Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines beigeordneten Rechtsanwalts bei vorgerichtlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 45 RVG; § 48 RVG; Nr. 3100 VV RVG
Verminderte Verfahrensgebühr bei Tätigkeit eines Anwalts im vorgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der entstehenden gerichtlichen Kosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Judicialis
RGV § 45; ; RGV § 48
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 45; RVG § 48; RVG -VV Nr. 3100
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verminderte Verfahrensgebühr bei Tätigkeit eines Anwalts im vorgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der entstehenden gerichtlichen Kosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Lingen, 15.05.2008 - 19 F 100/06
- OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1765
- FamRZ 2008, 2294
- FamRZ 2008, 2295 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06
Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Es entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringert, während das später eingeleitete gerichtliche Verfahren keinen Einfluss auf die bereits entstandene Geschäftsgebühr hat (BGH Beschluss vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049. Beschluss vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050. Beschluss vom 11.07.2007 NJW 2007, 3500. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878). - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Es entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringert, während das später eingeleitete gerichtliche Verfahren keinen Einfluss auf die bereits entstandene Geschäftsgebühr hat (BGH Beschluss vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049. Beschluss vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050. Beschluss vom 11.07.2007 NJW 2007, 3500. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878). - BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05
Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Scheitert aus diesen Gründen eine Festsetzung der Gebühren für eine vorgerichtliche Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH Beschluss vom 27.04.2006, NJW 2006, 2560. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878) kann auch im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe kein höherer Gebührenanspruch entstanden sein.
- BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06
Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Es entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringert, während das später eingeleitete gerichtliche Verfahren keinen Einfluss auf die bereits entstandene Geschäftsgebühr hat (BGH Beschluss vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049. Beschluss vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050. Beschluss vom 11.07.2007 NJW 2007, 3500. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878). - OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Entgegen der vom OLG Stuttgart (FamRZ 2008, 1013, ebenso OLG Hamm Beschluss vom 11. Februar 2008, 6 WF 332/06) und in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht sind in diesem Zusammenhang die Anrechnungsvorschriften des § 58 RVG ohne Bedeutung. - OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Daher ist bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit die Verfahrensgebühr um die halbe Geschäftsgebühr zu kürzen (ebenso LAG Düsseldorf RVG Report 2008, 142. VG Minden, RVG Report 2008, 107. OLG Oldenburg Beschluss vom 18. April 2008 3 WF 24/08 n.v.. Beschluss vom 27. Mai 2008, 2 WF 81/08 n.v.). - OLG Hamm, 11.02.2008 - 6 WF 332/06
Zur Verrechnung von Vorschüssen auf die Geschäftsgebühr des Wahlanwalts bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Entgegen der vom OLG Stuttgart (FamRZ 2008, 1013, ebenso OLG Hamm Beschluss vom 11. Februar 2008, 6 WF 332/06) und in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht sind in diesem Zusammenhang die Anrechnungsvorschriften des § 58 RVG ohne Bedeutung. - OLG Oldenburg, 18.04.2008 - 3 WF 24/08
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
Daher ist bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit die Verfahrensgebühr um die halbe Geschäftsgebühr zu kürzen (ebenso LAG Düsseldorf RVG Report 2008, 142. VG Minden, RVG Report 2008, 107. OLG Oldenburg Beschluss vom 18. April 2008 3 WF 24/08 n.v.. Beschluss vom 27. Mai 2008, 2 WF 81/08 n.v.).
- OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der …
Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).
- OLG Bamberg, 04.03.2009 - 4 W 75/08
Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung der im Mahnverfahren …
Entsprechend der Handhabung des Anrechnungstatbestandes der Vorbemerkung 3 Abs. 4 S.1 RVG VV betreffend die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 (BGH NJW 2008, 1323) ist es auch im Rahmen der Festsetzung unerheblich, ob die Widerspruchsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist (Fortführung von OLG Oldenburg OLGR 2009, 41).Ein Rechtsanwalt, der bereits im Rahmen seiner vorgerichtlichen Tätigkeit bzw. des Mahnverfahrens mit der Sache befasst gewesen ist, bedarf in der Regel für die Prozessvertretung selbst eines geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwandes (vgl. zum einen BGH, NJW 2008, 878 und 1323; OLG Oldenburg OLGR 2009, 41 = JurBüro, 2008, 527 und zu Nr. 3307 etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 474; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18.Aufl., Rdnr.41 zu Nr. 3305 - 3308 RVG VV;… Mock in: AnwaltKommentar zum RVG, 4. Aufl., Rdnr.31 zu Nr. 3307).
Denn die dortigen Bestimmungen regeln ausschließlich das Verhältnis der von dritter Seite an den beigeordneten Rechtsanwalt geflossenen Zahlungen zu den Leistungen aus der Staatskasse; sie beinhalten also keine Sondervorschriften dazu, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so bereits Senat a.a.O. im Anschluss an OLG Oldenburg (13. ZS) OLGR 2009, 41 = JurBüro 2008, 527, dort Rdnr.10).
- OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der …
Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).
- OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …
Danach ist der gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnende Teil der gezahlten Geschäftsgebühr nicht sogleich auf die dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährende, gemäß § 49 RVG berechnete Verfahrensgebühr (Prozesskostenhilfevergütung), sondern zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung anzurechnen (Aufgabe der im Senatsbeschluss vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08, FamRZ 2008, 1765 = JurBüro 2008, 527, vertretenen Auffassung).Rn. 5 1. Allerdings hat Senat entschieden, dass bei einer vorgerichtlichen Tätigkeit des später beigeordneten Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit aufgrund der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nur eine verminderte Verfahrensgebühr entsteht und damit die Festsetzung einer vollen Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt(Senatsbeschluss vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08, FamRZ 2008, 1765; ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. April 2009 - 5 W 127/09, juris).
- OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08
Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr …
Diese Rechtsprechung wurde aber zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der später ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Anrechnungsbestimmung in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV (u. a. BGH NJW 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095; JurBüro 2008, 469; NJW 2008, 3641) und der hierauf getroffenen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. §§ 45 ff RVG (u. a. OLG Hamm FamRZ 2008, 1764; OLG Schleswig MDR 2008, 947; OLG Oldenburg MDR 2008, 1185; OLG Oldenburg FamRZ 2008, 1765; OLG Oldenburg MDR 2008, 1006; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Braunschweig AGS 2008, 606) überarbeitet.Da die Verfahrensgebühr in Folge der Anrechnung von vornherein in der gekürzten Höhe entsteht und die Rechtsanwaltsvergütung im Prozesskostenhilfeverfahren hierzu keine abweichende Bestimmung enthält, ist diese Regelung auch bei der Festsetzung der Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG maßgebend (OLG Oldenburg MDR 2008, 1185 und FamRZ 2008, 1765; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Braunschweig AGS 2008, 606).
- OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08 Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV -Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV -Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV -Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).
Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 ; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).
- LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09
Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der …
Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ). - OLG Koblenz, 31.03.2009 - 13 WF 234/09
Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts: …
Ein Rechtsanwalt, der bereits im Rahmen seiner vorgerichtlichen Tätigkeit mit der Sache befasst war, bedarf in der Regel für die Prozessvertretung eines geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwandes; dies gilt unabhängig davon, ob er seinem Mandanten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde oder nicht (vgl. jetzt auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.6.2008 - 13 WF 111/08 - juris, Rn. 9; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2.3.2009 - Az. 18 W 373/08 -, juris, Rn. 11 m.w.N., OLG Koblenz - 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen - Beschluss vom 14.11.2008 - juris -). - OLG München, 10.12.2009 - 11 W 2649/09
Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vorgerichtlichen …
a) Nach herrschender Meinung ist die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG grundsätzlich auch im Verhältnis zur Staatskasse anzuwenden (OLG Frankfurt JurBüro 2007, 149; OLG Stuttgart AnwBl. 2008, 301 = JurBüro 2008, 245; LAG Köln RVGreport 2007, 457; LAG Düsseldorf RVGreport 2008, 142; VGH München AGS 2007, 314 mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider; VGH München Beschluss vom 09.05.2006 - 12 C 06.65; OLG Oldenburg AGS 2008, 352 = MDR 2008, 1185 und JurBüro 2008, 527; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; a. A. Hansens RVGreport 2008, 1, 2, Ziffer III 2). - LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09
Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr
Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ). - LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10
Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr
- LAG Hessen, 12.06.2009 - 13 Ta 303/09
Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der …
- LAG Hessen, 28.04.2009 - 13 Ta 115/09
Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der …
- OLG Stuttgart, 28.10.2008 - 8 W 438/08
Prozesskostenhilferechtliches Vergütungsfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer …
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 WF 34/09
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens
- LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10
Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei …
- LAG Hessen, 19.04.2010 - 13 Ta 104/10
Kostenfestsetzung - Anrechnung von Gebühren - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr
- OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 10 WF 35/09
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens …
- OLG München, 09.01.2009 - 11 W 2726/08
Gebührenanspruch des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung einer titulierten …
- OLG Bamberg, 21.08.2008 - 4 W 118/08
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vor der Beiordnung …
- OLG Oldenburg, 01.07.2008 - 12 W 132/08
- OLG Köln, 20.11.2009 - 17 W 185/09
Anrechnung einer vorprozessual angefallenen Geschäftsgebühr auf die …
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs vor denen der GoA; Beweislast zum Fremdgeschäftsführerwillen
- Judicialis
ZPO § 292; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 426; ; BGB § 679; ; BGB § 683; ; BGB § 684
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 426; BGB § 679; BGB § 683; BGB § 684
Voraussetzungen einer Geschäftsführung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA); Ausschluss der Anwendung der Grundsätze über die GoA bei Unterlaufen der in anderen Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts normierten Risikoverteilung; Zurechnung der Grundsätze der ...
