Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 6 Abs 1 Nr 2 VersAusglG, § 6 Abs 2 VersAusglG, § 7 Abs 2 VersAusglG, § 8 Abs 1 VersAusglG, § 48 Abs 3 VersAusglG
Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht bei einer vor dem 1. September 2009 getroffenen Vereinbarung; Inhaltskontrolle bei kompensationslosem Verzicht auf den Versorgungsausgleich - Deutsches Notarinstitut
VersAusglG §§ 6, 7, 8, 48 Abs. 3; BGB § 138; FGG-RG Art. 111 Abs. 5
Sittenwidrigkeit eines Verzichts auf Versorgungsausgleichs bei fehlender adäquater Kompensation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusgl G § 6; BGB § 138
Anwendbares Recht hinsichtlich einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich; Gerichtliche Kontrolle des kompensationslosen Verzichts auf den Versorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Inhalts- und Ausübungskontrolle einer Vereinbarung nach § 6 VersAusglG; Sittenwidrigkeit eines ohne adäquate Kompensation vereinbarten Verzichts auf den Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Mainz, 22.12.2010 - 33 F 93/10
- OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 130
- RNotZ 2011, 608
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03
Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Es kommt vielmehr auf die Gesamtumstände an, also darauf, ob der kompensationslose Verzicht für einen Ehegatten eine unzumutbare Lastenverteilung ergibt (BGH FamRZ 2005, 185).Rn. 27 Hält die Vereinbarung der Beteiligten der Inhaltskontrolle stand, ist im Rahmen der Ausübungskontrolle am Maßstab des § 242 BGB zu prüfen, ob infolge der Vereinbarung etwa ein Ehegatte auf Grund einvernehmlicher Änderung der gemeinsamen Lebensumstände über keine hinreichende Alterssicherung verfügt und dieses Ergebnis mit dem Gebot ehelicher Solidarität schlechthin unvereinbar erscheint (BGH FamRZ 2005, 185).
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Rn. 18 Dabei hat das Familiengericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2004, 601) in Betracht zu ziehen, inwieweit die vertraglichen Abreden unmittelbar in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. - BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07
Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Nach § 138 BGB ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs dann unwirksam, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte aufgrund des schon bei Vertragsschluss geplanten Zuschnitts der Ehe über keine hinreichende Alterssicherung verfügt und dieses Ergebnis mit dem Gebot ehelicher Solidarität schlechthin unvereinbar erscheint (BGH FamRZ 2008, 2011). - BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 47/84
Voraussetzungen der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Nach § 1587 o BGB a.F. kann eine Vereinbarung nicht einseitig widerrufen oder ein Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung der Verzichtserklärung nicht einseitig zurückgenommen werden, da über die Genehmigung der Vereinbarung nach § 1587 o Abs. 1 BGB von Amts wegen zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1770; KG FamRZ 2000, 1157 f.). - KG, 15.11.1999 - 13 UF 5381/99
Famliengerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung über den Ausgleich …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Nach § 1587 o BGB a.F. kann eine Vereinbarung nicht einseitig widerrufen oder ein Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung der Verzichtserklärung nicht einseitig zurückgenommen werden, da über die Genehmigung der Vereinbarung nach § 1587 o Abs. 1 BGB von Amts wegen zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1770; KG FamRZ 2000, 1157 f.).
- OLG Brandenburg, 14.01.2019 - 9 UF 209/18
Wirksamkeit des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs
Dabei sind die §§ 6 ff. VersAusglG anzuwenden, obgleich es sich hier um eine vor Inkrafttreten des VersAusglG zum 01. September 2009 geschlossene Vereinbarung handelt (vgl. Senat, FamRZ 2016, 2104; OLG Koblenz, FamRZ 2012, 130). - OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11
Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung …
Auf eine vor dem 01. September 2009 getroffene Vereinbarung zum Versorgungsausgleich ist das seit dem 01. September 2009 geltende VersAusglG anwendbar, insbesondere wenn das Familiengericht - wie es hier der Fall ist - nach dem 31. August 2010 über den Versorgungsausgleich entschieden hat (OLG Koblenz, RNotZ 2011, 608).Auch ein ohne adäquate Kompensation vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach§ 138 BGB nicht stets nichtig (OLG Koblenz RNotZ 2011, 608;… HK-VersAusglG/Götsche, 2012, § 8 Rn. 13).
- OLG Köln, 02.04.2019 - 10 UF 26/19
Wirksamkeit einer ursprünglich genehmigungsbedürftigen Vereinbarung zum …
Die zum Zeitpunkt der Beurkundung (24.09.1993) noch nach § 1587o Abs. 2 S. 3 BGB a.F. genehmigungsbedürftige Vereinbarung zum Versorgungsausgleich ist nach der gesetzliche Novellierung des Versorgungsausgleichs genehmigungsfrei wirksam, weil auch auf eine vor dem 01.09.2009 getroffene Vereinbarung das seit dem 01.09.2009 geltende VersAusglG anwendbar ist, soweit - wie vorliegend - das Familiengericht nach dem 31.08.2010 zu entscheiden hat (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 26.05.2011 - 11 UF 138/11, RNotZ 2011, 608; OLG Brandenburg, Beschl. v. 05.07.2012 - 9 UF 79/12, FamRZ 2012, 1729; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2014 - 3 UF 8//12, unveröffentlicht). - OLG Zweibrücken, 19.08.2019 - 6 UF 170/18
Berechnung des Anwartschaftsrechtes außerhalb der Ehezeit; Umgang mit pauschalen …
Diese gehören zu den anerkannten Grundlagen der Versicherungsmathematik (OLG München FamRZ 2012, 130 f.).
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