Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.1986 - 169/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,98
EuGH, 28.01.1986 - 169/84 (https://dejure.org/1986,98)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - 169/84 (https://dejure.org/1986,98)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 169/84 (https://dejure.org/1986,98)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,98) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Cofaz / Kommission

    1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EINE BESCHWERDE , MIT DER EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ANGEZEIGT WIRD - VERFAHRENSMÄSSIGE ...

  • EU-Kommission

    Cofaz / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen ; Tarifregelungen für die Erdgaspreise ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 93; EWG-Vertrag Art. 92
    1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EINE BESCHWERDE , MIT DER EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ANGEZEIGT WIRD - VERFAHRENSMÄSSIGE ...

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 173 Abs. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 169/84
    24 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82 (Timex Corporation/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849) näher ausgeführt hat, ist unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen, welche Rolle das Unternehmen im vorprozessualen Verfahren gespielt hat.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 169/84
    Nach ständiger Rechtsprechung kann, wer nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen, von ihr individuell betroffen zu sein, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213).
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 169/84
    23 Zu den erwähnten Umständen im besonderen hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß beschwerdeführende Unternehmen, für die eine Verordnung verfahrensmäßige Garantien vorsieht, aufgrund deren sie bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht beantragen können, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen müssen (Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 5. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/ Kommission, Slg. 1983, 2913, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045).
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 169/84
    23 Zu den erwähnten Umständen im besonderen hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß beschwerdeführende Unternehmen, für die eine Verordnung verfahrensmäßige Garantien vorsieht, aufgrund deren sie bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht beantragen können, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen müssen (Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 5. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/ Kommission, Slg. 1983, 2913, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 169/84
    23 Zu den erwähnten Umständen im besonderen hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß beschwerdeführende Unternehmen, für die eine Verordnung verfahrensmäßige Garantien vorsieht, aufgrund deren sie bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht beantragen können, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen müssen (Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 5. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/ Kommission, Slg. 1983, 2913, vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045).
  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

    26 Die Kommission äussert sich nicht zur Zulässigkeit der Klage und überlässt dem Gericht die Entscheidung darüber, ob die Klägerin die hierfür im Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) aufgestellten Voraussetzungen einer aktiven Teilnahme am vorprozessualen Verfahren und einer spürbaren Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsstellung erfuellt.

    30 Zu den im Urteil Cofaz u. a./Kommission aufgestellten Voraussetzungen trägt die Klägerin vor, sie habe im Untersuchungsverfahren der Kommission eine wichtige Rolle gespielt, vor allem durch die Einlegung einer Beschwerde am 8. Dezember 1987 und durch spätere zusätzliche Äusserungen (Anlagen 6 und 7 zur Klageschrift).

    35 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, daß beschwerdeführende Unternehmen, für die eine Verordnung verfahrensmässige Garantien vorsieht, aufgrund deren sie bei der Kommission die Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht beantragen können, über eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer berechtigten Interessen verfügen müssen (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 23).

    Artikel 93 Absatz 2 räumt nämlich den beteiligten Unternehmen ganz allgemein die Befugnis zur Äusserung gegenüber der Kommission ein, ohne hierfür weitergehende Voraussetzungen aufzustellen (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnrn. 24 und 25).

    40 Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung bedarf es keiner endgültigen Stellungnahme zum Wettbewerbsverhältnis zwischen der Klägerin und Heracles, sondern es genügt die Feststellung, daß die Klägerin entgegen der Einschätzung der Griechischen Republik und von Heracles durch die Geltendmachung dieser speziellen Umstände überzeugend dargelegt hat, aus welchen Gründen der Beschluß der Kommission ihre Interessen verletzen kann, indem er ihre Stellung auf dem betreffenden Markt spürbar beeinträchtigt (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 28).

    Unter diesen Umständen ist die Klägerin als von dem streitigen Beschluß unmittelbar betroffen anzusehen (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 30).

    44 Die Kommission macht unter Berufung auf das Urteil Cofaz u. a./Kommission (a. a. O.) geltend, die zweite Voraussetzung, nach der die Wettbewerbsstellung der Klägerin durch den angefochtenen Beschluß spürbar beeinträchtigt werden müsste, könne nicht erfuellt sein, da die Klägerin als Verband keine Wettbewerbsstellung auf dem betreffenden Markt habe.

    49 Zur ersten im Urteil Cofaz u. a./Kommission genannten Voraussetzung macht sie geltend, sie habe der Kommission im Laufe des vorprozessualen Verfahrens viele genaue und eingehende Informationen geliefert und sei daher ihr bevorzugter Gesprächspartner gewesen, was sie im übrigen ausdrücklich eingeräumt habe.

    50 Auch die zweite Voraussetzung, die der Gerichtshof in seinem Urteil Cofaz u. a./Kommission aufgestellt habe, sei erfuellt.

    68 Die Klägerinnen sind der Ansicht, ihre Klage sei zulässig, da sie von dem angefochtenen Beschluß unmittelbar und individuell betroffen seien, wie dies gemäß Artikel 173 des Vertrages in seiner vom Gerichtshof insbesondere im Urteil Cofaz u. a./Kommission vorgenommenen Auslegung erforderlich sei.

    72 Die Klägerinnen fügen hinzu, der Gerichtshof habe die im Urteil Cofaz u. a./Kommission festgelegten Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen im Urteil Cook/Kommission dahin gehend erweitert, daß jeder, der tatsächlich an einem von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleiteten Verfahren teilgenommen habe, befugt sei, wegen des Beschlusses der Kommission über die Einstellung des Verfahrens Klage gemäß Artikel 173 des Vertrages zu erheben.

