Rechtsprechung
| BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 19 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einheitswert eines Grundstücks; Überlassung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ; Festsetzung eines Geschäftswerts; Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren über den Kostenansatz ; Geschäftswert für die Eintragung der Eigentumsänderung; Privilegierung land- oder ...
Verfahrensgang
- LG Kempten, 24.02.1992 - 4 T 187/92
- BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1416
- DNotZ 1993, 271
- Rpfleger 1992, 425
- BayObLGZ 1992 Nr. 48
- BayObLGZ 1992, 231
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Eine - schon im Hinblick auf die ebenfalls betroffenen Notare gebotene (vgl. BVerfGE 47, 285 /321; 69, 373/379; Otto JurBüro 1989, 889/892) - verfassungskonforme Auslegung des § 19 Abs. 4 KostO führt ferner zu dem Ergebnis, dass nur solche land- oder forstwirtschaftliche Betriebe privilegiert sind, die leistungsfähig sind, also jedenfalls den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können. - BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80
Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert
Auszug aus BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seiner Entscheidung zur Zulässigkeit des Ertragswertes als Bewertungsmaßstab beim Zugewinnausgleich (BVerfGE 67, 348/367 f.) herausgestellt, dass der Gesetzgeber die Zersplitterung landwirtschaftlicher Betriebe vermeiden wolle, die dann drohe, wenn der Zugewinnausgleich auf der Basis der realen Werte durchgeführt werde. - BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59
Höfeordnung
Auszug aus BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Die Regelung solle vielmehr dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien dienen (um die Volksernährung sicherzustellen, BVerfGE 15, 337/342).
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Die Beschwerdeentscheidung beruht somit nicht auf dem Verstoß (vgl. BVerfGE 13, 132/144 f.); dieser ist deshalb nicht entscheidungserheblich. - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
Freispruch
Auszug aus BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Grund und Boden soll nicht nur Standort, sondern maßgebender Produktionsfaktor sein (vgl. BVerfGE 6, 7, 348/367). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvL 6/82
Verfassungsmäßgkeit der Befreiung Sozialhilfeempfänger von bestimmten …
Auszug aus BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92
Eine - schon im Hinblick auf die ebenfalls betroffenen Notare gebotene (vgl. BVerfGE 47, 285 /321; 69, 373/379; Otto JurBüro 1989, 889/892) - verfassungskonforme Auslegung des § 19 Abs. 4 KostO führt ferner zu dem Ergebnis, dass nur solche land- oder forstwirtschaftliche Betriebe privilegiert sind, die leistungsfähig sind, also jedenfalls den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können.
- OLG Nürnberg, 01.02.2017 - 8 W 2148/16
Landwirtschaftliches Kostenprivileg bei familieninterner Verpachtung des …
Dass für die Anwendung des Privilegs die Übergabemodalitäten aufgelockert werden sollten, ist der Gesetzesbegründung nicht zu entnehmen, zumal diese ausdrücklich auf die überkommene Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1992, 416) Bezug nimmt" (…vgl. Rn. 16). - BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22
Landwirtschaft: Bewertungsprivileg bei Verpachtung an Ehepartner und …
Anhaltspunkte dafür, dass der Anwendungsbereich durch die gesetzliche Neuregelung in § 48 GNotKG gegenüber § 19 Abs. 4 KostO insoweit eingeschränkt werden soll, sind demgegenüber nicht ersichtlich, zumal die Gesetzesbegründung ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1992, 416) zu § 19 Abs. 4 KostO Bezug nimmt. - BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01
Landwirtschaftsprivileg für einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb
Daraus folgt, dass unter die Privilegierung nur solche landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe fallen, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG AgrarR 1997, 293; FamRZ 1997, 831).In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, dass ein leistungsfähiger Hof nur bei einer gewissen Mindestgröße vorliegt (vgl. BayObLGZ 1992, 231/233 f. m.w.N.).
