Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03   

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https://dejure.org/2003,3192
OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03 (https://dejure.org/2003,3192)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2003 - 22 U 146/03 (https://dejure.org/2003,3192)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 22 U 146/03 (https://dejure.org/2003,3192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz eines haftpflichtversicherten Mieters für Brandschaden; Mitversicherung eines Wohnungsnutzers in der Gebäudeversicherung der Hauseigentümerin; Stillschweigender Regressverzicht bei Augenblicksversagen; Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit; ...

  • Judicialis

    VVG § 67 Abs. 1; ; VVG § 67 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 288; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 67 Abs. 1; BGB § 823
    Kein konkludenter Regressverzicht des Gebäudeversicherers bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber dem haftpflichtversicherten Mieter. Mit Anmerkung: Dr. Dirk-Carsten Günther

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; VVG § 67
    Regressverzicht in der Feuerversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 593
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Der Beklagte als Nutzer der Dachgeschosswohnung der Versicherungsnehmerin der Klägerin, ist ebenso wenig wie ein Mieter (vgl. BGHZ 131, 288, 291 = NJW 96, 715 f. = VersR 96, 320, 321 l. Sp.; BGHZ 145, 393, 395 f. = VersR 2001, 94, 95 = NJW 2001, 1353 r. Sp.) in der Gebäudefeuerversicherung der Hauseigentümerin mitversichert, so daß insoweit der Übergang eines gegen ihn gerichteten Schadenersatzanspruchs der Hauseigentümerin auf den Versicherer, hier also die Klägerin, nicht ausgeschlossen ist.

    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der das Landgericht mit Recht ausgegangen ist und der sich auch der Senat anschließt, für die Fälle, in denen ein Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, der Versicherungsvertrag zwischen Gebäudeversicherer und Wohnungseigentümer ergänzend dahin auszulegen, daß der Versicherer (konkludent) auf einen Regress gegen den Mieter verzichtet hat (BGH VersR 2001, 94, 96; 2001, 856 f.; r + s 2002, 205; vgl. auch OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f., sowie OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392 l. Sp.).

    Der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 08.11.2000 (BGHZ 145, 393, 399 f.) zwar zum einen ausgesprochen, der Regressverzicht könne nicht davon abhängen, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, die Frage aber letztlich dahingestellt sein lassen, der die damaligen Parteien zum Bestand einer Haftpflichtversicherung nichts vorgetragen hatten.

  • BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der das Landgericht mit Recht ausgegangen ist und der sich auch der Senat anschließt, für die Fälle, in denen ein Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, der Versicherungsvertrag zwischen Gebäudeversicherer und Wohnungseigentümer ergänzend dahin auszulegen, daß der Versicherer (konkludent) auf einen Regress gegen den Mieter verzichtet hat (BGH VersR 2001, 94, 96; 2001, 856 f.; r + s 2002, 205; vgl. auch OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f., sowie OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392 l. Sp.).

    Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (VersR 2001, 856 f.) hat sich der vorerwähnten Entscheidung zwar zunächst angeschlossen, dann aber dem Oberlandesgericht, an das er die Sache zurückverwiesen hat, den Hinweis erteilt, das Oberlandesgericht werde zu erwägen haben, welche Folgen es habe, daß die (dortige) Beklagte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, die auch den Brandschaden des Vermieters erfasste (a. a. O. 857).

  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der das Landgericht mit Recht ausgegangen ist und der sich auch der Senat anschließt, für die Fälle, in denen ein Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, der Versicherungsvertrag zwischen Gebäudeversicherer und Wohnungseigentümer ergänzend dahin auszulegen, daß der Versicherer (konkludent) auf einen Regress gegen den Mieter verzichtet hat (BGH VersR 2001, 94, 96; 2001, 856 f.; r + s 2002, 205; vgl. auch OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f., sowie OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392 l. Sp.).

    ( ebenso OLG Dresden VersR 2003, 1391, 1392 r. Sp.; a. M. OLG Hamm VersR 2002, 1280 f ).

