Rechtsprechung
| EuGH, 06.11.1990 - C-86/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 92 Abs. 1; ; EWGV Art. 92 Abs. 3 Buchst. c; ; EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 93; ; VO Nr. 822/87/EWG Art. 45
- EU-Kommission
Italien / Kommission
Staatliche Beihilfen - Weinsektor - Beihilfe für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat
- EU-Kommission
Italien / Kommission
- Wolters Kluwer
Erzeugung und Vermarktung von Erzeugnissen des Weinbaus ; Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts der frischen Weintrauben; Beihilfe für die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem konzentriertem Traubenmost für die Weinbereitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Beihilfen - Verbot - Unterstützung der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation verfolgten Politik - Keine Rechtfertigungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Staatliche Beihilfen - Weinsektor - Beihilfe für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89
- EuGH, 06.11.1990 - C-86/89
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-3891
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.07.1988 - 90/86
Strafverfahren gegen Zoni
Auszug aus EuGH, 06.11.1990 - C-86/89
19 Nach ständiger Rechtsprechung ( siehe unter anderem das Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 90/86, Zoni, Slg. 1988, 4285 ) ist es, sobald die Gemeinschaft eine gemeinsame Marktorganisation für einen bestimmten Sektor errichtet hat, Sache der Gemeinschaft, im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Lösungen für die auftretenden Probleme wie die der Weinüberschüsse zu finden.
- EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission - "Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - …
Betriebsbeihilfen, d. h. Beihilfen, die, wie diejenigen nach § 52 Absatz 8 EStG, ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, verfälschen grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen (vgl. hierzu Urteile vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, "Boussac Saint Frères", Slg. 1990, I-307, und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891).Wenn nämlich eine von einem Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel verstärkt, muss dieser als von der Beihilfe beeinflusstangesehen werden (Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 17).
Was die übrigen Gebiete angeht, für die die streitige Beihilferegelung gilt, so verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil Italien/Kommission vom 21. März 1991, Randnr. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-278/95
Siemens SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
Die Kommission hatte ja bereits in ihrer Mitteilung von 1979 ausdrücklich angekündigt, daß Betriebsbeihilfen grundsätzlich nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar seien; der Gerichtshof hatte sich in seinem Urteil am 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89(12) im selben Sinne geäussert.Nach der Rechtsprechung verfälschen diese Beihilfen nämlich grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen in den Sektoren, in denen sie gewährt werden, ohne insoweit ihrer Natur nach geeignet zu sein, einen der in den genannten Ausnahmebestimmungen festgesetzten Zwecke zu erreichen (vgl. hierzu Urteile des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).".
Diese Auffassung hat auch der Gerichtshof im Urteil vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89(17) vertreten, wo es heisst, "daß die streitige Beihilfe ... als eine Betriebsbeihilfe für die betroffenen Unternehmen anzusehen sei und daß sie als solche die Handelsbedingungen in einer Weise verändere, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufe." Damit ist kaum anzunehmen, daß die Entscheidung 75/397 etwas anderes als Investitionsbeihilfen im Sinne des Gemeinschaftsrechts abdeckte.
(12) - Italien/Kommission, Slg. 1990 I-3891, Randnr. 18.
(13) - Italien/Kommission, Slg. 1994, I-4635 (Urteil Italgrani).
(17) - Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, Randnr. 18.
