Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973

Rechtsprechung
   EuGH, 11.12.1973 - 120/73   

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https://dejure.org/1973,29
EuGH, 11.12.1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,29)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,29)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,29)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 93 ABSATZ 2 UND 3
    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - VORHABEN - UMGESTALTUNG BESTEHENDER BEIHILFEN - UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION - ZWECK - BEDENK - UND UNTERSUCHUNGSFRIST

  • EU-Kommission

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 93 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGV); Modalitäten der vorbeugenden Prüfung von staatlichen Beihilfen in der Europäischen Union (EU); Unvereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in ...

  • Judicialis

    EGV Art. 93 Abs. 3; ; EGV Art. 177; ; EGV Art. 92 Abs. 1; ; EGV Art. 92 Abs. 2; ; EGV Art. 173; ; EGV Art. 175; ; EGV Art. 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STAATLICHE BEIHILFEN - VORHABEN - UMGESTALTUNG BESTEHENDER BEIHILFEN - UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION - ZWECK - BEDENK - UND UNTERSUCHUNGSFRIST - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 93 ABSATZ 2 UND 3]

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 11.12.1973 - 120/73
    Zu den Folgen einer Verletzung des Verbots, die beabsichtigte Beihilfe in Kraft zu setzen, bemerkt die Kommission, die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 (Costa/ENEL-Slg. 1964, 1251- 1273) und vom 19. Juni 1973 (Capolongo 77/72, bisher unveröffentlicht) hätten dem letzten Satz von Artikel 93 Absatz 3 unmittelbare Rechtswirkung zuerkannt.

    Selbst wenn man entgegen der Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs davon ausgehe, daß die Kommission sich nach Artikel 93 Absatz 3 in jedem Falle äußern müsse, sei daraus, daß Artikel 93 kein allgemeines Beihilfeverbot enthalte, zu entnehmen, daß das Untätigbleiben der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist oder bis zu dem für das Inkrafttreten vorgesehenen Zeitpunkt als stillschweigende Billigung oder als Befreiung von der Verpflichtung, eine förmliche Entscheidung abzuwarten, zu werten sei; dies gehe auch aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Lagrange zu Artikel 102 in der Rechtssache Costa/ENEL (Slg. 1964, 1251 ff.) hervor.

    Für die Beantwortung der fünften Frage schließt sich die Bundesregierung vorbehaltlos dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 an (6/64 - Slg. 1964, 1251 ff., 1273), wonach die Vorschrift des Artikels 93 Absatz 3 Rechte der Einzelnen begründen könne.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Zu den Fragen nach der Auslegung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag weisen die Streithelfer darauf hin, dass sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 9) die rechtstechnischen Voraussetzungen für die Sicherstellung der unmittelbaren Wirkung des Artikels 93 Absatz 3 Satz 3 EG-Vertrag nach dem internen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats bestimmten.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Von dieser unmittelbaren Verbotswirkung betroffen ist jede Beihilfemaßnahme, die durchgeführt wird, ohne dass sie der Kommission angezeigt worden ist (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 1973 - C-120/73, Slg. 1973, 1471 Rn. 7 f. - Lorenz, mwN).

    Die Beihilfe gilt als genehmigt, wenn die Kommission nach vollständiger Anmeldung zwei Monate nicht reagiert und der Mitgliedstaat dann der Kommission die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme anzeigt (EuGH, Slg. 1973, 1471 Rn. 4 - Lorenz; EuZW 1996, 564 Rn. 38 - SFEI; Art. 4 Abs. 6 VO (EG) Nr. 659/1999).

  • EuGH, 21.11.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer

    108 Abs. 3 AEUV unterwirft die beabsichtigte Einführung neuer Beihilfen einer vorbeugenden Prüfung (Urteile vom 11. Dezember 1973, Lorenz, 120/73, Slg. 1973, 1471, Randnr. 2, sowie vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, im Folgenden: Urteil CELF I, C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 37).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 120/73   

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https://dejure.org/1973,4481
Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,4481)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.11.1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,4481)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. November 1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,4481)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Gebrüder Lorenz GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.12.1973 - 122/73

    Nordsee GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 120/73
    Dies geschieht zu vier Vorlagesachen (Rechtssachen 120/73, 121/73, 122/73 und 141/73), die vom Verwaltungsgericht Frankfun durch Beschlüsse vom 19. März 1973 und 28. Mai 1973 anhängig gemacht und durch Ihren Beschluß vom 18. September 1973 zum Zwecke einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbunden worden sind.

    Die eine betrifft den Umstand, daß in dem Verfahren, das zur Vorlage 122/73 geführt hat, Beschwerde gegen den Vorlagebeschluß eingelegt und die Sache so vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof gebracht worden ist.

    Was zunächst die Tatsache angeht, daß gegen den Vorlagebeschluß der Rechtssache 122/73 Beschwerde eingelegt worden ist, so hat sich das damit verbundene Problem (die Frage nämlich, ob sich gleichwohl eine Fortsetzung des Vorlageverfahrens rechtfertigt) inzwischen deswegen gelöst, weil der angerufene Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 22. Juni 1973 die Beschwerde als unzulässig verworfen hat und eine weitere Verfolgung dieses Anliegens durch die Klägerin der Rechtssache 122/73 nicht betrieben worden ist.

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 120/73
    Insofern verweise ich auf das Urteil in der Rechtssache 77/72, das vor nicht allzu langer Zeit ergangen ist.

    Tatsächlich kann, was Artikel 93 Absatz 3 Satz 3 angeht, auf die Rechtsprechung der Rechtssachen 6/64 und 77/72 verwiesen werden.

  • EuGH, 16.06.1970 - 31/68

    Chanel / Cepeha

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 120/73
    Ich will aber doch wenigstens andeuten, daß nach meiner Uberzeugung kein Anlaß zur Verfahrensunterbrechung nach dem Vorbild der Rechtssache 31/68 (Slg. 1970, 404) bestand, sondern daß das Verfahren ohne weiteres nach dem Muster der Rechtssachen 13/61 (Slg. 1962, 97) und 23/67 (Slg. 1967, 543) hätte fortgesetzt werden können.

    Maßgeblich ist dafür allein die Überlegung, daß uns, anders als in der Rechtssache 31/68, vom vorlegenden Gericht nicht offiziell mitgeteilt wurde, die Einlegung des Rechtsmittels habe die Aussetzung der Vollstrekkung aus dem angegriffenen Titel zur Folge.

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