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Schließlich hat, worauf auch das OLG Dresden (a. a. O. 1392 r. Sp.) mit Recht hingewiesen hat, die Rechtsprechung auch in anderen Fällen bei der Annahme von Haftungsverzichten Zurückhaltung geübt, wenn die Bejahung eines solchen Haftungsausschlusses letztlich nur der Entlastung eines Versicherers gedient hätte (vgl. z. B. BGH VersR 93, 1092, 1093 - Kfz Fahrer - VersR 93 f., 45 f., 47 - Tierhalter).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Hinzu kommen muß dabei, daß es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handelt (zuletzt BGH VersR 2003, 364 - r.Sp.).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Der Beklagte als Nutzer der Dachgeschosswohnung der Versicherungsnehmerin der Klägerin, ist ebenso wenig wie ein Mieter (vgl. BGHZ 131, 288, 291 = NJW 96, 715 f. = VersR 96, 320, 321 l. Sp.; BGHZ 145, 393, 395 f. = VersR 2001, 94, 95 = NJW 2001, 1353 r. Sp.) in der Gebäudefeuerversicherung der Hauseigentümerin mitversichert, so daß insoweit der Übergang eines gegen ihn gerichteten Schadenersatzanspruchs der Hauseigentümerin auf den Versicherer, hier also die Klägerin, nicht ausgeschlossen ist.
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der das Landgericht mit Recht ausgegangen ist und der sich auch der Senat anschließt, für die Fälle, in denen ein Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, der Versicherungsvertrag zwischen Gebäudeversicherer und Wohnungseigentümer ergänzend dahin auszulegen, daß der Versicherer (konkludent) auf einen Regress gegen den Mieter verzichtet hat (BGH VersR 2001, 94, 96; 2001, 856 f.; r + s 2002, 205; vgl. auch OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f., sowie OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392 l. Sp.).
  • OLG Hamm, 07.11.2000 - 29 U 47/00

    Stillschweigender Haftungsausschluss bei Nachbarschaftshilfe?

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der das Landgericht mit Recht ausgegangen ist und der sich auch der Senat anschließt, für die Fälle, in denen ein Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, der Versicherungsvertrag zwischen Gebäudeversicherer und Wohnungseigentümer ergänzend dahin auszulegen, daß der Versicherer (konkludent) auf einen Regress gegen den Mieter verzichtet hat (BGH VersR 2001, 94, 96; 2001, 856 f.; r + s 2002, 205; vgl. auch OLG Hamm VersR 2002, 705 f u. 1280 f., sowie OLG Dresden, VersR 2003, 1391, 1392 l. Sp.).
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 58/01

    Regreßverzicht des Gebäudefeuerversicherers für Fälle leichter Fahrlässigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    ( ebenso OLG Dresden VersR 2003, 1391, 1392 r. Sp.; a. M. OLG Hamm VersR 2002, 1280 f ).
  • LG Bonn, 25.06.2003 - 1 O 6/03

    Ausgestaltung der Leistungspflicht einer Feuerversicherung gegenüber einem

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - 22 U 146/03
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der ersten Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 6/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: .
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Diese nunmehr als gefestigt anzusehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei den Instanzgerichten und überwiegend auch in der Literatur im Grundsatz Zustimmung gefunden (unter anderem OLG Dresden VersR 2003, 497 und 1391; OLG Köln VersR 2004, 593; OLG Düsseldorf VersR 2005, 71; OLG München VersR 2005, 500; OLG Naumburg VuR 2005, 471; Lorenz, VersR 2001, 96 ff.; Armbrüster, NVersZ 2001, 193, 195; Prölss, ZMR 2001, 157 f.; Römer, aaO; zur umstrittenen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung des Mieters unten II. 1. b)).Die gegen die Annahme eines Regressverzichts gerichtete grundsätzliche Kritik (Wolter, VersR 2001, 98 ff.; Gaul/Pletsch, NVersZ 2001, 490, 495 ff.) überzeugt schon deshalb nicht, weil sie einseitig das Regressinteresse des Gebäudeversicherers in den Vordergrund stellt.

    Die Oberlandesgerichte Köln (VersR 2004, 593) und Düsseldorf (VersR 2006, 541) meinen, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und dahin zu entscheiden, dass der Gebäudeversicherer den Mieter in Regress nehmen könne, wenn dieser eine den Schadensersatzanspruch deckende Haftpflichtversicherung habe.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2012 - 7 U 110/11

    Privathaftpflicht: Berechnung der Ausgleichszahlung analog § 59 II VVG a.F.

