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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.12.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6458
OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07 (https://dejure.org/2008,6458)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 U 30/07 (https://dejure.org/2008,6458)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 U 30/07 (https://dejure.org/2008,6458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Grober Behandlungsfehler der Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum bei drohender Frühgeburt; Schmerzensgeldanspruch bei schwerem Hirnschaden eines Neugeborenen infolge unsachgemäßer Versorgung und Behandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 195 BGB; § 199 BGB; § 249 BGB; § 278 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 831 BGB; § 847 BGB; Art. 229 § 6 EGBGB; Art. 229 § 8 EGBGB
    Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den Fall der zu erwartenden Geburt eines Kindes vor der 28. Schwangerschaftswoche oder mit einem zu niedrigen Geburtsgewicht; Haftung eines Krankenhausträgers und eines verantwortlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rabüro.de

    Nichtverlegung einer Schwangeren in Perinatalzentrum kann grob fehlerhaft sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Zentrum der Maximalversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fehlerhafte Geburtseinleitung bei Frühgeburt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den Fall der zu erwartenden Geburt eines Kindes vor der 28. Schwangerschaftswoche oder mit einem zu niedrigen Geburtsgewicht; Haftung eines Krankenhausträgers und eines verantwortlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 924
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    Eine Beweislastumkehr für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden ist grundsätzlich anzunehmen, wenn dem Arzt bei der Behandlung des Patienten ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist (Bundesgerichtshof VersR 2004, S. 909, 910).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    Ein solcher Fehler ist gegeben, wenn ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse vorliegt und darüber hinaus ein Fehler gegeben ist, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (Bundesgerichtshof VersR 2001, S. 1115, 1115).
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (Bundesgerichtshof VersR 2002, S. 1026, 1027 f.).
  • BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88

    Übernahmeverschulden bei unzureichender apparativer Ausstattung eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    1.) Zu Recht hat das Landgericht allerdings in Betracht gezogen, dass eine Verpflichtung zur Aufklärung des Patienten grundsätzlich auch dann bestehen kann, wenn die Heilungschancen in einem anderen Krankenhaus, das mit besseren medizinischtechnischen Apparaten ausgestattet ist und über mit der Erkrankung besonders erfahrene Ärzte verfügt, deutlich besser sind (Bundesgerichtshof VersR 1989, S. 851, 852. Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10.A., Rdnr. 381).
  • OLG Stuttgart, 23.03.1989 - 14 U 41/87
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    es kommt also entgegen der offenbar von der Beklagten vertretenen Auffassung nicht darauf an, ob sämtliche Versäumnisse einem einzelnen Arzt zur Last zu legen sind (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, VersR 1997, S. 700, 701. VersR 1990, S. 858, 859).
  • OLG Stuttgart, 04.04.1996 - 14 U 42/95

    Operation; Augenerkrankung; Morbus Coats; Sehvermögen; Patient; Befund; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    es kommt also entgegen der offenbar von der Beklagten vertretenen Auffassung nicht darauf an, ob sämtliche Versäumnisse einem einzelnen Arzt zur Last zu legen sind (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, VersR 1997, S. 700, 701. VersR 1990, S. 858, 859).
  • OLG Hamburg, 27.11.1998 - 1 U 182/97

    Ärztliche Aufklärung über die Risiken des Absetzens einer Therapie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07
    Denn Beweiserleichterungen wegen eines "groben Aufklärungsfehlers" sind nicht anzuerkennen (Oberlandesgericht Hamburg, VersR 2000, S. 190, 191).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - L 16 KR 128/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …

    Rn. 40 (BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 55/11 -, VersR 2011, 1569-1570; OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Februar 2008 - 5 U 30/07 -, Rn. 31, juris;… Palandt, BGB, 80. Aufl., § 278 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 8 U 184/09

