Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 22.11.1918 - Rep. III. 226/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,46
RG, 22.11.1918 - Rep. III. 226/18 (https://dejure.org/1918,46)
RG, Entscheidung vom 22.11.1918 - Rep. III. 226/18 (https://dejure.org/1918,46)
RG, Entscheidung vom 22. November 1918 - Rep. III. 226/18 (https://dejure.org/1918,46)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,46) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des Tatbestands des Mitverschuldens bei Ursächlichkeit eines Verschuldens beider Vertragsparteien für das spätere Leistungsvermögen des einen Teils

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 196/72

    Anspruch des Auftragnehmers bei Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung

    Es meint aber, § 254 BGB auch hier - auf einen Fäll "der von keinem Teil zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit" - anwenden zu wollen, weil sie höchstrichterliche Rechtsprechung das bereits in anderen Fällen getan habe, bei denen es sich nicht um mitwirkendes Verschulden bei Schadensersatzansprüchen handelte, sondern um Fälle anderer Mitverantwortlichkeit, insbesondere bei Gefährdungshaftung; aber auch sonst, z.B. bei § 1004 BGB (vgl. RGZ 138, 327, 330;… BGH, Urt. v. 8.7. 1964 - V ZR 173/63 = WM 64, 1102, 1104), bei § 122 BGB (vgl. BGH, NJW 69, 1380 Nr. 2); bei §§ 827, 828 BGB (vgl. BGHZ 37, 102, 106 = NJW 62, 1199) und bei § 324 BGB (vgl. RGZ 71, 187; 94, 140).
  • OLG Oldenburg, 04.06.1975 - 2 U 51/75

    Verkäufer; Grobe Fahrlässigkeit; Verrotten des Fahrzeugs; Annahme des gekauften …

    Diese analoge Anwendung kann dadurch erfolgen, daß die Rechte beider Parteien entsprechend der Interessenlage aus §§ 324 und 325 BGB hergeleitet werden, jedoch nur insoweit (§ 254 BGB), als die Anwendung der einen Bestimmung die Rechte der anderen Vorschrift nicht ausschließt (der Gläubiger also z.B. nicht das Rücktrittsrecht aus § 325 BGB ausüben darf, da dies den Anspruch des Schuldners auf die Gegenleistung vollständig zum Erlöschen bringen würde), wobei dann je nach dem Grade der Verursachung und des Verschuldens abzuwägen ist, in welchem Maße der eine Teil Schadensersatz erhält und dem anderen Teil das Recht auf die Gegenleistung bleibt (…so im Ergebnis Staudinger-Kaduk, Rn. 3940 zu § 324 BGB;… Soergel-Schmidt, 10. Aufl., Rn. 3 zu § 254 BGB;… Erman-Sirp, 5. Aufl., Rn. 5 zu § 254 BGB;… Larenz, Schuldrecht, 10. Aufl., § 25 III a.E.;… Esser, Schuldrecht, 4. Aufl., § 33 V; RGZ 71, 188 (192); RGZ 94, 140 (142); OLG Zweibrücken, DR 1941, 1729).
  • BGH, 04.06.1969 - VIII ZR 134/67

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Pachtvertrages - Abgrenzung des …

    Ähnlich hat das Reichsgericht die Bestimmung des § 254 BGB angewendet bei der Beurteilung des Anspruches auf die Gegenleistung aus einem gegenseitigen Vertrage, wenn die Leistung durch beiderseitiges Verschulden unmöglich geworden war (RGZ 94, 140, 142; 71, 187, 191; RG JW 1937, 3029).
  • BGH, 12.05.1971 - V ZR 185/67
    Sollte es zu dem Ergebnis kommen, daß beiden Seiten hinsichtlich der ab Zugang des Schreibens vom 9. Mai 1966 eingetretenen Unmöglichkeit Verschulden zur Last fällt, so wäre § 254 BGB auf Schadensersatzansprüche der Klägerinnen unmittelbar anzuwenden, während für andere Ansprüche wie etwa die aus einem Rücktritt sich ergebenden Rechte die entsprechende Anwendung in Betracht käme (vgl. dazu RGZ 71, 187, 192; 94, 140, 141? RG JW 1937, 3029;… BGB RGRK 11. Aufl. § 325 Anm. 1; Palandt, Vorbem. 2 vor §§ 323 - 325).
  • BGH, 08.12.1980 - II ZR 48/80

    Klage auf Zahlung von Schlepplohn und Miete für ein gesunkenes Schiff wegen …

    Haben bei einem gegenseitigen Vertrag sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, so daß weder der Tatbestand des § 324 BGB noch der des § 325 BGB voll verwirklicht ist, so ist ein Ausgleich nach den Grundsätzen des § 254 BGB zu suchen (BGH, WM 1971, 892, 896; RGZ 94, 140, 141/142; OLG Oldenburg, NJW 1975, 1788 f [OLG Oldenburg 04.06.1975 - 2 U 51/75] mit im Ergebnis zustimmender Anm. Teubner, NJW 1975, 2295/2296;… vgl. auch MünchKomm-Emmerich § 324 Rnr. 31 f m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54

    Rechtsmittel

    Auch wenn man in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 71, 187 [191]; 94, 140 [142]; JW 1937, 3029 Nr. 14) den Fall ebenso behandeln würde, wie wenn ein Verschulden des einen Teils der von dem anderen Teil kraft Gesetzes zu tragenden Betriebsgefahr gegenüberstellt (vgl. BGHZ 2, 355; 6, 319), [BGH 16.06.1952 - III ZR 215/51]so bedürfte es der Feststellung, daß ein bestimmtes Verhalten des Beklagten schuldhaft und ursächlich war, und der weiteren Prüfung, ob sich bei einer Abwägung der Ursächlichkeit nach den Grundsätzen des § 254 BGB ein Anteil zu Lasten des Beklagten ergeben würde.
  • BGH, 04.03.1964 - V ZR 136/63

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter hat unter Anwendung des § 164 Abs. 3 i.V.m. § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB mit Recht geprüft (vgl. RGZ 94, 140, 143, 144), ob schon die Umstände ergeben, daß die an Frau Kienzner gerichtete Erklärung nicht nur ihr selbst gegenüber, sondern auch gegenüber den beiden von ihr vertretenen Miteigentümern und Verkäufern erfolgen sollte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht