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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2395
OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05 (https://dejure.org/2006,2395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05 (https://dejure.org/2006,2395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2006 - I-3 Wx 281/05 (https://dejure.org/2006,2395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen Verwalter auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verwalterpflichten im Zusammenhang mit Mängelfeststellung und -beseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum- Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verwalterpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann Verwalter wegen Verletzung des Verwaltervertrags verklagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage der Möglichkeit eines einzelnen (ehemaligen) Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wohnungseigentumsverfahren wegen einer Beschädigung seiner Sachen gegen den Verwalter; Umfang der Pflichten des Verwalters bei Mängeln am ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Bauträger-Verwalters (IMR 2007, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 161
  • NZM 2007, 137
  • ZMR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Es ist ferner zu bedenken, dass wenn - gegebenenfalls nach der Vernehmung von Zeugen - erwiesen ist, dass ein Schaden entstanden ist und lediglich dessen Höhe noch nicht feststeht, das Schadensersatzbegehren grundsätzlich nicht vollständig abgewiesen werden darf, sondern der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen muss, ob nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist (vgl. BGH NJW NJW-RR 2000, 1340 und NJW 1994, 663).

    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH NJW 1994, 663 und NJW-RR 1992, 202), was vorliegend nicht der Fall ist.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH NZM 2005, 543), ist davon auszugehen, dass Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der Verband (vgl. OLG Hamm FGPrax 2006, 153 - zum Honoraranspruch des Verwalters).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH NJW 1994, 663 und NJW-RR 1992, 202), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Es ist ferner zu bedenken, dass wenn - gegebenenfalls nach der Vernehmung von Zeugen - erwiesen ist, dass ein Schaden entstanden ist und lediglich dessen Höhe noch nicht feststeht, das Schadensersatzbegehren grundsätzlich nicht vollständig abgewiesen werden darf, sondern der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen muss, ob nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist (vgl. BGH NJW NJW-RR 2000, 1340 und NJW 1994, 663).
  • OLG Celle, 29.11.1995 - 2 U 210/94

    Haftung des Vermieters für Brandschäden des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Gerade bei solchen Gegenständen kann dem Geschädigten nicht zugemutet werden, für jedes Teil Quittungen vorzulegen oder sonst nachzuweisen, wann es gekauft worden ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 1996, 521).
  • OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH NZM 2005, 543), ist davon auszugehen, dass Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der Verband (vgl. OLG Hamm FGPrax 2006, 153 - zum Honoraranspruch des Verwalters).
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99

    Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Weil es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. Senat Beschluss vom 06.08.2003 - 3 Wx 63/03 = ZMR 2004, 365; BayObLG NZM 1999, 840; jew. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2003 - 3 Wx 63/03

    Vergabe eines Auftrages zur Balkonsanierung und Fenstersanierung aufgrund eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05
    Weil es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. Senat Beschluss vom 06.08.2003 - 3 Wx 63/03 = ZMR 2004, 365; BayObLG NZM 1999, 840; jew. mwN).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des …

    Ihn trifft aber die Pflicht, den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu kontrollieren, die Wohnungseigentümer ausreichend zu unterrichten und sie in die Lage zu versetzen, einen sachgerechten Beschluss über das weitere Vorgehen zu fassen (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 77; BayObLG, NJW-RR 1992, 1102, 1103; ZWE 2005, 81, 83; OLG Celle, NZM 2002, 169, 170; OLG Düsseldorf, ZWE 2007, 92, 94 f.; OLG Frankfurt, NZM 2010, 367, 368; OLG Stuttgart…, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 75; OLG Hamm, ZWE 2011, 415, 416;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 37;… Heinemann in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 20;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 14 f.).
  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14

    Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …

    Rn. 14 Selbst wenn man daher nicht mit der die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung zur Zulässigkeit ordnungsrechtlicher Inanspruchnahmen des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft grundsätzlich ablehnenden zivilrechtlichen Literatur generell davon ausgeht, dass für die ordnungsgemäße Verwaltung auch im Bereich der Instandsetzungsmaßnahmen in erster Linie die Wohnungseigentümer selbst zuständig und verantwortlich bleiben, wohingegen der Verwalter lediglich Mängel festzustellen und eine Entscheidung der Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen oder notfalls eine gerichtliche Entscheidung nach § 43 Nr. 1 WEG herbeizuführen hat,(…vgl. dazu etwa Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 14 und 15, Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 10. Auflage 2008, § 27 Rn 36, wonach es sich um eine nach der neueren Fassung des WEG dem Mehrheitsbeschluss (§ 25 WEG) unterliegende Angelegenheit handelt, mit mehreren Nachweisen aus der Rechtsprechung, unter anderem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.9.2006 - 3 Wx 281/05 -, NJW 2007, 161; dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.5.2009 - 2 W 115/06 -, NJW-RR 2010, 367, wonach sich die Verpflichtung des Verwalters nach dem § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG darauf beschränkt, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbeizuführen) ist in dem Bereich zumindest eine Abgrenzung zwischen einerseits "laufenden" und andererseits diesen Rahmen überschreitenden Maßnahmen der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06

    Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters …

    Da der geltend gemachte Schaden nur das Vermögen des Antragstellers betrifft, bedurfte es keiner Ermächtigung zur Geltendmachung durch die Gemeinschaft (BGHZ 115, 253; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92).

    Wie die Vorinstanzen bereits ohne Rechtsfehler ausgeführt haben, beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 2 WEG entgegen dem Gesetzeswortlaut (auch in der Neufassung des Gesetzes) darauf, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbei zuführen, während es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, gemäß § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (BayObLG NZM 2004, 390; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92, 94;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15;… Bärmann : WEG, 10. Aufl., § 27, Rdnr. 36).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem …

    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Ausgangspunkt des Landgerichts auf Seite 13 des angefochtenen Beschlusses zutreffend, dass in Rechtsprechung und Literatur verbreitet davon ausgegangen wird, dass nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof vom 02.06.2005 (vgl. BGH NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der teilrechtsfähige Verband ist (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92; ZMR 2007, 287; OLG Hamm FGPrax 2006, 153;… vgl. weiter zur Rechtslage ab dem 01.07.2007: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 28;… Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 36;… vgl. auch Jennißen, a.a.O., § 26 Rz. 63).

    Für die am Vertrag nicht unmittelbar beteiligten Wohnungseigentümer ergeben sich danach im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jedoch Schutzwirkungen (Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter), was zur Folge hat, dass der Anspruch auf die Hauptleistung zwar grundsätzlich dem Verband zusteht, die Wohnungseigentümer jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen sind, dass sie bei deren Verletzung - etwa im Falle ausschließlich eigener Betroffenheit - vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92 unter Hinweis auf Wenzel NZM 2006, 321, 322; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 287; Briesemeister ZWE 2007, 96;… Boeckh, Wohnungseigentumsrecht, Teil 2 § 5 Rz. 7;… Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 12e, 495;… vgl. auch Jennißen/Heinemann, a.a.O., § 21 Rz. 20; offen gelassen: OLG München WuM 2007, 539; vgl. weiter OLG München NJW 2007, 228;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 18, § 27 Rz. 93;… Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 37;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 12, die - wie ausweislich des Hinweises vom 06.03.2007 offensichtlich zunächst auch das Landgericht - von einem Vertrag zu Gunsten Dritter ausgehen).

  • OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07

    Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der …

    Inwieweit daneben Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer unter dem Gesichtspunkt des Vertrages zugunsten Dritter (…vgl. hierzu KK-WEG Abramenko § 26 Rdnr. 34 b; OLG Düsseldorf NJW 2007, 161 = NZM 2007, 137 = WUM 2006, 639) bestehen, kann hier dahingestellt bleiben, da die Schadensersatzforderungen ausdrücklich durch den Verband geltend gemacht wurden.
  • LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

    Rn. 30 a) Zunächst entspricht es einhelliger Auffassung, dass der Verwaltervertrag zwischen dem Verwalter und der WEG als rechtsfähigem Verband geschlossen wird, so dass Ansprüche aus der Verletzung des Verwaltervertrags grundsätzlich nur der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehen (…Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 27 WEG, Rn. 169 - Heinemann; Bärmann, 13. Aufl., § 27, Rn. 322 - Merle/Becker, OLG Düsseldorf NJW 2007, 161).
  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Wohnungseigentumssache: Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der …

    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220;… Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272;… Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169;… Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 319/14

    Brandschutzauflagen bei Wohnungseigentümergemeinschaft

    Rn. 14 Selbst wenn man daher nicht mit der die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung zur Zulässigkeit ordnungsrechtlicher Inanspruchnahmen des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft grundsätzlich ablehnenden zivilrechtlichen Literatur generell davon ausgeht, dass für die ordnungsgemäße Verwaltung auch im Bereich der Instandsetzungsmaßnahmen in erster Linie die Wohnungseigentümer selbst zuständig und verantwortlich bleiben, wohingegen der Verwalter lediglich Mängel festzustellen und eine Entscheidung der Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen oder notfalls eine gerichtliche Entscheidung nach § 43 Nr. 1 WEG herbeizuführen hat,(…vgl. dazu etwa Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 14 und 15, Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 10. Auflage 2008, § 27 Rn 36, wonach es sich um eine nach der neueren Fassung des WEG dem Mehrheitsbeschluss (§ 25 WEG) unterliegende Angelegenheit handelt, mit mehreren Nachweisen aus der Rechtsprechung, unter anderem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.9.2006 - 3 Wx 281/05 -, NJW 2007, 161; dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.5.2009 - 2 W 115/06 -, NJW-RR 2010, 367, wonach sich die Verpflichtung des Verwalters nach dem § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG darauf beschränkt, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbeizuführen) ist in dem Bereich zumindest eine Abgrenzung zwischen einerseits "laufenden" und andererseits diesen Rahmen überschreitenden Maßnahmen der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06

    Geltendmachung eines Verzögerungsschadens wegen verspäteter Jahresabrechnung im …

    Der Verwaltervertrag entfaltet jedoch Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümer, so dass ein einzelner Eigentümer wegen eines Schadens, der ihm durch eine Pflichtverletzung des Verwalters entstanden ist, von diesem Ersatz verlangen kann (Senat vom WuM 2006, 639 = IMR 2007, 25 mit zustimmender Anmerkung von Wenzel).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08

    Diebstahl-Schutz: Haftung des Verwalters

    Zwar haftet die Beklagte als Verwalterin der Eigentümergemeinschaft für die Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten aufgrund des Verwaltervertrages nicht nur gegenüber ihrem unmittelbarem Vertragspartner, der Eigentümergemeinschaft, sondern über die von dem Vertrag ausgehende Schutzwirkung auch gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern auf Schadensersatz bei Schlechterfüllung des Verwaltervertrages (…Pick, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 18. Aufl., § 27 WEG Rdnr, 66; OLG Düsseldorf, WuM 2006, 639 ff).

    Zum anderen ist selbst die Verpflichtung des Verwalters aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, grundsätzlich darauf beschränkt, Mängel festzustellen, die Wohneigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (OLG Düsseldorf, WuM 2006, 639 ff).

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 70/13

    Verwalterhaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines …

  • LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08

    Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer …

  • AG Erfurt, 13.04.2016 - 5 C (WEG) 29/12

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Maßnahmen der …

  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2018 - 9 S 21/18
  • LG Köln, 26.07.2013 - 29 S 68/13
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3287
OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06 (https://dejure.org/2006,3287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2006 - 15 W 88/06 (https://dejure.org/2006,3287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2006 - 15 W 88/06 (https://dejure.org/2006,3287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung genügt auch für modernisierende Instandsetzung (hier: zusätzliche Wärmeisolierung der Hausfassade)

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentum: Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes als modernisierende Instandsetzung

  • ibr-online

    Erneuerung der Fassadenverkleidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung genügt auch für modernisierende Instandsetzung (hier: zusätzliche Wärmeisolierung der Hausfassade)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Annahme einer Instandsetzungsmaßnahme im Falle der Erneuerung der Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes ; Zulässigkeit des Einschlusses der Anbringung einer bislang fehlenden Dämmung der Kellerdecken bei einer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Beschlussfassung zur Sanierung (IMR 2007, 1052)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 69
  • ZMR 2007, 131
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Wohnungseigentum: Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems als modernisierende …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854;… MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854;… MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Danach liegt eine Vereinbarung vor, wenn die Wohnungseigentümer das Grundverhältnis der Gemeinschaft abweichend von den gesetzlichen Vorschriften oder in Ergänzung der Gemeinschaftsordnung regeln wollen; betrifft dagegen der Regelungsgegenstand die laufende Verwaltung, so liegt eine Beschlussfassung vor (vgl. BayObLG in st. Rechtsprechung, z.B. NZM 2002, 747; Senat in st. Rechtsprechung, z.B. WE 1997, 32;… weitere Nachweise Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 25, Fn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes zu beurteilen (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067 = ZWE 2001, 37; FGPrax 2002, 110 =ZMR 2002, 854;… MünchKom/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34;… OLG Düsseldorf NZM 2000 und FGPrax 2002, jeweils a.a.O.) und die Entscheidung der Gemeinschaft für eine modernisierende Instandsetzung durch Dämmung der Außenfassade unter Einschluss der Dämmung der Kellerdecken ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 2 Wx 61/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
    Die danach der Eigentümerversammlung vorbehaltene Entscheidung über Art und Umfang von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen kann grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung im Sinne des § 10 Abs. 1 WEG auf ein anderes Organ delegiert werden, was hier nicht geschehen ist (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 217 = ZMR 1997, 605).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine …

    Die Wohnungseigentümer haben bei der Entscheidung darüber, in welchen Schritten sie eine sachlich gebotene (modernisierende) Instandsetzung durchführen, einen Gestaltungsspielraum (OLG München, ZMR 2007, 557, 558; OLG Hamm, FGPrax 2007, 69, 70;… Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 90).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Wohnungseigentum: Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer …

    Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (vgl. BayObLG, NZM 1999, 280; OLGR München 2006, 330; OLGR Hamm 2007, 430, 432;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 73;… Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 112 a).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …

    Rn. 124 Eine Instandsetzung ist modernisierend, wenn sie im Interesse der Werterhaltung des Wohnungseigentums und der Gewährleistung eines zeitgemäßen technischen Standards, zwischenzeitlich eingetretene technische Entwicklungen berücksichtigt und nicht nur den Ursprungszustand, sondern einen besseren herstellt (Hamm ZMR 2007, 131; LG Hamburg ZMR 2011, 580 ; LG Koblenz ZWE 2009, 282).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 Wx 54/07

    Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für …

    Instandsetzungsbedürftig ist die Nordfassade ebenfalls nicht, weil sie - jedenfalls unter Ausblendung des Umstands einer etwa von den Beteiligten zu 1 durch den Einbau des Kunststofffensters geschaffenen neuen bauphysikalischen Situation mit erhöhtem Dämmungsbedarf - nicht einer Wiederherstellung ihres ursprünglichen ordnungsgemäßen Zustandes bedarf (vgl. OLG Hamm FG-Prax 2007, 69).
  • LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von …

    Vielmehr ist dazu eine umfangreiche Bestandsaufnahme erforderlich (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau …

    Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (BGH…, Beschluss vom 14.03.2018 - V ZB 131/17, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2006 - 15 W 88/06, ZMR 2007, 131, Rn. 28, zitiert nach juris;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 73).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als …

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen darstellt, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 803 ff.; BayObLG FGPrax 2005, 108; OLG Hamm ZMR 2007, 131).
  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Auch unter Berücksichtigung der weiteren, bereits dargestellten, Kriterien für die Frage, ob eine modernisierende Instandsetzung vorliegt, und auch unter Berücksichtigung des der Gemeinschaft zuzubilligenden Ermessenspielraums (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 131), ergibt sich keine andere Beurteilung:.
  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

    Ordnungsmäßigkeit der Erneuerung von Teilen der Hausfassade; Anwendbarkeit der …

    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067;… MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).
  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der …

    Vorliegend hat die Verwalterin die Voraussetzungen für eine sachgerechte Entscheidung geschaffen, indem eine Bestandsaufnahme durch den Sachverständigen K erfolgt ist, denn nur auf Grund einer Bestandsaufnahme kann sachgerecht entschieden werden, ob eine Mangelbehebung zwingend erforderlich ist, ob sie sofort durchzuführen und in welchem Umfang sie vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung …

  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur …

  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

  • AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14

    Beschluss zur Dachsanierung ohne Vergleichsangebote ist ungültig!

  • LG München I, 23.01.2014 - 36 S 5934/13

    Kann ein Beschluss in eine Vereinbarung umgedeutet werden?

  • AG Clausthal-Zellerfeld, 05.02.2015 - 4 C 102/14

    Stellt das Anbringen einer Kunststoff-Schieferfassade auf der vorhandenen …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6000
OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05 (https://dejure.org/2006,6000)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2006 - 7 U 91/05 (https://dejure.org/2006,6000)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 7 U 91/05 (https://dejure.org/2006,6000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Außenseitermethoden als medizinisch notwendige Heilbehandlung bei Hautkrebs

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2; ; MB/KK 94 § 4 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    MB/KK 94 § 1 Abs. 2; MB/KK 94 § 4 Abs. 6
    Krankheitskostenversicherung: Medizinisch notwendige Heilbehandlung oder Außenseitermethode bei Behandlung von Hautkrebs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hautkrebs-Therapie - Welche Therapien muss die Krankenversicherung als "medizinisch notwendige Heilbehandlung" finanzieren?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inanspruchnahme wegen Leistungen aus der Krankheitskostenversicherung; Medizinische Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen; Therapie eines malignen Melanoms; Methoden der alternativen Medizin

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 244
  • VersR 2007, 974
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05
    Die Behandlung ist dann notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 ff = VersR 1996, 1224).
  • LG Berlin, 13.10.1998 - 7 O 265/97