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Hierzu macht die Kommission insbesondere geltend, daß die klagenden Unternehmen entgegen den im Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) aufgestellten Kriterien nicht von Anfang an am Verfahren beteiligt gewesen seien und nicht durch ihre Erklärungen den Verfahrensablauf weitgehend bestimmt hätten.

    Ferner sei für die Feststellung, ob ein einzelner von einer Entscheidung individuell betroffen sei, nach der Rechtsprechung, insbesondere nach dem oben erwähnten Urteil Cofaz u. a./Kommission, zum einen der dem betreffenden Unternehmen entstandene Schaden und zum anderen die Rolle zu berücksichtigen, die dieses Unternehmen im Verfahren vor der Kommission gespielt habe.

    Was die zweite durch das Urteil Cofaz u. a./Kommission aufgestellte Voraussetzung angehe, sei erwiesen, daß die klagenden Unternehmen beide an dem Verfahren beteiligt gewesen seien, das zur streitigen Entscheidung geführt habe.

    Der Gerichtshof habe im Gegenteil mehrfach entschieden, daß von mehreren Personen erhobene Klagen alle für zulässig erklärt werden könnten (Urteile Cofaz u. a./Kommission, a. a. O., vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, und vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809).

  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit -

    In Randnr. 56 des Urteils hat es sodann ausgeführt, dass speziell für den Bereich der staatlichen Beihilfen anerkannt worden sei, dass von einer Entscheidung der Kommission, mit der das wegen einer individuellen Beihilfe eingeleitete förmliche Prüfverfahren abgeschlossen werde, neben dem begünstigten Unternehmen dessen Wettbewerber individuell betroffen seien, wenn sie im Rahmen dieses Verfahrens eine aktive Rolle gespielt hätten und sofern ihre Marktstellung durch die Beihilfemaßnahme, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung sei, spürbar beeinträchtigt werde (Urteil vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, Slg. 1986, 391, Randnr. 25).

    Zum anderen zeigt sich, dass der Verfahrensverlauf durch die Stellungnahmen der Klägerin vom 12. Februar und 4. Oktober 1999 nicht erheblich beeinflusst worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnr. 24).

    Hilfsweise macht die Kommission geltend, aus dem Urteil Cofaz u. a./Kommission gehe hervor, dass drei Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit eine Klage eines konkurrierenden Unternehmens gegen eine nach einem förmlichen Prüfverfahren erlassene Entscheidung zulässig sei:.

    Was speziell den Bereich der staatlichen Beihilfen angeht, sind die Kläger, die die Begründetheit einer auf der Grundlage des Art. 88 Abs. 3 EG oder nach einem förmlichen Prüfverfahren getroffenen Entscheidung, mit der die Beihilfe beurteilt wird, in Frage stellen, als von dieser Entscheidung individuell betroffen zu betrachten, wenn ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der betreffenden Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne die bereits angeführten Urteile Cofaz u. a./Kommission, Randnrn.

    In dieser Hinsicht sind u. a. Konkurrenzunternehmen des begünstigten Unternehmens neben diesem als von einer Entscheidung der Kommission, mit der das förmliche Prüfverfahren abgeschlossen wird, individuell betroffen anerkannt worden, wenn sie im Rahmen dieses Verfahrens eine aktive Rolle gespielt haben und sofern ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. insbesondere die Urteile Cofaz u. a./Kommission, Randnr. 25, und Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Randnr. 40).

    So hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Tatsache, dass ein Unternehmen die Beschwerde veranlasst hat, die zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens führte, die Tatsache, dass es angehört worden ist, und die Tatsache, dass seine Erklärungen den Verfahrensablauf weitgehend bestimmt haben, erhebliche Gesichtspunkte im Rahmen der Beurteilung der Klagebefugnis dieses Unternehmens darstellen (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Daher lässt in diesem Bereich die Tatsache, dass ein Kommissionsbeschluss die Wirkungen nationaler Maßnahmen unberührt lässt, bezüglich deren der Kläger in einer an die Kommission gerichteten Beschwerde geltend gemacht hat, sie seien mit diesem Ziel unvereinbar und versetzten ihn in eine nachteilige Wettbewerbssituation, darauf schließen, dass dieser Beschluss die Rechtsstellung des Klägers unmittelbar berührt, insbesondere sein aus den beihilferechtlichen Bestimmungen des AEU-Vertrags folgendes Recht, keinem durch die fraglichen nationalen Maßnahmen verfälschten Wettbewerb ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 30).

    Denn auch wenn es nicht Sache des Unionsrichters ist, im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung abschließend über die Wettbewerbsbeziehungen zwischen einem Kläger und den Begünstigten nationaler Maßnahmen, die in einem beihilferechtlichen Kommissionsbeschluss wie dem streitigen Beschluss geprüft werden, zu befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 28, sowie vom 20. Dezember 2017, Binca Seafoods/Kommission, C-268/16 P, EU:C:2017:1001, Rn. 59), darf die unmittelbare Betroffenheit eines solchen Klägers nicht aus der bloßen Möglichkeit einer Wettbewerbsbeziehung, wie sie in den angefochtenen Urteilen festgestellt wurde, abgeleitet werden.

  • EuGH, 15.07.2021 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Im Einzelnen macht die Rechtsmittelführerin mit dem ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes im Wesentlichen geltend, das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es in Rn. 141 des angefochtenen Urteils festgestellt habe, dass sie gemäß dem Urteil vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42, Rn. 25), hätte nachweisen müssen, dass ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand des streitigen Beschlusses sei, spürbar beeinträchtigt worden sei.