    Wenn der Sachversicherer ein solches Gutachten veranlasst, will er damit nicht nur im eigenen Interesse den Umfang seiner Ersatzpflicht klären, sondern damit auch im Interesse des Versicherungsnehmers zur Feststellung der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Baumaßnahmen und damit zur Vorbereitung der Wiederherstellung der Sache beitragen (OLG Düsseldorf 1992, 310; OLG Koblenz VersR 2004, 593; OLG Jena RuS 2004, 331; OLG Stuttgart NZM 2007, 286).
  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 236/17

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen des von ihm

    bb) Hieran anknüpfend meinen Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums, dass der Sachversicherer über § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG vom Schädiger den Ersatz von Kosten verlangen könne, die er für die Schadensermittlung durch einen Sachverständigen aufgewendet habe, weil diese (jedenfalls: auch) im Interesse des geschädigten Versicherungsnehmers geschehen sei und der Schädiger insoweit nicht besser stehen dürfe als in den Fällen, in denen der Geschädigte selbst das Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und zu vergüten habe (aus der Rechtsprechung: OLG Düsseldorf aaO; Brandenburgisches OLG aaO; OLG Frankfurt/Main, r+s 2013, 336, 339; LG Krefeld, Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 O 123/13, juris Rn. 57 [insoweit in VersR 2017, 688 nicht mit abgedruckt]; wohl auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 857, 858; OLG Köln, NJOZ 2004, 1123, 1126; Thüringer OLG, r+s 2004, 331, 333; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2007 - 10 U 226/06, BeckRS 2007, 04322 [insoweit in NZM 2007, 286 nicht mit abgedruckt]; aus dem Schrifttum: Voit in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 86 Rn. 98; Hormuth aaO; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 86 VVG Rn. 40; wohl auch MüKoVVG/Möller/Segger, 2. Aufl., § 86 Rn. 117; Kloth/Krause in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 3. Aufl., § 86 VVG Rn. 23).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Diese nunmehr als gefestigt anzusehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei den Instanzgerichten und überwiegend auch in der Literatur im Grundsatz Zustimmung gefunden (unter anderem OLG Dresden VersR 2003, 497 und 1391; OLG Köln VersR 2004, 593; OLG Düsseldorf VersR 2005, 71; OLG München VersR 2005, 500; OLG Naumburg VuR 2005, 471; Lorenz, VersR 2001, 96 ff.; Armbrüster, NVersZ 2001, 193, 195; Prölss, ZMR 2001, 157 f.; Römer, aaO; zur umstrittenen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung des Mieters unten II. 1. b)).

    Die Oberlandesgerichte Köln (VersR 2004, 593) und Düsseldorf (VersR 2006, 541) meinen, die Frage sei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und dahin zu entscheiden, dass der Gebäudeversicherer den Mieter in Regress nehmen könne, wenn dieser eine den Schadensersatzanspruch deckende Haftpflichtversicherung habe.

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Das Landgericht (r+s 2003, 509) hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht (VersR 2004, 593) hat ihr stattgegeben.

    Diese nunmehr als gefestigt anzusehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei den Instanzgerichten und überwiegend auch in der Literatur im Grundsatz Zustimmung gefunden (unter anderem OLG Dresden VersR 2003, 497 und 1391; OLG Köln VersR 2004, 593; OLG Düsseldorf VersR 2005, 71; OLG München VersR 2005, 500; OLG Naumburg VuR 2005, 471; Lorenz, VersR 2001, 96 ff.; Armbrüster, NVersZ 2001, 193, 195; Prölss, ZMR 2001, 157 f.; Römer, aaO; zur umstrittenen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung des Mieters unten II. 3.).