    Ersatz der medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten; Medizinische …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 7 U 91/05
    Die Behandlung der Versicherten mit Ney- und Thymus-Produkten ist jedenfalls im streitgegenständlichen Zeitraum erstattungsfähig (vgl. zur Erstattungsfähigkeit einer Behandlung mit Thymus-Produkten bei metastasierendem Prostatakrebs LG Berlin NVersZ 1999, 266).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06 - 89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7126
OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06 - 89 (https://dejure.org/2007,7126)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2007 - 5 W 298/06 - 89 (https://dejure.org/2007,7126)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 5 W 298/06 - 89 (https://dejure.org/2007,7126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 § 68
    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines Befangenheitsantrag auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache; Einstufung einer Richterablehnung als vermögensrechtliche Streitigkeit; Maßgeblichkeit des Charakters der Hauptsache ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ist der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006 - 5 W 98/06 - 35 - OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ist der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006 - 5 W 98/06 - 35 - OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Brandenburg, 18.06.1996 - 10 WF 49/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06
    Insoweit gilt nicht das Verbot der reformatio in peius (vgl. OLG Brandenburg, JurBüro 1997, 196;… Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Auflage, § 68 GKG, Rdnr. 14).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13

    Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren in Höhe von etwa einem Drittel des Hauptsachewertes beruht auf § 13 ZPO (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - II ZB 32/03 - m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Januar 2007 -5 W 298/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 W 32/09

    Streitwert eines Prozessvergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger …

    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 1997, 196; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 364; OLGR 2007, 430;… Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 4984).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche …

    Rn. 15 Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache in Höhe von 15.292,76 EUR (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2008 - 4 W 4/08

    Berechnung des Gebührenstreitwerts bei vergleichsweiser Erledigung einer …

    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (OLGR Saarbrücken 2007, 430; OLG Celle, Besch. V. 13.5.2005 - 16 WF 46/05; OLG Brandenburg, JurBüro 1997, 196;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Auf., Rdnr. 4984).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht …

    Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" (vgl. BGH NJW 1983, 173, 172 sub II.B.2a - auch zu Ausnahmen) gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (vgl. OLG Rostock OLGR 2008, 223; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 430; OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2052, 2053; OLG Brandenburg JurBüro 1998, 418; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 419; OLG Düsseldorf (23. ZS) OLGR 1997, 136;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 3 Rn 13;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 68 GKG, Rn 19 m.w.N.;… Meyer, GKG, 9. Aufl., § 68, Rn 14).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des …

    Rn. 18 Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    (Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer

    Der Streitwert für die Klage war unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände abschließend auf 10.000,- Euro festzusetzen; zu einer solchen Korrektur ist der Senat im Rahmen des ihm angefallenen Beschwerdeverfahrens von Amts wegen berechtigt und verpflichtet, weil das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist und die (Rechtsmittel-)Gerichte daher gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG in den zeitlichen Grenzen des Satzes 2 dieser Vorschrift den Streitwert jederzeit von Amts wegen festsetzen und - auch zu Lasten des Beschwerdeführers - abändern können (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 W 4/18; vom 12. März 2012 - 1 Sa 1/12; vom 9. Januar 2007 - 5 W 298/06-89, OLGR 2007, 430; OLG Stuttgart, WM 2019, 2310; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 363; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1187).
  • OLG Jena, 14.06.2010 - 1 WF 204/10

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung des Verfahrenswertes bei …

    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009, 24 W 32/09, zitiert nach juris; OLG Brandenburg JurBüro 1997, 196; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 364; OLGR 2007, 430).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer …

    Da das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist, sind die (Rechtsmittel-)Gerichte gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG befugt, in den zeitlichen Grenzen des Satzes 2 dieser Bestimmung den Streitwert jederzeit von Amts wegen festzusetzen und - auch zu Lasten des Beschwerdeführers - abzuändern (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 W 4/18; Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 W 298/06 - 89, OLGR 2007, 430; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1187;… Hartmann, a.a.O., § 68 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 W 24/11

    Beschwerdewert im Ablehnungsverfahren

    Der Senat geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass das mit dem Beschwerdeverfahren geltend gemachte Interesse an der Ablehnung des Richters nicht identisch ist mit der Hauptsache, sondern hinter dem Wert des in der Hauptsache verfolgten Rechtsschutzzieles zurückbleibt (…ebenso BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, Rn. 6, juris; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; OLG Celle, OLGR 1994, 1098; OLG München, Beschl. v. 28.05.2010, 5 W 1403/10; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.01.2007, 5 W 298/06, juris).
  • OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14

    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer …

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 67/25

    Vergleichsmehrwert bei einer Klage auf Rückzahlung vom Nachlasskonto entnommener …

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