Rechtsprechung
| OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 Abs. 1 S. 2
Höhe des Vorsorgeunterhalts bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versorgungsausgleich bei Scheidung der Ehegatten; Berechnung des Vorsorgeunterhaltes bei großzügigen Lebensverhältnissen; Altervorsorge in Höhe oder im Rahmen der gesetzlichen Rentenanwartschaften; Billigkeitsabwägung im Rahmen des Vorsorgeunterhalts; Bestehen eines ...
Verfahrensgang
- AG München, 02.10.2003 - 534 F 7260/02
- OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2533
- NJW 2007, 176 (Ls.)
- FamRZ 2005, 367
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80
Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
In der Praxis erfolgt die Berechnung nach der sogenannten "Bremer Tabelle", die vom Bundesgerichtshof grundsätzlich gebilligt ist (BGH, NJW 1981, 1556, 1558).Diese Auffassung knüpft an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1981 (NJW 1981, 1556, 1557) an.
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87
Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der …
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Dabei ist davon auszugehen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Versorgungsbeitrags ein Unterhaltsbedürfnis des berechtigten Ehegatten - unabhängig davon, in welcher Weise während des Zusammenlebens der Eheleute Aufwendungen für seine Alterssicherung gemacht wurden - erst dann zu verneinen ist, wenn für ihn eine Altersversorgung zu erwarten steht, die diejenigen des Unterhaltsverpflichteten erreicht (BGH, FamRZ 88, 1145, 1147, 1148). - BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Es würde den tatsächlichen Lebensverhältnissen und der Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter widersprechen, würde man eine derartige Einschränkung zu Lasten der Unterhaltsberechtigten machen (so im Ergebnis auch BGH, FamRZ 2003, 860, 863).
- OLG Köln, 09.05.2001 - 27 UF 136/99
Ermittlung des Unterhaltsbedarf des Ehegatten
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat die Klägerin ihren Bedarf konkret berechnet (OLG Köln, FamRZ 2002, 326 ff.; Eschenbruch und Loy in FamRZ 1994, 666 ff.). - OLG Bamberg, 11.08.1998 - 7 UF 261/97
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei außergewöhnlich hohen Einkünften - …
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Bei sehr guten Lebensbedürfnissen müsse weiterhin an den tatsächlich bezahlten Elementarunterhalt als Anknüpfungstatsache festgehalten werden (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 513, 514; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 806, 807; andere Ansicht noch Kuch in AnwBl 1980, 90). - BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 1985, 1343, 1344) hat insoweit entschieden, dass der für die Unterhaltsbemessung maßgebende Lebensbedarf eines Ehegatten i.d.R. ohne Rücksicht auf dessen tatsächliche Lebensführung bestimmt wird, indem eine Quote aus dem angesetzten Einkommen gebildet wird. - OLG Düsseldorf, 30.11.1990 - 6 UF 257/89
Auszug aus OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03
Bei sehr guten Lebensbedürfnissen müsse weiterhin an den tatsächlich bezahlten Elementarunterhalt als Anknüpfungstatsache festgehalten werden (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 513, 514; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 806, 807; andere Ansicht noch Kuch in AnwBl 1980, 90).
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 367 veröffentlicht ist, hat die Revision wegen der Frage zugelassen, ob die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Grenze für die Bemessung des Vorsorgeunterhalts darstelle bzw. in welcher Weise der Vorsorgeunterhalt zu berechnen sei, wenn der auf ein Bruttoeinkommen hochgerechnete Elementarunterhalt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich übersteigt. - OLG Karlsruhe, 16.04.2010 - 20 UF 10/09
Berechnung des monatlichen Bedarfs des Unterhaltsberechtigten bei …
Da jedoch eine konkrete Bedarfsbemessung nicht dazu führen darf, dass der sogenannte Halbteilungsgrundsatz verletzt wird, muss dem Verpflichteten zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs mindestens ein gleich hoher Betrag verbleiben wie dem Berechtigten (OLG München FamRZ 2005, 367 m.w.N.;… FaFamR//Maier Handbuch 7. Aufl. Kap. 6 Rn 544).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
BGB § 611; ZPO §§ 286 287
Unterlassener Hinweis des Steuerberaters auf Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Student verdiente zu viel - Steuerberater muss auf Sozialversicherungspflicht hinweisen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung von Pflichten aus einem Rechtsanwaltsmandat; Nichtgeltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater; Hinweispflichten eines Steuerberaters über die Sozialpflichtigkeit von Mitarbeitern
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.05.2003 - 20 O 260/02
- OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 77/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 77/03
Der Senat ist ferner nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und unter Berücksichtigung der dem Kläger zum Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität zukommenden Beweiserleichterung gem. § 287 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1351, 1353; BGH NJW 2000, 509) davon überzeugt, dass der vom Kläger geltend gemachte Schaden durch die Aufklärungspflichtverletzungen Os verursacht worden ist.Es genügt, dass er Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Beurteilung nach § 287 ZPO ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH NJW 2000, 509).
