Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 04.12.1986 - 206/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2259
EuGH, 04.12.1986 - 206/84 (https://dejure.org/1986,2259)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.1986 - 206/84 (https://dejure.org/1986,2259)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 206/84 (https://dejure.org/1986,2259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 155; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - KLAGERECHT DER KOMMISSION - VORSCHLAG , DER DEM RAT VORLIEGT UND DESSEN ANNAHME DEN VERTRAGSVERSTOSS BEENDEN KÖNNTE - UNBEACHTLICH

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Klagerecht der Kommission; Erfordernis einer festen Niederlassung; Verstoß gegen Verpflichtungen aus Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Ausschluss der Erhebung einer Vertragsverletzungsklage ; Auslegung einer Bestimmung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - KLAGERECHT DER KOMMISSION - VORSCHLAG , DER DEM RAT VORLIEGT UND DESSEN ANNAHME DEN VERTRAGSVERSTOSS BEENDEN KÖNNTE - UNBEACHTLICH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 3817
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 04.12.1986 - 206/84
    17 DER GERICHTSHOF HAT JEDOCH , UNTER ANDEREM IN SEINEN URTEILEN VOM 18. JANUAR 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 110 UND 111/78 ( VAN WESEMÄL , SLG. 1979, 35 ) UND VOM 17. DEZEMBER 1981 IN DER RECHTSSACHE 279/80 ( WEBB , SLG. 1981, 3305 ), EINGERÄUMT , DASS IN ANBETRACHT DER BESONDERHEITEN BESTIMMTER DIENSTLEISTUNGEN SOLCHE AN DEN LEISTUNGSERBRINGER GESTELLTEN BESONDEREN ANFORDERUNGEN NICHT ALS MIT DEM VERTRAG UNVEREINBAR ANZUSEHEN SIND , DIE SICH AUS DER ANWENDUNG VON REGELUNGEN FÜR DIESE ART VON TÄTIGKEITEN ERGEBEN.
  • EuGH, 13.12.1983 - 218/82

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.12.1986 - 206/84
    15 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 13. DEZEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 218/82 ( KOMMISSION/RAT , SLG. 1983, 4063 ) AUSGEFÜHRT HAT , IST , WENN EINE BESTIMMUNG DES ABGELEITETEN GEMEINSCHAFTSRECHTS MEHR ALS EINE AUSLEGUNG GESTATTET , DIE AUSLEGUNG , BEI DER DIE BESTIMMUNG MIT DEM VERTRAG VEREINBAR IST , DERJENIGEN VORZUZIEHEN , DIE ZUR FESTSTELLUNG IHRER UNVEREINBARKEIT MIT DEM VERTRAG FÜHRT.
  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    Auszug aus EuGH, 04.12.1986 - 206/84
    17 DER GERICHTSHOF HAT JEDOCH , UNTER ANDEREM IN SEINEN URTEILEN VOM 18. JANUAR 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 110 UND 111/78 ( VAN WESEMÄL , SLG. 1979, 35 ) UND VOM 17. DEZEMBER 1981 IN DER RECHTSSACHE 279/80 ( WEBB , SLG. 1981, 3305 ), EINGERÄUMT , DASS IN ANBETRACHT DER BESONDERHEITEN BESTIMMTER DIENSTLEISTUNGEN SOLCHE AN DEN LEISTUNGSERBRINGER GESTELLTEN BESONDEREN ANFORDERUNGEN NICHT ALS MIT DEM VERTRAG UNVEREINBAR ANZUSEHEN SIND , DIE SICH AUS DER ANWENDUNG VON REGELUNGEN FÜR DIESE ART VON TÄTIGKEITEN ERGEBEN.
  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 04.12.1986 - 206/84
    DIE RICHTLINIE GIBT JEDOCH NICHT AN , IN WELCHEM MITGLIEDSTAAT DER FÜHRENDE VERSICHERER ZUGELASSEN SEIN MUSS , UND , WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM HEUTIGEN URTEIL IN DER RECHTSSACHE 205/84 ( KOMMISSION/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND , SLG. 1986, 3755, 3793 ) FESTGESTELLT HAT , EIN BEREITS IN EINEM MITGLIEDSTAAT ZUGELASSENER UND NIEDERGELASSENER VERSICHERER MUSS NICHT NOTWENDIGERWEISE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT NIEDERGELASSEN SEIN , UM EIN IM HOHEITSGEBIET DIESES STAATES BELEGENES RISIKO IN VOLLEM UMFANG ABDECKEN ZU KÖNNEN.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

    Rn. 97 Hierzu ist daran zu erinnern, das Art. 49 EG, soweit er auf die Beseitigung der Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs abzielt, die sich aus dem Umstand ergeben, dass der Dienstleistende in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem die Dienstleistung erbracht wird, ansässig ist, in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit unmittelbar anwendbar ist und den Einzelnen Rechte verleiht, die diese vor Gericht geltend machen können und die die nationalen Gerichte zu schützen haben (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen, 33/74, Slg. 1974, 1299, Randnr. 26, vom 14. Juli 1976, Donà, 13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 20, vom 4. Dezember 1986, Kommission/Irland, 206/84, Slg. 1986, 3817, Randnr. 16, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 67).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    In diesem Zusammenhang gehören zu den vom Gerichtshof bereits anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses die zum Schutz der Empfänger von Dienstleistungen bestimmten Berufsregeln (Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28), der Schutz des geistigen Eigentums (Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881), der Schutz der Arbeitnehmer (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 179/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 19; Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 14; Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portugüsa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18), der Schutz der Verbraucher (Urteile vom 4. Dezember 1986 in den Rechtssachen 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, 252/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 20, 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 30, 206/84, Kommission/Irland, Slg. 1986, 3817, Randnr. 20;… Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21), die Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes (…Urteil vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20), die Aufwertung der archäologischen, historischen und künstlerischen Reichtümer und die bestmögliche Verbreitung von Kenntnissen über das künstlerische und kulturelle Erbe eines Landes (…Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnr. 17, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    In diesem Zusammenhang gehören zu den vom Gerichtshof bereits anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses die zum Schutz der Empfänger von Dienstleistungen bestimmten Berufsregeln (Urteil vom 18. Januar 1979 in den Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28), der Schutz des geistigen Eigentums (Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881), der Schutz der Arbeitnehmer (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 179/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 19; Urteil vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 14; Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portugüsa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18), der Schutz der Verbraucher (Urteile vom 4. Dezember 1986 in den Rechtssachen 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, 252/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 20, 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 30, 206/84, Kommission/Irland, Slg. 1986, 3817, Randnr. 20;… Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20 und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21), die Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes (…Urteil vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20), die Aufwertung der archäologischen, historischen und künstlerischen Reichtümer und die bestmögliche Verbreitung von Kenntnissen über das künstlerische und kulturelle Erbe eines Landes (…Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnr. 17, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht