Kosten, wenn sie als Nebenforderungen geltend gemacht werden.Damit sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zutreffend als Nebenforderung des vorliegenden Hauptprozesses gekennzeichnet (ebenso OLG Jena OLGR 2004, 223 f).
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Rechtsprechung
| OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 13 § 305 § 661a
Begriff der Gewinnzusage - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung aus Gewinnzusage; "Gewinner-Protokoll"; Eidesstattliche Versicherung; Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Verbrauchers; Empfängerhorizont eines kritischen Juristen; In Werbung versteckte Vergabebedingungen; Gewinnzusage als geschäftsähnliche Handlung
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1671
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Gewinnzusagen eines …
Denn diese - allein von den nationalen Gerichten zu entscheidende - Frage bedarf hier deswegen keiner Entscheidung, weil es auch bei Annahme eines nur einseitigen Rechtsgeschäfts oder einer geschäftsähnlichen Handlung (…BGH, Urt. v. 28.11.2002, NJW 2003, 426, 427; OLG München, Urt. v. 05.02.2004, NJW 2004, 1671, 1672) nicht zweifelhaft sein kann, dass im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "Eindruck erwecken" i.S.v. § 661 a BGB ein Hinweis auf einschränkende Vergabebedingungen am Maßstab des § 305 II BGB zu prüfen ist.Denn die vom Gesetzgeber beabsichtigte verbraucherschützende Funktion des § 661 a BGB macht die Anwendung der in den §§ 305ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken, die aus der auf § 242 BGB beruhenden Rechtsprechung zum "Kleingedruckten" hervorgegangen sind, auf die eine Gewinnzusage einschränkenden Vergabebedingungen erforderlich (so auch ausdrücklich OLG München, Urt. v. 05.02.2004, a.a.O. S. 1672).
- OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur …
Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen. - LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
Gewinnzusage
Die Bedingungen der Beklagten sind zwar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da die Gewinnzusage eine geschäftsähnliche Handlung (…vgl. Palandt/Sprau, BGB, § 661a, Rn. 2) darstellt; die in den §§ 305 ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken müssen jedoch Berücksichtigung finden, um den durch den Gesetzgeber intendierten Verbraucherschutz nicht zu unterlaufen (vgl. OLG München, Urteil vom 05.02.2004 - 19 U 4690/03). - LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Keine verbindliche Gewinnzusage durch Popup
Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671).
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