  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen

    Von einem für den Gebäudehaftpflichtversicherer erkennbaren Interesse seines Versicherungsnehmers, dem als Vermieter grundsätzlich daran gelegen sein wird, das in der Regel auf längere Zeit angelegte Vertragsverhältnis zu seinem Mieter so weit wie möglich unbelastet zu lassen, ist dann nicht ohne weiteres auszugehen, wenn und weil der durch seine eigene Privathaftpflichtversicherung bereits geschützte Mieter nicht belastet wird [ebenso: OLG Köln VersR 2004, 593 = NJOZ 2004, 1123; LG Lübeck VersR 2004, 233].
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05

    Konkludent rechtsgeschäftlicher Haftungsverzicht in einem Mietvertragsverhältnis

    Denn der Senat teilt mit dem Landgericht die Auffassung des OLG Köln (VersR 2004, 593ff.; ebenso: LG Lübeck, VersR 2004, 234), das jedenfalls bei bestehender und - wie hier - eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherung des fahrlässig schädigenden Mieters für einen solchen Regressverzicht des Gebäudeversicherers im Verhältnis zu seinem Versicherungsnehmer ohne das Hinzutreten besonderer Umstände kein Raum ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 24 U 258/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3882
OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 24 U 258/01 (https://dejure.org/2003,3882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2003 - 24 U 258/01 (https://dejure.org/2003,3882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 24 U 258/01 (https://dejure.org/2003,3882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB
    Fristlose Kündigung eines Rennfahrer-Vertragsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung; Grober und schwer wiegender Vertrauensbruch; Bewusstes Eingehen des Risikos eines Unfalles

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rennfahrervertrag DTM - Kündigung wg. Vertrauensbruch

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Fristlose Kündigung eines Fahrer-Vertragsverhältnisses wegen leichtfertig riskierter Kollision mit einem Konkurrenten derselben Marke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus dem Rennen geworfen - Rennfahrer provoziert Zusammenstoß mit einem Rivalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2004, 114
 
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6670
OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03 (https://dejure.org/2003,6670)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.12.2003 - 1 U 55/03 (https://dejure.org/2003,6670)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 1 U 55/03 (https://dejure.org/2003,6670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer verwerflichen Gesinnung zur Begründung der Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages; Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung; Ausschluss des Bereicherungsanspruchs wegen Vorliegen einer eheähnlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Nachprüfbarkeit des Schmerzensgeldes in der Berufungsinstanz; Höhe des Schmerzensgeldes bei Schwerstbehinderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 738
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03
    Ein solcher besonderer Umstand kann z.B. dann gegeben sein, wenn den Vertragsparteien das Wertverhältnis der beiderseitigen Leistungen völlig gleichgültig ist, weil der wirtschaftlich außergewöhnlich gut gestellte Erwerber den Kaufgegenstand ohnehin erwerben wollte (BGH NJW 2001, 1127, 1129).
  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03
    Für die Entscheidung der Frage, ob die in Privaturkunden enthaltenen Angaben auch inhaltlich richtig sind, gilt § 286 ZPO; dabei besteht allerdings zwischen den Vertragsparteien der Erfahrungssatz, dass unterschriebene Vertragsurkunden die vollständigen Willenserklärungen der Vertragspartner richtig wiedergeben (BGH NJW 99, 1702; siehe auch BGH NJW 02, 2707).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03
    Für die Entscheidung der Frage, ob die in Privaturkunden enthaltenen Angaben auch inhaltlich richtig sind, gilt § 286 ZPO; dabei besteht allerdings zwischen den Vertragsparteien der Erfahrungssatz, dass unterschriebene Vertragsurkunden die vollständigen Willenserklärungen der Vertragspartner richtig wiedergeben (BGH NJW 99, 1702; siehe auch BGH NJW 02, 2707).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03
    Zwar findet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleich nicht statt für Zuwendungen, mit denen die Lebensgefährten ihr gemeinsames Leben gestalten oder fördern wollten oder für persönliche Dienste oder Opfer, die der eine Lebensgefährte für den anderen erbracht hat, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine umfassende Rechtsgemeinschaft ist (vgl. nur BGH NJW 80, 1520; 83, 1055; Palandt-Brudermüller, Komm. zum BGB, 62. Aufl., 2003, Einleitung vor § 1297 Rn. 32).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03
    Für die zur Begründung der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB erforderliche verwerfliche Gesinnung reicht es aus, wenn sich der Begünstigte bewusst oder grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Teil den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen ist (BGH NJW 2002, 429, 432).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82

    Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück

    Auszug aus OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03
    Zwar findet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleich nicht statt für Zuwendungen, mit denen die Lebensgefährten ihr gemeinsames Leben gestalten oder fördern wollten oder für persönliche Dienste oder Opfer, die der eine Lebensgefährte für den anderen erbracht hat, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine umfassende Rechtsgemeinschaft ist (vgl. nur BGH NJW 80, 1520; 83, 1055; Palandt-Brudermüller, Komm. zum BGB, 62. Aufl., 2003, Einleitung vor § 1297 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03   

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OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 (https://dejure.org/2004,6178)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 (https://dejure.org/2004,6178)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 16 Wx 21/03 (https://dejure.org/2004,6178)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestellung einer Gesellschaft zu Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage; Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses über die Verwalterbestellung aufgrund eines von den Beteiligten erbrachten Anfechtungsantrags; Eintritt der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).

    Diese Grundsätze gelten zwar dann nicht, wenn in späteren Versammlungen eine Bestätigung der angefochtenen Bestellung erfolgt und die entsprechenden Beschlüsse ebenfalls angefochten sind (BayObLG ZMR 2001, 366).

    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 15 W 77/98
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96

    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 50/99

    Entscheidung in der Hauptsache eines Wohnungseigentumsverfahrens trotz Erledigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03
    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).
  • OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Anfechtung der Verwalterwahl

    Wie der Senat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 - ausgeführt hat, tritt im Fall der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des Bestellungszeitraums grundsätzlich eine Hauptsacheerledigung ein, da die rückwirkende Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses praktisch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter hat (ebenso: BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2 Z BR 190/03 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 03.05.2004 - 16 Wx 50/04

    Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des abgelösten Verwalters

    Die Antragstellerin war im Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrags Verwalterin der Anlage und nach § 3 Nr. 7 des Verwaltervertrags berechtigt, rückständige Hausgelder im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, und zwar unabhängig davon, dass bei Einreichung des Antrags wegen der Verwalterbestellung ein Anfechtungsverfahren anhängig war, das sich später in der Hauptsache erledigt hat (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 -), und unabhängig von dem Eigentümerbeschluss zu TOP 5a vom 05.07.2001 mit der hierin enthaltenen Aufforderung an die Antragstellerin Hausgeldrückstände einzuklagen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03   

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https://dejure.org/2003,7879
OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03 (https://dejure.org/2003,7879)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2003 - 16 U 88/03 (https://dejure.org/2003,7879)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2003 - 16 U 88/03 (https://dejure.org/2003,7879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters wegen nicht bezahlbarer Materialbestellungen; Unvorhersehbarkeit des Eintritts der Masseunzulänglichkeit; Vom Insolvenzverwalter zu führender Entlastungsbeweis; Substantiierte Darlegung der konkreten Grundlagen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters wegen nicht bezahlbarer Materialbestellungen; Unvorhersehbarkeit des Eintritts der Masseunzulänglichkeit; Vom Insolvenzverwalter zu führender Entlastungsbeweis; Substantiierte Darlegung der konkreten Grundlagen einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter einer AG wegen

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03
    Für die Beurteilung der Vorhersehbarkeit ist es daher von grundlegender Bedeutung, wann welche fälligen Rechnungen in welcher Höhe nicht bezahlt worden sind (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urt. v. 16. Januar 2003, 27 U 45/02, NZI 2003, 263 ff., zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2003 - 16 U 88/03
    Dabei kann dahinstehen, ob dem Beklagten eine Pflichtverletzung im Hinblick auf die unterlassene Aktualisierung der Planrechnungen vorzuwerfen ist und ob er darüber hinaus die Außenstände nach ihrer Einbringlichkeit hätte bewerten müssen, sie mithin nicht als zu 100 % werthaltig in seine Planrechnungen hätte einstellen dürfen (so OLG Karlsruhe, Urt. v. 21. November 2002, 12 U 112/02, ZIP 2003, 267 ff., zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5942
OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04 (https://dejure.org/2004,5942)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2004 - 16 Wx 20/04 (https://dejure.org/2004,5942)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 16 Wx 20/04 (https://dejure.org/2004,5942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 47; ; WEG § 47 Satz 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 47
    Verteilung der außergerichtlichen Kosten bei Beschwerderücknahme im WEG -Verfahren

