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Rechtsprechung
   RG, 11.07.1939 - I 4/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,567
RG, 11.07.1939 - I 4/39 (https://dejure.org/1939,567)
RG, Entscheidung vom 11.07.1939 - I 4/39 (https://dejure.org/1939,567)
RG, Entscheidung vom 11. Juli 1939 - I 4/39 (https://dejure.org/1939,567)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 163, 1
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53

    - Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden …

    Auch ein Betriebsgeheimnis, das ein gegenüber dem Stande der Technik nicht neues Herstellungsverfahren betrifft, kann zum Gegenstande eines Lizenzvertrages gemacht werden (Bestätigung von RGZ 163, 1 [5]).

    Denn auch ein Betriebsgeheimnis, das in einem an sich bekannten Herstellungsverfahren besteht, kann, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum angenommen hat, zum Gegenstand eines Lizenzvertrages gemacht werden (vgl. RGZ 163, 1 [5]).

  • BGH, 16.05.1973 - VIII ZR 42/72

    Auslegung der Zusatzerläuterung "patentiert" einer zum Verkauf angebotenen Ware - …

    Die von der Revision jetzt erstmals vertretene Vertragsauslegung, die entscheidend auf den Gebrauch des Wortes "patentiert" abgestellt ist, widerspricht jedenfalls allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, wie sie für Verträge der hier in Rede stehenden Art gelten: Bezeichnet ein ausländischer Verkäufer gegenüber seinem deutschen Abnehmer seine Ware ganz allgemein und ohne erläuternden Zusatz als "patentiert", so kann letzterer hieraus nicht mehr entnehmen, als daß der Verkäufer das Bestehen eines Patentes für seine Ware oder deren Herstellung in seinem eigenen (ausländischen) Heimatstaat behauptet und daß er das Bestehen eines solchen - für den Vertrieb der Ware in der Bundesrepublik rechtlich ganz unerheblichen - Schutzrechtes gerade deswegen hervorkehrt, um seine Ware als technisch hervorragend und als der Verleihung eines gewerblichen Schutzrechtes an sich fähig in ganz allgemeiner Form seinem Abnehmer anzupreisen (vgl. RGZ 163, 1,7).

    Zwar kann das Patent eines Dritten, das der Benutzung des gekauften Gegenstandes entgegensteht, ein "Recht" im Sinne des § 434 BGB sein, für dessen Nichtbestehen bzw. umgehende Beseitigung der Verkäufer grundsätzlich einzustehen hat (vgl. Palandt/Putzo, BGB 32. Aufl. § 434 Anm. 2 b sowie RGZ 163, 1,8, wo der besonders liegende Fall der Generallizenzierung eines Geheimverfahrens behandelt wird, dessen Benutzung ein Patent entgegensteht).

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

    Keine restlose Klärung hatte jedoch die Rechtsfrage gefunden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung der kaufrechtlichen Vorschriften über die Gewährleistung bei Rechts- und Sachmängeln (§§ 437 ff, 459 ff BGB) oder eine Heranziehung der Vorschriften über Unmöglichkeit bei gegenseitigen Verträgen (§§ 300 ff, 320 ff BGB; vgl. RGZ 163, 1) zu erfolgen hat.

    Es hat deshalb den Vertrag nicht nach § 306 BGB als nichtig angesehen, obwohl es, wie der Hinweis auf die Entscheidung RGZ 163, 1, 6 ff zeigt, ebenso wie das Landgericht nicht übersehen konnte, den Sachverhalt auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 306 BGB zu prüfen.

  • BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichtes - Nicht vertretbare …

    Aber auch ohne spezielle Zusicherung hat der Lizenzgeber, besonders bei Geheimverfahren, für die Brauchbarkeit des Verfahrens zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck einzustehen (RG MuW 1931, 441, 442; RGZ 163, 1, 6; BGH GRUR 1960, 44, 46 re.Sp. oben - Uhrgehäuse; BGH GRUR 1965, 298, 301 - Reaktions-Meßgerät;… Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 3. Aufl. § 9 PatG Rdn. 37 S. 502/503) und dem Lizenznehmer, wenn die Brauchbarkeit fehlt, Schadensersatz zu leisten (…Lindenmaier, Das Patentgesetz 6. Aufl. § 9 Rdn. 44 i.V.m. Rdn. 19; Rasch, Der Lizenzvertrag in rechtsvergleichender Darstellung 1933 S. 26;… Reimer a.a.O. Rdn. 40;… H. Tetzner, Das materielle Patentrecht 1972 § 9 Rdn. 17; wohl auch RGZ 163, 1, 6 und BGH GRUR 1960, 44, 46 - Uhrgehäuse).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von …

    Auch in der von der Revision angeführten Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 163, 1, 7 (Frutapekt) ist nur gesagt, daß ein Vertrag auf Überlassung eines Geheimverfahrens "in der Regel" - also nicht ausnahmslos - nach § 306 BGB nichtig sei, wenn das Geheimverfahren so unmittelbar in ein bei Vertragsschluß bestehendes Patent eingreift, daß es dadurch in vollem Umfang bekannt geworden ist; und in der dort angeführten anderen Entscheidung des Reichsgerichts in MuW XXII (nicht 23!) S. 177 (Pomril) sowie zum Beispiel in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1955, 424 (Möbelpaste) ist gerade in einem Zusammenhang wie dem hier in Rede stehenden auf die Vorstellungen und den Willen der Vertragsschließenden bei Vertragsschluß entscheidend abgestellt worden.
  • LG München I, 20.02.2008 - 21 O 19128/05

    Patentlizenzvertrag: Risikoverteilung bei Vereinbarung einer Ausübungspflicht; …

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "hat der Lizenzgeber ... für die Brauchbarkeit des Verfahrens zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck einzustehen (RG in MuW 1931, 441, 442; RGZ 163.1, 6; BGH in GRUR 1960.44, 46 re. Sp. oben - Uhrgehäuse;… BGH in GRUR 1965, 298 . 301 Reaktions-Meßgerät: Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 3. Aufl., § 9 PatG Rdn. 37, S. 502 i 503) und dem Lizenznehmer, wenn die Brauchbarkeit fehlt, Schadensersatz zu leisten (…Lindenmaier, Das Patentgesetz, 6. Aufl., § 9 Rdn. 44 in Verb. mit Rdn. 19: Rasch. Der Lizenzvertrag in rechtsvergleichender Darstellung 1933. S. 26;… Reimer, a. a. O., Rdn. 40;… H. Tetzner, Das materielle Patentrecht 1972. § 9 Rdn. 17; wohl auch RGZ 163, 1, 6 und BGH in GRUR 1960.44, 46 Uhrgehäuse).
  • BGH, 25.02.1965 - Ia ZR 240/63

    Bestimmung des Schutzumfangs eines Vertragspatents - Zahlungsanspruch wegen …

    Auch die technische Brauchbarkeit der Erfindung, die sich als besonderer Aspekt der Ausführbarkeit darstellt und für welche der Kläger ebenfalls haftete (…vgl. hierzu BGH Urt. vom 1. Dezember 1964 - I a 212/63 - Reaktions-Meßgerät; ferner RGZ 163, 1, 6), läßt sich nicht bestreiten.
  • BGH, 26.04.1957 - I ZR 17/56

    Rechtsmittel

    Ob das Rechtsverhältnis im Streitfall einen gesellschaftsrechtlichen Einschlag aufweist, kann offen bleiben, da die Klage auch dann begründet ist, wenn dies verneint wird (vgl. RGZ 122, 70 [75]; RGZ 126, 25; RG GRUR 1935, 812 [813]; RGZ 163, 1; BGHZ 17, 42 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] ).
  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 164/54

    Rechtsmittel

    Diese Vorschriften lassen aber den vertraglichen Ausschluß von Haftungsansprüchen für Rechtsmängel zu (vgl. RGZ 163, 1 f [8] sowie RGRK 10. Aufl. Anm. 1 S. 46 zu § 434 BGB).
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