Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage
- Judicialis
- unalex.eu
Art. 15 Brüssel I-VO
Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; BGB § 661a
Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 661a; EGBGB Art. 29; EGBGB Art. 40; EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 16; EUGVVO 44/2001 Art. 66; EUGVVO 44/2001 Art. 76; ZPO § 114
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anforderungen an eine Gewinnzusage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Gewinnzusage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma; Erhebung einer Klage aus einer Gewinnzusage im Gerichtsstand des Verbrauchers; Anforderungen an eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 1 O 158/04
- OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03
Voraussetzungen einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Eine Gewinnzusage im Sinne von § 661 a BGB, die, ohne daß der Empfänger weitere Maßnahmen ergreifen muß, bereits mit ihrem Zugang wirksam wird (s. OLGR Saarbrücken 2004, 576; Lorenz NJW 2000, 3305, 3307), setzt voraus, daß die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652).An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).
- OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Sähe man dies anders, folgte die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (s. OLG Stuttgart MDR 2003, 350; zur Rechtslage nach dem früher anwendbaren EuGVÜ s. im Übrigen BGH NJW 2003, 426; BGH NJW 2004, 3039; BGH WRP 2005, 252).An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).
- OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04
Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage; Unterbindung unlauterer Werbung …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).§ 661 a BGB gewährt nicht schon dem Verbraucher einen Anspruch auf einen Preis, der bei lediglich flüchtiger Kenntnisnahme den Eindruck hätte gewinnen können, er habe bereits gewonnen (s. auch OLGR Celle 2004, 453).
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Eine Gewinnzusage im Sinne von § 661 a BGB, die, ohne daß der Empfänger weitere Maßnahmen ergreifen muß, bereits mit ihrem Zugang wirksam wird (s. OLGR Saarbrücken 2004, 576; Lorenz NJW 2000, 3305, 3307), setzt voraus, daß die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652). - BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04
Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Sender ist auch ein solches Unternehmen, das - wie hier die Antragsgegnerin - einem Verbraucher unter einem nicht existierenden oder falschen Namen ein Gewinnschreiben zukommen läßt (BGH NJW 2004, 3555; BGH WRP 2005, 252). - BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Sähe man dies anders, folgte die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (s. OLG Stuttgart MDR 2003, 350; zur Rechtslage nach dem früher anwendbaren EuGVÜ s. im Übrigen BGH NJW 2003, 426; BGH NJW 2004, 3039; BGH WRP 2005, 252). - BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01
Anforderungen an die Blutalkoholmessung
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
3. Der geltend gemachte Anspruch dürfte - auch wenn man keine entsprechende Rechtswahl der Parteien annimmt - nach deutschem materiellem Recht zu beurteilen sein, weil es sich bei der gebotenen weiten Auslegung bei einer Gewinnzusage um einen Verbrauchervertrag im Sinne von Art. 29 EGBGB handelt (s. OLG Hamm NJW-RR 2003, 17) bzw. Art. 40 Abs. 1 EGBGB (unerlaubte Handlung) anwendbar ist. - BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Gewinnzusage
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Sähe man dies anders, folgte die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (s. OLG Stuttgart MDR 2003, 350; zur Rechtslage nach dem früher anwendbaren EuGVÜ s. im Übrigen BGH NJW 2003, 426; BGH NJW 2004, 3039; BGH WRP 2005, 252). - OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02). - OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01
Gewinnzusage: Gerichtszuständigkeit für Erfüllungsklage bei Mitteilung aus dem …
Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168). - OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 15 W 3/04
Anspruch auf Auszahlung eines schriftlich mitgeteilten Gewinns; Scheitern einer …
- OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01
Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der …
- OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02
Anspruch auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns aufgrund einer an einen …
- OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
Zahlungsanspruch aus einer Gewinnzusage: Eignung einer …
- OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04
Klage auf Einlösung von Gewinnzusagen; Tatsachenvoraussetzungen der …
- OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02
Erfüllungsanspruch aus § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Gewinnzusage eines …
- KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04
Verbindlichkeit von Gewinnzusagen: Schutzbereich und maßgeblicher Gesamteindruck …
- OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
Voraussetzungen einer Gewinnzusage nach § 661 a BGB - Internationale …
Wie zudem aus der streitgegenständlichen und auch aus einer weiteren Gewinnzusage der J folge, die sie am 05.03.2003 erhalten habe und wegen der sie im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren 1 O 158/04 LG Dortmund (Beschwerdeverfahren 21 W 12/05 OLG Hamm) erfolglos die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine gegen eine Firma U B.V. gerichtete Klage begehrt hat, sei die J in den Niederlanden unter dem Postfach ###, #### T zu erreichen.Wie auch der Senat (Beschluss vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 - , OLGR 2005, 409) bereits ausgeführt hat, setzt eine Gewinnzusage voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548).
Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren 21 W 12/05, an dem die selben Parteien beteiligt waren, Ansprüche jedoch aus einem anderen Schreiben hergeleitet wurden, liegen hier die Voraussetzungen einer Gewinnzusage vor.
- LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10
Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck …
Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die, wie hier die Antragsgegnerin, in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers - d.h. hier am Wohnsitz des Antragstellers in C/Bundesrepublik Deutschland die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 13, 14 EuGVÜ) ( BGH NJW 2004, 1652-1653 zitiert nach juris; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10.03.2005, 21 W 12/05, zitiert nach juris; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2002, III ZR 102/02, zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09
Mutwilligkeit der Klage wegen einer Gewinnzusage bei fehlender …
Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223).
- OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14
Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma
So kann es aber im Einzelfall liegen, etwa dann, wenn - wie hier - die Umstände des Einzelfalls einen betrügerischen Zweck einer Gewinnzusage vermuten lassen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; OLG Hamm, OLGR 2005, 409; OLG Koblenz, MDR 2009, 825;… s. auch Bergmann, in: Staudinger, BGB, § 661a Rn. 9 f. [2006];… Markgraf, in: Bamberger/Roth, BGB, § 661a Rn. 10;… Fischer, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 114 Rn. 41). - LG Dortmund, 12.09.2006 - 15 O 147/05
Voraussetzungen der Geeignetheit einer Gewinnmitteilung aus objektiver …
Jedenfalls ergibt sich die internationale Zuständigkeit aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß Artikel 5 Nr. 3 EUGVVO (vergleiche OLG Hamm, Beschluss vom 10.3.2005, AZ: 21 W 12/05 OLG Hamm = 1 O 158/04 LG Dortmund; BGH NJW 2006, 230 f; BGH NJW 2003, 426f; Leible in: NJW 2005, 796 f). - LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14
Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von …
Rn. 3 Nach allgemeinen Erfahrungswerten ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen erfolgversprechend sind (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 1427; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; dahin tendierend auch OLG Hamm, OLGR 2005, 409).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB
Sittenwidrigkeit der für den Ehemann übernommenen Bürgschaften bei derselben Bank - Judicialis
BGB § 138
- rechtsportal.de
BGB § 138; BGB § 765
Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft der Ehefrau bei krasser finanzieller Überforderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft - Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krasse finanzielle Überforderung der Ehefrau eines Darlehenskunden; Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Unterschreiten der Pfändungsfreigrenzen
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.05.2004 - 4 O 77/04
- OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327).d) Die angesichts der krassen finanziellen Überforderung der Beklagten begründete Vermutung, dass sie sich bei der Übernahme der Bürgschaften vom 25.09.1998 nicht von ihren Interessen und einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen, vielmehr die Klägerin die emotionale Beziehung zwischen der Beklagten und ihrem Ehemann in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat, hat die darlegungs- und beweisbelastete (BGHZ 146, 37; WM 2002, 210) Klägerin nicht ausgeräumt.
Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327).Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53).
- BGH, 13.06.1994 - II ZR 38/93
Wirksamkeit zur Gründung einer Schutzgemeinschaft durch die Gesellschafter einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i.e. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138 Rz 10) ist in der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (BGHZ 7, 111; 107, 96; 126, 226; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327). - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53). - BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von einer solchen Ausnutzung der emotionalen Bindung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die mit der Bürgschaft übernommene Verpflichtung den Übernehmenden finanziell krass überfordert; dies wiederum ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Bürgschaftsfalle voraussichtlich nicht einmal in der Lage wäre, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGHZ 146, 37; 136, 347; WM 2000, 410; 1998, 2366; 2327). - BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Sieht eine Bank davon ab, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich ihnen bewusst verschlossen hat (BGHZ 146, 37; WM 2000, 410; 1998, 2327; 1996, 53). - BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52
Sicherungsübereignung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i.e. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138 Rz 10) ist in der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (BGHZ 7, 111; 107, 96; 126, 226; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578). - OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
In dieser Betrachtung sieht sich das Berufungsgericht in Einklang mit den Wertungen, die die in ZIP 2002, 844 veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln vom 30.01.2002 tragen. - OLG Brandenburg, 09.08.2001 - 9 UF 238/00
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i.e. Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 138 Rz 10) ist in der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (BGHZ 7, 111; 107, 96; 126, 226; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 578).
- OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für Darlehensschuld des Ehegatten: Beurteilung …
Entscheidend ist vielmehr, dass sich der Ehepartner gegenüber der kreditgebenden Bank in einem Maße verpflichtet hat, welches sich aus vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen heraus nicht mehr erklären lässt (OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 20;… OLG Köln WM 2003, 286 ff. - zitiert nach juris Rn. 18;… Nasall in jurisPK-BGB 3. Aufl. 2006, § 138 Rn. 184).Von Ausnahmefällen des Wandels sittlicher Maßstäbe abgesehen (…vgl. dazu i. e. Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008 § 138 Rn. 10) ist bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts nämlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme abzustellen, nicht auf die - mehr oder minder zufällige - weitere Entwicklung der Dinge (OLG Frankfurt OLGR 2005, 409 ff. - zitiert nach juris Rn. 25 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 1/16
Ansprüche aus einem Darlehensvertrag
Rn. 58 In diesem Zusammenhang ist zugunsten des Beklagten nämlich zu beachten, dass - worauf der Senat bereits hingewiesen hat (Blatt 355 GA, 4. Abs.) - für die Mithaftung von Bürgen Folgendes angenommen wird (vgl. OLG Köln ZIP 2002, 844; vgl. OLG Frankfurt BeckRS 2005, 709): Wenn zu einer Bürgschaftsverpflichtung, die bei isolierter Betrachtung den dem Hauptschuldner persönlich nahestehenden Bürgen nicht krass überfordern würde, eine weitere Bürgschaftsverpflichtung hinzutritt, können alle betroffenen Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, wenn sie erst in ihrer Gesamtschau eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen begründen.Hat sich der Angehörige mehrmals verbürgt, so sind an sich selbständige Bürgschaften jedenfalls dann im Gesamtkontext zu betrachten, wenn zwischen ihnen ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang sowie Gläubigeridentität besteht (…OLG Köln, a.a.O.;; OLG Frankfurt OLGR 2005, 409;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 138 Rn 38b;… Sack/Fischinger, in: Staudinger, a.a.O., § 138 Rn 377).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 302
- rechtsportal.de
ZPO § 302
Kein "antragsgemäßes" Stattgeben eines Feststellungsbegehrens, solange ein im Streit befindliches Mitverschulden des Gläubigers ungeklärt ist, das sich mindernd auf die mit dem Feststellungsantrag verfolgte Ersatzpflicht des Schuldners auswirken kann - ibr-online
Verfahrensrecht - Feststellungsurteil unter Vorbehalt unzulässig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Mangelfolgeschäden im Zusammenhang mit Dachsanierungsarbeiten; Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils bei der Schadenberechnung; Würdigung des Mitverursachungsanteils im Betragsverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils unzulässig! (IBR 2005, 1195)
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 18.12.2003 - 1 O 1454/02
- OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 44/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96
Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines …
Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 44/04
Dieser Fehler führt zur Aufhebung der Entscheidung nicht nur im Feststellungsanspruch, sondern auch hinsichtlich des ansonsten zulässigen Grundurteils über die Zahlungsklage (BGH NJW 1997, 3176 f).In diesem Falle ist für den Erlass eines Feststellungsurteils kein Raum (BGH NJW 1997, 3176 f, 3177).
- BGH, 03.06.1959 - V ZR 155/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 44/04
Unzulässig ist ein derartiges Vorgehen allerdings dann, wenn durch das sich widersprechende tatsächliche Vorbringen die Wahrheitspflicht verletzt wird, also gegen § 138 Absatz 1 ZPO verstoßen wird (BGH MDR 1959, 834).
- OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 100/19
1. Bei einem verbundenen, der Finanzierung des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 31.01.2005 - 8 W 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 91 Abs. 1; BRAO § 55
Erstattungsfähigkeit der durch einen Anwaltswechsel verursachten Kosten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.10.2004 - 319 O 284/03
- OLG Hamburg, 31.01.2005 - 8 W 11/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 839
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 06.05.1993 - 11 W 2807/92
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2005 - 8 W 11/05
Dies soll jedoch dann nicht gelten, wenn die Partei gerade den Abwickler als Rechtsanwalt wählt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1969, 168; OLG München, Beschl. v. 6.5.1993, Az.: 11 W 2807/92 - zitiert nach juris).
