Rechtsprechung
| EuGH, 18.01.2005 - C-325/03 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
Verfahrensordnung Art. 119; ; Verfahrensordnung Art. 43 § 6; ; EG-Satzung Art. 45 Abs. 2
- Europäischer Gerichtshof
Zuazaga Meabe / HABM
- EU-Kommission
José Luis Zuazaga Meabe gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit wegen Verspätung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
- EU-Kommission
José Luis Zuazaga Meabe gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und
Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel des Inhabers der nationalen Wortmarke BILBAO BLUE gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-15/03 hinsichtlich der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Eintragung der angemeldeten Wortmarke BLUE ; Voraussetzungen für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Zuazaga Meabe / HABM
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit wegen Verspätung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel von José Luis Zuazaga Meabe gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 28. April 2003 in der Rechtssache T-15/03, José Luis Zuazaga Meabe gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), andere ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 28. April 2003 in der Rechtssache T-15/03, José Luis Zuazaga Meabe/HABM und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA), mit der eine Klage als offensichtlich unzulässig abgewiesen wurde; Gegenstand der ...
Verfahrensgang
- EuG, 28.04.2003 - T-15/03
- EuGH, 18.01.2005 - C-325/03 P
Papierfundstellen
- Slg. 2005, I-403
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 15.12.1994 - C-195/91
Bayer / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.01.2005 - C-325/03
Insbesondere muss der Betroffene den Ablauf des Verfahrens sorgfältig überwachen und zum Zweck der Einhaltung der vorgesehenen Fristen Sorgfalt walten lassen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P, Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 32). - EuGH, 12.07.1984 - 209/83
Ferriera Valsabbia / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.01.2005 - C-325/03
Der Begriff der höheren Gewalt trifft daher nicht auf eine Situation zu, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, den Ablauf einer Klagefrist zu verhindern (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 209/83, Valsabbia/Kommission, Slg. 1984, 3089, Randnr. 22). - EuGH, 07.05.1998 - C-239/97
Irland / Kommission - "Zulässigkeit - Klagefrist - Zufall - Höhere Gewalt"
Auszug aus EuGH, 18.01.2005 - C-325/03
16 Nach ständiger Rechtsprechung kann von den Gemeinschaftsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Artikel 45 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofes - abgewichen werden, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu vermeiden (vgl. u. a. Beschlüsse vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-239/97, Irland/Kommission, Slg. 1998, I-2655, Randnr. 7, und vom 19. Februar 2004 in der Rechtssache C-369/03 P, Forum des migrants/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16). - EuGH, 19.02.2004 - C-369/03
Forum des migrants / Kommission
Auszug aus EuGH, 18.01.2005 - C-325/03
16 Nach ständiger Rechtsprechung kann von den Gemeinschaftsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Artikel 45 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofes - abgewichen werden, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu vermeiden (vgl. u. a. Beschlüsse vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-239/97, Irland/Kommission, Slg. 1998, I-2655, Randnr. 7, und vom 19. Februar 2004 in der Rechtssache C-369/03 P, Forum des migrants/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16). - EuG, 28.04.2003 - T-15/03
Zuazaga Meabe / OHMI - BBVA (BLUE)
Auszug aus EuGH, 18.01.2005 - C-325/03
1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Rechtsmittelführer die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. April 2003 in der Rechtssache T-15/03 (Zuazaga Meabe/HABM - BBVA [BLUE], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. Oktober 2002 (Sache R 918/2001-2) (im Folgenden: streitige Entscheidung) über die Zurückweisung des Widerspruchs des Rechtsmittelführers gegen die Eintragung der von der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA (im Folgenden: BBVA) angemeldeten Wortmarke BLUE abgewiesen worden ist.
- EuG, 22.01.2015 - T-488/13
GEA Group / HABM (engineering for a better world) - Gemeinschaftsmarke - …
Der Begriff der höheren Gewalt trifft daher nicht auf eine Situation zu, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, den Ablauf einer Klagefrist zu verhindern (…Urteil vom 12. Juli 1984, Ferriera Valsabbia/Kommission, 209/83, Slg, EU:C:1984:274, Rn. 22, und Beschluss vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg, EU:C:2005:28, Rn. 25). - EuGH, 23.04.2013 - C-478/11
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel zurück, die Herr …
Rn. 70 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass einem Rechtsmittelführer nicht vorgeworfen werden kann, sich erstmals im Rechtsmittelverfahren auf einen Fall höherer Gewalt berufen zu haben, wenn das Gericht gemäß Art. 111 seiner Verfahrensordnung durch Beschluss entschieden, den Kläger nicht über seine Absicht, die Klage als verspätet abzuweisen, in Kenntnis gesetzt und ihn nicht aufgefordert hat, die Verspätung, mit der die Urschrift seiner Klageschrift bei der Kanzlei eingegangen ist, zu begründen (Beschluss vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 24). - EuGH, 18.12.2007 - C-314/06
Pipeline Méditerranée und Rhône - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuern - …
Rn. 24 Wie der Gerichtshof bereits klargestellt hat, umfasst der Begriff der höheren Gewalt demgemäß ein objektives Merkmal, das sich auf ungewöhnliche, außerhalb der Sphäre des Betroffenen liegende Umstände bezieht, und ein subjektives Merkmal, das mit der Verpflichtung des Betroffenen zusammenhängt, sich gegen die Folgen ungewöhnlicher Ereignisse zu wappnen, indem er, ohne übermäßige Opfer zu bringen, geeignete Maßnahmen trifft (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 32, und Beschluss vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 25).
