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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 194/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3350
OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 194/04 (https://dejure.org/2005,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-24 U 194/04 (https://dejure.org/2005,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-24 U 194/04 (https://dejure.org/2005,3350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; UStG §§ 2 Abs. 1, 4 Nr. 12 a, 9 Abs. 1, 14 Abs. 1 a. F.
    Vermietender Eigentümer als Unternehmer; Umsatzsteuer; Mietvertrag als Dauerrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung; keine schlüssige Auflösung eines Mietvertrages bei Abnahme der Mieträume durch Vertreter des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrwertsteueroptimierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzicht der Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1991 - XII ZR 15/90

    Einigung über die Verlängerung eines Mietvertrages; Abbedingung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses wiederum setzt zumindest eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass die Schriftformklausel des Mietvertrages abgeändert werden soll (BGH, NJW-RR 1991, 1289).

    Ein Aufhebungswille lag somit nicht vor, dieser ist aber zur Abbedingung der Schriftformvereinbarung als Bestandteil eines Vertrages eine Voraussetzung (BGH, NJW-RR 1991, 1289; BFH, NJW 1997, 1327;… Palandt/Heinrichs, aaO, § 125 Rn. 14).

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Abrechnungen der Kläger entsprechen den Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof bei der Abrechnung von Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten als Mindestangaben fordert: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13 f.; NJW-RR 2003, 442; NJW 1982, 573).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Abrechnungen der Kläger entsprechen den Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof bei der Abrechnung von Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten als Mindestangaben fordert: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13 f.; NJW-RR 2003, 442; NJW 1982, 573).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Abrechnungen der Kläger entsprechen den Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof bei der Abrechnung von Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten als Mindestangaben fordert: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13 f.; NJW-RR 2003, 442; NJW 1982, 573).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 115/95

    Aufhebung einer zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Ein Aufhebungswille lag somit nicht vor, dieser ist aber zur Abbedingung der Schriftformvereinbarung als Bestandteil eines Vertrages eine Voraussetzung (BGH, NJW-RR 1991, 1289; BFH, NJW 1997, 1327;… Palandt/Heinrichs, aaO, § 125 Rn. 14).
  • BFH, 11.02.1993 - V R 57/88

    Umsatzsteuerrechtliche Unterschiede zwischen echtem und unechtem Factoring

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Worte "gewerblich oder beruflich" in § 2 Abs. 1 UStG haben einen gänzlich anderen Inhalt als im Einkommen- oder Gewerbesteuergesetz (vgl. BFH, BStBl 54 S. 238;… Plückebaum/Malitzky, UStG Bd. II, 144. Lieferung, Januar 1998, § 2 Abs. 1 Rn. 172 ff.) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit muss umsatzsteuerrechtlich nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeführt werden (BFH, BStBl 54, 328; BFH/NV 1994, 506).
  • OLG Köln, 17.07.2017 - 22 U 60/16

    Rechtsstellung des vorsteuerabzugsberechtigten Gewerberaummieters

    Dementsprechend reicht in der Regel der Mietvertrag selbst als "Dauerrechnung" zur Vorlage bei den Finanzbehörden aus, wenn darin die erforderlichen Mindestangaben enthalten sind (vgl. Senat, Urteil vom 10.01.2017 - 22 U 065/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. März 2006 - I-10 U 130/05, 10 U 130/05 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2005 - I-24 U 194/04, 24 U 194/04 -, juris;… vgl. zur Dauerrechnung auch Stadie in: Rau/ Dürrwächter, Kommentar zum UStG, Loseblatt Stand 2016, § 15 Rdn. 796 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09

    Abgrenzung von Vermögensverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit bei der …

    Die steuerrechtliche Behandlung von Einkünften des Testamentsvollstreckers hat auf dessen zivilrechtliche Qualifizierung als Unternehmer oder Verbraucher (vgl. BGH NJW 2009, 3780; ferner Senat NZM 2006, 262 zur steuerrechtlichen Wertung) keinen Einfluss.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05

    Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer …

    Einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf es insoweit nicht, weil bereits der Untermietvertrag, in dem Nettomiete und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind, als Dauerrechnung zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend ist (OLG Düsseldorf, GE 2005, 989 = OLGR 2006, 5).
  • AG Essen, 30.12.2009 - 196 C 314/09

    Vorbehaltlose Abnahme der Werkleistung des Kleinunternehmers

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG ist auch als Rechnung ein Vertrag anzusehen (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.05, Aktenzeichen 24 U 194/04).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8593
OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01 (https://dejure.org/2005,8593)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.06.2005 - 7 U 124/01 (https://dejure.org/2005,8593)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 7 U 124/01 (https://dejure.org/2005,8593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Auf Prädisposition beruhende Fehlverarbeitung eines relativ harmlosen Unfallgeschehens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hälftige Anspruchskürzung bei unfallunabhängiger und auf Prädisposition beruhender Fehlverarbeitung eines harmlosen Unfallschadens; Bindungswirkung und Rechtskraftwirkung eines Feststellungsausspruches bezüglich Ersatz zukünftiger materieller Schäden; Schadensersatz bei ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 22.05.1963 - 7 U 19/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Durch Urteile vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) und 11. Januar 2001 (7 U 85/00) wurde über materielle und auch immaterielle Ansprüche der Klägerin entschieden; das letztgenannte Urteil (7 U 85/00) befasste sich mit der Berufung der Klägerin gegen ein in dem vorliegenden Rechtsstreit ergangenes Teilurteil des Landgerichts Flensburg vom 11. April 2000.

