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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3312
OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03 (https://dejure.org/2003,3312)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.09.2003 - 3 W 180/03 (https://dejure.org/2003,3312)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. September 2003 - 3 W 180/03 (https://dejure.org/2003,3312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen; Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Ermittlung des Willens der Testierenden; Ausreichende Erforschung des Sachverhalts, Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände und kein Verstoß ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 274
  • FamRZ 2004, 984
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    All dies steht im Einklang mit den Grundsätzen der Testamentsauslegung und unterliegt keiner rechtlichen Beanstandung (vgl. BGH NJW 1993, 256; BGHZ 86, 41, 45 f.; Senat, Beschluss vom 27. August 2002 - 3 W 156/02 - BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735, jew. m.w.N.).

    Unter diesen Umständen ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht die Verschiedenartigkeit der letztwilligen Verfügungen als Indiz gegen ihre Wechselbezüglichkeit gewertet hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1736).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    All dies steht im Einklang mit den Grundsätzen der Testamentsauslegung und unterliegt keiner rechtlichen Beanstandung (vgl. BGH NJW 1993, 256; BGHZ 86, 41, 45 f.; Senat, Beschluss vom 27. August 2002 - 3 W 156/02 - BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    All dies steht im Einklang mit den Grundsätzen der Testamentsauslegung und unterliegt keiner rechtlichen Beanstandung (vgl. BGH NJW 1993, 256; BGHZ 86, 41, 45 f.; Senat, Beschluss vom 27. August 2002 - 3 W 156/02 - BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1735, jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1996 - III ZR 56/96

    Beweiswürdigung bei unterlassener Entbindung eines Zeugen von der Pflicht zur …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    Nur ein vorwerfbares, missbilligenswertes Verhalten vermag den mit beweisrechtlichen Nachteilen verbundenen Vorwurf der Beweisvereitelung zu tragen (BGH NJW-RR 1996, 1534).
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    Diese Grundsätze gelten auch für die Frage der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 3 W 254/00 - KG FamRZ 1993, 1251, 1252 m.w.N.;… OLG Köln aaO S. 398).
  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    c) Mit Recht weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass die Beteiligte zu 3) den beurkundenden Notar nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat (§§ 383 Abs. 1 Nr. 6, 385 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 15 FGG) und dies der Beweiswürdigung zugänglich ist (vgl. BGH MDR 1984, 48;… Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 385 Rdnr. 13, § 286 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    Es genügt, wenn sie möglich sind (…Senat in st. Rspr., vgl. etwa FGPrax 1997 aaO; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Saarbrücken FamRZ 1990, 285, 286; OLG Köln NJW-RR 1994, 397;… Keidel/Meyer-Holz, FG 15. Aufl. § 27 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    Unter diesen Umständen ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht die Verschiedenartigkeit der letztwilligen Verfügungen als Indiz gegen ihre Wechselbezüglichkeit gewertet hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1736).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    Es genügt, wenn sie möglich sind (…Senat in st. Rspr., vgl. etwa FGPrax 1997 aaO; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Saarbrücken FamRZ 1990, 285, 286; OLG Köln NJW-RR 1994, 397;… Keidel/Meyer-Holz, FG 15. Aufl. § 27 Rdnr. 42 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85

    Klassifizierung eines gemeinschaftlichen Testaments als wechselbezügliches …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
    Diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH FamRZ 1956, 83, 84; 1964, 501, 502; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 632;… RGRK/Johannsen, BGB 12. Aufl. § 2270 Rdnr. 8); der Senat sieht keinen Anlass, von ihnen abzuweichen.
  • KG, 17.10.1986 - 1 W 732/85

    Anwendung der gesetzlichen Auslegungsregelung in Bezug auf den Einsatz als …

  • BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 19.09.1988 - BReg. 1a Z 40/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins wegen fehlenden …

  • OLG Hamburg, 24.07.2000 - 3 W 88/00

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Rechtsweg für eine einstweilige Verfügung bei Änderung …

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16

    Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins

    Eine abweichende Auslegung zur Wechselbezüglichkeit auch bei Verfügungen, mit denen sich Eheleute gegenseitig bedenken, kommt beispielsweise in Betracht, wenn diese nicht gleichlautend formuliert sind (OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 274).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Grund hierfür ist, dass es den Ehegatten freisteht, zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen und sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 34/15, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 01.09.2003, Az. 3 W 180/03, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.11.1994, Az. 15 W 288/94, jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.1964, Az. V ZR 57/62, zitiert nach juris;… Litzenburger in Hau/Poseck, BeckOK, BGB, § 2271, Rn. 25, und Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., 2020, § 2271, Rn. 31, jeweils zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3020
OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01 (https://dejure.org/2001,3020)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.11.2001 - 2 U 1566/01 (https://dejure.org/2001,3020)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. November 2001 - 2 U 1566/01 (https://dejure.org/2001,3020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    HGB § 1; ; VerbrKrG § 6; ; GmbHG § 32a; ; GmbHG § 32b

