Rechtsprechung
| RG, 17.05.1901 - Rep. VII. 102/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gerichtlicher Vergleich. B.G.B. § 125.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 48, 183
- RGZ 48, 409
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über …
Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.).Mit der Vorschrift des § 127 a BGB hat der Gesetzgeber lediglich an dem überkommenen Grundsatz festgehalten, dass der Prozessvergleich die notarielle Beurkundung und damit auch die öffentliche Beglaubigung nach § 129 Abs. 2 BGB und die Schriftform nach § 126 Abs. 3 BGB ersetzt (…Palandt/Ellenberger aaO § 127 a Rn. 1;… Soergel/Hefermehl BGB 13. Aufl. § 127a Rn. 1; vgl. schon RGZ 48, 183, 186 ff.).
Selbst wenn der gerichtliche Vergleich als Spruchrichtertätigkeit unter das zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit geltende Richterprivileg fiele (Art. 34 GG iVm § 839 BGB; vgl. zum Spruchrichterprivileg BGHZ 155, 306 = FamRZ 2003, 1541 f.; OLG Bremen NJW-RR 2001, 1036, 1037 und schon RGZ 48, 183, 186 f.), wäre das Haftungsrisiko des Dienstherren zu beachten.
- BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Nicht auf diese Weise ersetzbar ist jedoch das Erfordernis (§§ 2064, 2274 BGB), daß die Widerrufserklärung vom Erblasser persönlich abgegeben werden muß (RGZ 48, 183, 190;… Rosenberg, Zivilprozeßrecht 7. Aufl. § 128 I 1; Wieczorek, ZPO § 794 C IV a 6).Ein gerichtlicher Vergleich ersetzt nämlich die Form nicht für solche Erklärungen, die ihrem Inhalt nach nicht Bestandteil eines Vergleichs sein können (RGZ 48, 183, 187;… Schlegelberger, FGG 7. Aufl. Vorbem. 4 vor §§ 167 ff; Dronke, ZZP 30 (1902) S. 47, 52/54; vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil 14. Bearb. § 154 II 1 zu Fußnote 4, der darauf abstellt, ob die Erklärung den Inhalt des Vergleichs bildet oder nur bei Gelegenheit des Vergleichs abgegeben wird).
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Gegen die Ansicht des Beschwerdegerichts, die Form der Beurkundung gerichtlicher Vergleiche richte sich im Zivilprozessverfahren nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und der nach diesen abgeschlossene Prozessvergleich ersetze jede für das Rechtsgeschäft vorgesehene Beurkundungsform, einschliesslich der gleichzeitig und in Anwesenheit beider Teile vor der Urkundsbehörde abzugebenden Erklärungen, ist nichts zu erinnern; sie entspricht auch der herrschenden Ansicht (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, § 794 Anm. II, 2, d;… Rosenberg a.a.O. § 128 unter 11, 1; Baumbach ZPO Anhang zu § 307 unter 5; RGZ 48, 183 und 165, 161 [162]; Schlegelberger, FGG, Vorbemerkung 4 vor dem 10. Abschnitt; Keidel FGG § 168 Anm. 2, d). - BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65
Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in …
Letztere ist im § 2348 BGB geregelt (RGZ 48, 183/190 = RG JW 1901, 473/474).Allen im Rahmen des § 2347 Abs. 2 Satz 1 BGB (übrigens auch des § 2348 BGB ) und im Rahmen des § 78 ZPO denkbaren gesetzgeberischen Erwägungen ist Genüge getan, wenn der Erblasser und sein anwaltschaftlicher Vertreter gemeinschaftlich, die Erklärungen abgeben, die erforderlich sind, um einen Erbverzichtsvertrag zustande zu bringen (RGZ 48, 183/185/190 = JW 1901, 473/474; OLG Hamburg OLG 2, 213; Staudinger-Ferid Anm. 3;… Soergel-Eder Anm. 1, Erman, 2. Aufl. Anm. 1, Palandt 24. Aufl. Anm. 1 je zu § 2348 BGB ; Wieczorek Anm. C IV a 6 zu § 794 ZPO ;… Baumbach-Lauterbach 28. Aufl. Anhang nach § 307 ZPO Anm. 5 A).
- BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 48, 183 (vgl. auch RG JW 1925, 773).
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Rechtsprechung
| RG, 22.05.1901 - Rep. V. 246/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Gerichtsvollzieher.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 48, 409
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 05.11.1880 - II 252/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist im …
Auszug aus RG, 22.05.1901 - V 246/00
des R.G.'s in Civils. Bd. 2 S. 425 enthaltene Begriffsbestimmung kehrt in späteren Entscheidungen verschiedener Civilsenate des Reichsgerichtes wieder. - RG, 20.01.1883 - V 591/82
Zur Begriffsbestimmung des im §. 211 C.P.O. vorgesehenen unabwendbaren Zufalles.
Auszug aus RG, 22.05.1901 - V 246/00
des R.G.'s in Civils. Bd. 8 S. 375, Bd. 21 S. 15; Urt. des IV. Civilsenates, Rep. IV. 358/96, vom 25. Januar 1897.
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Unter höherer Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts seit jeher ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - namentlich unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (…vgl. Urteile vom 24. Februar 1966, a.a.O. S. 5…, vom 11. Juni 1969, a.a.O. S. 26 m.w.N., vom 11. Mai 1979, a.a.O. S. 46 …und vom 13. Januar 1987, a.a.O. S. 4 f.; ebenso bereits: RGZ 48, 409 (411) m.w.N.; 96, 322 (323); stRspr). - VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 80/03
Beihilfe; Beamter; Verjährung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Unter höherer Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte und des BVerwG seit jeher ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - namentlich unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und ErfahN.erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1 S. 5; BVerwG, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 S. 26 m. w. Nachw.; BVerwG, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 S. 46 = NJW 1980, 1480 und BVerwG, Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6 S. 4f. = NVwZ 1987, 605; ebenso bereits: RGZ 48, 409 (411) m. w. Nachw.; 96, 322 (323); st. Rspr.).
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