    Im Senatsurteil vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) ist im Hinblick auf diesen Feststellungsausspruch unter anderem ausgeführt: "... Die Folge des richtigen Verständnisses des Feststellungsantrags im Vorprozess ist nicht nur, dass den Beklagten die Einrede der Verjährung verwehrt ist (Unterbrechung der Verjährung), sondern ihnen auch der Einwand psychogener unfallunabhängiger Unfallursachen abgeschnitten ist; denn letzterer stützt sich auf Tatsachen, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorlagen und infolge der Rechtskraftwirkung des Senatsurteils vom 03. November 1994 nicht mehr geltend gemacht werden können; wenn ein Feststellungsurteil keine Einschränkungen enthält, sind dem Beklagten alle Einwendungen abgeschnitten, die sich auf Tatsachen stützen, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (vgl. BGH NJW 1989, 105).

    Der Senat hatte bereits im Urteil vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) grundsätzliche Ausführungen zur Ersatzfähigkeit und zur Höhe des Haushaltsführungsschadens gemacht.

  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Im Senatsurteil vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) ist im Hinblick auf diesen Feststellungsausspruch unter anderem ausgeführt: "... Die Folge des richtigen Verständnisses des Feststellungsantrags im Vorprozess ist nicht nur, dass den Beklagten die Einrede der Verjährung verwehrt ist (Unterbrechung der Verjährung), sondern ihnen auch der Einwand psychogener unfallunabhängiger Unfallursachen abgeschnitten ist; denn letzterer stützt sich auf Tatsachen, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorlagen und infolge der Rechtskraftwirkung des Senatsurteils vom 03. November 1994 nicht mehr geltend gemacht werden können; wenn ein Feststellungsurteil keine Einschränkungen enthält, sind dem Beklagten alle Einwendungen abgeschnitten, die sich auf Tatsachen stützen, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (vgl. BGH NJW 1989, 105).

    Davon sind nicht nur vorgetragene Tatsachen erfasst, sondern auch solche Einwendungen und den diesen zugrundeliegende Tatsachen, die damals - also im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - bereits bestanden haben, aber nicht vorgetragen worden sind (BGH NJW 1989, S. 105 f. [105]).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Grundsätzlich haftet der Schädiger - hier also die Beklagten - auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff;… BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle; entfallen würde die Haftung weiterhin dann, wenn es sich bei den psychogenen Folgen um eine reine Renten- bzw. Begehrensneurose handelte.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht - im Sinne der Behauptungen der Beklagten - fest, dass jedenfalls ab Mai 2001 bei der Klägerin eine unfallunabhängige, auf Prädisposition beruhende (endgültige) Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens eingetreten ist, die im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, S. 810 [813]) einen prozentualen Abschlag auf die zu erbringenden Schadensersatzleistungen von 50 % rechtfertigt.
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Grundsätzlich haftet der Schädiger - hier also die Beklagten - auch für seelisch bedingte Folgeschäden (…BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle; entfallen würde die Haftung weiterhin dann, wenn es sich bei den psychogenen Folgen um eine reine Renten- bzw. Begehrensneurose handelte.
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen …

    Zwar nimmt das OLG Schleswig (Urteile vom 2. Juni 2005 - 7 U 124/01, OLGR 2006, 5, 7 und vom 6. Juli 2006 - 7 U 148/01, NJW-RR 2007, 171, 172 f.) bei einer auf einer Prädisposition beruhenden endgültigen Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens eine anteilige Anspruchskürzung vor (…vgl. dazu auch G. Müller, aaO S. 134).
  • OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Keine Harmlosigkeitsgrenze beim HWS-Syndrom und …

    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher …

    Diese Rechtsprechung ist in der Kasuistik der Obergerichte auf Zustimmung gestoßen: So hat das OLG Schleswig bei einer auf einer Prädisposition beruhenden Fehlverarbeitung eines harmlosen Unfallgeschehens eine Haftungsbeschränkung auf 50% vorgenommen (OLGR Schleswig 2006, 5; 821;… zustimmend ebenso: Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 249 Rdnr. 70;… MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 249 Rdnr. 133;… Erman/Ebert, aaO., vor § 249 ff. Rdnr. 49;… im Ergebnis ebenso Staudinger/Schiemann, BGB, 13. Aufl., der in Fällen der unangemessenen Schadensverarbeitung ein Mitverschulden des Geschädigten erwägt;… aA Bamberger/Roth/Schubert, aaO., § 249 Rdnr. 59: eine Minderung der Ersatzpflicht komme nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte die psychischen Folgen durch einen Willensakt oder die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahen überwinden könne).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw. …

    Derartige Neurosen werden dadurch bestimmt, dass der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Schleswig OLGR 2006, 5, 7).

