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Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.1985 - 267/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,557
EuGH, 13.02.1985 - 267/83 (https://dejure.org/1985,557)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.1985 - 267/83 (https://dejure.org/1985,557)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 267/83 (https://dejure.org/1985,557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 1612/68 ART. 10; ; VERORDNUNG NR. 1612/68 ART. 11

  • EU-Kommission PDF

    Diatta / Land Berlin

    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - AUFENTHALTSRECHT DER FAMILIENANGEHÖRIGEN - EINZIGE STÄNDIGE FAMILIENWOHNUNG - KEINE NOTWENDIGE BEDINGUNG - KEIN EIGENSTÄNDIGES AUFENTHALTSRECHT GEMÄSS ARTIKEL 11 DER VERORDNUNG NR . 1612/68

  • EU-Kommission

    Diatta / Land Berlin

  • Wolters Kluwer

    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - AUFENTHALTSRECHT DER FAMILIENANGEHÖRIGEN - EINZIGE STÄNDIGE FAMILIENWOHNUNG - KEINE NOTWENDIGE BEDINGUNG - KEIN EIGENSTÄNDIGES AUFENTHALTSRECHT GEMÄSS ARTIKEL 11 DER VERORDNUNG NR. 1612/68; ( VERORDNUNG NR. 1612/68 DES RATES , ARTIKEL ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - AUFENTHALTSRECHT DER FAMILIENANGEHÖRIGEN - EINZIGE STÄNDIGE FAMILIENWOHNUNG - KEINE NOTWENDIGE BEDINGUNG - KEIN EIGENSTÄNDIGES AUFENTHALTSRECHT GEMÄSS ARTIKEL 11 DER VERORDNUNG NR. 1612/68

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 567
  • NJW 1985, 2087
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Er hat darüber hinaus auch andere Grundrechte, wie die Vereinigungsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot, die Religionsfreiheit oder den Schutz der Familie als Prüfungsmaßstäbe herangezogen (vgl. Gewerkschaftsbund Europäischer öffentlicher Dienst…, Urteil vom 8. Oktober 1974, RS 175/73, Slg. 1974, S. 917;… Ruckdeschel u. a., Urteil vom 19. Oktober 1977, RS 117/76 und 16/77, Slg. 1977, S. 1753; BIOVILAC…, Urteil vom 6. Dezember 1984, RS 59/83, Slg. 1984, S. 4057; FINSIDER…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 250/83, Slg. 1985, S. 142; Kupferberg II…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 253/83, Slg. 1985, S. 166; Samara…, Urteil vom 15. Januar 1985, RS 266/83, Slg. 1985, S. 196; Michel…, Urteil vom 29. Januar 1985, RS 273/83, Slg. 1985, S. 354; Defrenne III…, Urteil vom 15. Juni 1978, RS 149/77, Slg. 1978, S. 1365; Prais…, Urteil vom 27. Oktober 1976, RS 130/75, Slg. 1976, S. 1589; Diatta, Urteil vom 13. Februar 1985, RS 267/83 = EuGRZ 1985, S. 145).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …

    Wenn Artikel 10 der Verordnung bestimmt, dass der Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers bei diesem Wohnung nehmen darf, bedeutet dies nicht, dass der Angehörige dort ständig wohnen muss, sondern - wie sich aus Artikel 10 Absatz 3 ergibt - lediglich, dass die Wohnung, über die der Arbeitnehmer verfügt, normalen Anforderungen an die Aufnahme seiner Familie entsprechen muss (Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 267/83, Diatta, Slg. 1985, 567, Randnr. 18).

    Zu dem Vorbringen der Kommission, aus Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68 lasse sich kein Aufenthaltsrecht einer Person ableiten, die nicht Kind eines Wanderarbeitnehmers sei, weil jedes Recht aus dieser Bestimmung unabdingbar gerade diesen Status voraussetze, ist darauf hinzuweisen, dass angesichts des Zusammenhangs und der Zielsetzung der Verordnung Nr. 1612/68 und insbesondere ihres Artikels 12 dieser nicht eng ausgelegt (in diesem Sinne Urteil Diatta, Randnr. 17) und ihm keinesfalls die praktische Wirksamkeit genommen werden darf.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner …

    Rn. 58 Der Gerichtshof hat bereits im Rahmen des vor Inkrafttreten der Richtlinie 2004/38 geltenden Unionsrechts festgestellt, dass das eheliche Band nicht als aufgelöst angesehen werden kann, solange dies nicht durch die zuständige Stelle ausgesprochen worden ist, was bei Ehegatten, die lediglich voneinander getrennt leben, nicht der Fall ist, selbst wenn sie die Absicht haben, sich später scheiden zu lassen, so dass der Ehegatte nicht notwendigerweise ständig bei dem Unionsbürger wohnen muss, um Inhaber eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zu sein (vgl. Urteil vom 13. Februar 1985, Diatta, 267/83, Slg. 1985, 567, Randnrn.
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