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalersatzhaftung und Verbraucherkreditgesetz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück; Schuldbeitritt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Schuldbeitritt eines Gesellschafters als Eigenkapitalersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 46
  • NJ 2002, 267
  • NZG 2002, 292
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (30)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    b) Der Beklagte untersteht dem persönlichen Schutzbereich von § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da für das rechtliche Schicksal der Beitrittserklärungen allein die Verhältnisse des Beklagten maßgebend sind, insbesondere ohne Belang bleibt, dass die Gemeinschuldnerin die Kredite gewerblich aufgenommen hat (vgl. BGHZ 133, 71 [76 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    aa) Sollte der Beklagte als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aufgetreten sein, fehlte es an einem gewerblichen Handeln i.S.v. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da weder ein Gesellschafter (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 133, 220 [223]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]) noch ein Geschäftsführer (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 104, 95 [98]) Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F. ist.

    Die über die Kreditverträge errichteten Vertragsurkunden wahren die Anforderungen von § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG nicht, da dem Beklagten bei Abgabe der Mithaftungserklärung der Nettokreditbetrag, der effektive Jahreszins und der Gesamtbetrag der zu leistenden Zahlungen nicht klar und deutlich vor Augen geführt wurden (vgl. BGH ZIP 2000, 1523 [1524 f.]) und zumindest die letztgenannte Angabe - was allerdings aus Sicht des Bundesgerichtshofs ohnehin unerheblich ist - auch unmittelbar die Willensentschließung sowie die wirtschaftliche Belastung des Beklagten berührte (vgl. zum Meinungsstand insoweit: BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    a) Einer Heilung nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG steht entgegen, dass die Kreditmittel nicht an den Beklagten, sondern an die Gemeinschuldnerin ausbezahlt wurden (vgl. BGHZ 134, 94 [98 f.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 [1525]).

    In Folge der Nichtigkeit der Schuldbeitritte kann diesen auch keine Eigenkapital ersetzende Wirkung zukommen (im Ergebnis ebenso: BGH ZIP 2000, 1523; OLG Naumburg NZG 1999, 30 [31];… a.A.: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., §§ 32 a/b Rn. 117).

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag; …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    a) Einer Heilung nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG steht entgegen, dass die Kreditmittel nicht an den Beklagten, sondern an die Gemeinschuldnerin ausbezahlt wurden (vgl. BGHZ 134, 94 [98 f.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 [1525]).

    aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn der Verbraucher über eine längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224 [233]; BGHZ 142, 23 [34]; BGH WM 1997, 2000 [2001].

    Auch verkennt der Senat nicht, dass selbst eine mittelbare Begünstigung, die etwa ein Gesellschafter durch die Leistung an die Gesellschaft erfährt, als Anknüpfungspunkt für ein treuwidriges Verhalten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 121, 224 [234 m.w.N.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]).

  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    b) Der Beklagte untersteht dem persönlichen Schutzbereich von § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da für das rechtliche Schicksal der Beitrittserklärungen allein die Verhältnisse des Beklagten maßgebend sind, insbesondere ohne Belang bleibt, dass die Gemeinschuldnerin die Kredite gewerblich aufgenommen hat (vgl. BGHZ 133, 71 [76 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    a) Einer Heilung nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG steht entgegen, dass die Kreditmittel nicht an den Beklagten, sondern an die Gemeinschuldnerin ausbezahlt wurden (vgl. BGHZ 134, 94 [98 f.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 [1525]).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    b) Der Beklagte untersteht dem persönlichen Schutzbereich von § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da für das rechtliche Schicksal der Beitrittserklärungen allein die Verhältnisse des Beklagten maßgebend sind, insbesondere ohne Belang bleibt, dass die Gemeinschuldnerin die Kredite gewerblich aufgenommen hat (vgl. BGHZ 133, 71 [76 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]).

    aa) Sollte der Beklagte als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aufgetreten sein, fehlte es an einem gewerblichen Handeln i.S.v. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da weder ein Gesellschafter (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 133, 220 [223]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]) noch ein Geschäftsführer (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 104, 95 [98]) Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F. ist.

