Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Grundstückskaufvertrag: Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 123 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 3 BGB; § 281 BGB; § 437 Nr. 3 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Rückforderungsanspruchs wegen vergeblich aufgewendeter Maklerkosten; Voraussetzungen für die Annahme einer ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 § 434 § 437 Nr. 3
Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zur Offenbarung der Errichtung in Fertigbauweise und der Verwendung von Zement-Asbest-Platten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Rückforderungsanspruchs wegen vergeblich aufgewendeter Maklerkosten; Voraussetzungen für die Annahme einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hermanns-rechtsanwaelte.de
, S. 1 (Kurzinformation)
Keine generelle Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten? (IMR 2007, 235)
Verfahrensgang
- LG Stade, 07.12.2006 - 3 O 73/06
- OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1288
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen.Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).
Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).
- BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02
Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Die Darlegungs- und Beweislast für den gesamten Arglisttatbestand, also auch die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie die unterbliebene Aufklärung trifft den Käufer (BGH NJW 2003, 2380; 2001, 64).Das gilt auch dann, wenn im Vertrag - wie hier - die zusätzliche Regelung enthalten ist, dass dem Verkäufer versteckte Mängel des Kaufgegenstandes nicht bekannt sind (BGH NJW 2003, 2380).
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Insoweit trifft den Verkäufer eines Grundstücks auch ungefragt eine Offenbarungspflicht über solche Umstände, die für die Willensbildung des Käufers offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, weil sie den Vertragszweck vereiteln können und bei denen eine Mitteilung deshalb nach der Verkehrsauffassung zu erwarten ist (BGH NJW 2001, 64; NJW-RR 1990, 78;… Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 123 Rdnr. 5 b, 8).Die Darlegungs- und Beweislast für den gesamten Arglisttatbestand, also auch die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie die unterbliebene Aufklärung trifft den Käufer (BGH NJW 2003, 2380; 2001, 64).
- BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes handelt arglistig, wer diesen für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1995, 1549, 1550).Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).
- OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03
Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein …
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Ein Fertighaus ist im Vergleich zu einem in konventioneller Bauweise errichteten Haus kein Gebäude mit einem von vornherein minderen Gebrauchs oder Verkehrswert (OLG Celle OLGR 2004, 498).Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von der Entscheidung OLG Celle OLGR 2004, 498, wo im Vertrag das Haus als "massiv gebaut" beschrieben wurde.
- BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen. - BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407). - BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89
Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181). - OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407). - OLG Celle, 08.12.1995 - 4 U 152/94
Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser ist mithin nicht anzunehmen (so auch OLG Celle OLGR 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15. Januar 2002 - 9 O 2665/01 , für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus, zitiert nach juris; a. A. LG Hannover MDR 1998, 1474). - LG Hannover, 25.05.1998 - 20 O 83/97
- LG Magdeburg, 15.01.2002 - 9 O 2665/01
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
- BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87
Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss …
- OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
Maklervertrag: Umfang der Maklerpflichten hinsichtlich der Bauweise eines …
- BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67
Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs
- OLG Düsseldorf, 28.12.1988 - 9 U 206/88
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei …
Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle, Urt. v. 10.05.2007 Az.: 8 U 11/07). - OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 203/07
Beeinträchtigung der Eignung eines Hauses zu Wohnzwecken durch die …
8 U 11/07 -, OLGR 2007, 461 ff.; a. A. Landgericht Hannover, MDR 1998, 1474 f.). - LG Lüneburg, 30.08.2007 - 5 O 104/07
Mangelhaftigkeit der Verwendung von Asbestzementplatten in der Außenfassade eines …
Rn. 10 Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser gibt es nicht ( OLG Celle vom 10.05.2007 - 8 U 11/07 -, für ein 1980 erbautes Fertighaus; OLG Celle OLGR, 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15.01.2002 - 9 O 2665/01 -, für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus). - OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum …
Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris). - LG Magdeburg, 21.12.2010 - 10 O 2045/08
Grundstückskaufvertrag: Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen …
Ein Verkäufer handelt nicht arglistig, wenn er bei einem alten Haus, bei dem damals zulässigerweise Asbest verwendet worden ist, nicht darauf hinweist, wenn es in der Nutzungszeit des Verkäufers zu keinen Problemen mit dem Baustoff kam (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 2007, Az.: 8 U 11/07; LG M., Urteil vom 15. Januar 2002, Az. 9 O 2665/01 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.01.2007 - 6 U 2416/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 286 Abs. 1; BGB § 124 Abs. 1, 2
Feststellung der Geschäftsfähigkeit durch gerichtlichen Sachverständigen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bindung des Gerichts an das Ergebnis eines medizinischen Sachverständigengutachtens; Tatrichterliche Überprüfung der Feststellungen eines Sachverständigen zur Frage der Geschäftsfähigkeit im Hinblick auf entscheidungserhebliche Tatsachen; Frist im Fall der Anfechtung ...
