Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.11.2003 - 7 U 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4884
OLG Celle, 05.11.2003 - 7 U 50/03 (https://dejure.org/2003,4884)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.2003 - 7 U 50/03 (https://dejure.org/2003,4884)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 2003 - 7 U 50/03 (https://dejure.org/2003,4884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Neuwagen - Nutzungsentschädigung

  • openjur.de

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung: Qualitative Minderleistung; Erforderlichkeit eigener Vertragstreue

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 323 Abs. 1 BGB; § 346 BGB; § 651 BGB; § 442 BGB; § 437 BGB; § 439 BGB
    Rücktritt vom Kaufvertrag; Ausschluß des Rücktritts durch Teilleistung; Wertermittlung eines PKW

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Sachmängelhaftung und Rücktrittsausschluß nach § 323 V BGB; Nutzungsersatz bei Rücktritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag; Ausschluß des Rücktritts durch Teilleistung; Wertermittlung eines PKW

  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 323 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6
    Zum Rücktrittsrecht bei einem Kaufvertrag gem. § 323 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Höhere Nutzungsvergütung für Neuwagen!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenkauf - Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung einmal anders (OLG Celle)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 91/82

    Schätzung des Wertverlustes eines Pkw

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2003 - 7 U 50/03
    Die von der Klägerin im nachgereichten Schriftsatz vom 30. Oktober 2003 zitierte BGH-Entscheidung (NJW 1983, 2194) steht nicht entgegen, weil ihr ein Fall zugrunde gelegen hat, bei dem sich die Parteien im Wege eines Vergleichs darauf verständigt haben, den Wertverlust auf der Basis eines linearen Abschreibungssatzes zu ermitteln.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2003 - 7 U 50/03
    Auch danach sind die Nutzungsvorteile der Klägerin (entsprechend der Rechtssprechung des Senats so in den Urteilen vom 28. März 1996 in 7 U 126/95 und vom 21. September 1995 in 7 U 31/95) zu bemessen.
  • LG Hannover, 10.12.2015 - 4 O 159/14

    Schriftliche Zusage Kein Vorschaden als Garantieerklärung

    Von dem geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises war allerdings ein Betrag in Höhe von 5.176 EUR in Abzug zu bringen ... Unter Anwendung der Rechtsprechung des OLG Celle bringt die Kammer für jeden gefahrenen Kilometer 0, 15 EUR in Abzug ( OLG Celle, ZGS 2004, 74), was einem Betrag in Höhe von 5.176 EUR entspricht.
  • OLG Köln, 14.02.2006 - 20 U 188/05

    Autokauf - Mängelbeseitigung in der Werkstatt - wo sonst?

    Hierunter sind auch diejenigen Fälle einzuordnen, in denen die Rechtsprechung noch unter der Geltung des alten Schuldrechts die Vertragstreue des Gläubigers als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung forderte (vgl. OLGR Celle 2004, 151; Palandt § 323, Rdn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3037
OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03 (https://dejure.org/2004,3037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2004 - 12 U 142/03 (https://dejure.org/2004,3037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 12 U 142/03 (https://dejure.org/2004,3037)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wiederbeschaffungswertes eines Vorführwagens; Händlereinkaufspreis als Wiederbeschaffungswert; Ersatz eines entwendeten Fahrzeugs durch Autohauspolicenversicherung; Behandlung eines gewerblichen Autohändlers wie ein privater Autokunde

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Entschädigung nach Vorführwagen-Diebstahl

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorführwagen gestohlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 759
  • MDR 2004, 994
  • NZV 2004, 587
  • VersR 2004, 857
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82

    Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03
    Denn die Durchschnittspreise für Wirtschaftsgüter aller Art liegen auf jeder Stufe des Wirtschaftskreislaufes vom Hersteller über die verschiedenen Stufen der Händler bis zum Endverbraucher erfahrungsgemäß auf einer anderen Ebene (BGH NJW 1984, 2165 = VersR 1984, 480).