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn der Verbraucher über eine längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224 [233]; BGHZ 142, 23 [34]; BGH WM 1997, 2000 [2001].

    Auch verkennt der Senat nicht, dass selbst eine mittelbare Begünstigung, die etwa ein Gesellschafter durch die Leistung an die Gesellschaft erfährt, als Anknüpfungspunkt für ein treuwidriges Verhalten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 121, 224 [234 m.w.N.]; BGH WM 1997, 2000 [2001]).

  • BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96

    Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    Zum einen musste dem Beklagten auch als Verpächter des Betriebsgrundstücks der Gemeinschuldnerin daran gelegen sein, dass die mit der Betriebsaufspaltung einhergehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Wechselbeziehungen (vgl. zu diesen aus steuerrechtlicher Sicht: BFHE 184, 512 [515 ff.]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]) nicht durch einen Liquiditätsengpass der Gemeinschuldnerin beeinträchtigt werden.

    Zwar wird in der zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergangenen finanzgerichtlichen Rechtsprechung ständig die Auffassung vertreten, dass eine Verpachtung als gewerblich zu erachten sei, falls sie - wie hier - auf die wesentliche Betriebsgrundlage eines gewerblichen Unternehmens gerichtet sei und wegen der personellen Verflechtungen zwischen Verpächter und Unternehmensbetreiber ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille durchgesetzt werden könne (vgl. BFHE 184, 512 [515 f.]; BFHE 187, 570 [572]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]).

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 133, 71 [74 f.]; BGHZ 133, 220 [222 f.]; BGHZ 134, 94 [97]; BGHZ 138, 321 [325]; BGH WM 1997, 663 [664]; BGH WM 1997, 7; BGH WM 1997, 2000 [2001]; BGH ZIP 2000, 1523 f.), auf die der Senat wegen der Einzelheiten Bezug nimmt, unterliegt ein zu einem Kreditvertrag erklärter Schuldbeitritt als Finanzierungshilfe dem gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 2 VerbrKrG.

    aa) Sollte der Beklagte als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin aufgetreten sein, fehlte es an einem gewerblichen Handeln i.S.v. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F., da weder ein Gesellschafter (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 133, 220 [223]; BGH ZIP 2000, 1523 [1524]) noch ein Geschäftsführer (dazu: BGHZ 133, 71 [78]; BGHZ 104, 95 [98]) Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F. ist.

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 50/96

    Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsgebot

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    Zum einen musste dem Beklagten auch als Verpächter des Betriebsgrundstücks der Gemeinschuldnerin daran gelegen sein, dass die mit der Betriebsaufspaltung einhergehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Wechselbeziehungen (vgl. zu diesen aus steuerrechtlicher Sicht: BFHE 184, 512 [515 ff.]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]) nicht durch einen Liquiditätsengpass der Gemeinschuldnerin beeinträchtigt werden.

    Zwar wird in der zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergangenen finanzgerichtlichen Rechtsprechung ständig die Auffassung vertreten, dass eine Verpachtung als gewerblich zu erachten sei, falls sie - wie hier - auf die wesentliche Betriebsgrundlage eines gewerblichen Unternehmens gerichtet sei und wegen der personellen Verflechtungen zwischen Verpächter und Unternehmensbetreiber ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille durchgesetzt werden könne (vgl. BFHE 184, 512 [515 f.]; BFHE 187, 570 [572]; BFH GmbHR 2000, 448 [449]).

  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 75/93

    Firmenfähigkeit einer Besitzgesellschaft nach Betriebsaufspaltung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    Dieser Sicht vermag sich der Senat für den hier maßgebenden gegenständlichen Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 und 2 HGB a.F., § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F. (vgl. zum unterschiedlichen Verständnis des Gewerbebegriffs: BGHZ 74, 273 [277]) jedoch zumindest dann nicht anzuschließen, wenn sich die zur Betriebsaufspaltung führende Nutzungsüberlassung ... auf ein einzelnes Anlagevermögen beschränkt, also keine Mehrzahl vergleichbarer Unternehmensverpachtungen vorliegt (wie hier: BGHZ 32, 307 [312]; BGH WM 1962, 10 [12]; BAG DB 1988, 125 [126]; OLG Hamm ZIP 1993, 1310 [1311] a.A.: OLG München DB 1988, 902 [903] mit Entscheidungsbesprechung Karsten Schmidt in DB 1988, 897 ff.; LG Heidelberg BB 1982, 142 mit Anm. Theil; LG Nürnberg-Fürth BB 1980, 1549; Hopt, ZGR 1987, 145 [171];… Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 18).