Verfahrensgang
- OLG Rostock, 20.06.2008 - 1 U 90/08
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern - mindestens auch - als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen handelt, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249f.; NJW 2000, 72;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 3 m.w.N.).Hierbei sind je nach der Art des Geschäftes an den Fremdgeschäftsführungswillen unterschiedliche Anforderungen zu stellen, außerdem darf die gesetzliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 7 u. 10; NJW 2007, 63, Tz. 12 u. 14, zit. jeweils nach: juris).
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. BGHZ 4, 28, 31; 82, 323, 330f.; 114, 248, 250; NJW 2000, 72, 73;… siehe zu allem auch Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 6 m.w.N.).
Für die Abgrenzung, ob der Geschäftsführer - beim zugleich eigenen und fremden Geschäft - neben der Wahrung eigener Interessen zugleich (auch) mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt, wird zugunsten einer dahingehenden Vermutung insbesondere darauf abzustellen sein, ob und inwieweit das Interesse des Anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 9-10; NJW 2007, 63 Tz. 10-14, zit. jeweils nach: juris;… Palandt/Sprau, a.a.O.).
Ausgeschlossen ist die Annahme einer Fremdgeschäftsführung und damit die Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag, insgesondere des § 683 BGB, soweit ausdrückliche Sonderregelungen für das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn bestehen oder soweit dadurch die in anderen Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts vorgesehene Risikoverteilung unterlaufen würde (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz.: 7ff., zit. nach: juris;… Palandt/Sprau, a.a.O., Rn. 7a m.w.N.; Einf v § 677 rn. 8/9).
- BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die …
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Hierbei sind je nach der Art des Geschäftes an den Fremdgeschäftsführungswillen unterschiedliche Anforderungen zu stellen, außerdem darf die gesetzliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 7 u. 10; NJW 2007, 63, Tz. 12 u. 14, zit. jeweils nach: juris).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).
Für die Abgrenzung, ob der Geschäftsführer - beim zugleich eigenen und fremden Geschäft - neben der Wahrung eigener Interessen zugleich (auch) mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt, wird zugunsten einer dahingehenden Vermutung insbesondere darauf abzustellen sein, ob und inwieweit das Interesse des Anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 9-10; NJW 2007, 63 Tz. 10-14, zit. jeweils nach: juris;… Palandt/Sprau, a.a.O.).
- BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. BGHZ 4, 28, 31; 82, 323, 330f.; 114, 248, 250; NJW 2000, 72, 73;… siehe zu allem auch Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 6 m.w.N.).
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern - mindestens auch - als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen handelt, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249f.; NJW 2000, 72;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 3 m.w.N.).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).
- BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern - mindestens auch - als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen handelt, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249f.; NJW 2000, 72;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 3 m.w.N.).Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. BGHZ 4, 28, 31; 82, 323, 330f.; 114, 248, 250; NJW 2000, 72, 73;… siehe zu allem auch Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 6 m.w.N.).
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Zwar gilt der Grundsatz, dass im Falle der Anspruchskonkurrenz, d.h. soweit ein und derselbe Sachverhalt mehrere nebeneinander bestehende Ansprüche begründet, jeder Anspruch selbständig in der für ihn geltenden Frist verjährt (BGHZ 9, 303; 116, 300; ZIP 2004, 1810;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 195 Rn. 17 m.w.N.). - BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.). - BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.). - BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64
Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Mangels anderer Anhaltspunkte ist als mutmaßlich der dem Interesse des Geschäftsherrn entsprechende Wille anzunehmen (vgl. BGHZ 47, 370, 374, NJW-RR 1989, 970;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 683 Rn. 6 u. 7 m.w.N.). - BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53
Gefahrenbeseitigung bei Ruinen
Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Als Geschäftsführer ohne Auftrag handelt, wer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern - mindestens auch - als fremdes besorgt, also mit dem Bewusstsein, der Erkenntnis und dem Willen handelt, (auch) im Interesse eines anderen tätig zu werden (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249f.; NJW 2000, 72;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
- BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87
Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und …
- BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61
Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der …
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 4 U 135/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
InsO § 80; GenG § 66
Bindung des Insolvenzverwalters eines Genossenschaftsmitglieds an die satzungsmäßige bzw. gesetzliche Kündigungsfrist - Wolters Kluwer
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens des Insolvenzschuldners; Aufhebung eines Urteils durch das Berufungsgericht bei rechtlich unzutreffender Bewertung des Sachverhaltes durch den Erstrichter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 04.09.2007 - 8 O 15/07
- OLG Zweibrücken, 04.09.2008 - 4 U 135/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 17.09.1909 - II 704/08
1. Ist ein Vertrag, durch welchen sich ein Genosse zu einer Leistung an die …
- BGH, 26.04.2018 - IX ZR 56/17
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Mitglieds einer …
Insoweit ist der Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung der dem Schuldner zustehenden Ansprüche grundsätzlich an die Satzungsbestimmungen gebunden (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2009, 41, 42 zur Kündigungsfrist).
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