    Arzthaftung: Schadenersatz für durch Frühgeburt erlittene Gesundheitsschäden …

    Vielmehr hätte die Kindesmutter in ein Zentrum der Maximalversorgung eingewiesen werden müssen (vgl. dazu auch BGH, VersR 1994, 481, 482; OLG Nürnberg, AHRS III 2498/304; OLG Braunschweig, AHRS II 2498/100; OLG Düsseldorf, AHRS 3010/36; OLGR Oldenburg 2008, 602-605).
  • LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10

    Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern aufgrund einer Geburt (hier: …

    Die Verletzung der Pflicht zur Risikoaufklärung stellt keinen Behandlungsfehler dar und ist mithin auch nicht der Figur des groben Behandlungsfehlers zugänglich (OLG Oldenburg, Urteil vom 06.02.2008, Az. 5 U 30/07, NJOZ 2008, 2481, 2482).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8607
OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07 (https://dejure.org/2007,8607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2007 - 24 W 61/07 (https://dejure.org/2007,8607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 24 W 61/07 (https://dejure.org/2007,8607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887
    Verpflichtung zur Gestellung einer Bankbürgschaft als vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Verpflichtung zur Gestellung einer Bankbürgschaft; Zahlung einer Avalprovision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07
    Andere Einwände als der der Erfüllung (zur Abhängigkeit der Form der Verfolgung dieses Einwandes nach dem Verfahrensstand vgl. BGH NJW 2005, 367; OLG München MDR 2000, 907; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1981, 152) sind mit den hierfür vorgesehenen Rechtsbehelfen, v. a. mit der Vollstreckungsgegenklage zu verfolgen.
  • OLG München, 22.03.2000 - 3 W 688/00

    Erfüllungseinwand des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07
    Andere Einwände als der der Erfüllung (zur Abhängigkeit der Form der Verfolgung dieses Einwandes nach dem Verfahrensstand vgl. BGH NJW 2005, 367; OLG München MDR 2000, 907; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1981, 152) sind mit den hierfür vorgesehenen Rechtsbehelfen, v. a. mit der Vollstreckungsgegenklage zu verfolgen.
  • BGH, 20.08.2025 - VII ZB 4/25

    Wer Geld hinterlegt, kann Zahlung an sich verlangen!

    Rn. 17 (1) Entgegen der vom Beschwerdegericht sowie von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 24 W 61/07, juris Rn. 4 zum Fall einer Bürgschaft;… BeckOGK ZPO/Piekenbrock, Stand: 1. Juni 2025, § 887 Rn. 59) spricht dafür nicht der Umstand, dass der Gläubiger mit der Vorauszahlung etwas erlangt, auf das er materiell-rechtlich keinen Anspruch hat.
  • LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10

    Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei …

    Rn. 5 Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. nur OLG E, FamRZ 1984, 704; OLG G, OLGR 2008, 602, Joussen in Vygen/Kratzenberg Kommentar zur VOB/B (vormals Ingenstau/Korbion) 17. Auflage 2010 § 648 a BGB Rdnr. 158;… Zöller-Stöber 28. Auflage 2010 § 887 ZPO Rdnr. 3 "Sicherheitsleistung" jeweils m. w. N.; Weyer IBR 2008, 702) und dementsprechend, sofern - wie hier - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Zustellung und Sicherheitsleistung) vorliegen und die Schuldnerin ihrem in Ziffer 1 a - g des Urteils der Kammer vom 27.07.2010 eingeräumten Wahlrecht zur Stellung von Sicherheiten gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB nicht nachkommt, die Ausübung dieses Wahlrechtes gemäß §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin übergeht (…vgl. nur OLG E a. a. O.;… OLG G a. a. O.;… und Weyer a. a. O.).Dies hat zur Folge, dass die Gläubigerin gemäß § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung gemäß §§ 232 Abs. 1, 233 BGB beanspruchen und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages beanspruchen kann (vgl. nur Weyer IBR 2008, 702 m. w. N.;… OLG G a. a. O.und Kniffka/Schmitz IBR-Online Kommentar § 648 a BGB Rdnr.33).
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