    Folglich ergebe sich aus dem Urteil vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42, Rn. 22 und 23), in Verbindung mit Art. 47 der Charta, dass die Rechtsmittelführerin zum Schutz ihrer Interessen über eine Klagemöglichkeit habe verfügen müssen.

    Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Person, die nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen kann, von ihr individuell betroffen zu sein, wenn die Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238, vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 22, vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 53, sowie vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 93).

    Soweit die Rechtsmittelführerin ihr Vorbringen auf die Rn. 22 und 23 des Urteils vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42), stützt, genügt der Hinweis, dass diese Randnummern zusammen mit Rn. 25 jenes Urteils zu lesen sind, die bestätigt, dass die bloße Tatsache, dass ein Unternehmen im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens eine aktive Rolle gespielt hat, nicht ausreicht, um es als von dem dieses Verfahren abschließenden Beschluss individuell betroffen anzusehen.

    Soweit die Rechtsmittelführerin erstens vorträgt, das Erfordernis einer spürbaren Beeinträchtigung ihrer Marktstellung finde nur Anwendung, wenn die vom Beschluss der Kommission erfassten Maßnahmen tatsächlich als "Beihilfen" im Sinne von Art. 107 AEUV eingestuft würden, so ergibt sich, wie der Generalanwalt in Nr. 76 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu dieser Voraussetzung, dass diese sowohl dann gilt, wenn die fragliche Maßnahme als eine solche Beihilfe eingestuft wird, als auch dann, wenn dies nicht geschieht, wie im vorliegenden Fall (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 20 und 29, vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 10 und 60, sowie vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 106).

    Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die vom Kläger verlangte Darlegung einer spürbaren Beeinträchtigung seiner Marktstellung nicht bedeutet, dass über das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Kläger und den begünstigten Unternehmen eine abschließende Entscheidung erginge, sondern von Seiten des Klägers nur erfordert, dass er in stichhaltiger Weise darlegt, aus welchen Gründen die Entscheidung der Kommission durch eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Stellung auf dem betreffenden Markt seine legitimen Interessen verletzen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 28, vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 41, und vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 60).

  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

    Bereits dieser Umstand berechtige sie dazu, Klage zu erheben, um überprüfen zu lassen, ob die ihr zustehenden Verfahrensgarantien beachtet worden seien und ob die streitige Entscheidung gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Randnr. 23, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société Générale des Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 33, und vom 2. April 1993 in der Rechtssache T-12/93 R, CCE de Vittel u. a./Kommission, Slg. 1993, II-449, Randnr. 22).

    Drittens habe sich die Klägerin HLF jedenfalls an dem in Artikel 93 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren entsprechend den im Urteil Cofaz u. a./Kommission aufgestellten Kriterien (Randnrn. 24 und 25) beteiligt.

    Insoweit könne man der Klägerin HLF nicht vorhalten, daß sie die dem Ermittlungsverfahren der Kommission zugrunde liegende Beschwerde nicht veranlaßt habe (Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnrn. 24 und 26).

    Es könne von ihr auch nicht der Nachweis verlangt werden, daß ihre Marktstellung durch die streitige Entscheidung spürbar beeinträchtigt worden sei (Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnr. 25).

    Dieses Merkmal sei nur für die Zulässigkeit der Klage eines Konkurrenten des durch die streitige Beihilfe begünstigten Unternehmens von Bedeutung (Schlußanträge des Generalanwalts VerLoren van Themaat in der Rechtssache Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 392, 406).

    Nach der Rechtsprechung auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen ist nämlich die Beteiligung an diesem Verfahren allenfalls einer von mehreren Umständen, aus denen sich ergibt, daß eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung, deren Nichtigerklärung sie begehrt, individuell betroffen ist, (vgl. insbesondere Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnr. 25, und Beschluß des Gerichts vom 18. Februar 1998 in der Rechtssache T-189/97, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 1998, II-335, Randnr. 44).

  • EuGH, 20.01.2022 - C-594/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Folglich müsse die Rechtsmittelführerin nach den Feststellungen des Gerichtshofs in den Rn. 22 und 23 des Urteils vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42), in Verbindung mit Art. 47 der Charta eine Klagemöglichkeit zum Schutz ihrer Interessen haben.

    Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Person, die nicht Adressat eines Beschlusses ist, nur dann geltend machen kann, von ihm individuell betroffen zu sein, wenn der Beschluss sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238, vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 22, vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 53, vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 93, sowie vom 15. Juli 2021, Deutsche Lufthansa/Kommission, C-453/19 P, EU:C:2021:608, Rn. 33).

    Soweit die Rechtsmittelführerin ihr Vorbringen auf die Rn. 22 und 23 des Urteils vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42), stützt, genügt der Hinweis, dass diese Randnummern zusammen mit Rn. 25 jenes Urteils zu lesen sind, die bestätigt, dass allein die Tatsache, dass ein Unternehmen im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens eine aktive Rolle gespielt hat, nicht ausreicht, um es als von dem dieses Verfahren abschließenden Beschluss individuell betroffen anzusehen.

    Damit sei das Gericht außerdem von den Anforderungen an den Nachweis einer solchen Beeinträchtigung, insbesondere hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen den in Rede stehenden Maßnahmen und dieser Beeinträchtigung, wie sie sich aus dem Urteil vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission (169/84, EU:C:1986:42), ergäben, abgewichen.

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die von einem Kläger verlangte Darlegung einer spürbaren Beeinträchtigung seiner Marktstellung nicht bedeutet, dass über das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Kläger und den begünstigten Unternehmen eine abschließende Entscheidung erginge, sondern von Seiten des Klägers nur erfordert, dass er in stichhaltiger Weise darlegt, aus welchen Gründen der Beschluss der Kommission durch eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Stellung auf dem betreffenden Markt seine legitimen Interessen verletzen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 28, vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 41, vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 60, und vom 15. Juli 2021, Deutsche Lufthansa/Kommission, C-453/19 P, EU:C:2021:608, Rn. 57).

