Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 14 Nr. 4 S. 2
Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 14 WEG
Schadensersatz; Gemeinschaftseigentum; Sondereigentum; Bodenplattenfeuchte; Fußbodenheizung; Haftung; Gemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschädigung einer Fußbodenheizung bei einer Sanierung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerbodenplatte
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.12.1997 - 29 T 251/96
- LG Köln, 27.12.1997 - 29 T 253/96
- OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 83
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94
Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98
Rn. 14 War indes die Fußbodenheizung nicht bereits durch die ersten Feuchtigkeitseinwirkungen defekt geworden, muß der Umstand unberücksichtigt bleiben, daß grundsätzlich für Schäden am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, die wie hier ihre Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum (insbesondere einem nicht baumängelfrei errichteten, d.h. schadhaften Gebäudeteil) haben, die übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nur haften, wenn sie an dem Auftreten der schadensursächlichen Mängel ein Verschulden trifft oder sie es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. BayObLG NJW 86, 345; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 587;… Weitnauer/Lüke WEG § 21 Rdnr. 48). - KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98
Deshalb können die Antragsteller nach dem dem § 9o4 S.2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie aus Anlaß von Sanierungsarbeiten der Bodenplatte die Beschädigung der - nach der Teilungserklärung in ihrem Sondereigentum stehenden - Fußbodenheizung hinnehmen mußten (vgl. Senat WE 97, 199; OLG Hamm DWE 95, 127; BayObLG NJW-RR 94, 11o4; OLG Frankfurt OLGZ 89, 423 mwN;… Weitnauer/Lüke WEG § 13 Rdnr. 6 mwN;… Pick in Bärmann/ Pick/Merle WEG § 14 Rdnr. 69).
- OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02
Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers …
Erleidet also ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (vgl. etwa OLG Düsseldorf WuM 1999, 355; NJW-RR 1995, 587; OLG Köln NZM 1999, 83; BayObLG DWE 1996, 35).Davon zu trennen ist aber, was das Landgericht nicht im einzelnen ausgeführt hat, dass nach einhelliger Auffassung in Literatur (…Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 14 WEG Rz. 41, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rz. 60;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 14 WEG Rz. 13;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 14 Rz. 11) und Rechtsprechung (OLG Köln NZM 1999, 83; WE 1997, 199, OLG Hamm DWE 1995, 127; BayObLG NJW-RR 1994, 1104; vgl. auch BGH WM 2003, 226), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. etwa OLGZ 1989, 422), dem Wohnungseigentümer nach dem dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz von Schäden zustehen kann, wenn er aus Anlass von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum die Beschädigung von Sondereigentum hinnehmen muss.
- OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 402/04
Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im …
Pflichtwidrig kann danach insbesondere die Unterlassung oder Verzögerung von Maßnahmen sein, die zur Behebung eines Mangels des gemeinschaftlichen Eigentums zumutbar und geboten sind (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1999, 1244; OLG Köln NZM 1999, 83; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97;… MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 21, Rdnr. 21). - OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98
Befugnis des Verwalters zur Anerkennung von Ansprüchen gegen die Gemeinschaft
Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandlsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer'in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (OLG Köln NZM 1999, 83, 84; Senat NJW-RR 1995, 587 ; BayOblG DWE 1996, 35).
- LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02
Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei verspäteter Beseitigung von …
Zitierungen: Anschluss OLG Köln, 30. März 1998, 16 Wx 20/98, OLGR Köln 1998, 225; Anschluss BGH, 22. April 1999, V ZB 28/98, MDR 1999, 924.Eine Haftung besteht ebenfalls, wenn die Wohnungseigentümer es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. März 1998, OLGR 1998, 225).
- OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00
Unwirksamer Zweitbeschluss
Wenn wegen des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums, mag dieser auch von Anfang an so vorhanden gewesen sein, ein Sondereigentum nicht oder nur mit Einschränkungen genutzt werden kann, so haften die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu veranlassen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (vgl. z. B. BayObLG OLGR 1998, 9 = NZM 1998, 409; Senat OLGR Köln 1998, 225;… Merle a.a.O. § 21 Rdn. 176). - OLG Köln, 30.09.1998 - 16 Wx 163/98
Nichtigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Eigentümergemeinschaft dann, wenn Schäden am Sondereigentum oder im Bereich des Sondernutzungsrechts eines Miteigentümers auftreten, die ihre wesentliche Ursache im Gemeinschaftseigentum, für das die gesamte Gemeinschaft zuständig ist, haben, dem Sondereigentümer oder Sondernutzungsberechtigten für die Beseitigung dieser Schäden verantwortlich ist (Beschluß des Senats vom 30.03.1998 - 16 Wx 20/98 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der Lebensversicherung des Erblassers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 53 VI K 155/93
- LG Frankfurt/Main, 10.01.1995 - 9 T 3/93
- OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 795
- FamRZ 1998, 926
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
1a Z 18/89">1990, 1279; 1997, 905; Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2227 Rz. 5).1a Z 18/89">FamRZ 1990, 1279 und 1997, 905).
Zwar können bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes überwiegende Gründe dafür sprechen, den bestellten Testamentsvollstrecker in seinem Amt zu belassen (BayObLG FamRZ 1997, 905/907;… Palandt/Edenhofer aaO § 2227 Rz. 9).
- BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85
Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Gegen seine Pflichten zur ordnungsmäßigen Verwaltung verstößt er nur, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (BGH WM 1987, 239 = NJW 1987, 1070 = WuB IV A. § 2216 BGB 1.87 Deuchler; BayObLG … - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92
Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Ebensowenig braucht entschieden zu werden, ob der Beteiligte zu 1) überhaupt berechtigt war, die von der ... a.G. gezahlte Summe für Zwecke der Testamentsvollstreckung zu verwalten, oder ob der Anspruch aus der Lebensversicherung mit dem Tode des Erblassers der Beteiligten zu 2) als/Bezugsberechtigten unmittelbar angefallen ist, ohne in den Nachlaß zu gelangen (vgl. dazu BGH NJW 1993, 3133;… Palandt/Heinrichs aaO § 332 Rz. 2; Schmalz-Brüggemann ZEV 1996, 84 ff.).
- BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67
GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Rechtsprechung und Schrifttum stimmen darin überein, daß der Schutzzweck des § 181 BGB die Anwendung dieser Vorschrift auch auf den Testamentsvollstrecker erzwingt (BGHZ 30, 67 = DNotZ 1959, 480 = NJW 1959, 1429 = MDR 1939, 650 = Rpfleger 1960, 88 ...; BGHZ 51, 209 [BGH 09.12.1968 - II ZR 57/67] /215 = NJW 1969, 841 = DNotZ 1969, 381; BGH NJW 1981, 1271/1272;… Palandt/Edenhofer aaO Rz. 30, Staudinger/Reimann aaO Rz. 60, Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rz. 67, je zu § 2205;… Lange/Kuchinke Erbrecht 4. Aufl. § 31 V 3 S. 643;… Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 12. Aufl., Rz, 220; v. Lübtow JZ 1960, 151). - BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58
In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Rechtsprechung und Schrifttum stimmen darin überein, daß der Schutzzweck des § 181 BGB die Anwendung dieser Vorschrift auch auf den Testamentsvollstrecker erzwingt (BGHZ 30, 67 = DNotZ 1959, 480 = NJW 1959, 1429 = MDR 1939, 650 = Rpfleger 1960, 88 ...; BGHZ 51, 209 [BGH 09.12.1968 - II ZR 57/67] /215 = NJW 1969, 841 = DNotZ 1969, 381; BGH NJW 1981, 1271/1272;… Palandt/Edenhofer aaO Rz. 30, Staudinger/Reimann aaO Rz. 60, Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rz. 67, je zu § 2205;… Lange/Kuchinke Erbrecht 4. Aufl. § 31 V 3 S. 643;… Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 12. Aufl., Rz, 220; v. Lübtow JZ 1960, 151). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (BVerfGE 62, 347/352 = NJW 1983, 2187; BVerfGE 70, 218 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84] /220; BVerfG NJW 1993, 51). - BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Nach § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlaßgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten - hier der durch eine Ergänzungspflegerin ordnungsgemäß vertretenen (BGHZ 106, 96/99 = NJW 1989, 984 = FamRZ 1989, 269) Beteiligten zu 2) als Alleinerbin - entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. - BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87
Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Denn der Testamentsvollstrecker ist nicht in erster Linie Interessen Vertreter der Erben (BGH NJW-RR 1989, 642 [BGH 08.03.1989 - IVa ZR 353/87] /643). - BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Dies gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfG FamRZ 1995, 795/796;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Einl. FGG Rz. 55). - BGH, 14.12.1994 - IV ZR 184/93
Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Rahmen einer wirtschaftlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Dem Testamentsvollstrecker ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (BGH WM 1995, 1465 = FamRZ 1995, 478 = NJW-RR 1995, 577 = WuB IV A. § 2216 BGB 1.95 mit Anm. Lange). - BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige …
- BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
- BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren …
- BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 20/80
Heilung einer forlmlos durchgeführten Schenkung - Abgrenzung Schenkung von Todes …
- BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet; …
- BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen …
- BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94
Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die …
- RG, 26.10.1911 - IV 34/11
Alleinerbe als Testamentsvollstrecker.
- OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18
Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung
Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und (einzelnen) Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLG, Beschl. v. 08.06.2001 - 1Z BR 74/00 - BeckRS 2001, 30185322), ebenso ein auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (BayObLG, FamRZ 1996, 186; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926).Die Anforderungen können etwa dann erfüllt sein, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten den Eindruck hervorruft, er setze sich grundlos über die Interessen und Vorstellungen der Erben hinweg (vgl. Senat, Beschl. v. 30.10.2017 - 5 W 31/17; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926), oder wenn ein Missbrauch des vom Erblasser in den Testamentsvollstrecker gesetzten Vertrauens durch schwere Verfehlungen im Raum steht, welche die Fortsetzung der Zusammenarbeit für die Beteiligten unzumutbar machen.
Ein entsprechender Verdacht braucht sich zwar nicht erhärtet zu haben, darf aber auch nicht widerlegt sein (BayObLG, FamRZ 1996, 186; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926; Werner, ZEV 2010, 126).
- OLG Naumburg, 15.04.2002 - 14 WF 227/01
Zur Frage der sachlichen Gerichtszuständigkeit im Rahmen des § 1909 BGB; kein …
Der Anspruch auf die Leistung der Versicherungssumme entsteht hierbei nach Eintritt des Versicherungs-(=Todes-)falls ohne Durchgang durch das Vermögen des Versicherungsnehmers unmittelbar und originär in der Person des Bezugsberechtigten, fällt also bei einer Versicherung auf den Todesfall nicht in den Nachlass des Erblassers (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, S. 795;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Einf v § 328, Rdnr. 6). - OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03
Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten
Dies gilt auch dann, wenn Dritte als Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter aus Anlass des Todes des Betreuten einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlangen, die dann nicht in den Nachlass fällt (vgl. BGHZ 32, 47 und 130, 381; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 121; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 795;… Palandt/Heinrichs/ Edenhofer, a.a.O., § 330 Rn. 2 und § 1922 Rn. 47). - OLG Saarbrücken, 10.09.2024 - 5 W 47/24
Nachlasssache: Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
Diese Anforderungen können etwa dann erfüllt sein, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten den Eindruck hervorruft, er setze sich grundlos über die Interessen und Vorstellungen der Erben hinweg, oder wenn ein Missbrauch des vom Erblasser in den Testamentsvollstrecker gesetzten Vertrauens durch schwere Verfehlungen im Raum steht, welche die Fortsetzung der Zusammenarbeit für die Beteiligten unzumutbar machen (Senat, Beschlüsse vom 6. August 2018 - 5 W 2/18, ZEV 2019, 29 und vom 28. Juli 2020 - 5 W 26/20, FamRZ 2021, 1326; BayObLG, NJW-RR 1996, 714; OLG Frankfurt, ZEV 1998, 350). - FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit …
Insbesondere hat der Testamentsvollstrecker im Konfliktfall seine eigenen Interessen gegenüber den fremden die er wahrzunehmen hat, zurückzustellen (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss v. 6. Februar 1998 - 20 W 51/95, NJW-Report Zivilrecht. 1998, 795).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.11.1997 - 2 U 47/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grenzen der Inanspruchnahme von Sonderrechten durch den Fahrer eines Einsatzfahrzeugs; Verstoß gegen das allgemeine Gefährdungsverbot und Schädigungsverbot; Haftungsverteilung bei Kreuzungszusammenstößen mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Fahrzeug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 03.01.1997 - 5 O 173/96
