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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 15.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2962
OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04 (https://dejure.org/2005,2962)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2005 - 12 U 329/04 (https://dejure.org/2005,2962)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2005 - 12 U 329/04 (https://dejure.org/2005,2962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 95 § 2 Abs. 3 S. 2; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
    Zur Höhe des Verursachungsanteils bei Schädigung einer Bandscheibe und zum Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auslegung und Wirksamkeitskontrolle des § 2 Abs. 3 Ziff. 2 AUB 95

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bandscheibenvorfall - Versicherungsnehmer hob Rasenmäher aus dem Auto - Ursache von Invalidität?

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Unfallversicherung, Leistungsausschluss, Bandscheibe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsrechtlicher Ausschluss von Schädigungen; Unfallbedingte Schädigungen und Transparentgebot; Klage auf Invaliditätsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1049
  • VersR 2005, 969
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Zwar sind zur Auslegung von Versicherungsbedingungen Zweck- und Zielvorstellungen der Versicherung nur dann und nur insoweit für die Auslegung eines Klauselwerkes von Bedeutung, wenn und wie sie in ihm einen für die angesprochenen Versicherungsnehmer erkennbaren Ausdruck gefunden haben (BGH VersR 1995, 1433).

    Bei § 2 III. (2) AUB handelt es sich - wie oben ausgeführt - um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", so dass der Versicherer, der für Einschränkungen bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechen beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 zu § 10 (5) AUB 61 und BHG VersR 1999, 1244 zu § 3 III BBUZ), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83).
  • OLG Hamm, 24.01.2003 - 20 U 173/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Unfallversicherung; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Der Versicherungsnehmer muss, wenn dem Versicherer wie hier dieser Nachweis gelingt, beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm RuS 2001, 439 u. RuS 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg RuS 1997, 41;… Grimm, Unfallversicherung, 3. Auflage, § 2 Rn 101;… Prölss/Martin, 27. Auflage, § 2 AUB 94, Rn 40).
  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 20 W 2/01

    Unfallversicherung - Bandscheibenschaden - Beweispflicht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Der Versicherungsnehmer muss, wenn dem Versicherer wie hier dieser Nachweis gelingt, beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm RuS 2001, 439 u. RuS 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg RuS 1997, 41;… Grimm, Unfallversicherung, 3. Auflage, § 2 Rn 101;… Prölss/Martin, 27. Auflage, § 2 AUB 94, Rn 40).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 8 U 465/00

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung; Bandscheibenvorfall infolge …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Der Versicherungsnehmer muss, wenn dem Versicherer wie hier dieser Nachweis gelingt, beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm RuS 2001, 439 u. RuS 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg RuS 1997, 41;… Grimm, Unfallversicherung, 3. Auflage, § 2 Rn 101;… Prölss/Martin, 27. Auflage, § 2 AUB 94, Rn 40).
  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Bei einem Unfall handelt es sich bedingungsgemäß um ein äußeres Ereignis, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1998, 73).
  • OLG Oldenburg, 21.08.1996 - 2 U 107/96

    Wirksamkeit eines versicherungsrechtlichen Leistungsausschlusses für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Der Versicherungsnehmer muss, wenn dem Versicherer wie hier dieser Nachweis gelingt, beweisen, dass das Unfallereignis die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden gesetzt hat (OLG Hamm RuS 2001, 439 u. RuS 2003, 255; OLG Nürnberg NVersZ 2000, 570; OLG Oldenburg RuS 1997, 41;… Grimm, Unfallversicherung, 3. Auflage, § 2 Rn 101;… Prölss/Martin, 27. Auflage, § 2 AUB 94, Rn 40).
  • OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97

    Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
    Bei § 2 III. (2) AUB handelt es sich - wie oben ausgeführt - um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", so dass der Versicherer, der für Einschränkungen bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechen beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 zu § 10 (5) AUB 61 und BHG VersR 1999, 1244 zu § 3 III BBUZ), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14

    Feuer- und Elementarschadenversicherung für ein Wohngebäude: Reichweite des …

    Bei nachgewiesenem Risikoausschluss ist aber der Versicherungsnehmer beweispflichtig für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Wiedereinschlusses (vgl. Senat, Urteil v. 17.03.2005 - 12 U 329/04, juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2008 - I-4 U 111/07, 4 U 111/07, juris, Tz. 30).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 135/05

    Ausschluss nicht überwiegend unfallbedingter Bandscheibenvorfälle vom …

    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung bei dem Versicherungsnehmer (vgl. - zu letztlich identischen Klauseln - Senat, r+s 2003, 255 m.w.N.; 2001, 439; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Frankfurt, r+s 2004, 431;… OLG Köln, a.a.O.; vgl. allgemein BGH, VersR 1995, 1433).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 12 U 167/05

    Unfallversicherungsbedingungen: Unklarheit einer Invaliditätsbezeichnung

    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (Senat VersR 2005, 969; BGHZ 123, 83 und ständig).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Beweisfälligkeit des …

    Dieser Deckungsausschluss, der nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 323) führt dazu, dass bei Vorliegen einer behaupteten Schädigung an den Bandscheiben der Versicherungsnehmer dafür beweispflichtig ist, dass ein Unfallereignis die überwiegende Ursache für die Bandscheibenschädigung gewesen ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 154 (155); OLG Hamm, Recht und Schaden 2001, 439 m.w.N.; OLG Nürnberg, Recht und Schaden 2001, 217; Knappmann, Neue Versicherungszeitschrift 2002, 1(3);… Grimm "Unfallversicherung" § 3. Aufl. § 2 Rdn. 101).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 136/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Hirnblutung des …

    Die Klausel ist verständlich abgefasst und verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Frankfurt, VersR 2006, 1118).
  • LG Kiel, 26.01.2007 - 18 O 231/07

    Zahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. einer Unfallrente sowie einer …

    In den Urteilsbegründungen wird als Nachweis einer überwiegenden Verursachung durch das Unfallereignis gefordert, dass der Bandscheibenvorfall auch bei einer gesunden, nicht vorgeschädigten Bandscheibe aufgetreten wäre oder dass zugleich eine Verletzung der umgebenden knöchernen Strukturen vorliegen müsste (vgl. OLG Oldenburg Urteil v. 21.08.1996, 2 U 107/96;… OLG Köln, r+s 2004, S. 165;… OLG Frankfurt, r+s 2004, S. 431; OLG Karlsruhe, Urteil v. 17.03.2005, Az. 12 U 329/04).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 4 U 111/07

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einer Bandscheibenschädigung

    Das Unfallereignis stellt nur dann die überwiegende Ursache der Bandscheibenschädigung in diesem Sinne dar, wenn sein Verursachungsbeitrag über den anderer in Betracht kommender Ursachen hinausgeht (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2005, Seite 969; Senatsurteil v. 28.06.2005, I-4 U 121/04 zu den AUB 88).
  • OLG Hamm, 03.03.2006 - 20 U 227/05

    Infektion nach Unfall - Beweislast des Versicherungsnehmers für …

    Hierfür ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet (vgl. für den Wiedereinschluss von Bandscheibenschäden nach § 2 III Abs. 2 Satz 1 AUB 88: Senat, Urteil vom 24. Januar 2003, Az: 20 U 173/02, r+s 2003, 255; Senat, Beschluss vom 13.02.2001, Az: 20 W 2/01, r+s 2001, 439; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.03.2005, Az: 12 U 329/04, VersR 2005, 969 - zu § 2 Abs. 3 Satz 2 AUB 95).
  • LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07

    Unfall, Kausalität

    Die Beweislast für die überwiegende Ursächlichkeit des Unfalls liegt bei dem Versicherungsnehmer (OLG Hamm, ZfSch 2006, 581; OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969).
  • OLG Hamburg, 15.05.2007 - 9 U 43/07
    III GUB 95 den Schadenseintritt überwiegend hervorgerufen hat (vgl. so auch OLG Karlsruhe in VersR 2005, 969f.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.07.2004 - 4 W 146/04 - 21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7807
OLG Saarbrücken, 15.07.2004 - 4 W 146/04 - 21 (https://dejure.org/2004,7807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.07.2004 - 4 W 146/04 - 21 (https://dejure.org/2004,7807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 4 W 146/04 - 21 (https://dejure.org/2004,7807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsgegenklage: Klagebegründung mit einer Hilfsaufrechnung mit der titulierten Forderung in einem anderen Rechtsstreit

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 432; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; BGB § 117; ; BGB § 389; ; BGB § 812 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 767 Abs. 1; BGB § 389; BGB § 812 Abs. 2
    Vollstreckungsgegenklage bei hilfsweiser Aufrechnung der Forderung in einem anderen Rechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweislast für den Scheincharakter eines Rechtsgeschäfts; Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage wegen der Aufrechnung der Forderung in einem anderen Rechtstreit; Ordnungsgemäßer Beweisantritt bezüglich einer Urkunde, die sich in Händen einer Behörde befindet; Eintritt ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2004 - 4 W 146/04
    Hierbei kann es im Ergebnis dahinstehen, ob der Antragsteller mit diesem Einwand aus den zutreffenden Erwägungen des Landgerichts den Bereicherungseinwand des § 812 Abs. 2 BGB erheben will (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.2000 - IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501) oder ob der Antragsteller einwenden will, dass das Schuldanerkenntnis mit Einverständnis des Erblassers nur zum Schein abgegeben worden sei: Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen trägt der Anspruchssteller die Beweislast für die rechtsbegründenden, der Anspruchsgegner die Beweislast für die rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einwendungen (…vgl. MünchKomm(ZPO)/Prütting, 2. Aufl., § 286 Rdn. 109 f.;… Thomas/Putzo, 25. Aufl., v. § 284 Rdn. 23).

    Mithin ist es im Rahmen des § 812 Abs. 2 BGB Sache des Antragsstellers das Fehlen des Rechtsgrundes zu beweisen, da der Antragssteller aus dieser negativen Tatsache Ansprüche herleiten will (vgl. BGH NJW 2000, 2501).

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2004 - 4 W 146/04
    Auch im Rahmen des § 117 BGB ist die Beweislast nicht abweichend verteilt: Da die Rechtsordnung im Regelfall von der Ernstlichkeit eines Rechtsgeschäfts ausgeht, obliegt der Beweis für den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts demjenigen, der aus der fehlenden Ernstlichkeit Rechte für sich in Anspruch nehmen will (BGH, Urt. v. 8.6.1988 - VIII ZR 135/87, NJW 1988, 2597;… Urt. v. 9.7.1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 117 Rdn. 9).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2004 - 4 W 146/04
    Hierbei genügt jedoch der Antrag auf Beiziehung ganzer Aktenbestände den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Beweisantrags nicht (BGH, Urt. v. 9.6.1994 - IX ZR 125/93, NJW 1994, 3295, 3296;… MünchKomm(ZPO)/Schreiber, 2. Aufl., § 432 Rdn. 5;… Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 432 Rdn. 3;… Thomas/Putzo, aaO, § 432 Rdn. 2;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 432 Rdn.5).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.07.2004 - 4 W 146/04
    Auch im Rahmen des § 117 BGB ist die Beweislast nicht abweichend verteilt: Da die Rechtsordnung im Regelfall von der Ernstlichkeit eines Rechtsgeschäfts ausgeht, obliegt der Beweis für den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts demjenigen, der aus der fehlenden Ernstlichkeit Rechte für sich in Anspruch nehmen will (…BGH, Urt. v. 8.6.1988 - VIII ZR 135/87, NJW 1988, 2597; Urt. v. 9.7.1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 117 Rdn. 9).
  • KG, 20.02.2017 - 8 U 31/16

    Wirksamer Widerruf eines Altvertrages über einen Verbraucherkredit zur …

    Nichts anderes folgt - wie schon im angefochtenen Urteil ausgeführt - aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 15.7.2004 - 4 W 146/04 - OLR 2005, 323.
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