    Vielmehr bezieht sich ein solches Leistungsangebot ausschließlich auf die Binnenbeziehung zu der eine wirtschaftliche Einheit mit dem Eigentümer der Betriebsgrundstücke bildenden Unternehmensbetreiberin (ebenso: OLG Hamm ZIP 1993, 1310 [1311] mit Anm. Ziegler, Rpfleger 1996, 205 f.;… Röhricht, in: Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, vor §§ 1 - 7 Rn. 23;… Ruß, in: HK-HGB, 4. Aufl., E I vor § 1 Rn. 26 b)).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01
    aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mangel der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn der Verbraucher über eine längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (vgl. BGHZ 121, 224 [233]; BGHZ 142, 23 [34]; BGH WM 1997, 2000 [2001].
  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …

  • BGH, 06.07.1998 - II ZR 284/94

    Zusammentreffen von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen und …

  • OLG Naumburg, 10.09.1998 - 3 U 632/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf GmbH-Gesellschafter

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 338/84

    Schuldbeitritt

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne; …

  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines …

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 251/95

    Anwendung des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Existenzgründungskredit …

  • BGH, 13.11.1961 - II ZR 202/60

    Identität einer Kommanditgesellschaft (KG) mit der ehemaligen offenen …

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur …

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96

    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79

    Formungültiges Schenkungsversprechen als Rechtsgrund für einen Schuldbeitritt - …

  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 197/85

    Haftung für Betriebsrentenansprüche - Übergang der Ansprüche der Pensionäre gegen …

  • OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86

    Konkursfähigkeit; Kommanditgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Besitzgesellschaft

  • BGH, 25.03.1968 - III ZR 123/65
  • BGH, 01.06.1955 - V ZB 38/54

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des …

    Der Umqualifizierung einer Bürgschaft des Gesellschafters in Eigenkapitalersatz steht es nicht entgegen, wenn die Bürgschaftsverpflichtung im Verhältnis zum Sicherungsnehmer wegen Übersicherung nichtig ist (Anschluss OLG Dresden NZG 2002, 292).

    Unwirksamkeitsgründe im Verhältnis zum Sicherungsnehmer sind durch die gesetzgeberischen Wertentscheidungen in diesem Rechtsverhältnis geprägt, während die Frage, ob Gesellschaftersicherheiten eigenkapitalersetzend sind, vorrangig von einer Abwägung der anerkennenswerten Belange des Gesellschafters einerseits und der Gesellschaft und der geschützten Gesellschaftsgläubiger andererseits abhängt (OLG Dresden NZG 2002, 292).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5873
OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03 (https://dejure.org/2003,5873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.10.2003 - 11 WF 2581/03 (https://dejure.org/2003,5873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 11 WF 2581/03 (https://dejure.org/2003,5873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 652 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 648 Abs. 2; ZPO § 652 Abs. 2
    Leistungsunfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt: Wirksames Vorbringen im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur durch Vordruck

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Vordruckzwang im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Beschwerde gegen eine Unterhaltsfestsetzung; Einwand der Leistungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren; Einhaltung gesetzlich vorgesehener Formalien im Rahmen des Unterhaltsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 154
  • FamRZ 2004, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03
    Der Gesetzeswortlaut legt eindeutig und zwingend fest, dass der Einwand der Antragsgegnerin nur dann berücksichtigt werden kann, wenn gleichzeitig der eingeführte Vordruck ausgefüllt vorgelegt wird (vgl. für die Rspr. zuletzt: OLG Suttgart, JAmt 2003, 212 sowie Brandburg. Oberlandesgericht Beschluss vom 15.3.03, Az. 10 UF 77/03 und für die Literatur: Borth in Musielak, ZPO, 3. Auflage, Rdnr. 7 zu § 648).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.2003 - 12 WF 1546/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7238
OLG München, 14.10.2003 - 12 WF 1546/03 (https://dejure.org/2003,7238)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.2003 - 12 WF 1546/03 (https://dejure.org/2003,7238)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 12 WF 1546/03 (https://dejure.org/2003,7238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf das Einkommen der Antragstellerin; Ermittlung des Prozesskostenhilfeeinkommens; Rechtliche Bewertung der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 513
  • FamRZ 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    a) Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 382 veröffentlicht ist, hat der Ermittlung des nach § 115 ZPO einzusetzenden Einkommens der Antragstellerin die Berechnung des Amtsgerichts im Beschluß vom 24. April 2003 zugrundegelegt, da der Beschluß des Rechtspflegers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nicht habe ergehen dürfen.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden …

    Teilweise wird vertreten, im Rahmen der Prozesskostenhilfe sei Kindergeld immer vollständig Einkommen, soweit es an den Antragsteller ausbezahlt wird (vgl. z.B. OLG München OLGR 2004, 32; OLG Celle Beschluss vom 19.11.2002, AZ: 16 W 71/02; FamRZ 2004, 1119).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2004 - 9 WF 236/03

    Kindergeld als maßgebliche Bedürftigkeit einzusetzendes Einkommen bei der …

    Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Prozesskostenhilfe ist das Kindergeld daher in vollem Umfang als Einkommen desjenigen zuzurechnen, der es tatsächlich bezieht (…nunmehr wohl herrschende Meinung, vgl. nur die umfangreichen Nachweise - auch zu den Gegenmeinungen - bei Nickel, a.a.O., S. 263 f.; zuletzt OLG München, FamRZ 2004, 382).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2004 - 18 WF 3/04

    Prozesskostenhilfe: Feststellung des für die Prozessführung einzusetzenden …

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Freiburger Familiensenate, an der auch unter Berücksichtigung der von der Antragsgegnerin angeführten Rechtsprechung festgehalten wird (so auch OLG München FamRZ 2004, 382).
  • OLG München, 05.05.2004 - 12 WF 1039/04

    Anspruch auf Zahlung von Erziehungsgeld

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11593
OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03 (https://dejure.org/2003,11593)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2003 - 16 WF 51/03 (https://dejure.org/2003,11593)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 16 WF 51/03 (https://dejure.org/2003,11593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde in einer Sorgerechtsstreitigkeit; Untätigkeitsbeschwerde bei einer Behauptung der Verzögerung, die zu Rechtsverlust des Elternteils oder zu Schädigung des Kindeswohls führen kann; Untätigkeitsbeschwerde bei nicht zu ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes in kindschaftsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03
    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Sorgerechtsstreitigkeit oder in einem Verfahren nach § 1666 BGB ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust des die elterliche Sorge anstrebenden Elternteils oder zu einer weiteren Schädigung des Kindeswohls führen kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03
    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Sorgerechtsstreitigkeit oder in einem Verfahren nach § 1666 BGB ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust des die elterliche Sorge anstrebenden Elternteils oder zu einer weiteren Schädigung des Kindeswohls führen kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 51/03
    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Sorgerechtsstreitigkeit oder in einem Verfahren nach § 1666 BGB ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust des die elterliche Sorge anstrebenden Elternteils oder zu einer weiteren Schädigung des Kindeswohls führen kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29255
OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03 (https://dejure.org/2003,29255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2003 - 14 W 28/03 (https://dejure.org/2003,29255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2003 - 14 W 28/03 (https://dejure.org/2003,29255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZSEG § 7 Abs. 1
    Vergütung des Sachverständigen bei unrichtiger Auskunft des Gerichts über Einverständnis der Parteien mit einem erhöhten Stundensatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75/99

    Vergütung des Sachverständigen)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Rn. 6 b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00

    Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Die teilweise vertretene Auffassung, der Vertrauensschutz des Sachverständigen zwinge nicht dazu, ihm den erhöhten Stundensatz zuzubilligen, wenn keine ausreichende Zahlung an die Staatskasse geleistet worden sei, weil er mit einer solchen Fallgestaltung rechnen müsse (OLG Düsseldorf MDR 89, 366; OLG München, OLGR 01, 108), überzeugt den Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 10 W 25/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Rn. 6 b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG Hamm, 25.02.1988 - 23 W 735/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Rn. 6 b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG Koblenz, 20.05.2005 - 14 W 305/05

    Sachverständigenentschädigung bei erheblicher Überschreitung des …

    Haben die Parteien oder das Gericht sich mit einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen einverstanden erklärt, rechtfertigt dies eine den Kostenvorschuss erheblich übersteigende Gesamtentschädigung allenfalls dann, wenn der Sachverständige vor der Einverständniserklärung auch mitgeteilt hat, dass der Vorschuss unzureichend ist (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, 20. Mai 2003, 10 W 30/03, OLGR Düsseldorf 2003, 367 und OLG Frankfurt, 9. April 2003, 14 W 28/03, OLGR Frankfurt 2004, 32).

    Das gilt auch für den Sachverhalt, der dem in OLGR Frankfurt 2004, 32 ff abgedruckten Beschluss zugrunde liegt.

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