Die Einkünfte aus dem Betrieb müssen jedenfalls den Grundstock des Familienunterhalts bilden (BayObLGZ 1992, 231).
- OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 576/11
Hofnachfolge: Voraussetzung für die Kostenprivilegierung landwirtschaftlicher …
Dass für die Anwendung des Privilegs die Übergabemodalitäten aufgelockert werden sollten, ist der Gesetzesbegründung nicht zu entnehmen, zumal diese ausdrücklich auf die überkommene Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1992, 416) Bezug nimmt. - BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 188/01
Hofstelle
Da die Vorschrift durch die mit ihr verbundene Gebührenermäßigung die Freiheit der Berufsausübung der Notare berühren kann, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine eng an diesem Zweck orientierte Auslegung geboten (BayObLGZ 1992, 231/233 m.w.N.).Eine solche Hofstelle setzt neben Wirtschaftsgebäuden auch eine Wohnung für die bäuerliche Familie in dem Betrieb voraus (vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.1998 - 3Z BR 50/98; BayObLGZ 1992, 231/234; BayObLG FGPrax 2000, 210/211).
- BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 145/00
Landwirtschaftsprivileg bei mehrstufiger Übertragung
Daher ist für die Anwendung des Privilegs gemäß § 19 Abs. 4 KostO eine Hofstelle erforderlich, die in aller Regel der bäuerlichen Familie auch Wohnung bietet (BayObLGZ 1992, 231/233, noch weitergehend Faßbender, Das Kostenprivileg der Landwirtschaft, Rn. 86, der fordert, daß ein ausreichendes Wohngebäude stets vorhanden sein müsse).Der Betrieb muß zudem leistungsfähig sein, also jedenfalls den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233).
- BayObLG, 22.01.1997 - 3Z BR 265/96
Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - …
Daraus folgt, daß unter die Privilegierung nur solche landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe fallen, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233).Wenn in der Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrats auch ausdrücklich betont wird, daß eine bestimmte Betriebsgröße nicht vorausgesetzt werde und der Betrieb demnach auch nebenberuflich geführt werden könne (BT-Drucks. 11/2343 S.7), so ist in Rechtsprechung und Literatur doch anerkannt, daß ein leistungsfähiger Hof nur bei einer gewissen Mindestgröße vorliegt (vgl. BayObLGZ 1992, 231/233 f. m.w.N.).
- OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05
Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende …
Nach der ständigen Rechtsprechung fallen nämlich unter das Privileg des § 19 Abs. 4 KostO nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f). - OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur …
Die Größe der im Übergabezeitpunkt nicht verpachteten Fläche (ca. 73, 8 ha forstwirtschaftliche Fläche) reicht aus, um den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern zu können (BayObLGZ 1992, 231/233; BayObLG NJW-RR 2001, 1366 f; Senatsentscheidung v. 24.10.2005 RNotZ 2005, 622). - LAG Hessen, 28.08.2012 - 15 Sa 1710/11
Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen Verletzung von …
Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 Satz 1 BGB) kommt auch bei gemeinschaftlichem Motivirrtum der Vertragspartner nur dann in Betracht, wenn ein Festhalten am Vertrag für eine Seite zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde (OLG Hamm 10. März 1992 - 10 U 65/91 - NJW-RR 1992, 1416, 1417). - OLG München, 09.11.2022 - 32 Wx 443/22
Bewertungsprivileg, Abfindung weichender Erben, Einheitswert, …
- OLG München, 28.01.2010 - 31 Wx 59/09
Ergänzungspflegschaft: Grundvoraussetzung für die Gebührenprivilegierung zur …
- LAG Hamm, 08.11.2012 - 15 Sa 806/12
Wirksamkeit der Anfechtung eines im Berufungsverfahren abgeschlossenen …
- BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes - Nachweis und …
- BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 54/01
Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Nutzung in eine …
- OLG Zweibrücken, 19.07.1996 - 3 W 82/96