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99
Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 77/03
Der Senat ist ferner nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und unter Berücksichtigung der dem Kläger zum Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität zukommenden Beweiserleichterung gem. § 287 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1351, 1353; BGH NJW 2000, 509) davon überzeugt, dass der vom Kläger geltend gemachte Schaden durch die Aufklärungspflichtverletzungen Os verursacht worden ist. - BGH, 16.12.1993 - IX ZR 30/93
Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 77/03
Bei einem umfassenden Beratungsmandat wie hier hatte O den Kläger auch ungefragt über die mögliche Sozialversicherungspflicht des Mitarbeiters C belehren müssen (vgl. OLG Hamburg GI 1995, 258;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl. 1998, Rdn. 311; BGH WM 1994, 602, 603; OLG Bremen GI 2002, 213 ff.; OLG Düsseldorf GI 2001, 298 ff.; OLG Düsseldorf GI 2002, 271 ff.).
- LG Bonn, 19.06.2015 - 15 O 444/14
Schadenersatzbegehren wegen einer Verletzung der Pflichten aus einem …
Im Rahmen eines solchen Lohnbuchhaltungsmandates werden lediglich vereinzelt weitergehende Pflichten des Steuerberaters angenommen, etwa im Hinblick auf eine Prüfung, ob für einen Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn die Beiträge nicht abgeführt werden (BGH, NJW-RR 2005, 1227; OLG Köln, OLGR 2005, 11), die Feststellung und Ermittlung von Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (LG Limburg, DStRE 2002, 594) oder die Pflicht, hinsichtlich offener Fragen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, jedenfalls die Ziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen (BGH, NJW-RR 2004, 1558; aber keine generelle Pflicht zur Beratung im sozialversicherungsrechtlichen Fragen, OLG Düsseldorf, DStR 2008, 322; OLG Celle, DStRE 2001, 838).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-4 U 137/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
VVG § 1; VVG § 43; BGB § 278
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer Lebensversicherung auf Fondsbasis wegen Verharmlosung des Anlagerisikos beim Abschluss - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Aufklärungspflicht von Vermittler und Versicherer
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Vorsorge Luxemburg -, Anspruch eines VN auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer Lebensversicherung auf Fondsbasis wegen Verharmlosung des Anlagerisikos beim Abschluss, Abgrenzung VV / VM, auf den Versicherungsvermittler gelabeltes Produkt, Aufklärungsverschulden, ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch durch Verschulden bei Vertragsabschluss; Anforderungen an Vermittler bei Abschluss einer als Kapitalanlage gedachten Lebensversicherung ; Zurechnung mangelhafter Beratung von Untervermittlern; Anspruch auf Rückgängigmachung eines ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.06.2003 - 11 O 485/01
- OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-4 U 137/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 62
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 137/03
Bei Abschluss einer als Kapitalanlage gedachten Lebensversicherung ist der Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen Umstände verpflichtet, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind (BGH v. 9.7.98 - III ZR 158/97 - VersR 1998, 1093; Römer, VersR 1998, 1313, 1320;… BK-Schwintowski, VVG, § 5 a Rn. 68;… Vorbem. §§ 159-178 Rn. 49).Deren Verhalten muss sich die Beklagte ebenfalls zurechnen lassen (BGH v. 9.7.98, a.a.O. unter II.3).
- OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem …
Insoweit gelten die Grundsätze zur anlegergerechten Beratung, die im Bankrecht entwickelt worden sind, entsprechend (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63;… Beckmann/Matusche-Beckmann - Rixecker, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009, § 18a Rn. 44 und Kieninger, NVersZ 1999, 118 [119]). - OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10
Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …
Rn. 58 (c) Die vorstehenden Grundsätze finden auch auf die Beklagte als Anbieterin der streitgegenständlichen kapitalbildenden Lebensversicherung "Wealthmaster Noble" Anwendung (vgl. auch OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 52]; OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 19] und Kieninger NVersZ 1999, 118 [119]).Vielmehr stehen in dem von der Beklagten für ihre Versicherungen gewählten Vertriebsweg die Vermittler nicht als unabhängige Sachwalter im Lager des Versicherungsinteressenten, sondern im Lager des Versicherers und nehmen dessen Absatzinteresse und ihr eigenes Provisionsinteresse wahr (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 21 und 24]).
Durch die unrichtige Information wurde dem Kläger nämlich bereits die Möglichkeit genommen, das aktuelle Risiko seiner Kapitalinvestition zu erkennen und angemessen zu beurteilen (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 19]).
- BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11
Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des …
Rn. 21 Daraus folgt weiter, dass auch bei zutreffenden und ausreichenden Prospektangaben über die Chancen und Risiken einer Anlage eine Pflichtverletzung des Beraters vorliegen kann, wenn dieser im Beratungsgespräch eine abweichende Darstellung der Risiken vornimmt und damit ein Bild zeichnet, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06, VersR 2007, 1653 Rn. 10) bzw. tatsächlich bestehende Gefahren unzulässig verharmlost und zutreffende schriftliche Warnhinweise fälschlich relativiert (OLG Düsseldorf VersR 2005, 62, 63).
- OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11
Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG; …
Zwar ist eine Haftung des Versicherers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH, VersR 1998, 1093; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 62). - OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer …
a) Die Beklagte bzw. der Vermittler G... waren zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet, die für den Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. die Anlageentscheidung der Klägerin (erkennbar) von besonderer Bedeutung waren (vgl. nur BGH, VersR 1998, 1093; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 62;… Prölss/Martin, VVG a.F., 27. Aufl., Vorb. II Rz. 10 f., 13a). - OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
Anlageberatung und Prospekthaftung: Haftung wegen Verharmlosung durch den …
Dies hat der BGH mit Urteil v. 09.07.1998 (III ZR 158/97, WM 1998, 1673) entschieden für den Fall der Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft, die es sich zurechnen lassen musste, dass ein Mitarbeiter einer mit der Versicherung zusammenarbeitenden, selbständigen Anlagevermittlungsgesellschaft einen Interessenten bei der Beratung über den Abschluss einer Lebensversicherung als Kapitalanlage nur unzureichend über Risiken aufgeklärt hatte (…vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.1996, IX ZR 318/95, NJW-RR 1997, 116 für den Fall, dass eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen hatte; sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.04.2004, I-4 U 137/03, VersR 2005, 62 für den Fall, dass ein wirtschaftlich selbständiger Vermittler in den Vertrieb einer Finanzgruppe eingebunden war, bei der es sich um einen Kooperationspartner der Versicherung handelte; ebenso die von der Klägerin als Anlage K 28, Bl. 209 d. A. vorgelegte Entscheidung des OLG Bamberg, Beschl. v. 24.06.2009, 3 U 81/09 sowie die als Anlage K 29 - K 31 vorgelegten weiteren landgerichtlichen Entscheidungen). - OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 38/15
Pflichten eines freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur anleger- …
