Rechtsprechung
| RG, 12.01.1914 - IV. 492/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- RGZ 84, 41
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61
Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Ein mit den Zwangsmitteln des § 888 ZPO durchsetzbarer Anspruch auf Vervollständigung einer Auskunft kann gegeben sein, wenn weitere Tatsachen zutage treten, welche die bisher erteilte Auskunft als unvollständig erscheinen lassen (BGHZ 92, 62, 69 - Dampffrisierstab II), oder wenn die bisherige Auskunft auf einer falschen tatsächlichen Grundlage gegeben wurde und deshalb nicht als ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Auskunftspflicht angesehen werden kann (RGZ 84, 41, 44; OLG Düsseldorf GRUR 1963, 78, 79). - OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles …
Das gilt etwa, wenn zu einem abgrenzbaren Gegenstand keinerlei Angaben gemacht wurden (RG, Urteil vom 12.01.1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44).Rn. 13 Sind dagegen hinsichtlich eines einheitlichen Teils Angaben gemacht worden, berechtigt dies nicht zur Ergänzung der Auskunft wegen inhaltlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, sondern allenfalls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (RG, Urteil vom 12.01.1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44; BAG, Urteil vom 26.11.1971 - 3 AZR 220/71, AP Nr. 26 zu § 611 BGB; BGH, Urteil vom 29.10.1957 - I ZR 192/56, LM Nr. 3 und 6 zu § 254 ZPO; a.M. OLG Kassel, Urteil vom 07.03.1921, I ZS, OLGE 41, 131).
- OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
Durchsetzung von Ansprüchen des Pflichtteilsberechtigten auf ergänzende Auskunft …
Bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft steht dem Pflichtteilsberechtigten ein ergänzender Auskunftsanspruch zu (Senat, Urteil vom 03.02.2009 - 3 U 54/08 -, S. 9; s. schon RGZ 84, 41, 44; BGH LM 1952, § 260 Nr. 1; weiter etwa OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312, 313; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777 ;… Lindner in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 2. Aufl. 2008, § 2314 Rn. 22;… C. Bittner in Staudinger, Bearb. 2009, § 259 Rn. 32;… Haas in Staudinger, Bearb. 2006, § 2314 Rn. 42;… Gruber in MüKoZPO, 3. Aufl. 2007, § 888 Rn. 12;… J. Bittler in Mayer/Süß u.a., Handbuch Pflichtteilsrecht, § 9 Rn. 33; Damrau, ZEV 2009, 274, 275).Allerdings betreffen die veröffentlichten Entscheidungen, soweit dies anhand des veröffentlichten Tatbestands erkennbar ist (nicht erkennbar bei RGZ 84, 41), stets Fälle, in denen auf außergerichtliches Verlangen Auskunft erteilt worden ist und anschließend noch Klage auf ergänzende Auskunftserteilung erhoben wurde.
- BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 57/87
Vererbung der Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; …
Da der Auftraggeber bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer gelegten Rechnung im allgemeinen keine Ergänzung verlangen kann (Ausnahmen: BGHZ 89, 137, 140 [BGH 01.12.1983 - IX ZR 41/83]; 92, 62, 69), ist der Kläger darauf angewiesen, von dem (einzigen) vom Gesetz zur Verfügung gestellten Zwangsmittel zur Erzielung vollständiger und zutreffender Informationen, nämlich von dem Anspruch auf Abgabe der Offenbarungsversicherung, Gebrauch zu machen (BGHZ 92, 62, 65; vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 - LM Nr. 3 zu § 254 ZPO - Bl. 2 - RGZ 84, 41, 44). - BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage
Das Berufungsgericht übersieht dabei, daß auch eine Unvollständigkeit Grund zu der Annahme bieten kann, die Beklagte hafte es bei ihren Angaben an der notwendigen Sorgfalt fehlen lassen, und da her die Eidespflicht begründen kann" Solche Unvollständigkeit gehört grundsätzlich in den Streit über die Eides- Pflicht, 'Sie zieht-regelmäßig nicht etwa einen Anspruch auf Rechnungslegung in weitergehendem Umfang nach sich (BGH IM ZPO § 254'Nr. 3; RGZ 84, 41, 44; 100, 150, 152), Mit Recht erblickt nun die Revision eine Unvollständigkeit darin, daß die Beklagte, wie unstreitig ist, die aus der kommissionsweisen Weitergabe der Zitronen erzielten Einnahmen nur unter Abzug der ihren Abnehmern vergüteten Provisionen ausgewiesen hat" Die Höhe der Provisionen und damit der Betrag der gesamten (Brutto-) Einnahmen ist selbst auf Grund der Aussagen der vom Berufungsgericht vernommenen Abnehmer nicht in vollem Umfang ersichtlich" Der Rechen schaftspflichtige kommt jedoch seiner Verpflichtung, mit der Rechnungslegung eine geordnete Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zu geben, die bei Ausführung des Geschäfts entstanden sind (BGH IM ZPO § 1042 Nr" 4), nur dann Völls tand lg inach ' wenn'-' ö.r je denlEinnahme ~ Posten mit seinem vollen Betrage.ausweist, ohne auch nur teilweise eine Saldierung einzelner Posten vorwegzunehmen. - OLG Saarbrücken, 31.01.2025 - 5 W 84/24
Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten durch …
Anhaltspunkte dafür, dass diese Angaben lückenhaft waren und deshalb ein - ausnahmsweise bei offensichtlicher Unvollständigkeit anzuerkennender - Anspruch auf Ergänzung der Auskunft bestand (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1952 - IV ZR 45/50, LM § 260 BGB § 1; RG, Urteil vom 12. Januar 1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44; OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777;… Lange, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2314 Rn. 35), liegen nicht vor und folgen insbesondere nicht daraus, dass zur korrekten Ermittlung des Wertes der Zuwendung (s. dazu BGH, Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252; Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 W 48/22, VersR 2022, 1281), den das Landgericht als unstreitig angesehen hat, weitere Informationen - auch - zum Deckungsverhältnis zwischen der Erblasserin und dem Versicherer erforderlich gewesen wären. - LG Darmstadt, 20.09.2021 - 17 O 191/18 Das gilt etwa, wenn zu einem abgrenzbaren Gegenstand keinerlei Angaben gemacht wurden (RG, Urteil vom 12.01.1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44).
Sind dagegen hinsichtlich eines einheitlichen Teils Angaben gemacht worden, berechtigt dies nicht zur Ergänzung der Auskunft wegen inhaltlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, sondern allenfalls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (RG, Urteil vom 12.01.1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44; BAG, Urteil vom 26.11.1971 - 3 AZR 220/71, AP Nr. 26 zu § 611 BGB; BGH, Urteil vom 29.10.1957 - I ZR 192/56, LM Nr. 3 und 6 zu § 254 ZPO; a.M. OLG Kassel, Urteil vom 07.03.1921, I ZS, OLGE 41, 131).
- BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92
Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche in Form einer Stufenklage - …
In einem solchen Fall ist für Vollstreckungsmaßnahmen kein Raum; vielmehr trägt das Gesetz dem Interesse des Auskunftsberechtigten, eine wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft zu erhalten, dadurch Rechnung, daß es ihm gegen den Pflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gewährt (hier: § 666 i.V.m. §§ 259 ff. BGB), der im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) mit dem Auskunftsverlangen verbunden werden kann (RGZ 84, 41, 44; BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - MDR 1961, 751;… Senatsbeschluß vom 23. Mai 1991 - III ZR 123/90 - BGHR BGB § 260 - Auskunftsanspruch 1;… Erman/Kuckuk BGB 9. Aufl. §§ 259, 260 Rdn. 17). - BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54
Fristlose Kündigung des HVV, Verletzung der Wahrheitspflicht, vereinbarter …
Insoweit muß sie ihre Abrechnung noch vervollständigen (RGZ 84, 41 [44]; 100, 150). - BGH, 06.02.1957 - V ZR 126/55
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1955 - II ZR 99/54
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- BGH, 09.01.1957 - IV ZR 228/56
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