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Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 01.03.2007 | OLG Naumburg, 22.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3659
OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05 (https://dejure.org/2007,3659)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2007 - 12 U 1435/05 (https://dejure.org/2007,3659)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 12 U 1435/05 (https://dejure.org/2007,3659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 208 a.F.; ; BGB § ... 254; ; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 639 Abs. 2 a.F.; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 8; ; ZPO § 287; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung einer Gesamtschuld bei Gesamtschuldnerhaft von Architekt und Bauhandwerker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamtschuldnerschaft mit Bauhandwerker?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Baumängeln an dreigeschossigen Gebäudetrakten; Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen für die Geltendmachung von Wasserschäden; Umfang der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Architekt im Verhältnis zum Bauhandwerker für Ausführungsmängel? (IBR 2008, 282)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 20
  • MDR 2009, 544
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 19.03.2004 - 8 U 397/03

    Haftung bei Baumängeln: Keine Anrechnung von Fehlern des Architekten bei der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft (vgl. OLG Braunschweig BauR 1991, 355 f.; OLG Koblenz Urt. vom 19. März 2004 - 8 U 397/03; OLG Köln BauR 1993, 744).

    Ein Unternehmer ist daher für den von ihm verursachten Mangel grundsätzlich allein verantwortlich (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1984, 201, 202; OLG Koblenz Urt. vom 19. März 2004 - 8 U 397/03).

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Insoweit sind die Grundsätze des § 254 BGB zu beachten (BGHZ 43, 227, 231).

    Diese Möglichkeit der völligen Haftungsfreistellung eines der beiden Gesamtschuldner im Innenverhältnis ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 43, 227, 231).

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Der Unternehmer kann daher vom Architekten oder dem Bauherren nicht verlangen, dass dieser ihn bei den Bauarbeiten überwacht oder überwachen lässt (vgl. BGH BauR 1996, 548, 549; 1997, 1021, 1025).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1983 - 21 U 245/82

    Mängelhaftung: Ausgleichsanspruch Auftragnehmer gegen Architekt

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Ein Unternehmer ist daher für den von ihm verursachten Mangel grundsätzlich allein verantwortlich (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1984, 201, 202;… OLG Koblenz Urt. vom 19. März 2004 - 8 U 397/03).
  • OLG Köln, 08.11.1995 - 11 U 75/95

    Haftung des Bauunternehmers für Mängel

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Der Unternehmer kann daher vom Architekten oder dem Bauherren nicht verlangen, dass dieser ihn bei den Bauarbeiten überwacht oder überwachen lässt (vgl. BGH BauR 1996, 548, 549; 1997, 1021, 1025).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Der Aufwand im Zusammenhang mit der Sanierung der Wärmeisolierung auf dem Dach ist nicht um rund 35 % zu kürzen, weil die Ausschreibungskosten und der Gerüstbau gleichsam "Sowiesokosten" der Mängelbeseitigung waren, nicht aber "Sowiesokosten" einer vertraglich nicht geschuldeten Maßnahme; nur darauf bezieht sich BGHZ 90, 344, 347. Diese Kosten beruhen nicht darauf, dass die Klägerin aufgrund des Versehens des Sachverständigen irrtümlich von einer vertraglich geschuldeten Isolierschichtdicke von 240 mm ausgegangen war.
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Daher bestehen sogar Zweifel daran, dass eine Vorteilsausgleichung erforderlich war, wie sie etwa beim Einbau eines völlig anderen Wärmedämmsystems erforderlich werden kann (vgl. BGHZ 91, 20, 209).
  • OLG Koblenz, 20.06.2005 - 12 U 845/04

    Werklohnprozess: Fristbeginn für die Einlegung der Anschlussberufung nach neuem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Dieses Änderungsgesetz ist am 1. September 2004 in Kraft getreten und deshalb hier maßgeblich (vgl. Senat Urt. vom 20. Juni 2005 - 12 U 845/04).
  • OLG Köln, 07.04.1993 - 11 U 277/92

    Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten: Bauunternehmer haftet im …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft (vgl. OLG Braunschweig BauR 1991, 355 f.;… OLG Koblenz Urt. vom 19. März 2004 - 8 U 397/03; OLG Köln BauR 1993, 744).
  • OLG Braunschweig, 25.05.1990 - 2 U 52/90

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1435/05
    Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, so ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft (vgl. OLG Braunschweig BauR 1991, 355 f.;… OLG Koblenz Urt. vom 19. März 2004 - 8 U 397/03; OLG Köln BauR 1993, 744).
  • OLG Koblenz, 16.01.2008 - 1 U 1753/05

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauhandwerker bei teilweiser …

    Ein Unternehmer ist vielmehr für nicht erkannte Ausführungsmängel in der Regel allein verantwortlich (OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2007, Az.: 12 U 1435/05, OLGR 2007, 809; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2006 - 5 U 136/05, BauR 2006, 1772 ; OLG Koblenz Urteil vom 19.03.2004 - 8 U 397/03 BauR 2005, 776; [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 08.12.2004 - VII 78/04, zitiert nach juris]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.1993 - 11 U 277/93, BauR 1993, 744; OLG Braunschweig, Urteil vom 25.05.1990 - 2 U 52/90, BauR 1991, 355; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 70/01, NJW-RR 2002, 1175 ).
  • OLG Jena, 21.07.2011 - 1 U 1223/05

    Haftung des Bauunternehmers wegen mangelhafter Werkleistung und Haftung des …

    Ein Unternehmer ist bei einer mangelhaften Bauüberwachung durch den Architekten für nicht erkannte Ausführungsmängel in der Regel allein verantwortlich (vgl. vgl. BGH NJW-RR 2002, 1175 ; OLG Koblenz, OLGR 2007, 809; OLG Stuttgart BauR 2006, 1772 ; OLG Koblenz BauR 2005, 776; [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 08.12.2004 - VII 78/04, zitiert nach juris]; OLG Köln BauR 1993, 744 ; OLG Braunschweig BauR 1991, 355 ).
  • OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 220/12

    Gesamtschuldnerausgleich unter mehreren Verkehrssicherungspflichtigen auf einer …

    Es entspricht deshalb, soweit ersichtlich, weiterhin der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGH - VI ZR 125/69 - VersR 1971, 476; OLG Koblenz - 12 U 1435/05 - NJOZ 2007, 3995; OLG Stuttgart - 5 U 136/05 - BauR 2006, 1772) und Literatur (…vgl. Bydlinski, MüKo-BGB,6. Aufl., § 426 Rn. 22 m.w.N.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1991 ff), dass den in erster Linie - hier für den Bauzaun - verkehrssicherungspflichtigen Unternehmer im Innenverhältnis grundsätzlich die alleinige Haftung trifft, wenn er dem bauleitenden Architekten nur vorzuwerfen vermag, dieser habe seine Pflicht zu seiner, d.h. des Unternehmers Überwachung, schuldhaft verletzt.
  • OLG Rostock, 03.03.2010 - 2 U 68/07

    Architektenhaftung: Gestörter Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer …

    Denn der Unternehmer kann sich weder gegenüber dem Bauherrn noch gegenüber dem Architekten darauf berufen, er sei bei der Ausführung seiner Arbeiten nicht ausreichend beaufsichtigt worden (OLG Koblenz MDR 2008, 20 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5517
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers auf Bewilligung von Vergütung und Aufwendungsersatz

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908i; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontroll- oder Höchstwert der Vergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1835 § 1836 Abs. 2 § 1908i; VBVG § 4 § 5
    Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei der Vergütung kommt es auf die konkreten Betreuungsgeschäfte an

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes bei einem ehrenamtlichen Betreuer; Berücksichtigung des Umfangs und der Schwere der zu besorgenden Geschäfte; Möglichkeit einer höheren Vergütung für einen ehrenamtlichen Betreuer als für einen Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1084
  • FamRZ 2007, 1270
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06
    Ausgangspunkt der Abwägung, ob dem ehrenamtlichen Betreuer eine Vergütung zu bewilligen ist, ist der Zeitaufwand, den die Führung der Betreuung erfordert, weil sich hierin der Umfang der Betreuungsgeschäfte ausdrückt (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139;… Münchner Kommentar/Wagenitz, BGB, 4. Auflage, § 1836 Rdn. 64).

    Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Bei alldem ist zu berücksichtigen, dass die Vergütung nicht zu einer Kommerzialisierung der ehrenamtlichen Betreuung führen soll, weshalb die Vergütung nur so hoch bemessen werden darf, dass sie dem Betreuer die Aufgabenerfüllung zumutbar werden lässt; in Rechtsprechung und Schrifttum wird deshalb bisher die Ansicht vertreten, dass die Vergütung, die einem Berufsbetreuer für die Führung der konkreten Betreuung geschuldet werde, als Kontroll- und Höchstwert der Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers dienen kann (…Münchner Kommentar/Wagenitz § 1836 Rdn. 71) und einem ehrenamtlichen Betreuer in keinem Fall eine höhere Vergütung zugebilligt werden darf als einem Berufsbetreuer (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139).

  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06
    Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Mehrwertsteuer ist nur zu berücksichtigen, wenn der Betreuer für die Vergütung diese zu entrichten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Da die Bewilligung einer angemessenen Vergütung eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung der hierzu maßgeblichen Umstände erfordert und diese Abwägung in erster Linie dem Tatrichter obliegt, verweist der Senat die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Landgericht zurück (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

  • OLG Köln, 30.06.2008 - 16 Wx 263/07

    Ausnahmsweise Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Hierzu schließt sich der Senat der dementsprechenden Meinung des OLG Karlsruhe an (vgl. OLG Karlsruhe vom 01.03.2007, FamRZ 2007, 184 = NJW-RR 2007, 1084), die auch im Schrifttum vertreten wird (…vgl. Palandt/Diedrichsen, BGB, 67.Aufl., § 1836 Rz. 6 ff;… Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 Rz. 9; Bienwald, FamRZ 2006, 1302;… ähnlich Maier in Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1836, Rz. 16 ff;… anders Fröschle, Betreuungsrecht 2005, Rz. 673 f).
  • OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer

    Vielmehr kann aufgrund der neuen Systematik des Vergütungsrechts für Berufsbetreuer der ehrenamtliche Betreuer eine im Einzelfall höhere Vergütung erhalten als der Berufsbetreuer (vgl. ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270; Bienwald FamRZ 2006, 1302).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung …

    Hierzu hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1084) zutreffend darauf hingewiesen, dass nach Einführung des VBVG im Unterschied zur Rechtslage nach dem BVormVG die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers erstmals nicht mehr von dem zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten einzelnen Betreuung abhängig ist, sondern nunmehr ein System der Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer auch bezüglich des Zeitansatzes eingeführt wurde, bei dem für vermögende Betreute eine Differenzierung nur noch bezüglich der Zeitdauer der laufenden Betreuung sowie des ständigen Aufenthaltes des Betreuten innerhalb oder außerhalb einer Heimeinrichtung vorgenommen wird.
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines …

    So ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (11 Wx 74/06; zustimmend LG München II FamRZ 2008, 1118; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2008, Az. 20 W 38/08;… Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1836 Rn. 10) der erstgenannten Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass die Höhe der dem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung nach Inkrafttreten des VBVG nicht mehr vom zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten Betreuung abhänge.
  • VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …

    Maßgeblich für die Entscheidung sind die Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtschau unter besonderer Berücksichtigung von Umfang (…d. h. im Wesentlichen der für die Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderliche und tatsächlich erbrachte Zeitaufwand, vgl. BayObLG, a. a. O.) und Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte (…d. h. insbesondere deren Bedeutung sowie die an ihre sachgerechte Erledigung objektiv zu stellenden Anforderungen und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung, vgl. BayObLG, a. a. O., S. 1140; OLG Karlsruhe vom 1.3.2007 = FamRZ 2007, 1270).
  • LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08

    Rechtliche Betreuung: Höhe der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers nach …

    Die nach §§ 4 und 5 VBVG ermittelte Vergütung des Berufsbetreuers kann daher nicht mehr als Kontroll- und Höchstwert der angemessenen Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers angesehen werden; vielmehr kann letztere die entsprechende Vergütung eines Berufsbetreuers sogar übersteigen (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.11.2006 - 6 U 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10952
OLG Naumburg, 22.11.2006 - 6 U 79/06 (https://dejure.org/2006,10952)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.2006 - 6 U 79/06 (https://dejure.org/2006,10952)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 2006 - 6 U 79/06 (https://dejure.org/2006,10952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 1
    Kündigungsrecht des Auftraggebers aus § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B als Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung

  • ibr-online

    VOB-Vertrag: Kündigung wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages; Frage der selbstständigen Verwendbarkeit der Teilleistung; Anspruch auf Aufwendungsersatz auf Grund der Weitergabe des Auftrags an eine Drittfirma nach Auftragsentziehung; Zulässigkeit ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    AN kann Baubeginn nicht von Rücknahme einer Vertragsstrafenandrohung abhängig machen! (IBR 2007, 603)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2006 - 6 U 79/06
    § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kommt über den Wortlaut hinaus die Bedeutung einer Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 und v. 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das vertragliche Vertrauensverhältnis durch den Auftragnehmer so grob gestört wurde, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704, 705 mwN, Festhaltung: Urteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880, 881 mwN;… Riedl in: Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Aufl., Teil B, § 8 Rn. 22;… Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Teil B, § 8 Rn. 78 mwN;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1321).

    In diesen Fällen schwerwiegender Vertragsverletzung ist eine vorherige Fristsetzung und Kündigungsandrohung grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1996, aaO.).

  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 62/01

    Kündigung eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2006 - 6 U 79/06
    § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kommt über den Wortlaut hinaus die Bedeutung einer Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 und v. 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das vertragliche Vertrauensverhältnis durch den Auftragnehmer so grob gestört wurde, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704, 705 mwN, Festhaltung: Urteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880, 881 mwN;… Riedl in: Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Aufl., Teil B, § 8 Rn. 22;… Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., Teil B, § 8 Rn. 78 mwN;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1321).

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 102/69

    Entbehrlickeit der Fristsetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2006 - 6 U 79/06
    cc) Davon ist die Fallgestaltung zu unterscheiden, in der bloße Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsinhalt oder -umfang bestehen und der Schuldner seine Bereitschaft erklärt hat, zu anderen Bedingungen zu leisten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1971 - VII ZR 102/69, BauR 1971, 798).
  • KG, 07.03.1995 - 14 U 2522/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2006 - 6 U 79/06
    Das war nach allen übrigen Umständen für die Klägerin unannehmbar (vgl. KG, Urteil vom 7. März 1995 - 14 U 2522/93, KGR 1996, 109 (Ls.), zitiert nach juris Rn. 58).
  • OLG Naumburg, 04.03.2025 - 2 U 53/24

    Kündigungsrecht eines Bauvertrages bei Ignorierung von Abhilfeverlangen

    Im zuletzt genannten Sinne war das (2.) Schreiben der Klägerin vom 15.10.2015 vom beklagten Land zu verstehen; der Klägerin ging es nicht allein um die - rechtlich ohnehin nicht wirksam umzusetzende - Rücknahme einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung, sondern sie stellte die Bedingung für ihre weitere Leistungserbringung, dass das beklagte Land von seiner Nachbesserungsforderung und allen damit im Zusammenhang stehenden Gestaltungsrechten Abstand nimmt (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.11.2006 - 6 U 79/06 - OLGR 2007, 809, in juris Rz. 31).
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