  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Konkurrenzunternehmen des Beihilfenempfängers, die im Rahmen des nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleiteten Verfahrens eine aktive Rolle gespielt hätten, müßten nämlich, um als individuell betroffen gelten zu können, den Nachweis führen, daß ihre Marktposition durch die Beihilfemaßnahme, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung sei, wesentlich beeinträchtigt werde (Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 34).

    Sie behaupten unter Berufung auf die Urteile Cofaz u. a./Kommission und Van der Kooy u. a./Kommission, durch die streitige Entscheidung deshalb individuell betroffen zu sein, weil diese die Situation der Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens wesentlich berühre und weil sie Verhandlungspartner hinsichtlich der sozialen Aspekte der Entscheidung seien.

    Die Kommission macht geltend, die Rechtsprechung in den Urteilen Cofaz u. a./Kommission und Van der Kooy u. a./Kommission könne nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da sowohl die Beeinträchtigung der Wettbewerbsposition von Konkurrenzunternehmen als auch die Beeinträchtigung der Stellung von Verbänden von Wirtschaftsteilnehmern als Verhandlungspartner deren Teilnahme am Wettbewerb voraussetzten, der durch die Regeln über staatliche Beihilfen geschützt werden solle.

    Für den Bereich der staatlichen Beihilfen ist bei Konkurrenzunternehmen des begünstigten Unternehmens anerkannt worden, daß sie neben diesem durch eine Entscheidung der Kommission, mit der das nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages wegen einer individuellen Beihilfe eingeleitete Verfahren abgeschlossen wird, individuell betroffen sind, wenn sie im Rahmen dieses Verfahrens eine aktive Rolle gespielt haben und sofern ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnr. 25).

  • EuG, 12.04.2019 - T-492/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Im Bereich der staatlichen Beihilfen sind Konkurrenzunternehmen des begünstigten Unternehmens neben diesem als von einer Entscheidung der Kommission, mit der das nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eröffnete Verfahren abgeschlossen wird, individuell betroffen angesehen worden, wenn sie im Rahmen dieses Verfahrens eine aktive Rolle gespielt haben und sofern ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wurde (Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 25, vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 55, sowie vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 98).

    Gleichwohl hat der Kläger in stichhaltiger Weise darzulegen, aus welchen Gründen die Beihilfe seine berechtigten Interessen durch eine spürbare Beeinträchtigung seiner Stellung auf dem betreffenden Markt verletzen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 28, sowie Beschluss vom 26. September 2016, Greenpeace Energy u. a./Kommission, T-382/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:589, Rn. 44).

    Daher lässt im Bereich der staatlichen Beihilfen die Tatsache, dass ein Kommissionsbeschluss die Wirkungen nationaler Maßnahmen unberührt lässt, bezüglich deren der Kläger in einer an die Kommission gerichteten Beschwerde geltend gemacht hat, sie seien mit diesem Ziel unvereinbar und versetzten ihn in eine nachteilige Wettbewerbssituation, darauf schließen, dass dieser Beschluss die Rechtsstellung des Klägers unmittelbar berührt, insbesondere sein aus den beihilferechtlichen Bestimmungen des AEU-Vertrags folgendes Recht, keinem durch die fraglichen nationalen Maßnahmen verfälschten Wettbewerb ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, EU:C:1986:42, Rn. 30, vom 6. Juli 1995, AITEC u. a./Kommission, T-447/93 bis T-449/93, EU:T:1995:130, Rn. 41, sowie vom 22. Oktober 1996, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, T-266/94, EU:T:1996:153, Rn. 49).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Marktstellung des Klägers durch die Beihilfe, die Gegenstand der betreffenden Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (Urteile vom 28. Januar 1986, Cofaz u. a./Kommission, 169/84, Slg. 1986, 391, Randnrn. 22 bis 25, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, Randnr. 37, sowie Deutschland u. a./Kronofrance, Randnr. 40).
  • EuG, 14.04.2005 - T-88/01

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 01.12.2020 - T-486/18

    Danske Slagtermestre/ Kommission

  • EuG, 19.05.1994 - T-2/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

  • EuG, 07.11.2012 - T-137/10

    CBI / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Krankenhäuser -

  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99

    Lenzing / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuG, 26.09.2014 - T-601/11

    Dansk Automat Brancheforening / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

  • EuG, 17.05.2019 - T-764/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • EuG, 07.02.2024 - T-146/22

    Ryanair/ Kommission (KLM II ; COVID-19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der

  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuG, 26.09.2016 - T-382/15

    Greenpeace Energy u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 26.09.2014 - T-615/11

    Royal Scandinavian Casino Århus / Kommission

  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen

  • EuGH, 29.11.2007 - C-176/06

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe, die die

  • EuGH, 21.02.2006 - C-367/04

    Deutsche Post und DHL Express (früher DHL International) / Kommission -

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90

    Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen

  • EuG, 12.12.1996 - T-19/92

    Groupement d'achat Edouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuG, 13.09.2006 - T-210/02

    British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

  • EuG, 29.11.2000 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

  • EuG, 10.12.2008 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der

  • EuG, 27.04.1995 - T-442/93

    Genehmigung für eine Beihilferegelung des italienischen Staates zugunsten eines

  • EuG, 15.09.2016 - T-220/13

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission

  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

  • EuG, 09.09.2014 - T-461/12

    Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte -

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1988 - 166/86

    Irish Cement Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beihilfe

  • EuGH, 17.11.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4

  • EuG, 15.05.2013 - T-198/12

    Deutschland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Grenzwerte für Antimon,