    Dass dieser Kreis von Versicherungsnehmern nunmehr eine vom Ansatz her niedriger begrenzte Entschädigung als andere Versicherungsnehmer erhält, ist eine Folge des durch die BGH-Entscheidung (vom 22.02.1984: NJW 1984, 2165) in § 13 Abs. 1 AKB erfolgten Übergangs vom Veräußerungswert zum Wiederbeschaffungswert verbunden mit der Beachtung der unterschiedlichen Handelsstufen (Stiefel/Hofmann, Kraftfahrzeugversicherung, 17. Aufl., § 13 Rn. 7-9; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrzeugversicherung, 2. Aufl., § 13 AKB Rn. 3-7).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03
    § 13 Abs. 1 S. 2 AKB stellt - was sich auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erschließt (BGHZ 123, 83) - bei der Definition des Wiederbeschaffungswertes nicht auf den objektiven Preis, der für jedermann gleich ist, ab, auch nicht auf den Durchschnittswert, sondern auf die individuellen Verhältnisse des Versicherungsnehmers.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.10.2003 - 13 U 48/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4377
OLG Köln, 22.10.2003 - 13 U 48/03 (https://dejure.org/2003,4377)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.2003 - 13 U 48/03 (https://dejure.org/2003,4377)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 13 U 48/03 (https://dejure.org/2003,4377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Bankkunden auf Löschung personenbezogener Daten; Verpflichtung der Bank zur Beachtung eines Vernichtungsverbotes der Steuerfahndung; Interessenabwägung hinsichtlich Zulässigkeit der Datenspeicherung; Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; ...

  • Judicialis

    BDSG § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; BDSG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BDSG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 Nr. 1
    Kein Datenlöschungsanspruch gegen Bank bei amtlichem Vernichtungsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 2, § 35 Abs. 2 Nr. 1
    Kein Anspruch eines früheren Bankkunden auf Datenlöschung aus vor zwölf Jahren beendeter Bankverbindung bei Vernichtungsverbot der Steuerfahndung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 2013
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2003 - 13 U 48/03
    Wenn - wie vom BVerfG (WM 1995, 234 ff.) gebilligt - zur sachgemäßen Aufklärung sogar die Beschlagnahme von Unterlagen solcher Bankkunden zulässig ist, bei denen ein Verdacht auf Verletzung ihrer steuerrechtlichen Pflichten nicht besteht, dann muss das allgemeine Interesse des Klägers an einer Löschung der in Rede stehenden Daten erst recht hinter dem Interesse der Beklagten zurückstehen, ein weniger einschneidendes Vernichtungsverbot zu beachten, um - für sie wie für ihre Kunden - belastendere Eingriffe zu vermeiden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4567
OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03 (https://dejure.org/2003,4567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2003 - 12 U 89/03 (https://dejure.org/2003,4567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2003 - 12 U 89/03 (https://dejure.org/2003,4567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03
    Seiner Auffassung nach unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nicht wesentlich von dem in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2003 (VersR 2003, 364).

    Wegen der besonderen Gefährlichkeit von Rotlichtverstößen ist das Überfahren einer roten Ampel grundsätzlich als schwerwiegender Sorgfaltsverstoß und damit als grob fahrlässig anzusehen (vgl. BGH VersR 2003, 364 unter II 3 b).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 2003, 364 unter II 2; VersR 1997, 351 unter II 2 c).

    Dabei ist weder aus einem objektiv groben Pflichtverstoß regelhaft die subjektive Unentschuldbarkeit herzuleiten noch sind die Grundsätze des Anscheinsbeweises anwendbar (BGH VersR 2003, 364 unter II 4 a m.w.N.).

    Damit erscheint auch eine Verwechslung der Lichtzeichen, die den Kläger unter bestimmten Umständen möglicherweise hätte entlasten können (vgl. auch den Sachverhalt bei BGH VersR 2003, 364), ausgeschlossen.

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH aaO und BGHZ 119, 147, 151).

    Nach seinem Vorbringen in der mündlichen Anhörung vor dem Landgericht, er könne sich nicht erklären, warum er davon ausgegangen sei, dass die Ampel grün sei, lässt sich der Unfall nur als ein echtes Augenblicksversagen erklären, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solches den Schluss auf ein subjektiv nicht grob fahrlässiges Verhalten nicht erlaubt (vgl. BGH VersR 2003, 365 unter II 4 b; BGHZ 119, 147 = NJW 1992, 2418 unter 3 a; vgl. auch BGH VersR 1997, 351 unter II 2 c).

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 2003, 364 unter II 2; VersR 1997, 351 unter II 2 c).

    Nach seinem Vorbringen in der mündlichen Anhörung vor dem Landgericht, er könne sich nicht erklären, warum er davon ausgegangen sei, dass die Ampel grün sei, lässt sich der Unfall nur als ein echtes Augenblicksversagen erklären, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solches den Schluss auf ein subjektiv nicht grob fahrlässiges Verhalten nicht erlaubt (vgl. BGH VersR 2003, 365 unter II 4 b; BGHZ 119, 147 = NJW 1992, 2418 unter 3 a; vgl. auch BGH VersR 1997, 351 unter II 2 c).

  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03
    c) Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit auch etwa von demjenigen, der der Entscheidung des OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477 zugrunde lag.
  • ArbG Brandenburg, 10.07.2002 - 4 Ca 143/02

    Schadensersatzanspruch des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 89/03
    Nach seinem Vorbringen in der mündlichen Anhörung vor dem Landgericht, er könne sich nicht erklären, warum er davon ausgegangen sei, dass die Ampel grün sei, lässt sich der Unfall nur als ein echtes Augenblicksversagen erklären, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solches den Schluss auf ein subjektiv nicht grob fahrlässiges Verhalten nicht erlaubt (vgl. BGH VersR 2003, 365 unter II 4 b; BGHZ 119, 147 = NJW 1992, 2418 unter 3 a; vgl. auch BGH VersR 1997, 351 unter II 2 c).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 4 U 12/08

    Eintrittspflicht der Fahrzeugteilversicherung bei einem durch einen Fehler beim

    Für solche Umstände, die einen entsprechend hohen subjektiven Verschuldensmaßstab begründen, ist der Versicherer, der sich auf den Ausschlusstatbestand des § 61 VVG beruft, darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 29. Januar 2003, IV ZR 173/01, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2003, 12 U 89/03, aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 4 U 254/07

    Grob fahrlässige Herbeifühung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Für solche Umstände, die einen entsprechend hohen subjektiven Verschuldensmaßstab begründen, ist der Versicherer, der sich auf den Ausschlusstatbestand des § 61 VVG beruft, darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 29. Januar 2003, IV ZR 173/01, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2003, 12 U 89/03, aaO.).

    Hierbei ist das Nichtbeachten eines roten Ampelsignals wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr in der Regel als objektiv grob fahrlässig zu bewerten (BGH, Urteil vom 29. Januar 2003, IV ZR 173/01, aaO.; OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2000, 20 U 166/99, NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2003, 10 U 375/03, NJW-RR 2004, 114; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2003, 12 U 89/03, NJW-RR 2004, 389).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.11.2003 - 4 U 19/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8985
OLG Zweibrücken, 06.11.2003 - 4 U 19/03 (https://dejure.org/2003,8985)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.11.2003 - 4 U 19/03 (https://dejure.org/2003,8985)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. November 2003 - 4 U 19/03 (https://dejure.org/2003,8985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kauf mit Kreditkarte und PIN; Bevollmächtigung zum Gebrauch einer Firmenkreditkarte; Anrechnung von Mitverschulden des Kartenunternehmens; Aufdrängen eines Verdachtes wegen unüblich hohen Verbrauches; Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 433 a.F.; ; BGB § 398 a.F.; ; BGB § 276 a.F.; ; BGB § 278 a.F.; ; BGB § 254 a.F.; ; BGB § 177 a.F.; ; BGB § 170 a.F.; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; AGBG § 24 a.F.