- EuGH, 08.11.2007 - C-242/07
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der …
Rn. 39 Wenn das Fax - wie im vorliegenden Fall - mehr als zehn Tage vor Ablauf der Frist für die Erhebung einer Klage beim Gericht eingeht, haben die Bestimmungen des Art. 43 § 6 der Verfahrensordnung des Gerichts keine Verlängerung dieser Frist zur Folge (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 18). - VG Köln, 13.11.2025 - 13 K 5204/21 Rn. 45 Siehe einerseits EuGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - C-325/03 P -, juris Ziffer 25; andererseits Urteil vom 18. Juli 2013 - C-99/12 -, juris Ziffer 31.
Rn. 47 vgl. EuGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - C-325/03 P -, juris Ziffer 25; EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - C-314/06 -, juris Ziffer 31.
- EuG, 28.05.2013 - T-130/13
Honnefelder / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …
Insbesondere ist hervorzuheben, dass, wenn das Telefax mehr als zehn Tage vor Ablauf der Frist für die Erhebung einer Klage bei dem Gericht eingeht, die Bestimmungen des Art. 43 § 6 der Verfahrensordnung keine Verlängerung dieser Frist zur Folge haben (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 18).Der Begriff der höheren Gewalt trifft daher nicht auf eine Situation zu, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, eine Rechtsbehelfsfrist nicht verstreichen zu lassen (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1984, Ferriera Valsabbia/Kommission, 209/83, Slg. 1984, 3089, Randnr. 22, und Beschluss Zuazaga Meabe/HABM, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 25).
- EuG, 16.03.2006 - T-322/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE …
Die Begriffe der höheren Gewalt und des Zufalls sind also nicht auf eine Situation anwendbar, in der eine sorgfältige und umsichtige Person objektiv in der Lage gewesen wäre, den Ablauf einer Klagefrist zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 209/83, Valsabbia/Kommission, Slg. 1984, 3089, Randnr. 22, und Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 25). - EuGH, 16.11.2010 - C-73/10
Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert / Kommission - Rechtsmittel - …
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung kann von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falls höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs - abgewichen werden, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu verhindern (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM, C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 16, sowie vom 3. Juli 2008, Pitsiorlas/Rat und EZB, C-84/08 P, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …
{FN:37} - Vgl. entsprechend Urteile vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM (C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Rn. 25), und vom 12. Juli 1984, Ferriera Valsabbia/Kommission (…209/83, Slg. 1984, 3089, Rn. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07
Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament - …
{FN:41} - Urteil vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission (C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619, Randnr. 32); Beschluss vom 18. Januar 2005, Zuazaga Meabe/HABM (C-325/03 P, Slg. 2005, I-403, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-660/17
RF/ Kommission - Rechtsmittel - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung …
- EuG, 28.01.2009 - T-125/06
Centro Studi Manieri / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung …
- EuG, 28.04.2005 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Streithilfe - Repräsentative Vereinigung - Artikel 116 § …
- EuG, 09.09.2015 - T-660/14
SV Capital / ABE - Wirtschafts- und Währungspolitik - Antrag auf Einleitung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-334/08
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel - Weigerung, …
- EuG, 12.10.2009 - T-283/09
Rechtsmittel-Zurückweisung
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06
Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - …
- EuG, 15.03.2007 - T-5/07
Belgien / Kommission
- EuG, 28.04.2008 - T-358/07
PubliCare Marketing Communications / HABM (Publicare) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 27.04.2009 - T-272/08
R gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Öffentlicher …
- EuG, 20.02.2013 - T-422/12
Kappa Filter Systems / HABM (THE FUTURE HAS ZERO EMISSIONS) - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 07.09.2017 - T-174/17
LSL Svenskmärkning/ EUIPO (FROM SWEDEN)
- EuG, 10.06.2014 - T-661/13
Larrañaga Otaño / HABM (GRAFENO)
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