  • EuG, 03.04.2003 - T-114/02

    BaByliss / Kommission

  • EuG, 18.09.1995 - T-49/93

    Société internationale de diffusion et d'édition (SIDE) gegen Kommission der

  • LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17

    Der Antrag eines pharmazeutischen Unternehmens an das Sozialgericht, die

  • EuG, 30.09.2003 - T-158/00

    ARD / Kommission

  • EuG, 18.12.1997 - T-178/94

    ATM / Kommission

  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 16.1879

    Rückforderung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale

  • EuG, 20.12.2023 - T-216/21

    Ryanair und Malta Air/ Kommission (Air France ; COVID-19)

  • EuG, 18.11.2009 - T-375/04

    Scheucher - Fleisch u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft -

  • EuG, 13.05.2020 - T-8/18

    easyJet Airline / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-167/13

    Comune di Milano / Kommission

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Klage

  • EuGH, 02.09.2021 - C-665/19

    NeXovation / Kommission

  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-225/91

    Matra SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-174/19

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

  • EuG, 22.05.1996 - T-277/94

    Associazione Italiana Tecnico Economica del Cemento (AITEC) gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-253/00

    Muñoz und Superior Fruiticola

  • EuG, 18.01.2021 - T-34/20

    Datenlotsen Informationssysteme/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

  • EuG, 13.11.1995 - T-126/95

    Dumez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Weigerung der

  • EuG, 20.12.2023 - T-494/21

    Ryanair und Malta Air/ Kommission () und Air France ; COVID-19)

  • EuG, 08.02.2023 - T-522/20

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem die am

  • EuGH, 20.12.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

  • EuG, 27.04.1995 - T-96/92

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 18.12.2003 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

  • EuG, 30.09.1997 - T-122/96

    Federolio / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • EuG, 12.12.1996 - T-87/92

    BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

  • EuG, 18.10.2018 - T-364/16

    ArcelorMittal Tubular Products Ostrava u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • EuG, 10.05.2006 - T-395/04

    Air One / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Beschwerde - Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum

  • EuG, 11.07.2005 - T-40/04

    Bonino u.a. / Parlament und Rat - Verordnung über die Regelungen für die

  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2014 - C-282/13

    T-Mobile Austria - Elektronische Kommunikation - Schutz der aus dem Unionsrecht

  • EuG, 13.09.2010 - T-193/06

    Das Gericht weist die von TF1 erhobene Klage auf Nichtigerklärung der

  • EuGH, 05.05.1998 - C-391/96

    Compagnie Continentale (France) / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

  • EuG, 15.11.2023 - T-784/22

    Zásilkovna/ Kommission

  • EuG, 27.05.2004 - T-358/02

    Deutsche Post und DHL / Kommission

  • EuG, 11.09.2007 - T-35/06

    Honig-Verband / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1854/2005 -

  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1995 - C-209/94

    Buralux SA, Satrod SA und Ourry SA gegen Rat der Europäischen Union. -

  • EuG, 05.12.2002 - T-114/00

    Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des

  • EuG, 18.10.2023 - T-737/20

    Ryanair/ Kommission (airBaltic ; COVID-19)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-80/05

    Glunz und OSB Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 27.09.2006 - T-117/04

    Werkgroep Commerciële Jachthavens Zuidelijke Randmeren u.a. / Kommission -

  • EuG, 16.10.2003 - T-148/00

    Panhellenic Union of Cotton Ginners and Exporters / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-480/93

    Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 28.11.1991 - C-170/89

    BEUC / Kommission

  • EuG, 15.01.2013 - T-182/10

    Aiscat / Kommission - Staatliche Beihilfen - Direktvergabe der Bauarbeiten für

  • EuG, 06.10.2009 - T-24/06

    MABB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-80/05

    Glunz und OSB Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 10.03.2004 - T-177/02

    Malagutti-Vezinhet / Kommission - Allgemeine Produktsicherheit -

  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-107/95

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 05.11.2014 - T-362/10

    Vtesse Networks / Kommission

  • EuG, 11.09.2001 - T-270/99

    Tessa und Tessas / Rat

  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
  • EuG, 02.04.1993 - T-12/93

    Comité Central d'Entreprise de la SA Vittel und Comité d'Etablissement de Pierval

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95

    Associazione agricoltori della provincia di Rovigo, Associazione polesana

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1995 - C-56/93

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1993 - C-298/89

    Regierung von Gibraltar gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Klage auf

  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere

  • EuG, 05.10.2009 - T-2/08

    Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 21.10.1996 - T-107/96

    Pantochim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - 169/84

    Société CdF Chimie azote et fertilisants SA und Société chimique de la Grande

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89

    Société nationale interprofessionnelle de la tomate u. a. gegen Kommission der

  • EuGH, 08.07.1987 - 295/86

    Garelly / Kommission

  • EuG, 11.07.2019 - T-894/16

    Air France / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89

    Bureau Européen des Unions de Consommateurs gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1988 - 297/86

    Confederazione italiana dirigenti di azienda (CIDA) und andere gegen Rat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 67/85

    Kwekerij Gebroeders van der Kooy BV und andere gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 142/84

    British-American Tobacco Company Ltd und R. J. Reynolds Industries Inc. gegen

  • VG Karlsruhe, 10.11.1993 - A 4 K 13484/93

    Streitgegenstand einer auf die Anerkennung als Asylberechtigter gerichteten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1990 - 169/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7119
EuGH, 12.07.1990 - 169/84 (https://dejure.org/1990,7119)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - 169/84 (https://dejure.org/1990,7119)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 169/84 (https://dejure.org/1990,7119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Cdf Chimie und Fertilisants / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 92
    Staatliche Beihilfen - Begriff - System von Vorzugstarifen für Erdgas, durch das im wesentlichen eine bestimmte Gruppe von Unternehmen begünstigt wird und das wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist

  • EU-Kommission

    Cdf Chimie und Fertilisants / Kommission

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 07.11.2014 - T-219/10

    Das Gericht erklärt die Entscheidungen der Kommission für nichtig, mit denen das

    Der Gerichtshof ist nämlich vom Vorliegen einer staatlichen Beihilfe ausgegangen, wenn sich die Maßnahme "im Wesentlichen" auf einen Wirtschaftsbereich bezogen hat, und sogar, wenn sie sich auf verschiedene Wirtschaftsbereiche bezogen hat (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1990, COFAZ/Kommission, C-169/84, Slg. 1990, I-3083, Rn. 22 und 23, und vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Rn. 37 bis 39).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    5 Auf eine von französichen Ammoniakherstellern erhobene Klage hat der Gerichtshof diese Entscheidung mit Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-169/84 (CdF Chimie AZF/Kommission, Slg. 1990, I-3083) aufgehoben.

    In dem Urteil CdF Chimie AZF/Kommission (Randnr. 23) hat der Gerichtshof festgestellt, daß der Tarif F sektorbezogen ist, da er für bestimmte Unternehmen, nämlich die niederländischen Ammoniakhersteller, gilt.

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Zutreffend weist die Klägerin allerdings darauf hin, dass der von wettbewerbsverfälschenden staatlichen Beihilfen (Art. 107 AEUV) betroffene Konkurrent des Beihilfeempfängers unionsrechtlich bereits bei bloßer individueller Betroffenheit zur Nichtigkeitsklage (Art. 263 Abs. 4 AEUV) befugt ist (vgl EuGH Slg 1990, I-3083, RdNr 9 mwN - Cofaz/Kommission), wenn die Kommission im Prüfverfahren (Art. 108 Abs. 3 AEUV) feststellt, dass eine Maßnahme eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellt ("Positiventscheidung").
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-99/21

    Danske Slagtermestre/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107

    16 Vgl. u. a. Urteil vom 12. Juli 1990, COFAZ/Kommission (C-169/84, EU:C:1990:301, Rn. 30).

    17 Vgl. u. a. Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18, Rn. 7 bis 10), und vom 12. Juli 1990, COFAZ/Kommission (C-169/84, EU:C:1990:301, Rn. 30).

    19 Vgl. u. a. Noël, V., und Thomas, S., "Locus Standi in State Aid Litigation After Montessori", European State Aid Law Review , Nr. 4, 2021, S. 528, sowie Caranta, R., "Knock, and it shall be opened unto you: Standing for non-privileged applicants after Montessori", Common Market Law Review , Nr. 58, 2021, S. 173 und 174. Das Urteil Montessori selbst ist meiner Meinung nach insoweit nicht über Kritik erhaben, denn die Formulierung, die der Gerichtshof in den Rn. 46 und 47 dieses Urteils verwendete, um die Kriterien hinsichtlich der Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit zu erläutern, ist der Formulierung sehr ähnlich, die er selbst in Rn. 28 des Urteils vom 12. Juli 1990, COFAZ/Kommission (C-169/84, EU:C:1990:301), für die - ganz andere - Untersuchung der individuellen Betroffenheit verwendete.

  • EuG, 07.11.2014 - T-399/11

    Banco Santander und Santusa / Kommission

    Der Gerichtshof ist nämlich vom Vorliegen einer staatlichen Beihilfe ausgegangen, wenn sich die Maßnahme "im Wesentlichen" auf einen Wirtschaftsbereich bezogen hat, und sogar, wenn sie sich auf verschiedene Wirtschaftsbereiche bezogen hat (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1990, COFAZ/Kommission, C-169/84, Slg. 1990, I-3083, Rn. 22 und 23, und vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Rn. 37 bis 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

    Zu staatlichen Beihilfemaßnahmen vgl. Urteil vom 12. Juli 1990, Cofaz u. a./Kommission (C-169/84, EU:C:1990:301, Rn. 9), in dem die Zulässigkeit als Selbstverständlichkeit angesehen wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    26 - Siehe Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 312/84 (Continentale Produkten Gesellschaft/Kommission, Slg. 1987, 841, Randnr. 21), vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-169/84 (CdF Chimie AZF/Kommission, Slg. 1990, I-3083, Randnr. 16) und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-86/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3891, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer

    (32) - Urteil vom 12. Juli 1990 (CdF Chimie, Slg. 1990, I-3083, Randnrn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16783
Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84 (https://dejure.org/1985,16783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.10.1985 - 169/84 (https://dejure.org/1985,16783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 169/84 (https://dejure.org/1985,16783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,16783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Compagnie française de l'azote (Cofaz) SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - In den Niederlanden angewandte Tarifregelung für die Lieferung von Erdgas - Zulässigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    Aus den Urteilen in den Rechtssachen 26/76 (Metro, Slg. 1977, 1875, insbesondere Randnr. 13 der Entscheidungsgründe), 210/81 (Demo-Studio Schmidt, Slg. 1983, 3045), 191/82 (Fediol, Slg. 1983, 2913), 730/79 (a.a.O.) und 264/82 (Timex, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 der Entscheidungsgründe) ergebe sich eindeutig, daß der Gerichtshof die Frage des individuellen (und unmittelbaren) Betroffenseins eines Beschwerdeführers bei Wettbewerbsverfälschungen stets aufgrund der besonderen verfahrensrechtlichen Stellung beantwortet habe, die den Beschwerdeführern in den betreffenden Durchführungsvorschriften eingeräumt werde.

    In seinem Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82 (Fediol, a. a. O.) habe er den Sinngehalt der Grundsätze berücksichtigt, auf denen Artikel 164 (der die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrages zur Aufgabe des Gerichtshofes erklärt) und Artikel 173 EWG-Vertrag beruhten.

    j) Zu der Frage, ob das Bestehen von Verordnungen, durch die den Beschwerdeführern im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bestimmte Rechte gewährleistet werden, für die Bejahung einer Befugnis, auf Aufhebung einer Entscheidung der Kommission zu klagen, ausschlaggebend sei, vertreten die Klägerinnen die Ansicht, die in den Urteilen in den Rechtssachen 26/76, 210/81 und 191/82 (Metro, Demo-Studio Schmidt und Fediol, a. a. O.) zum Ausdruck kommende Auffassung des Gerichtshofes zur Ausübung seiner Kontrolle und zum Rechtsschutz für in ihren Interessen beeinträchtigte Unternehmen, die eine Beschwerde erhoben hätten, ergebe sich nicht nur aus der Existenz positivrechtlicher von den Gemeinschaftsorganen erlassener Vorschriften, sondern aus übergeordneten Grundsätzen, die in diesen Vorschriften eine nähere Ausgestaltung erfahren hätten.

    Zwar hat der Gerichtshof, worauf die Kommission an sich zu Recht hingewiesen hat, in den Rechtssachen 26/76 (Metro), 210/81 (Demo-Studio Schmidt), 191/82 (Fediol) und 264/82 (Timex) die Zulässigkeit der Klagen dritter Beteiligter auch und in den beiden letztgenannten Rechtssachen sogar in besonderem Maße aus der Regelung der Rechtsstellung der Kläger in den Durchführungsverordnungen abgeleitet.

    Nur in den Urteilen in den Rechtssachen 191/82 (Fediol) und 264/82 (Timex), in denen ebenfalls die Zulässigkeit der Klage der Beschwerdeführer in diesen Rechtssachen bejaht wurde, wurde dieses Ergebnis wohl in der Tat ausschließlich auf die betreffende Durchführungsverordnung Nr. 3017/79 gestützt.

    Zweitens erscheint es mir im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 26/76 (Metro), 210/81 (Demo-Studio Schmidt), 191/82 (Fediol) und 264/82 (Timex) sowie im Interesse der Rechtssicherheit für die subventionierten Unternehmen wichtig, die Zulässigkeit von Klagen der hier gegebenen Art einstweilen nur für den Fall zu bejahen, daß sie von dritten Beteiligten erhoben worden sind, die bei der Kommission eine Beschwerde gegen die betreffenden Beihilfen eingereicht haben.

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    f) Schließlich verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris, Slg. 1980, 2671), aus dem sie durch Vergleich mit dem vorliegenden Fall ableitet, daß die Klägerinnen von der angefochtenen Entscheidung nicht individuell betroffen seien.

    Aus den Urteilen in den Rechtssachen 26/76 (Metro, Slg. 1977, 1875, insbesondere Randnr. 13 der Entscheidungsgründe), 210/81 (Demo-Studio Schmidt, Slg. 1983, 3045), 191/82 (Fediol, Slg. 1983, 2913), 730/79 (a.a.O.) und 264/82 (Timex, Slg. 1985, 849, Randnr. 11 der Entscheidungsgründe) ergebe sich eindeutig, daß der Gerichtshof die Frage des individuellen (und unmittelbaren) Betroffenseins eines Beschwerdeführers bei Wettbewerbsverfälschungen stets aufgrund der besonderen verfahrensrechtlichen Stellung beantwortet habe, die den Beschwerdeführern in den betreffenden Durchführungsvorschriften eingeräumt werde.

    d) Schließlich weisen die Klägerinnen zu diesem Punkt noch darauf hin, daß die Kommission in der bereits erwähnten Rechtssache 730/79 (Philip Morris), in der es ebenfalls um die Anfechtung einer Kommissionsentscheidung über Beihilfen durch ein Unternehmen gegangen sei, die Klage nicht als unzulässig gerügt habe.

    Die Klägerinnen haben sich daher bezüglich der Zulässigkeit ihrer Klage zu Recht auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris, a. a. O.) berufen.

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 213) müsse, wer nicht Adressat einer Entscheidung sei, bestimmte persönliche Eigenschaften dartun, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushöben und ihn daher in ähnlicher Weise individualisierten wie den Adressaten.

    c) Die Kommission macht geltend, die Klägerinnen würden durch die Rolle, die sie bei der Einleitung und Durchführung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 gespielt hätten, nicht in einem solchen Maße individualisiert, daß sie einem Adressaten im Sinne des Urteils in der Rechtssache 25/62 (Plaumann) gleichgestellt werden könnten.

