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Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.1986 - 270/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,897
EuGH, 10.07.1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,897)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,897)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 270/84 (https://dejure.org/1986,897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beschluss 1896/75 A vom 28. Juli 1975 Art. 6; ; Beamtenstatut Art. 110; ; Beamtenstatut Art. 1 Abs. 4 Anhang II des; ; Beamtenstatut Art. 9 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Licata / ESC

    1 . BEAMTE - VERTRETUNG - PERSONALVERTRETUNG - EINZELHEITEN DER TÄTIGKEIT - REPRÄSENTATIVITÄT - SELBSTÄNDIGE BEFUGNIS JEDES ORGANS

  • EU-Kommission

    Licata / ESC

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Beamtin aus dem Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss; Erlass des Änderungsbeschlusses auf Anregung der Personalvertretung selbst; Vorwurf einer fehlenden Anhörung; Zusammensetzung der Personalvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERTRETUNG - PERSONALVERTRETUNG - EINZELHEITEN DER TÄTIGKEIT - REPRÄSENTATIVITÄT - SELBSTÄNDIGE BEFUGNIS JEDES ORGANS - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 9 ABSATZ 2 UND ANHANG II ARTIKEL 1 ABSATZ 4]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltungsbereich einer neuen Vorschrift; Organbefugnis, auf dem Gebiet der Personalvertretung eigene Vorschriften zu erlassen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 2305
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.06.1985 - 146/85

    Diezler / ESC

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 270/84
    19 ZUNÄCHST IST AUFGRUND DES BESCHLUSSES DES PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES VOM 11. JUNI 1985 IN DER RECHTSSACHE 146/85 R ( DIEZLER U. A./WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS , SLG. 1985, 1805 ) DIE WAHL ZUR PERSONALVERTRETUNG , DIE AM 10. JUNI 1985 HÄTTE STATTFINDEN SOLLEN , AUFGESCHOBEN WORDEN.
  • EuGH, 11.12.1984 - 270/84

    Licata / ESC

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 270/84
    DER PRÄSIDENT DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES HAT DIESEM ANTRAG MIT BESCHLUSS VOM 11. DEZEMBER 1984 IN DER RECHTSSACHE 270/84 R ( SLG. 1984, 4119 ) STATTGEGEBEN UND SOWOHL DEN VOLLZUG DES ÄNDERUNGSBESCHLUSSES ALS AUCH DIE ENTSCHEIDUNG , EINE NACHWAHL ABZUHALTEN , BIS ZUM ERLASS DES URTEILS IN DER HAUPTSACHE AUSGESETZT.
  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …

    Rn. 53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine neue Vorschrift, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, unmittelbar auf die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts anzuwenden ist, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 7, vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, vom 18. April 2002, Duchon, C-290/00, Slg. 2002, I-3567, Randnr. 21, vom 11. Dezember 2008, Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, Slg. 2008, I-9465, Randnr. 43, und vom 22. Dezember 2008, Centeno Mediavilla u. a./Kommission, C-443/07 P, Slg. 2008, I-10945, Randnr. 61).
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer - "Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen …

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung gilt eine neue Vorschrift unmittelbar für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist (siehe u. a. Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Licata/WSA, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-28/00

    DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN …

    Somit gilt die neue Regelung zwar nur für die Zukunft, doch ist sie nach einem allgemein anerkannten Grundsatz, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auch auf die künftigen Wirkungen von unter dem alten Recht entstandenen Sachverhalten anwendbar (siehe in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1978 in der Rechtssache 96/77, Bauche und Delquignies, Slg. 1978, 383, Randnr. 48, vom 25. Oktober 1978 in der Rechtssache 125/77, Koninklijke Scholten-Honig und De Bijenkorf, Slg. 1978, 1991, Randnr. 37, vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 40/79, P./Kommission, Slg. 1981, 361, Randnr. 12, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Licata/Wirtschafts- und Sozialausschuss, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31).
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