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Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1984 - 141/84 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,832
EuGH, 03.07.1984 - 141/84 R (https://dejure.org/1984,832)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1984 - 141/84 R (https://dejure.org/1984,832)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - 141/84 R (https://dejure.org/1984,832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    De Compte / Parlament

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    De Compte / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung durch den EuGH; Der einstweilige Rechtsschutz vor dem EuGH; Zurückstufung eines Beamten in eine niedrigere Besoldungsgruppe als Disziplinarmaßnahme; Die aufschiebende Wirkung von Klagen vor dem EuGH; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185 - VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 , PAR 2]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2575
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.05.1980 - 33/80

    Albini / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.1984 - 141/84
    Ein bloß finanzieller Schaden kann dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (Beschluß vom 17.9. 1974 in der Rechtssache 62/74 R, Velozzi/Kommission, Slg. 1974, 895, Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer vom 22.5.1980 in der Rechtssache 33/80 R, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1980, 1671).
  • EuGH, 17.09.1974 - 62/74

    Vellozzi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.1984 - 141/84
    Ein bloß finanzieller Schaden kann dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (Beschluß vom 17.9. 1974 in der Rechtssache 62/74 R, Velozzi/Kommission, Slg. 1974, 895, Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer vom 22.5.1980 in der Rechtssache 33/80 R, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1980, 1671).
  • EuGH, 21.08.1980 - 174/80

    Reichardt / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.1984 - 141/84
    Hierbei hat er zu untersuchen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, daß der sofortige Vollzug der Entscheidung, auf die sich der Aussetzungsantrag bezieht, geeignet ist, dem Antragsteller irreversible Schäden zuzufügen, die auch dann nicht wiedergutgemacht werden könnten, wenn die Entscheidung aufgehoben werden sollte, und die trotz ihrer vorläufigen Natur zum Interesse des betreffenden Organs daran, daß seine Entscheidungen gemäß Artikel 185 EWÇ-Vertrag durchgeführt werden, auch wenn sie im Klagewege angefochten werden, außer Verhältnis stünden (Beschluß vom 21.8. 1980 in der Rechtssache 174/80 R, Reichardt/Kommission, Slg. 1980, 2665).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Kann der sofortige Vollzug einer angefochtenen Handlung jedoch zur Auflösung einer Gesellschaft führen oder einen einzelnen dazu zwingen, seine Wohnung zu verkaufen, so ist die Voraussetzung für einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erfüllt (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-401, Randnr. 33, und vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42, und Beschluß des Gerichtshofes vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 5).
  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan - "Rechtsmittel - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

    91 Im vorliegenden Fall ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass die auf dem Gutachten des Ausschusses beruhende angefochtene Entscheidung einen offensichtlichen Irrtum oder einen Ermessensmissbrauch aufweist oder dass die Kommission die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat." - Zur Dringlichkeit "103 ... [D]er behauptete Schaden [ist] rein finanzieller Art ... und [kann] als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachen angesehen werden ..., da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuGH, 16.03.1988 - 44/88

    De Compte / Parlament

    12 Der Präsident der Dritten Kammer des Gerichtshofes ordnete durch Beschluß vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R ( Slg. 1984, 2575 ) die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 24. Mai 1984 bis zum Erlaß des Urteils an.

    14 Der Gerichtshof entschied durch Urteil vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 141/84 ( Slg. 1985, 1951 ), daß das vom Disziplinarrat angewandte Verfahren mit einem wesentlichen Mangel ( Anhörung der Zeugen in Abwesenheit des Beschuldigten oder seines Verteidigers ) behaftet sei, und hob daher die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. Mai 1984 auf.

    31 Ein bloß finanzieller Schaden kann dann nicht als nicht wiedergutzumachen oder auch nur kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat ( Beschluß vom 17. September 1974 in der Rechtssache 62/74 R, Vellozzi/Kommission, Slg. 1974, 895; Beschluß vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 33/80 R, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1980, 1671; Beschluß vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Kommission, Slg. 1984, 2575 ).

  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies - "Rechtsmittel - Beschluss des …

    Hinzu kommt, dass der behauptete Schaden rein finanzieller Art ist und als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachenangesehen werden kann, da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission - "Verfahren …

    Zu dem von den Antragstellern geltend gemachten finanziellen Schaden ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 1993 in der Rechtssache T-497/93 R II, Hogan/Gerichtshof, Slg. 1993, II-1005, Randnr. 17, und vom 30. November 1993 in der Rechtssache T-549/93 R, D./Kommission, Slg. 1993, II-1347, Randnr. 45) ein bloß finanzieller Schaden grundsätzlich dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden kann, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist.
  • EuGH, 11.04.2001 - C-474/00

    Kommission / Bruno - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts …

    Hinzu kommt, dass der behauptete Schaden rein finanzieller Art ist und als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachen angesehen werden kann, da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-476/00

    Kommission / Schuck - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts …

    Hinzu kommt, dass der behauptete Schaden rein finanzieller Art ist und als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachen angesehen werden kann, da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-478/00

    Kommission / Roussel und Roussel Iberica - "Rechtsmittel - Beschluss des …

    Hinzu kommt, dass der behauptete Schaden rein finanzieller Art ist und als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachen angesehen werden kann, da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichthofes vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4, Beschluss Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Randnr. 113, und Beschluss Pfizer, Randnr. 137).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-477/00

    Kommission / Roussel und Roussel Diamant - "Rechtsmittel - Beschluss des …

    Hinzu kommt, dass der behauptete Schaden rein finanzieller Art ist und als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachen angesehen werden kann, da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-479/00

    Kommission / Gerot Pharmazeutika - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des …

  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung - …

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (Frankreich) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …

  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Verfahren der einstweiligen …

  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Restriktive Maßnahmen …

  • EuGH, 04.10.2017 - C-576/17

    Wall Street Systems UK/ EZB

  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG - …

  • EuGH, 11.03.2016 - C-134/16

    Chemtura Netherlands / EFSA

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-326/91

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Rechtsmittel - Beamte - …

  • EuG, 30.11.1993 - T-549/93
  • EuG, 05.04.1993 - T-21/93

    Carlos Afonso Camarinha Lobão Peixoto gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 23.11.1990 - T-45/90

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aussetzung des …

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