Verfahrensgang
- LG München II, 27.01.2006 - 14 O 4421/04
- OLG München, 25.01.2007 - 6 U 2416/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04
Seitenspiegel
Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 6 U 2416/06
Es besteht insoweit eine Divergenz zwischen der Entscheidung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in GRUR 2006, 131 ff. - Seitenspiegel und der Entscheidung des III. Zivilsenats vom 1.10.1987 - AZ.: III ZR 175/86.Die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens dürfe das Gericht nicht ohne weiteres übernehmen, sachverständige Äußerungen seien vom Tatrichter vielmehr eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthielten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH GRUR 2006, 131).
Wie oben dargelegt folgt der Senat der Auffassung des X. Zivilsenats im Urteil vom 11.10.2005 - AZ X ZR 76/04 - Seitenspiegel, wonach Rechtsfragen - hier ist oder war die Klägerin zu 1) geschäftsunfähig - nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden dürfen, sondern wonach der Sachverständige nur zur Klärung objektiver Gegebenheiten - hier: Vorhandensein bzw. Ausmaß einer hirnorganischen Störung - herangezogen werden darf.
- BGH, 01.10.1987 - III ZR 175/86
Nichtigkeit eines Darlehensvertrages wegen Geschäftsunfähigkeit und …
Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 6 U 2416/06
Es besteht insoweit eine Divergenz zwischen der Entscheidung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in GRUR 2006, 131 ff. - Seitenspiegel und der Entscheidung des III. Zivilsenats vom 1.10.1987 - AZ.: III ZR 175/86. - BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollantrags betreffend die Eheschließung …
Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 6 U 2416/06
g) Eine partielle Geschäftsunfähigkeit, d. h. beschränkt auf "einzeln abgrenzbare Lebensgebiete" (…vgl. Staudinger/ Knote, a.a.O., Rn. 14) ist in der Rechtsprechung dagegen zwar grundsätzlich anerkannt (BVerfG, NJW 2003, 1382; BGH vom 18.05.2001, BGH Report 2001, 714), warum sie aber vorliegend trotz der vom Sachverständigen attestierten Fähigkeit zur Bildung eines natürlichen Willens gegeben sein sollte, etwa für den vom Erstgericht im Beweisbeschluss umrissenen Bereich der "Finanz- und Behördenangelegenheiten", kann der Senat den Feststellungen des Gutachtens nicht entnehmen.
- OLG Stuttgart, 10.06.2011 - 6 U 130/10
Hinweisbeschluss gemäß 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Feststellung der Geschäftsfähigkeit …
Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ist nämlich als Rechtsfrage (OLG München v. 25.01.2007, OLGR 2007, 461, juris, Rn. 30;… Staudinger/Knothe BGB, 2004, § 104, Rn. 14, 16) nicht vom gerichtlichen Sachverständigen, sondern vom Gericht vorzunehmen (…BGH v. 11.10.2005, "Seitenspiegel", BGHZ 164, 261, juris, Rn. 19;… OLG München aaO;… Staudinger/Knothe aaO, Rn. 19).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - I-23 U 194/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 513; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 68; ; StBGebV § 28; ; StBGebV § 40; ; WPO § 2 Abs. 2
- rechtsportal.de
StBerG § 68
Zuordnung der beruflichen Tätigkeit eines Mehrberuflers; Steuerberatereigenschaft - Wolters Kluwer
Bestimmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Zuordnung von Leistungen zum Berufsbild der Steuerberaters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen gegenüber Steuerberatern
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80
Steuerliche Beratung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 23 U 194/06
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus einer Tätigkeit, die ihrem jeweiligen Berufsbild unterliegt, richtet sich nach den Vorschriften derjenigen Berufsordnung, der sie bei Ausübung dieser Tätigkeit unterliegen (BGH Urt.v. 21.4.1982, IV a ZR 291/80, NJW 1982, 1866/1867).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06
Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter …
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus einer Tätigkeit, die ihrem jeweiligen Berufsbild unterliegt, richtet sich nach den Vorschriften der Berufsordnung, der sie bei Ausübung dieser Tätigkeit unterliegen (…BGH Urt. v. 21.4.1982 - IVa ZR 291/80, NJW 1982, 1866, 1867; Senat Beschl. v. 12.2.2007 - 23 U 194/06).
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