  • rechtsportal.de

    Sorgfaltspflichten bei der Verwendung einer Tankkreditkarte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken - Berechtigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.2003 - 4 U 19/03
    Der schuldhaft gesetzte Rechtsschein einer Vollmacht muss dem Geschäftsgegner nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte Anlass zu der Annahme geben, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des Scheinvertreters (vgl. BGH NJW 1981, 1727, 1728; BGH NJW 1998, 1854, 1855; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 173 Rdn. 14, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.2003 - 4 U 19/03
    Diese Regelung ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F. unwirksam, weil sie das Missbrauchsrisiko ohne Rücksicht auf ein Verschulden auf den Kunden abwälzt (BGHZ 114, 238, 240 ff.).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.2003 - 4 U 19/03
    Der schuldhaft gesetzte Rechtsschein einer Vollmacht muss dem Geschäftsgegner nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte Anlass zu der Annahme geben, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des Scheinvertreters (vgl. BGH NJW 1981, 1727, 1728; BGH NJW 1998, 1854, 1855; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 173 Rdn. 14, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29634
OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03 (https://dejure.org/2004,29634)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2004 - 15 W 100/03 (https://dejure.org/2004,29634)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 15 W 100/03 (https://dejure.org/2004,29634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 826; ZPO § 917 Abs. 1 § 920 Abs. 2 § 294
    Darlehensgewährung durch Lastschrifteinzug; Sittenwidrigkeit des Widerspruchs gegen eine Lastschrift

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 85/78

    Widerspruch des Zahlungspflichtigen im Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Deshalb ist es in der Rechtsprechung seit längerem anerkannt, dass ein Darlehensgeber, der ein Darlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensnehmer den Kredit durch Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren in Anspruch nehmen darf, und der einer darauf beruhenden Belastung seines Girokontos widerspricht, sittenwidrig handelt, wenn dadurch die Erste Inkassostelle geschädigt wird und er dies weiß oder in Kauf nimmt (BGHZ 74, 300 ff (Ls c, 308, 309)).

    Dies ist jedoch gerade der Fall, wenn der Darlehensgeber durch Widerspruch die Darlehensgewährung jederzeit rückgängig machen könnte, wenn er sieht, dass der Rückzahlungsanspruch gefährdet ist, erst recht aber dann, wenn der Darlehensgeber von vornherein beabsichtigt, der Lastschrift auf seinem Konto binnen der sechswöchigen Widerspruchsfrist zu widersprechen, sofern das Darlehen nicht inzwischen zurückbezahlt ist (BGHZ 74, 300 ff (308)).

  • OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99

    Arrestgrund beim dinglichen Arrest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Auch kann nicht generell aus einer strafbaren Handlung oder aus einer nicht strafbaren unerlaubten Handlung, die dem Antragsgegner zur Last fällt, ohne weiteres auf einen Arrestgrund geschlossen werden (vgl. z.Bsp.: OLG München OLGR 1995, 226; OLGR 1996, 58; OLG Köln OLGR 1999, 354 f; OLG Frankfurt OLGR 2001, 71; aM: Vermögensdelikte als regelmäßig ausreichender Arrestgrund: OLG Dresden OLGR 1998, 150).
  • OLG München, 25.09.1995 - 20 W 2442/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Auch kann nicht generell aus einer strafbaren Handlung oder aus einer nicht strafbaren unerlaubten Handlung, die dem Antragsgegner zur Last fällt, ohne weiteres auf einen Arrestgrund geschlossen werden (vgl. z.Bsp.: OLG München OLGR 1995, 226; OLGR 1996, 58; OLG Köln OLGR 1999, 354 f; OLG Frankfurt OLGR 2001, 71; aM: Vermögensdelikte als regelmäßig ausreichender Arrestgrund: OLG Dresden OLGR 1998, 150).
  • OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95