  • ibr-online

    Zur Erstattung außergerichtl. Kosten des Rechtsmittelgegners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 966
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 07.05.1999 - 16 Wx 131/98
    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt, denn § 47 WEG enthält für diesen Fall keine abweichende Regelung und unterscheidet sich insoweit von § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 25.02.1998 - 16 Wx 24/98 und 16 Wx 323/97 - und 07.05.1999 - 16 Wx 131/98 - ebenso KG OLGZ 1988, 317 und NJW-RR 1999, 1318, 1319; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl.,§ 47 Rdnr. 44; a.A.: BayObLG in st. Rspr., beispielsweise ZMR 1998, 41, 42 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171, die im Regelfall wegen der Nähe des echten Streitverfahrens nach § 43 WEG zum Verfahren der ZPO unter Berücksichtigung der Wertungen der §§ 269 Abs. 3, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO eine Erstattungspflicht bejahen).
  • KG, 11.05.1988 - 24 W 6642/87

    Rechtsmittel; Rücknahme; Belastung; Kosten; Außergerichtlich; Gegner

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt, denn § 47 WEG enthält für diesen Fall keine abweichende Regelung und unterscheidet sich insoweit von § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 25.02.1998 - 16 Wx 24/98 und 16 Wx 323/97 - und 07.05.1999 - 16 Wx 131/98 - ebenso KG OLGZ 1988, 317 und NJW-RR 1999, 1318, 1319; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl.,§ 47 Rdnr. 44; a.A.: BayObLG in st. Rspr., beispielsweise ZMR 1998, 41, 42 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171, die im Regelfall wegen der Nähe des echten Streitverfahrens nach § 43 WEG zum Verfahren der ZPO unter Berücksichtigung der Wertungen der §§ 269 Abs. 3, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO eine Erstattungspflicht bejahen).
  • KG, 07.04.1999 - 24 W 2895/98

    Ersatz der außergerichtlichen Kosten der Gegenseite in zweiter Instanz gemäß § 47

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt, denn § 47 WEG enthält für diesen Fall keine abweichende Regelung und unterscheidet sich insoweit von § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 25.02.1998 - 16 Wx 24/98 und 16 Wx 323/97 - und 07.05.1999 - 16 Wx 131/98 - ebenso KG OLGZ 1988, 317 und NJW-RR 1999, 1318, 1319; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl.,§ 47 Rdnr. 44; a.A.: BayObLG in st. Rspr., beispielsweise ZMR 1998, 41, 42 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171, die im Regelfall wegen der Nähe des echten Streitverfahrens nach § 43 WEG zum Verfahren der ZPO unter Berücksichtigung der Wertungen der §§ 269 Abs. 3, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO eine Erstattungspflicht bejahen).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04
    In diesem Fall soll auch nach der Auffassung des BayObLG von einer Kostenerstattung abgesehen werden (vgl. etwa BayObLG NZM 1999, 506, 507).
  • OLG Stuttgart, 10.12.1982 - 8 W 114/82
    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 16 Wx 20/04
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt, denn § 47 WEG enthält für diesen Fall keine abweichende Regelung und unterscheidet sich insoweit von § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 25.02.1998 - 16 Wx 24/98 und 16 Wx 323/97 - und 07.05.1999 - 16 Wx 131/98 - ebenso KG OLGZ 1988, 317 und NJW-RR 1999, 1318, 1319; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl.,§ 47 Rdnr. 44; a.A.: BayObLG in st. Rspr., beispielsweise ZMR 1998, 41, 42 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171, die im Regelfall wegen der Nähe des echten Streitverfahrens nach § 43 WEG zum Verfahren der ZPO unter Berücksichtigung der Wertungen der §§ 269 Abs. 3, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO eine Erstattungspflicht bejahen).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2005 - 3 W 261/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Es kann dahin stehen, ob auch im Falle der Rücknahme des Rechtsmittels auf der Grundlage des § 47 Satz 2 WEG die Erstattung außergerichtlicher Kosten nur in besonderen Einzelfällen aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt (vgl. etwa KG ZMR 1988, 314; OLG Köln OLGR 2004, 163; OLG Hamm NZM 2000, 715) oder aber ob in diesen Fällen grundsätzlich derjenige, der ein Verfahren in Gang gesetzt hat, nicht nur die gerichtlichen, sondern auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittels zu erstatten hat (BayObLGR 2003, 188 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171; Niedenführ, WEG 6. Aufl. § 47 Rdnr. 15).
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