- EuGH, 22.09.2020 - C-594/18
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen …
Rn. 119 Als Erstes hat das Gericht nämlich zu Recht darauf hingewiesen, dass Betriebsbeihilfen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV nicht erfüllen können, da Betriebsbeihilfen, weil sie sich darauf beschränken, einen bestehenden Zustand aufrecht zu erhalten oder die laufenden Kosten des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu senken, die ein Unternehmen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ohnehin zu tragen gehabt hätte, nicht zur Förderung der Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bestimmt seien und geeignet seien, die Handelsbedingungen in einer Weise zu verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 1990, 1talien/Kommission, C-86/89, EU:C:1990:373, Rn. 18…, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 88 bis 91, …und vom 21. Juli 2011, Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission, C-459/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:515, Rn. 33 bis 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-173/02
Spanien / Kommission
In den Urteilen Italien/Kommission{FN-VERWEIS:20}, Kommission/Frankreich{FN-VERWEIS:21} und Strafverfahren gegen Zoni{FN-VERWEIS:22} scheine der Gerichtshof ein breiteres Verbot zugrunde zu legen.Im Urteil Italien/Kommission habe der Gerichtshof festgestellt, dass die nationale Maßnahme gegen Gemeinschaftsrecht verstoße, da sie tatsächlich gegen die Zwecke der gemeinsamen Marktordnung verstoßen habe.
{FN:16} - Randnr. 45, in der das Urteil in der Rechtssache C-86/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891) zitiert wird.
{FN:23} - Urteil Italien/Kommission, zitiert in Fußnote 20, Randnr. 19, Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 18, Urteil Strafverfahren gegen Zoni, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 26.
- EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Betriebsbeihilfe - Leitlinien …
Im Urteil vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, Randnr. 18) hat der Gerichtshof entschieden, dass die streitige Beihilfe als eine Betriebsbeihilfe für die betroffenen Unternehmen anzusehen war und dass sie als solche die Handelsbedingungen in einer Weise veränderte, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlief. - EuG, 19.09.2018 - T-68/15
HH Ferries u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …
Diese Beihilfen verfälschen nämlich nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen in den Sektoren, in denen sie gewährt werden, ohne insoweit ihrer Natur nach geeignet zu sein, einen der in den genannten Ausnahmebestimmungen festgesetzten Zwecke zu erreichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, EU:C:1990:67, Rn. 50, vom 6. November 1990, 1talien/Kommission, C-86/89, EU:C:1990:373, Rn. 18, …und vom 8. Juni 1995, Siemens/Kommission, T-459/93, EU:T:1995:100, Rn. 48).Es besteht daher nach der Rechtsprechung eine Vermutung, wonach Betriebsbeihilfen per se den Wettbewerb verfälschen (…Urteil vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, EU:C:2000:537, Rn. 77) und die Handelsbedingungen in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft (Urteil vom 6. November 1990, 1talien/Kommission, C-86/89, EU:C:1990:373, Rn. 18).
- EuG, 08.06.1995 - T-459/93
Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ; …
Nach der Rechtsprechung verfälschen diese Beihilfen nämlich grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen in den Sektoren, in denen sie gewährt werden, ohne insoweit ihrer Natur nach geeignet zu sein, einen der in den genannten Ausnahmebestimmungen festgesetzten Zwecke zu erreichen (vgl. hierzu Urteile des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).76 Das Gericht erinnert daran, daß nach ständiger Rechtsprechung Betriebsbeihilfen in keinem Fall nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden können, da sie aufgrund ihrer Natur Gefahr laufen, die Handelsbedingungen in einer Weise zu verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft (vgl. Urteile Italien/Kommission, a. a. O., Randnr. 18, und Frankreich/Kommission, a. a. O., Randnr. 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01
Mattila / Rat und Kommission
{FN:26} - Siehe Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 312/84 (Continentale Produkten Gesellschaft/Kommission, Slg. 1987, 841, Randnr. 21), vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-169/84 (CdF Chimie AZF/Kommission, Slg. 1990, I-3083, Randnr. 16) und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, Randnr. 20).{FN:27} - Vgl. das zitierte Urteil Italien/Kommission (Randnr. 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-594/18
Generalanwalt Hogan: Der Gerichtshof sollte Österreichs Rechtsmittel im …
{FN:89} Urteil vom 6. November 1990 (C-86/89, EU:C:1990:373). - EuGH, 14.10.2004 - C-173/02
Spanien / Kommission
18 und 19, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 90/86, Zoni, Slg. 1988, 4285, Randnr. 26, und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89, Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, Randnr. 19).Deshalb sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich in diesem Bereich aller einseitigen Maßnahmen zu enthalten, selbst wenn diese geeignet sind, die gemeinsame Politik der Gemeinschaft zu unterstützen (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 18, Italien/Kommission, Randnr. 19, und Zoni, Randnr. 26).
- EuGH, 19.09.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft - Beihilfen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-71/09
Comitato "Venezia vuole vivere" u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - …
- EuG, 12.05.2015 - T-623/13
Das Gericht der EU stellt fest, dass der Schriftwechsel zwischen der Kommission …
- EuG, 27.11.2003 - T-190/00
Regione Siciliana / Kommission
- EuGH, 19.09.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft - Beihilfen, die in …
- EuG, 28.02.2024 - T-390/20
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-494/06
Kommission / Italien und Wam - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-76/09
Italgas / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Multisektorales …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-73/09
Hotel Cipriani / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Multisektorales …
- EuG, 15.04.2008 - T-348/04
SIDE / Kommission - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrbeihilfen im Buchsektor - Keine …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-46/03
Vereinigtes Königreich / Kommission - Europäischer Fonds für regionale …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97
Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …
- EuG, 08.06.2016 - T-583/15
Monster Energy / EUIPO (Répresentation d'un symbole de paix) - Unionsmarke - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1993 - C-134/92
Burkhard Mörlins gegen Zuckerfabrik Königslutter-Twülpstedt AG. - Zucker - Quoten …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Weinsektor - Beihilfe für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89
- EuGH, 06.11.1990 - C-86/89
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-3891
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89
Nicht zuletzt hat die Kommission zutreffenderweise auch daran erinnert, daß ihr der Rechtsprechung zufolge (vgl. etwa das Urteil in der Rechtssache 730/79 7.Schließlich ist - dies sei der Vollständigkeit halber gesagt - für die Beurteilung des Falles auch bedeutungslos die kritische Anmerkung der Klägerin (bei der nicht erkennbar ist, ob sie als eigenständiger Klagegrund gemeint ist), die Verletzung von Artikel 30 EWG-Vertrag (von der in der Entscheidung unter VI 3 Absatz 3 die Rede 7 - Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland BV/Kommission, Slg. 1980, 2671.
- EuGH, 29.11.1989 - 281/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89
Die Kommission hat also durchaus zu Recht angenommen, daß von der gerügten italienischen Beihilfemaßnahme eine Wettbewerbsverfälschung (zumindest im Verhältnis zu Ländern, in denen die Alkoholanreicherung auf dieselbe Weise vorgenommen 3 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 255/86, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1988, 705.4 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 3345.5 - Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 212/87, Unilec/Firma Larroche Frères, Slg. 1988, 5075.6 - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989 4015. - EuGH, 22.09.1988 - 212/87
Unilec / Larroche Frères
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89
Die Kommission hat also durchaus zu Recht angenommen, daß von der gerügten italienischen Beihilfemaßnahme eine Wettbewerbsverfälschung (zumindest im Verhältnis zu Ländern, in denen die Alkoholanreicherung auf dieselbe Weise vorgenommen 3 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 255/86, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1988, 705.4 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 3345.5 - Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 212/87, Unilec/Firma Larroche Frères, Slg. 1988, 5075.6 - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989 4015. - EuGH, 04.02.1988 - 255/86
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89
Die Kommission hat also durchaus zu Recht angenommen, daß von der gerügten italienischen Beihilfemaßnahme eine Wettbewerbsverfälschung (zumindest im Verhältnis zu Ländern, in denen die Alkoholanreicherung auf dieselbe Weise vorgenommen 3 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 255/86, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1988, 705.4 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 3345.5 - Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 212/87, Unilec/Firma Larroche Frères, Slg. 1988, 5075.6 - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989 4015.
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