Geschäftswert bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes
- BayObLG, 03.09.1997 - 3Z BR 98/97
Kostenprivileg bei gemeinschaftlicher Fortführung eines landwirtschaftlichen …
- BayObLG, 28.01.1993 - 3Z BR 134/92
Voraussetzungen für Kostenprivilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO
- BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 71/97
Kostenprivileg bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz …
- OLG Celle, 11.04.1994 - 7 W 5/94
- OLG Celle, 22.07.2022 - 7 W 26/22
- OLG Celle, 21.07.2022 - 7 W 26/22
Gegenstandswert der Übergabe einer Hofstelle unter Vorbehalt eines …
- BayObLG, 22.01.1997 - 3Z BR 222/96
Bewertung eines Grundbesitzes durch einen Notar; Kostenberechnung für eine …
- OLG Braunschweig, 22.04.1994 - 4 W 16/93
Streit über die Höhe der Gebühren für die Rechtssache der Erteilung eines …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de
BGB § 209 § 211 Abs. 1; KostO § 156
Verjährung des Gebührenanspruchs eines Notars - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 13 T 22 401/88
- BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Papierfundstellen
- DNotZ 1992, 747
- Rpfleger 1992, 425
- Rpfleger 1992, 498
- BayObLGZ 1992, 72
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80
Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Der Senat verkennt nicht, dass das Gesetz in § 209 Abs. 1 BGB die Unterbrechung der Verjährung an die Klageerhebung, somit an ein aktives Betreiben der Anspruchsdurchsetzung durch den Berechtigten (BGHZ 80, 222/226), knüpft. - BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78
Begriff der Förderung des Prozesses
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Auch den allgemeinen Verjährungsbestimmungen des BGB ist der Gedanke nicht fremd, dass die Verjährung nicht nur durch Handlungen des Gläubigers unterbrochen werden kann, sondern auch durch Handlungen anderer Beteiligter, selbst durch solche des Schuldners, auch wenn sie nur der Abwehr des Anspruches dienen sollen (vgl. § 211 Abs. 2 BGB ; BGHZ 73, 8/10). - BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
b) Eine Übertragung der Regelung über die Unterbrechung der Verjährung auf das der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnende Notarkostenbeschwerdeverfahren muß ebenso möglich sein wie deren Übertragbarkeit auf das öffentliche Recht (vgl. zu letzterem MünchKomm/von Feldmann BGB 2. Aufl. § 209 Rn. 23 und zu einer analogen Anwendung allgemein BGHZ 72, 23/28; vgl. auch § 220 BGB ).
- BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Als Anhaltspunkt für den Bodenwert kann der Richtwert nach § 193 Abs. 3 BauGB herangezogen werden (vgl. BayObLGZ 1972, 297); auch sonstige amtliche Auskünfte können berücksichtigt werden. - OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88
Verjährungsunterbrechung; Kostenanspruch des Notars; Beschwerde des …
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Der Senat folgt damit im Ergebnis der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1978, 28; OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 663;… Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 8a, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann nachfolgend Korintenberg - KostO 12. Aufl. Rn. 7, je zu 143; Göttlich/Mümmler KostO 10.Aufl. Stichwort Verjährung 2.3 S. 1113; Hartmann Kostengesetze 24.Aufl. § 156 KostO Anm.I;… Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. Rn. 24, Staudinger/ Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 43, je zu § 209; a.A. - mit Einschränkungen - OLG Hamm DNotZ 1990, 318 ; Landgericht Bad Kreuznach JurBüro 1988, 1710), die auf die Besonderheiten des Verfahrens nach § 156 KostO abstellt, wonach der Notar, anders als im zivilrechtlichen Bereich der Anspruchsinhaber, nicht aus eigenem Recht in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich Überprüfen zu lassen. - BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86
Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Die Höhe der Gebühren wurde von den Beschwerdeführern ansonsten nicht bestritten; das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit an die Anträge der Kostenschuldner im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren gebunden (BayObLGZ 1991, 306/309; 1987, 186/190;… Korintenberg § 156 Rn. 58 ff. und 88; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S.38, 40 und 122). - OLG Düsseldorf, 02.06.1977 - 10 W 3/77
Notarkostenforderung; Verjährungsunterbrechung; Beschwerde
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Der Senat folgt damit im Ergebnis der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1978, 28; OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 663;… Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 8a, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann nachfolgend Korintenberg - KostO 12. Aufl. Rn. 7, je zu 143; Göttlich/Mümmler KostO 10.Aufl. Stichwort Verjährung 2.3 S. 1113; Hartmann Kostengesetze 24.Aufl. § 156 KostO Anm.I;… Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. Rn. 24, Staudinger/ Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 43, je zu § 209; a.A. - mit Einschränkungen - OLG Hamm DNotZ 1990, 318 ; Landgericht Bad Kreuznach JurBüro 1988, 1710), die auf die Besonderheiten des Verfahrens nach § 156 KostO abstellt, wonach der Notar, anders als im zivilrechtlichen Bereich der Anspruchsinhaber, nicht aus eigenem Recht in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich Überprüfen zu lassen. - BayObLG, 29.08.1991 - BReg. 3 Z 90/91
Geschäftswert einer Teilungserklärung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
Die Höhe der Gebühren wurde von den Beschwerdeführern ansonsten nicht bestritten; das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit an die Anträge der Kostenschuldner im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren gebunden (BayObLGZ 1991, 306/309; 1987, 186/190;… Korintenberg § 156 Rn. 58 ff. und 88; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S.38, 40 und 122). - BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 3 Z 89/81
Zur Änderung einer Kostenberechnung nach Ausscheiden aus dem Notaramt und zur …
- OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 107/03
Verjährungsunterbrechung bei Kostenforderungen
Grundsätzlich kommt der Anrufung des Landgerichts durch den Notar aufgrund einer Beanstandung des Kostenschuldners in analoger Anwendung des § 209 Abs. 1 BGB a.F. verjährungsunterbrechende Wirkung zu (…vgl. Korinthenberg-Bengel/Tiedtke, § 143 Rn. 7;… Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., "Verjährung" Anm. 2.3; BayOLG RPfl 1992, 498; OLG Schleswig JurBüro 1995, 216, jeweils mwN). - LG Frankenthal, 01.09.2016 - 2 OH 5/16
Notarkosten: Unrichtige Sachbehandlung bei getrennter Beurkundung von mehreren …
Rn. 11 Entsprechend dem (auch unter dem Regime des GNotKG fortgeltenden) Grundsatz "Kostenrecht ist Folgerecht" bestimmt sich die zu einem beurkundeten Vorgang vorzunehmende Bewertung zum einen nach dem objektiven Inhalt der jeweiligen Urkunde (s. hierzu BayObLG MittBayNot 1992, 287, dasselbe MittBayNot 1985, 48; KG ZNotP 2005, 117), zum anderen nach der vom Notar gewählten Gestaltungsweise, wobei insoweit dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars ein weiter Spielraum einzuräumen ist (…vgl. Korintenberg/Tiedtke, 19. Aufl. GNotKG, § 21 Rn 12). - KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01
Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung …
- OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95 Nach überwiegender Meinung kommt weiter als verjährungsunterbrechende Maßnahme die Einreichung der Beschwerdeschrift der Kostenschuldnerin und deren Übermittlung an den Notar im Dezember 1993 in Betracht (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 498 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 12.05.1992 - 11 W 1340/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Passau - 3 O 35/91
- OLG München, 12.05.1992 - 11 W 1340/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 425
Wird zitiert von ...
- OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97
Beschwerde gegen eine richterliche Abhilfeentscheidung im …
dem der Rechtspfleger angehört (Rpfleger 1992, 425 JurBüro 1992, 613 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 1 Ws 529/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 98 Abs. 2; RpflG § 11 Abs. 2
Papierfundstellen
- MDR 1993, 284
- Rpfleger 1992, 425
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 20.09.1996 - I Ws 39/96
Anspruch des Pflichtverteidigers auf Vergütung nach den Sätzen eines …
Bei dem Antrag des Pflichtverteidigers handelt es sich daher nicht um einen Antrag nach § 98 BRAGO (zu einem derartigen Fall siehe OLG Düsseldorf in JurBüro 1990, 723, 724), für den die gesetzlichen Regeln der Durchgriffserinnerung nicht gelten (OLG Düsseldorf in Rpfleger 1992, 425 ; OLG Koblenz in Rpfleger 1980, 256; OLG Stuttgart in Rpfleger 1974, 79), sondern ausschließlich um einen Kostenfestsetzungsantrag hinsichtlich der der Freigesprochenen entstandenen notwendigen Auslagen.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 10.04.1992 - 1Z BR 26/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren; Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - VI 263/73
- LG Nürnberg-Fürth, 29.12.1989 - 13 T 8105/89
- BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90
- LG Nürnberg-Fürth, 29.05.1991 - 13 T 8665/90
- BayObLG, 10.04.1992 - 1Z BR 26/92
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1330 (Ls.)
- Rpfleger 1992, 425
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 10.04.1992 - 1Z BR 26/92
Maßgebend ist, wenn besondere Umstände nicht vorliegen, die Bedeutung der Beschwerde für den Rechtsmittelführer, insbesondere das mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse (BayObLGZ 1986, 489/491).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 08.05.1992 - 3Z BR 17/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Geschäftswertbeschwerde von Verfahrensbevollmächtigten aus eigenem Recht; Maßgaben für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Erbfall als maßgebender Zeitpunkt für die Bewertung im Erbscheinseinziehungsverfahren; Gemeiner Wert als Bewertungsgrundlage bei ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VI 3713/60
- LG Nürnberg-Fürth, 11.06.1991 - 13 T 8795/90
- BayObLG, 08.05.1992 - 3Z BR 17/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 425
- Rpfleger 1993, 325
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 3Z BR 17/92
Dieser Frage kommt hier erhebliche praktische Bedeutung zu, weil zur Zeit des Erbfalls für den Wert des den wesentlichen Nachlass ausmachenden Grundbesitzes der Einheitswert maßgebend war, während nach dem neuen § 19 KostO i. d. F. des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts vom 28.12.1.968 bei der Wertfestsetzung jeder Anhalt benutzt werden soll, um dem Verkehrswert möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1972, 297/299).BauGB herangezogen werden (vgl. BayObLGZ 1972, 297).
- BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 3 Z 27/75
Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 3Z BR 17/92
Dies ergibt sich schon aus § 108 Satz 2 i.V.m. § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO und entspricht der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1975, 288; BayObLG JurBüro 1984, 266).Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes des § 7 KostO die Neufassung de § 19 KostO nur dann nicht anzuwenden, wenn das Geschäft, hier das Beschwerdeverfahren, vor dem 1.1.1969 beendet wurde (BayObLGZ 1975, 288/290 f.).
- BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 3Z BR 17/92
Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, vgl. BayObLGZ 1986, 489/491; BayObLG JurBüro 1978, 1372/1373; 1982, 116 und 1387/1388;-1983.- 1553; 1984, 266 und 1883). - BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 3Z BR 17/92
Der Gebäudewert kann nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1976, 89) mit Hilfe des Brandversicherungswerts berechnet werden.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 195/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 608/89
- LG München I - 1 T 15063/90
- BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 195/91
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 425
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; …
Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 195/91
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligten, also sämtlicher Wohnungseigentümer und des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328;… Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. § 48 Rn. 8). - BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88
Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 195/91
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligten, also sämtlicher Wohnungseigentümer und des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328;… Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. § 48 Rn. 8).
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