- OLG Braunschweig, 06.10.2026 - 3 W 6475/25
Sofortige Beschwerde; Zulässigkeit; doppelrelevante Tatsachen; …
Auch dann, wenn der Kanzleiabwickler dennoch - zusätzlich - selbst mandatiert oder beigeordnet wird, erwirbt er keinen eigenen Gebührenanspruch, denn seine Tätigkeit ist bereits durch die für die Kanzleiabwicklung vereinbarte Vergütung vollständig abgegolten (einhellige Rechtsprechung, OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 15 W 505/68 -, FHZivR 15 Nr. 6994, beck-online; OLG München…, Beschluss vom 6. Mai 1993 - 11 W 2807/92 -, juris, Rn. 8 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 8 W 11/05 -, juris, Rn. 4; OLG Köln…, Beschluss vom 30. November 2007 - 17 W 160/07 -, juris, Rn. 9;… Beschluss vom 15. Juni 2009 - 17 W 26/09 -, juris, Rn. 5; LAG Chemnitz…, Beschluss vom 17. September 2024 - 1 Ta 142/21 -, juris, Rn. 20;… vgl. auch Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 27. Auflage 2025, § 45, Rn. 46).Etwas anderes mag nur dann gelten, wenn die Partei den Rechtsstreit nicht durch den Abwickler fortsetzen lässt, sondern - wie hier gerade nicht geschehen - einen dritten Rechtsanwalt beauftragt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 1980 - 20 W 368/80 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 8 W 11/05 -, juris, Rn. 4; LAG Chemnitz…, Beschluss vom 17. September 2024 - 1 Ta 142/21 -, juris, Rn. 27;… vgl. auch Herget, in: Zöller, ZPO, 36. Auflage, 10/2025, § 91, Rn 13.7).
- LAG Sachsen, 17.09.2024 - 1 Ta 142/21
Sofortige Beschwerde gegen eine anwaltliche Vergütungsfestsetzung in einem …
Ihr verbleibt vielmehr das Recht, einen anderen Anwalt ihres Vertrauens zu wählen, mit der Folge, dass die dadurch entstandenen Mehrkosten als Kosten eines notwendigen Anwaltswechsels erstattungsfähig sind (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.1.2005, Az. 8 W 11/05, juris, Rn. 4;… ferner Herget in Zöller, ZPO-Kommentar, 34. Aufl. 2022, § 91 Rn. 13.7). - OLG Köln, 15.06.2009 - 17 W 26/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrere Rechtsanwälte
Die hierin liegende Umgehung stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, der auch im Rahmen des Kostenerstattungsrechts Geltung hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2007, 17 W 160/07, BeckRS 2008, 04913 vgl. auch Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2005, 8 W 11/05, zitiert nach juris). - OLG Köln, 30.11.2007 - 17 W 160/07
Kein notwendiger Anwaltswechsel bei Erteilung gesonderter Prozessvollmacht an den …
Der Mandant ist nicht gehalten, auf jeden Fall den Abwickler mit der Weiterbehandlung seiner Angelegenheit zu betrauen (OLG Frankfurt Rpflger 1981, 29; OLG München JB 1994, 300; OLG Hamburg MDR 2005, 839;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 6 Rn. 18 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 18.02.2005 - 8 UF 99/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
HausratVO § 18a § 20
Kostenentscheidung in einem Wohnungszuweisungsverfahren - Wolters Kluwer
Kostentragungslast in einem Wohnungszuweisungsverfahren bei übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 08.04.2004 - 23 F 55/04
- OLG Schleswig, 18.02.2005 - 8 UF 99/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01
Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 8 UF 99/04
Bei der zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung ist - wie im Anwendungsbereich des § 13 a FGG - davon auszugehen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat; die Auferlegung von Kosten bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 ;… Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 20 HausrVO Rdnr. 3). - OLG Bamberg, 18.10.1994 - 2 UF 198/94
Begriff der schweren Härte i.S. des § 1361b BGB - Geschäftswert
Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 8 UF 99/04
Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass die Kostenvorschrift des § 20 Hausratsverordnung in diesem Fall entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 560 mit weiteren Nachweisen;… Münchener Kommentar zum BGB - Müller-Gindullis, 4. Auflage, § 18a HausrVO Rdnr. 3).
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