- OLG Brandenburg, 18.11.1997 - 2 U 47/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Braunschweig, 24.01.1990 - Ws 175/89
Verkehrsteilnehmer; Leben; Gesundheit; Rettungsfahrzeug; Blaulicht; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.1997 - 2 U 47/97
Gleichwohl darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs seine Sonderrechte nicht in der Weise in Anspruch nehmen, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar geschädigt werden (BGH VersR 1963, 662; KG NZW 1992, 456; OLG Braunschweig NZV 1990, 198; OLG Koblenz, VersR 1981, 1136; OLG Stuttgart NZW 1992, 123). - BGH, 28.03.1963 - III ZR 236/61
Gebot der Rücksichtnahme bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.1997 - 2 U 47/97
Gleichwohl darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs seine Sonderrechte nicht in der Weise in Anspruch nehmen, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar geschädigt werden (BGH VersR 1963, 662; KG NZW 1992, 456; OLG Braunschweig NZV 1990, 198; OLG Koblenz, VersR 1981, 1136; OLG Stuttgart NZW 1992, 123). - OLG Koblenz, 15.12.1980 - 12 U 626/80
Vorfahrtregelung; Übergeordnete Straße; Untergeordneten Straße; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.1997 - 2 U 47/97
Gleichwohl darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs seine Sonderrechte nicht in der Weise in Anspruch nehmen, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar geschädigt werden (BGH VersR 1963, 662; KG NZW 1992, 456; OLG Braunschweig NZV 1990, 198; OLG Koblenz, VersR 1981, 1136; OLG Stuttgart NZW 1992, 123).
- LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20
Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen
Sie ist z.B. zu bejahen bei einer Einsatzfahrt zu einer nicht ansprechbaren und hilfsbedürftigen Person (OLG Brandenburg v. 18.11.1997 - 2 U 47/97 - juris). - OLG München, 15.12.2006 - 10 U 4582/06
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem unter Inanspruchnahme …
Er musste daher gerade deshalb durch Hinabsetzen der Geschwindigkeit seine Fahrweise darauf einrichten - und zwar im vorliegenden Fall sofort als er das Einsatzhorn hörte -, dass er erforderlichenfalls auf kürzeste Entfernung anhalten muss (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 155 ; Brandenburgisches OLG OLGR Brandenburg 1998, 225; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 107).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung fügt der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gegen Provision Warentermin-und Börsengeschäfte vermittelt, dem Kunden dann in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zu, wenn er veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, daß die Gesellschaft den in die Einzelheiten nicht eingeweihten Kunden über die wirtschaftlichen zusammenhänge und Risiken von Termingeschäften nicht ordnungsgemäß aufklärt (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f; BGH WM 1994, 152 f; BGH WM 1994, 453 ; OLG Düsseldorf WM 1989, 175; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1520, 1521; OLG Düsseldorf NJW 1995, 404, 405).Sofern es sich nicht ausnahmsweise um einen erfahrenen Anleger handelt, der einer Aufklärung nicht bedarf, muß nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 80, 83 f; BGH WM 1985, 81, 82; WM 1986, 734; WM 1987, 103 ; WM 1988, 291, 292; BGHZ 105, 108, 110 f; WM 1991, 1410, 1411; NJW 19921 1879, 1880; WM 1994, 492) dem Käufer einer Warenterminoption im Zusammenhang mit der Aufklärung über die Risiken des Optionsgeschäftes insbesondere die Höhe der Optionsprämie an der Börse genannt werden.
Dem gewerblichen Vermittler obliegen daher in beiden Bereichen gleiche Aufklärungspflichten über Höhe und wirtschaftliche Bedeutung der Optionsprämie sowie über Umfang und Auswirkungen der von ihm zusätzlich verlangten Vergütung (vgl. BGHZ 105, 108, 110; WM 1991, 1410, 1411; WM 1992, 1935, 1936; 1994, 149, 150; 1994, 453, 454).