    Die hiermit verbundenen Prognoseschwierigkeiten würden deshalb einen prozentualen Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen rechtfertigen (OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; OLG Schleswig OLGR 2006, 5;… Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Auflage, vor § 249, Rdnr. 57).

  • OLG Schleswig, 10.01.2019 - 7 U 74/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fahrradfahrers: …

    Eine zeitliche oder quotale Beschränkung des Schadenumfangs ist möglich, wenn sich aus der psychischen Natur des Geschädigten mit einer für § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit ernsthaft unfallunabhängige Risiken für die gesundheitliche Entwicklung ergeben (BGH Urteil vom 11.11.197, VI ZR 376/96, NJW 1998, 810 - 813 = BGHZ 137, 142-153 OLG Schleswig, Urteil vom 2.6.2005, 7 U 124/01, SchlHA 2006, 163 - 164 = OLGR Schleswig 2006, 5-8; OLG Köln, DAR 2006, 325; Halm/Staab, Posttraumatische Belastungsstörungen nach einem Unfall, DAR 2009, 677 ff., 679 m.w.N.).
  • OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens …

    Der Senat hält dabei einen prozentualen Abschlag auf die zu erbringenden Schadensersatzleistungen von 50 % für gerechtfertigt (vgl. dazu für ähnliche Fallgestaltungen OLG Schleswig, OLGR 2006, 5 und OLGR 2006, 821).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2011 - 4 U 282/10

    Verkehrsunfallprozess: Darlegungs- und Beweislast für unfallursächliche …

    Rn. 50 Diese Rechtsprechung ist in der Kasuistik der Obergerichte auf Zustimmung gestoßen: So hat das OLG Schleswig bei einer auf einer Prädisposition beruhenden Fehlverarbeitung eines harmlosen Unfallgeschehens eine Haftungsbeschränkung auf 50% vorgenommen (OLGR Schleswig 2006, 5; 821;… differenzierend MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 249 Rdnr. 134, der die Schadensanfälligkeit des Verletzten bei der Höhe der Entschädigung für Nichtvermögensschäden berücksichtigen will, im Übrigen jedoch die Schadensgeneigtheit im Rahmen des Mitverschuldens gewichtet;… Erman/Ebert, aaO., vor § 249 ff. Rdnr. 49 tritt für eine Kürzung des Verdienstausfallschadens ein, da bei einem Geschädigten mit spezifischen Schadensanlagen von geringeren Einkünften auszugehen sei als bei einem Geschädigten, dem diese Anlagen fehlen;… vgl. auch Schiemann, in Staudinger, aaO, § 249 Rdnr. 42, der in Fällen der unangemessenen Schadensverarbeitung ein Mitverschulden des Geschädigten erwägt;… aA Bamberger/Roth/Schubert, aaO., § 249 Rdnr. 59: eine Minderung der Ersatzpflicht komme nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte die psychischen Folgen durch einen Willensakt oder die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen überwinden könne).
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01

    HWS-Syndrom

    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.06.2004 - 6 U 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9650
OLG Rostock, 02.06.2004 - 6 U 85/01 (https://dejure.org/2004,9650)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.06.2004 - 6 U 85/01 (https://dejure.org/2004,9650)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 6 U 85/01 (https://dejure.org/2004,9650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 280 a.F.; ; BGB § 325 a.F.; ; BGB § 433 Abs. 2; ; GenG § 7 a Abs. 2; ; GenG § 67 b; ; GenG § 73; ; ZPO § 287; ; ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § 894

  • Deutsches Notarinstitut

    GenG § 7a Abs. 2
    Schadensersatz bei Nichterfüllung einer Nachzeichnungspflicht von Genossenschaftlern

  • rechtsportal.de

    Zum Schadensersatzanspruch einer Molkereigenossenschaft gegen ein ausgeschiedenes Mitglied wegen Verstosses gegen die satzungsmäßige Pflicht zur Nachzeichnung von Genossenschaftsanteilen

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Inanspruchnahme von Einrichtungen oder anderen Leistungen der Genossenschaft durch die Genossen; Zulässigkeit der Vereinbarung einer Nachzeichnungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 93/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9063
OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 93/05 (https://dejure.org/2005,9063)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2005 - 16 Wx 93/05 (https://dejure.org/2005,9063)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 16 Wx 93/05 (https://dejure.org/2005,9063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels auch ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung bei eindeutiger Ablehnung durch Miteigentümer - Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei Abweichung der anteiligen Nutzfläche vom ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einschaltung der Eigentümerversammlung für eine Veränderung des Kostenverteilungsschlüssels; Bestehen eines Anspruchs auf Veränderung des Kostenverteilungsschlüsels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 93/05
    Ob diese von den Antragstellern vorgetragene Abweichung der anteiligen Nutzfläche von dem damit verbundenen Miteigentumsanteil zu einer Kostenmehrbelastung führt, die als grob unbillig im Sinne von § 242 BGB anzusehen ist (vgl. hierzu BGH ZMR 2004, 834ff. = NZM 2004, 870ff) kann dahinstehen.
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