Rn. 64 Auch bei zutreffenden und ausreichenden Prospektangaben über die Chancen und Risiken einer Anlage kann allerdings eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn der Berater im Beratungsgespräch eine abweichende Darstellung der Risiken vornimmt und damit ein Bild zeichnet, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11 -, Rn. 21, juris; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06, VersR 2007, 1653 Rn. 10; BGH, Urteil vom 14.04.2011, XI ZR 27/10, NJW-RR 2011, 1139; 24; BGH, Entscheidung vom 24.04.2014, III ZR 389/12 - BKR 2014, 504; BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - XI 202/13 - WM 2015/1055) bzw. tatsächlich bestehende Gefahren unzulässig verharmlost und zutreffende schriftliche Warnhinweise fälschlich relativiert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2004 - I-4 U 177/03 - VersR 2005, 62, 63). - OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 125/11
Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG
Zwar ist eine Haftung des Versicherers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH VersR 1998, 1093, OLG Düsseldorf VersR 2005, 62). - OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04
Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 06.12.2011 - 21 O 251/11
Einstehen der Versicherung für eine Pflichtverletzung eines Maklers im Rahmen …
Soweit die Kläger auf das Urteil des OLG Düsseldorf in NJOZ 2004, 3512 (Anlage K 10, Bl 21 AH) abstellen, ergibt sich daraus keine anderweitige rechtliche Beurteilung.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.07.2004 - 13 Verg 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- oeffentliche-auftraege.de
Entscheidung des Vergabesenats: Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de
VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3
Anforderungen an die Klarheit der Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen; Beistellung von Fahrzeugen und Wartungsleistungen durch den Auftraggeber - ibr-online
Verlängerung der Angebotsfrist nach § 115 GWB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verlängerung der Angebotsfrist als Rechtsschutzmittel
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 18.06.2004 - VgK-29/04
- OLG Celle, 15.07.2004 - 13 Verg 11/04
- OLG Celle, 02.09.2004 - 13 Verg 11/04
Papierfundstellen
- ZfBR 2004, 829 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 21.03.2001 - 13 Verg 4/01
Ausschreibung des Neubaus und der Finanzierung eines …
Auszug aus OLG Celle, 15.07.2004 - 13 Verg 11/04
Rn. 10 Ob Nachprüfungsantrag und Beschwerde Aussicht auf Erfolg haben, ist nach der Rechtsprechung des Senats zu § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nur in eindeutigen Fällen zu berücksichtigen (OLGR 2001, 169, 171; 2003, 402).
- OLG Naumburg, 31.07.2006 - 1 Verg 6/06
Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 im …
Sie ist jedoch analog auch auf das Beschwerdeverfahren anwendbar (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15. Juli 2004, 13 Verg 11/04 = OLGR Celle 2005, 11, 12 = ZfBR 2004, 829 - nur Ls. - ebenso Kus in: Kulartz/ Kus/ Portz, Komm. z. GWB-Vergaberecht, 2006, § 115 Rn. 50; Byok/ Goodarzi WuW 2004, 1024, 1026 f.). - OLG Brandenburg, 06.10.2006 - Verg W 6/06
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei vorteilhafter Handhabung eines …
§ 115 Abs. 3 GWB ermächtigt die Vergabekammer - und in analoger Anwendung den Vergabesenat - vorläufige Maßnahmen zu treffen und damit in das Vergabeverfahren einzugreifen (OLG Celle, Beschluss vom 15.7.2004, 13 Verg 11/04).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03, 29 U 68/02, 29 U 67/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
KWKG 2002
Belastungsausgleich nach § 5 KWKG (2000) III - rechtsportal.de
KWKG § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; KWKG § 3
Zur Auslegung und Anwendbarkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Zahlung von Belastungsausgleich; Rechtsbeziehungen nach dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz); Strom für die allgemeine Versorgung; Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.11.2002 - 6 O 493/01
- OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03, 29 U 68/02, 29 U 67/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 236/02
Energierecht - Vergütung für Strom
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 KWKG, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteile v. 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, u. v. 11.2. 2004, Az. VIII ZR 236/02; Bräutigam/Reichert-Clauß RdE 2003, 210;… Salje, KWKG, 2. Aufl. 2003, Einführung Rz. 40 ff.; Herrmann RdE 2000, 184, 187).Der Fortbestand dieser Anlagen wäre nicht gesichert, sondern gefährdet (BGH, Urteil v. 11.2.2004, VIII ZR 236/02; Bräutigam/Reichert-Clauß RdE 2003, 212) .