Dies gilt insbesondere auch für den Hiwneis auf die Verschlechterung der Gewinnaussichten durch höhere als die üblichen Gebühren (BGHZ 105, 108, 114; WM 1992, 1879, 1880).
Ebenso braucht nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob die Broschüre in formeller Hinsicht dem Erfordernis entspricht, wichtige Informationen nicht durch die Plazierung in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. hierzu allgemein BGHZ 105, 108, 114) - dies kann es beispielsweise erforderlich machen, besonders wichtige Ausführungen und nicht nur, wie hier geschehen, unterschiedslos sämtliche Überschriften, durch Fettdruck und gesondere Umrahmung hervorzuheben.
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Dem gewerblichen Vermittler obliegen daher in beiden Bereichen gleiche Aufklärungspflichten über Höhe und wirtschaftliche Bedeutung der Optionsprämie sowie über Umfang und Auswirkungen der von ihm zusätzlich verlangten Vergütung (vgl. BGHZ 105, 108, 110; WM 1991, 1410, 1411; WM 1992, 1935, 1936; 1994, 149, 150; 1994, 453, 454).Dabei müssen wichtige Hinweis von ihrer Plazierung sowie der drucktechnischen Gestaltung her in einer auch für den flüchtigen Leser auffälligen Form erfolgen; die Hinweise dürfen weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 1994, 149, 150; WM 1994, 453, 454; 1994, 492, 493; 1994, 1746, 1747).
Daß auch durch die Darstellung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (s. hierzu allgemein BGH NJW 1994, 512 ) auf Seite 22 bis 24 der Broschüre den Aufklärungserfordernissen nicht genügt wird, führt die angefochtene Entscheidung zutreffend aus.
Der Zweitbeklagte hat den Kläger so zu stellen, als ob dieser die Geschäfte nicht abgeschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1984, 1688 = WM 1984, 221, 22; BGH WM 1984, 960, 961; BGH NJW 1994, 512, 514 = WM 1994, 149, 153).
- BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93
Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung fügt der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gegen Provision Warentermin-und Börsengeschäfte vermittelt, dem Kunden dann in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zu, wenn er veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, daß die Gesellschaft den in die Einzelheiten nicht eingeweihten Kunden über die wirtschaftlichen zusammenhänge und Risiken von Termingeschäften nicht ordnungsgemäß aufklärt (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f; BGH WM 1994, 152 f; BGH WM 1994, 453 ; OLG Düsseldorf WM 1989, 175; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1520, 1521; OLG Düsseldorf NJW 1995, 404, 405).In beiden Bereichen ist nämlich eine vom Vermittler in Rechnung gestellte und zu der börsenmäßigen Optionsprämie hinzutretende Vergütung in gleicher Weise geeignet, die Gewinnerwartung entscheidend zu verschlechtern, da sie zur Folge hat, daß bei dem Basiswert der Option ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehen nötig ist, um die die Gewinnzone zu gelangen (vgl. BGH WM 1991, 127, 128; NJW 1992, 1879 ; WM 1994, 453, 454; OLG Düsseldorf WM 1988, 566, 570; WM 1989, 175, 177; NJW-RR 1993, 1520, 1521).
Dem gewerblichen Vermittler obliegen daher in beiden Bereichen gleiche Aufklärungspflichten über Höhe und wirtschaftliche Bedeutung der Optionsprämie sowie über Umfang und Auswirkungen der von ihm zusätzlich verlangten Vergütung (vgl. BGHZ 105, 108, 110; WM 1991, 1410, 1411; WM 1992, 1935, 1936; 1994, 149, 150; 1994, 453, 454).
Dabei müssen wichtige Hinweis von ihrer Plazierung sowie der drucktechnischen Gestaltung her in einer auch für den flüchtigen Leser auffälligen Form erfolgen; die Hinweise dürfen weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 1994, 149, 150; WM 1994, 453, 454; 1994, 492, 493; 1994, 1746, 1747).
- BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90
Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Sofern es sich nicht ausnahmsweise um einen erfahrenen Anleger handelt, der einer Aufklärung nicht bedarf, muß nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 80, 83 f; BGH WM 1985, 81, 82; WM 1986, 734; WM 1987, 103 ; WM 1988, 291, 292; BGHZ 105, 108, 110 f; WM 1991, 1410, 1411; NJW 19921 1879, 1880; WM 1994, 492) dem Käufer einer Warenterminoption im Zusammenhang mit der Aufklärung über die Risiken des Optionsgeschäftes insbesondere die Höhe der Optionsprämie an der Börse genannt werden.Dem gewerblichen Vermittler obliegen daher in beiden Bereichen gleiche Aufklärungspflichten über Höhe und wirtschaftliche Bedeutung der Optionsprämie sowie über Umfang und Auswirkungen der von ihm zusätzlich verlangten Vergütung (vgl. BGHZ 105, 108, 110; WM 1991, 1410, 1411; WM 1992, 1935, 1936; 1994, 149, 150; 1994, 453, 454).
Der Aufklärungspflicht kann grundsätzlich nur schriftlich genügt werden; die Aufklärung hat nach Inhalt und Gestaltung her in einer Weise zu erfolgen, die geeignet ist, einem unbefangenen, mit deartigen Geschäften nicht vertrauten Leser einen realistischen Eindruck von Eigenart und Risiken derartiger Geschäfte zu vermitteln (vgl. BGH WM 1991, 1410 ., 1411; WM 1992, 1879, 1880).
- BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93
Anspruch auf Schadensersatz für Verluste aus Warenterminoptionsgeschäften an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Sofern es sich nicht ausnahmsweise um einen erfahrenen Anleger handelt, der einer Aufklärung nicht bedarf, muß nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 80, 80, 83 f; BGH WM 1985, 81, 82; WM 1986, 734; WM 1987, 103 ; WM 1988, 291, 292; BGHZ 105, 108, 110 f; WM 1991, 1410, 1411; NJW 19921 1879, 1880; WM 1994, 492) dem Käufer einer Warenterminoption im Zusammenhang mit der Aufklärung über die Risiken des Optionsgeschäftes insbesondere die Höhe der Optionsprämie an der Börse genannt werden.Dabei müssen wichtige Hinweis von ihrer Plazierung sowie der drucktechnischen Gestaltung her in einer auch für den flüchtigen Leser auffälligen Form erfolgen; die Hinweise dürfen weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 1994, 149, 150; WM 1994, 453, 454; 1994, 492, 493; 1994, 1746, 1747).
- OLG Düsseldorf, 03.06.1993 - 10 U 168/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung fügt der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gegen Provision Warentermin-und Börsengeschäfte vermittelt, dem Kunden dann in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zu, wenn er veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, daß die Gesellschaft den in die Einzelheiten nicht eingeweihten Kunden über die wirtschaftlichen zusammenhänge und Risiken von Termingeschäften nicht ordnungsgemäß aufklärt (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f; BGH WM 1994, 152 f; BGH WM 1994, 453 ; OLG Düsseldorf WM 1989, 175; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1520, 1521; OLG Düsseldorf NJW 1995, 404, 405).In beiden Bereichen ist nämlich eine vom Vermittler in Rechnung gestellte und zu der börsenmäßigen Optionsprämie hinzutretende Vergütung in gleicher Weise geeignet, die Gewinnerwartung entscheidend zu verschlechtern, da sie zur Folge hat, daß bei dem Basiswert der Option ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehen nötig ist, um die die Gewinnzone zu gelangen (vgl. BGH WM 1991, 127, 128; NJW 1992, 1879 ; WM 1994, 453, 454; OLG Düsseldorf WM 1988, 566, 570; WM 1989, 175, 177; NJW-RR 1993, 1520, 1521).
- BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dem der Senat folgt, liegt in einer derartigen Kompetenz-Kompetenz-Klausel eine - grundsätzlich zulässige - zweite Schiedsvereinbarung, deren Gegenstand die Gültigkeit der Schiedsabrede für die Hauptsache ist und die bewirkt, daß in einem solchen Fall das ordentliche Gericht nur die Gültigkeit der sog. Kompetenz-Kompetenz-Klausel zu prüfen hat (vgl. BGHZ 68, 356, 366 f, NJW 1991, 2215 ).cc) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Juni 1991 (BGH NJW 1991, 2215 f) steht der dargelegten Sichtweise nicht entgegen.
- BGH, 28.10.1993 - III ZR 175/92
Einrede des Schiedsvertrages im Wechselprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
a) Für den Wechselprozeß - eine Unterart des Urkundenprozesses - hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 28. Oktober 1993 (BGH NJW 1994, 136 f) entschieden, daß die Einrede des Schiedsvertrages nicht durchgreift, auch wenn wechselrechtliche Ansprüche in die Schiedsvereinbarung einbezogen sind.Der Bundesgerichtshof zieht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1993 ferner eine Parallele zu den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in denen die Einrede des Schiedsvertrages ebenfalls allgemein auch dann keine Wirkung entfaltet, wenn der Arrest- oder Verfügungsanspruch als solcher unter eine Schiedsabrede fällt (BGH NJW 1994, 136, 136 f m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 04.05.1995 - 6 U 175/94
Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
b) Wie bereits der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 4. Mai 1995, 6 U 175/94 - die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 1996, 16 U 99/95, in der die Berufung des geschädigten Anlegers mit der Begründung zurückgewiesen wurde, die Einrede des Schiedsvertrages greife durch, ist nicht im Urkundenprozeß ergangen) und - ihm folgend - die angefochtene Entscheidung ist auch der erkennende Senat der Auffassung, daß der "normale" Urkundenprozeß ebenfalls nicht von einer Schiedsabrede erfaßt wird.Auch der Zweck des "normalen" Urkundenprozesses besteht darin, dem Kläger die Möglichkeit zu verschaffen, schneller als im ordentlichen Verfahren zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen (…vgl. Zöller/Greger, ZPO , 19. Aufl., vor § 592 Rn. 1;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 52. Aufl., vor § 592 , Rn. 1; OLG Düsseldorf - 6 U 175/94 -, OLGR 1995, 198 f).
- BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91
Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
In beiden Bereichen ist nämlich eine vom Vermittler in Rechnung gestellte und zu der börsenmäßigen Optionsprämie hinzutretende Vergütung in gleicher Weise geeignet, die Gewinnerwartung entscheidend zu verschlechtern, da sie zur Folge hat, daß bei dem Basiswert der Option ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehen nötig ist, um die die Gewinnzone zu gelangen (vgl. BGH WM 1991, 127, 128; NJW 1992, 1879 ; WM 1994, 453, 454; OLG Düsseldorf WM 1988, 566, 570; WM 1989, 175, 177; NJW-RR 1993, 1520, 1521). - BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89
Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen; …
- BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93
Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten …
- BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften
- BGH, 28.11.1983 - II ZR 72/83
Beweislast für den Abschluss von Geschäften mit Warenterminoptionen - Umfang der …
- BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften
- BGH, 11.01.1988 - II ZR 134/87
Anforderungen an eine Informationsbroschüre über die Risiken von …
- BGH, 05.11.1984 - II ZR 38/84
Aufklärungspflicht des Vermittlers von Warenterminoptionen
- BGH, 20.03.1986 - II ZR 141/85
GmbH-Geschäftsführer - Aufklärungspflichten - Warenterminoptionen - …
- BGH, 01.12.1986 - II ZR 57/86
Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung einer vorvertraglichen …
- OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 280/93
Haftung einer Optionsvermittlungsgesellschaft und deren Telefonverkäufer bei …
- BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74
Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung …
- OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 4 U 217/94
Nichtigkeit einer Schiedsvereinbarung
- OLG München, 23.03.1995 - 1 U 1546/95
- OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05
Zulässigkeit des Urkundenverfahrens bei vorab getroffener Schiedsvereinbarung; …
Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.).Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung u. a. des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLGReport 1995, 198 und OLGReport 1998, 225) und des Oberlandesgerichts Bamberg (OLGReport 2005, 79 f.).
- OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozess; Undurchführbarkeit des …
Deshalb greift die Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozeß noch nicht durch (OLG Düsseldorf OLGR 1998, 225, 226/227; vgl. für den Wechselprozeß BGH NJW 1994, 136, 137 und OLG Hamburg RIW 1992, 938, 939); erst für das Nachverfahren ist das Schiedsgericht zuständig (…BGH, a.a.O. und OLG Hamburg, a.a.O.).
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