    Glaubhaftmachung bei Arrestanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB , § 263 StGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Auch kann nicht generell aus einer strafbaren Handlung oder aus einer nicht strafbaren unerlaubten Handlung, die dem Antragsgegner zur Last fällt, ohne weiteres auf einen Arrestgrund geschlossen werden (vgl. z.Bsp.: OLG München OLGR 1995, 226; OLGR 1996, 58; OLG Köln OLGR 1999, 354 f; OLG Frankfurt OLGR 2001, 71; aM: Vermögensdelikte als regelmäßig ausreichender Arrestgrund: OLG Dresden OLGR 1998, 150).
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 219/77

    Anspruch der Schuldner gegen die Gläubigerbank auf Wiedervergütung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Unabhängig von einer Berechtigung des Schuldners in diesem Sinne, einer Lastschrift zu widersprechen, ergibt sich aus dem Umstand, dass er die einzelne Abbuchung im Einzugsverfahren nicht in Auftrag gegeben hatte, notwendig, dass sein Widerspruch in jedem Falle für seine Bank, die Zahlstelle, zwingend die Wiedergutschreibung des abgebuchten Betrages zur Folge hat, und zwar auch dann, wenn der Schuldner seinem Gläubiger den Lastschriftbetrag schuldet, wenn seine Bank sogar damit rechnet, der Widerspruch ihres Kunden, des Kontoinhabers, werde dem Gläubiger gegenüber rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1985, 2326), und sogar dann, wenn die Schuldnerbank nach Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen davon erfährt, dass zwischen diesem und dem Zahlungsempfänger eine Lastschriftreiterei vorliegt (BGHZ 74, 309 ff (309)).
  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 277/84

    Widerspruch - Genehmigung im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Unabhängig von einer Berechtigung des Schuldners in diesem Sinne, einer Lastschrift zu widersprechen, ergibt sich aus dem Umstand, dass er die einzelne Abbuchung im Einzugsverfahren nicht in Auftrag gegeben hatte, notwendig, dass sein Widerspruch in jedem Falle für seine Bank, die Zahlstelle, zwingend die Wiedergutschreibung des abgebuchten Betrages zur Folge hat, und zwar auch dann, wenn der Schuldner seinem Gläubiger den Lastschriftbetrag schuldet, wenn seine Bank sogar damit rechnet, der Widerspruch ihres Kunden, des Kontoinhabers, werde dem Gläubiger gegenüber rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1985, 2326), und sogar dann, wenn die Schuldnerbank nach Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen davon erfährt, dass zwischen diesem und dem Zahlungsempfänger eine Lastschriftreiterei vorliegt (BGHZ 74, 309 ff (309)).
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 301/86

    Widerruf einer Lastschrift vor Konkursantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Als solche Gründe sind Leistungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte angesehen worden (vgl.: BGH NJW 1987, 2370).
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Dabei ist diese Genehmigung - die vom Widerspruch des Schuldners gegen die Lastschrift zu unterscheiden ist - nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht an eine Frist gebunden (vgl. z.B. BGH NJW 2000, 2667 f).
  • OLG Celle, 29.12.1993 - 16 W 57/93

    Dinglicher Arrest auf Sicherung der Bauhandwerkerforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Hierfür genügt es nicht, dass eine Mehrzahl von Gläubigern mit dem Antragsteller konkurriert, denn das Arrestverfahren soll dem Arrestgläubiger nicht einen Prätendentenvorteil gegenüber anderen Titelinhabern gewähren (hM; z.Bsp.: OLG Celle OLGR 1994, 126 mN).
  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 9 W 197/98

    Begriff des Arrestgrundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03
    Auch kann nicht generell aus einer strafbaren Handlung oder aus einer nicht strafbaren unerlaubten Handlung, die dem Antragsgegner zur Last fällt, ohne weiteres auf einen Arrestgrund geschlossen werden (vgl. z.Bsp.: OLG München OLGR 1995, 226; OLGR 1996, 58; OLG Köln OLGR 1999, 354 f; OLG Frankfurt OLGR 2001, 71; aM: Vermögensdelikte als regelmäßig ausreichender Arrestgrund: OLG Dresden OLGR 1998, 150).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00

    Arrestgrund bei strafbarer oder unerlaubter Handlung

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