Die §§ 3 Abs. 1 S. 1 2. Halbs., 4 Abs. 2 KWKG wären bei dieser Auslegung gegenstandslos (BGH, Urteil v. 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02).
Dies ergibt sich aus dem Wortlaut, der Systematik und dem Zweck des KWKG (vgl. BGH, Urteil vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02).
Dafür, daß § 4 Abs. 1 KWKG die Parteien eines Stromliefervertrages regelmäßig verpflichtet, den Strombezugspreis auf die in § 4 Abs. 1 KWKG vorgesehene Vergütung anzuheben, spricht auch die Formulierung in § 4 Abs. 2 KWKG, wonach die Vergütung für Strom gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 KWKG aufgrund von Lieferverträgen "geregelt wird", nicht aber, daß sie bereits "geregelt ist" (BGH, Urteil v. 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02; Bräutigam/Reichert-Clauß RdE 2003, 213).
Die Einbeziehung des Stroms gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 KWKG in den Geltungsbereich des KWKG wäre sinnlos, da es für die Abnahme und Vergütung dieses Stroms uneingeschränkt bei den liefervertraglichen Vereinbarungen bliebe (BGH, Urteil v. 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02; Bräutigam/Reichert-Clauß RdE 2003, 213).
Demgemäß haben sowohl das BVerfG in seinem Beschluß vom 27.4.2000, Az. 2 BvR 801/99, als auch der BGH in seinen Urteilen vom 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, und vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02, inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht bejaht.
- BGH, 10.03.2004 - VIII ZR 213/02
Begriff der allgemeinen Versorgung
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 KWKG, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteile v. 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, u. v. 11.2. 2004, Az. VIII ZR 236/02; Bräutigam/Reichert-Clauß RdE 2003, 210;… Salje, KWKG, 2. Aufl. 2003, Einführung Rz. 40 ff.; Herrmann RdE 2000, 184, 187).Demgemäß haben sowohl das BVerfG in seinem Beschluß vom 27.4.2000, Az. 2 BvR 801/99, als auch der BGH in seinen Urteilen vom 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, und vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02, inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht bejaht.
- EuGH, 20.09.1988 - 302/86
Kommission / Denmark
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Deshalb kann der Umweltschutz nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Beschränkungen der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen (EuGH Rs 379/98; EuGH Rs 389/96; EuGH Rs 302/86).
- BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Demgemäß haben sowohl das BVerfG in seinem Beschluß vom 27.4.2000, Az. 2 BvR 801/99, als auch der BGH in seinen Urteilen vom 10.3.2004, Az. VIII ZR 213/02, und vom 11.2.2004, Az. VIII ZR 236/02, inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht bejaht. - RG, 12.04.1899 - V 379/98
Wie ist nach erteiltem Zuschlage die Pfändung einer Eigentümerhypothek oder der …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Deshalb kann der Umweltschutz nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Beschränkungen der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen (EuGH Rs 379/98; EuGH Rs 389/96; EuGH Rs 302/86). - BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2004 - 29 U 12/03
Dies ergibt sich aus dem Zweck und den Regelungsinstrumenten dieser Gesetze, die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien mittels eines privatrechtlichen Kontrahierungszwangs zu fördern (BGH ZNER 2003, 234).
- BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 150/04
Anspruch eines Netzbetreibers auf Belastungsausgleich; Anwendbarkeit des …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Hamm 2005, 11 abgedruckt ist, hat im wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 86/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 888
- rechtsportal.de
ZPO § 888
Einwirkungsmöglichkeiten des Vollstreckungsschuldners als Voraussetzung für die Erzwingung einer unvertretbaren Handlung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Festsetzung des Zwangsmittels zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung; Zwangsmittel zur Erzwingung der Zustimmung eines Insolvenzverwalters zur Löschung einer Grundschuld einer insolventen GmbH; Anforderungen an die Löschung einer Grundschuld bei ...
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 07.04.2004 - 3 O 111/01
- OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 86/04
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