    Wenn solche Durchführungsvorschriften nicht bestünden, gälten nach wie vor die im Urteil in der Rechtssache 25/62 aufgestellten Kriterien für die Zulässigkeit.

    h) Zur Anwendbarkeit der vom Gerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung entwickelten Kriterien tragen die Klägerinnen vor, die Kommission mache die Unzulässigkeit der Klage mit der Begründung geltend, daß vom Gerichtshof vor 20 Jahren in dem Urteil in der Rechtssache 25/62 (Plaumann, a. a. O.) aufgestellte Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    In diesem Urteil wie auch in dem Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi/ Meroni, Slg. 1977, 557) sei auch das Ermessen der Kommission bei der Anwendung von Artikel 92 hervorgehoben worden; der Gerichtshof habe aus diesem Ermessen in den genannten Urteilen abgeleitet, daß Artikel 92 keine unmittelbare Wirkung entfalte.

    nicht nur dem Vertrag (insbesondere Artikel 164) zuwider; es widerspräche auch dem Willen, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi, a. a. O.) mit den Worten zum Ausdruck gebracht hat, daß "die Feststellung der Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt in einem geeigneten Verfahren zu erfolgen hat, dessen Durchführung [zwar] ... Sache der Kommission ist", jedoch "vorbehaltlich der Kontrolle durch den Gerichtshof".

    vor, wenn gemäß Artikel 93 Absatz 2 eine Verbotsentscheidung für eine konkrete Beihilfe oder gemäß Artikel 94 eine Verbotsverordnung für bestimmte Äxten von Beihilfen erlassen worden ist und wenn und solange eine neue Beihilfe der Kommission nicht notifiziert worden ist (Urteile in den Rechtssachen 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813; 77/72, Capolongo; 120/73, Lorenz; 74/76, Iannelli & Volpi, und 78/76, Steinike und Weinlig, a. a. O.).

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    Da der Gerichtshof anerkannt habe, daß Artikel 93 Absatz 3 insofern unmittelbare Wirkung entfalte, als er von den nationalen Gerichten anwendbare verfahrensrechtliche Kriterien aufstelle (Urteil vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471) und für die einzelnen Rechte begründe, die die nationalen Gerichte zu wahren hätten, treffe die Ansicht nicht zu, daß den benachteiligten Unternehmen in einem solchen Fall jeder Rechtsschutz vorenthalten würde.

    vor, wenn gemäß Artikel 93 Absatz 2 eine Verbotsentscheidung für eine konkrete Beihilfe oder gemäß Artikel 94 eine Verbotsverordnung für bestimmte Äxten von Beihilfen erlassen worden ist und wenn und solange eine neue Beihilfe der Kommission nicht notifiziert worden ist (Urteile in den Rechtssachen 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813; 77/72, Capolongo; 120/73, Lorenz; 74/76, Iannelli & Volpi, und 78/76, Steinike und Weinlig, a. a. O.).

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    Da der Gerichtshof anerkannt habe, daß Artikel 93 Absatz 3 insofern unmittelbare Wirkung entfalte, als er von den nationalen Gerichten anwendbare verfahrensrechtliche Kriterien aufstelle (Urteil vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471) und für die einzelnen Rechte begründe, die die nationalen Gerichte zu wahren hätten, treffe die Ansicht nicht zu, daß den benachteiligten Unternehmen in einem solchen Fall jeder Rechtsschutz vorenthalten würde.

    vor, wenn gemäß Artikel 93 Absatz 2 eine Verbotsentscheidung für eine konkrete Beihilfe oder gemäß Artikel 94 eine Verbotsverordnung für bestimmte Äxten von Beihilfen erlassen worden ist und wenn und solange eine neue Beihilfe der Kommission nicht notifiziert worden ist (Urteile in den Rechtssachen 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813; 77/72, Capolongo; 120/73, Lorenz; 74/76, Iannelli & Volpi, und 78/76, Steinike und Weinlig, a. a. O.).

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    Daß sich das Fehlen von - aufgrund des Artikels 94 EWG- Vertrag erlassenen - Durchführungsvorschriften auch nach Ansicht des Gerichtshofes rechtlich auswirke, leitet die Kommission schließlich aus Randnummer 15 des Urteils des Gerichtshofes vom 23. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595) ab.

    vor, wenn gemäß Artikel 93 Absatz 2 eine Verbotsentscheidung für eine konkrete Beihilfe oder gemäß Artikel 94 eine Verbotsverordnung für bestimmte Äxten von Beihilfen erlassen worden ist und wenn und solange eine neue Beihilfe der Kommission nicht notifiziert worden ist (Urteile in den Rechtssachen 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813; 77/72, Capolongo; 120/73, Lorenz; 74/76, Iannelli & Volpi, und 78/76, Steinike und Weinlig, a. a. O.).

  • EuGH, 23.05.1985 - 53/83

    Allied Corporation / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    Sie haben sich für diese Auffassung in der mündlichen Verhandlung unter anderem auf Randnummer 31 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki, Slg. 1985, 207) und auf die in Ihrem Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83 (Allied Corporation, Slg. 1985, 1621) angegebenen Kriterien berufen.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    Sie haben sich für diese Auffassung in der mündlichen Verhandlung unter anderem auf Randnummer 31 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki, Slg. 1985, 207) und auf die in Ihrem Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83 (Allied Corporation, Slg. 1985, 1621) angegebenen Kriterien berufen.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 169/84
    vor, wenn gemäß Artikel 93 Absatz 2 eine Verbotsentscheidung für eine konkrete Beihilfe oder gemäß Artikel 94 eine Verbotsverordnung für bestimmte Äxten von Beihilfen erlassen worden ist und wenn und solange eine neue Beihilfe der Kommission nicht notifiziert worden ist (Urteile in den Rechtssachen 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813; 77/72, Capolongo; 120/73, Lorenz; 74/76, Iannelli & Volpi, und 78/76, Steinike und Weinlig, a. a. O.).
  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

  • EuGH, 30.01.1985 - 290/83

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - 169/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16364
Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - 169/84 (https://dejure.org/1990,16364)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - 169/84 (https://dejure.org/1990,16364)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 169/84 (https://dejure.org/1990,16364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,16364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Société CdF Chimie azote et fertilisants SA und Société chimique de la Grande Paroisse SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Niederländisches Tarifsystem

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - 169/84
    Die Klage wurde in Ihrem Zwischenurteil vom 28. Januar 1986 (Slg. 1986, 391) für zulässig erklärt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht