Rechtsprechung
| EuG, 02.12.2008 - T-67/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUN - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- Europäischer Gerichtshof
Ford Motor / OHMI (FUN)
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUN - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- EU-Kommission
Ford Motor Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUN - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
- EU-Kommission
Ford Motor Co. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUN - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Eintragung der Marke FUN unter Berücksichtigung des Europarechts; Anforderungen an die Feststellung der fehlenden Unterscheidungskraft einer Anmeldemarke; Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens in Bezug auf die in der Anmeldung beanspruchten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Ford Motor / OHMI (FUN)
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FUN - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 2. März 2007 - Ford Motor/HABM (FUN)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1135/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 20. Dezember 2006, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "FUN" für Waren ...
Papierfundstellen
- Slg. 2008, II-3411
- GRUR Int. 2009, 518
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 23 Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, und Urteil RadioCom, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 29). - EuG, 22.06.2005 - T-19/04
Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 24 Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Kategorie von Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 25, und RadioCom, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 29). - EuG, 27.02.2002 - T-34/00
Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 25 Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann daher nur in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie unter Berücksichtigung des Verständnisses, das die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehenden angesprochenen Verkehrskreise von ihm haben, beurteilt werden (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg. 2002, II-683, Randnr. 38, und RadioCom, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 33).
- EuG, 06.03.2003 - T-128/01
DaimlerChrysler / HABM (Calandre)
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 42 Zu den Ergebnissen der auf den Begriff "fun cars" gerichteten Recherche im Internet, die das HABM seiner Klagebeantwortung beigefügt hat und die im Verwaltungsverfahren nicht vorgelegt worden waren, ist festzustellen, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, die tatsächlichen Umstände im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise zu überprüfen (Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, DaimlerChrysler/HABM [Calandre], T-128/01, Slg. 2003, II-701, Randnr. 18, und vom 12. September 2007, ColArt/Americas/HABM [BASICS], T-164/06, Slg. 2007, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44). - EuG, 27.02.2002 - T-219/00
Ellos / HABM (ELLOS)
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 22 Von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 werden Zeichen erfasst, die ungeeignet sind, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb die gleiche Wahl zu treffen, wenn er gute Erfahrungen gemacht hat, bzw. eine andere Wahl, wenn er schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 28, und vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27). - EuG, 12.01.2005 - T-334/03
Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM)
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung fällt ein Wortzeichen jedoch nur dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94, wenn es dazu dient, die wesentlichen Merkmale der fraglichen Waren und Dienstleistungen konkret und nicht vage oder abstrakt zu bezeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM)], T-334/03, Slg. 2005, II-65, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 08.06.2005 - T-315/03
Wilfer / HABM (ROCKBASS) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS - Absolute …
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Gleichwohl kann es vorkommen, dass alle in der Anmeldung der Marke aufgeführten Waren untrennbar miteinander verbunden sind, weil einige dieser Waren nur im Zusammenhang mit den anderen verwendet werden können, und daher eine für alle diese Waren gemeinsame Lösung gefunden werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 31. März 2004, Fieldturf/HABM [LOOKS LIKE GRASS… FEELS LIKE GRASS… PLAYS LIKE GRASS], T-216/02, Slg. 2004, II-1023, Randnr. 33, und vom 8. Juni 2005, Wilfer/HABM [ROCKBASS], T-315/03, Slg. 2005, II-1981, Randnr. 67). - EuG, 31.01.2001 - T-24/00
Sunrider / HABM (VITALITE)
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 33 Der Umstand, dass ein Unternehmen seinen Waren mittelbar und abstrakt ein positives Image verleihen möchte, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der betreffenden Waren zu informieren, fällt in den Bereich der Evokation und nicht in den der Bezeichnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 24, vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, Slg. 2002, II-3867, Randnr. 27, und EUROPREMIUM, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 37). - EuG, 22.05.2008 - T-254/06
Radio Regenbogen Hörfunk in Baden / HABM (RadioCom) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 22 Von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 werden Zeichen erfasst, die ungeeignet sind, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb die gleiche Wahl zu treffen, wenn er gute Erfahrungen gemacht hat, bzw. eine andere Wahl, wenn er schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 28, und vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27). - EuG, 09.10.2002 - T-360/00
Dart Industries / OHMI (UltraPlus)
Auszug aus EuG, 02.12.2008 - T-67/07
Rn. 33 Der Umstand, dass ein Unternehmen seinen Waren mittelbar und abstrakt ein positives Image verleihen möchte, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der betreffenden Waren zu informieren, fällt in den Bereich der Evokation und nicht in den der Bezeichnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg. 2001, II-449, Randnr. 24, vom 9. Oktober 2002, Dart Industries/HABM [UltraPlus], T-360/00, Slg. 2002, II-3867, Randnr. 27, und EUROPREMIUM, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 37). - EuG, 31.03.2004 - T-216/02
Fieldturf / HABM (LOOKS LIKE GRASS... FEELS LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS)
- EuG, 12.09.2007 - T-164/06
ColArt/Americas / OHMI (BASICS)
- EuGH, 28.06.2012 - C-306/11
XXXLutz Marken / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
Nach der Rechtsprechung stellt nämlich ein solches Hervorrufen von Assoziationen oder eine solche Vermutung hinsichtlich der Merkmale der betroffenen Waren keinen unmittelbaren oder sofortigen Zusammenhang zwischen dem als Marke angemeldeten Zeichen und diesen Waren dar (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, Slg. 2005, II-65, Randnr. 37, und vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, Slg. 2008, II-3411, Randnr. 33). - EuG, 13.12.2018 - T-94/18
Multifit/ EUIPO (fit+fun) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke fit + fun …
Rn. 44 Außerdem kann nach Auffassung der Klägerin den Ausführungen der Beschwerdekammer zum Urteil vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM (FUN) (T-67/07, EU:T:2008:542), nicht gefolgt werden.Rn. 45 Diese von der Beschwerdekammer vorgenommene Analyse des Urteils vom 2. Dezember 2008, FUN (T-67/07, EU:T:2008:542), ist fehlerfrei.
Unter diesen Umständen hat die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung fehlerfrei festgestellt, dass das Gericht sich im Urteil vom 2. Dezember 2008, FUN (T-67/07, EU:T:2008:542), nicht zur originären Unterscheidungskraft dieses Zeichens geäußert habe.
- EuG, 07.12.2017 - T-622/16
sheepworld/ EUIPO (Alles wird gut) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …
Rn. 41 Als zweite Rüge macht die Klägerin unter Berufung auf das Urteil vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM (FUN) (T-67/07, EU:T:2008:542), geltend, selbst wenn die angemeldete Marke einen werblichen Bedeutungsgehalt haben sollte, fiele dies in den Bereich der Erzeugung von Assoziationen und nicht in den Bereich der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehenen Schutzhindernisse.Rn. 42 Hierzu genügt zunächst der Hinweis, dass Rn. 33 des von der Klägerin angeführten Urteils vom 2. Dezember 2008, FUN (T-67/07, EU:T:2008:542), nicht das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehene Eintragungshindernis betrifft, sondern das Eintragungshindernis in deren Art. 7 Abs. 1 Buchst. c (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001), wobei das Gericht im Rahmen eines Klagegrundes, mit dem ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 gerügt wird, ausdrücklich auf die Bezeichnung im Sinne dieser Bestimmung Bezug nimmt.
- EuG, 16.03.2016 - T-90/15
Schoeller Corporation / OHMI - Sqope (SCOPE) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung fällt ein Wortzeichen jedoch nur dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, wenn es dazu dient, die wesentlichen Merkmale der fraglichen Dienstleistungen konkret und nicht vage oder abstrakt zu bezeichnen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, Slg, EU:T:2008:542, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil ELLOS, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2002:44, Rn. 43 und 44).Folglich ist die bloße Feststellung der Beschwerdekammer, das Wort "scope" sei in Verbindung mit anderen Wörtern beschreibend, nicht ausreichend, um daraus den Schluss zu ziehen, dass das Zeichen SCOPE einen beschreibenden Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil FUN, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2008:542, Rn. 40).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-421/15
Yoshida Metal Industry/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
Vgl. Urteile vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM (FUN) (T-67/07, EU:T:2008:542, Rn. 44), und vom 8. September 2010, Wilfer/HABM (Darstellung eines Gitarrenkopfs) (…T-458/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:358, Rn. 66). - BPatG, 28.09.2022 - 26 W (pat) 18/19
Markenbeschwerdesache - Löschungsverfahren- "La Natura (Wort-/Bildmarke)" - keine …
Rn. 180 aa) Das Urteil des EuG (…T-54/09 Rdnr. 54 f.), bestätigt vom EuGH (…C-306/11 P, GRUR Int. 2012, 754 Rdnr. 79), im Kollisionsverfahren zwischen den Unionsmarken {BILD:https%3A%2F%2Ftestphase.rechtsinformationen.bund.de%2Fv1%2Fcase-law%2FJURE239030770%2Fbild19.jpg}/{BILD:https%3A%2F%2Ftestphase.rechtsinformationen.bund.de%2Fv1%2Fcase-law%2FJURE239030770%2Fbild20.jpg} ist nicht - wie vorliegend - auf der Basis tatsächlicher Feststellungen zur Bedeutung des Wortes "Natura" für die hier in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen ergangen, sondern beruhte nur auf Vorstellungen oder Vermutungen, die nicht ausreichen, um den Begriff "Natura" als warenbeschreibend zu qualifizieren, zumal die dort zu beurteilenden Widerspruchsdienstleistungen der Klassen 35 und 39 sowie die angegriffenen Produkte der Klassen 8 und 21 in keinem Zusammenhang mit der Natur standen (s. auch: EuGH GRUR 2005, 428, 430 - EUROPREMIUM; EuGH GRUR Int. 2009, 518, 520 - FUN). - EuG, 04.09.2024 - T-470/23
Erzeugergemeinschaft Winzersekt/ EUIPO - Milz (Hinterland) - Unionsmarke - …
Rn. 43 In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass ein Wortzeichen nur dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 fällt, wenn es dazu dient, die wesentlichen Merkmale der fraglichen Waren und Dienstleistungen konkret und nicht vage oder abstrakt zu bezeichnen (vgl. Urteil des Gerichts vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, EU:T:2008:542, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.10.2021 - T-3/21
Power Horse Energy Drinks/ EUIPO - Robot Energy Europe (UNSTOPPABLE) - …
Der Umstand, dass ein Unternehmen seinen Waren mittelbar und abstrakt ein positives Image verleihen möchte, ohne jedoch den Verbraucher unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der betreffenden Waren zu informieren, fällt insoweit nach der Rechtsprechung in den Bereich der Evokation und nicht in den der Bezeichnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 (Urteile vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM [FUN], T-67/07, EU:T:2008:542, Rn. 33, …und vom 29. November 2018, 0ut of the blue/EUIPO - Dubois und MFunds USA [FUNNY BANDS], T-214/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:854, Rn. 45). - EuG, 17.01.2019 - T-40/18
Ecolab USA/ EUIPO (SOLIDPOWER) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit …
Rn. 45 À cet égard, en ce qui concerne l'argument de la requérante fondé sur les arrêts du 9 octobre 2002, Dart Industries/OHMI (UltraPlus) (T-360/00, EU:T:2002:244), du 2 décembre 2008, Ford Motor/OHMI (FUN) (T-67/07, EU:T:2008:542), et du 12 mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte (AROMA) (T-749/14, non publié, EU:T:2016:286), il suffit de relever que, dans lesdits arrêts, le Tribunal a, en substance, constaté que les marques demandées étaient suggestives dès lors que le lien existant entre le sens des signes dont était demandé l'enregistrement, d'une part, et les produits qui étaient en cause, d'autre part, était trop vague, indéterminé et subjectif pour conférer à ces signes un caractère descriptif par rapport auxdits produits. - EuG, 17.09.2015 - T-550/14
Volkswagen / HABM (COMPETITION) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
In diesem Zusammenhang kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das Urteil vom 2. Dezember 2008, Ford Motor/HABM (FUN) (T-67/07, Slg, EU:T:2008:542), berufen, da in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache die von der Beschwerdekammer vorgenommene Untersuchung der Unterscheidungskraft des in Rede stehenden Zeichens vollständig auf einer fehlerhaften Analyse seiner Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung beruhte (Urteil FUN, EU:T:2008:542, Rn. 53 und 54). - EuG, 13.12.2018 - T-98/18
Multifit/ EUIPO (MULTIFIT) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke MULTIFIT …
- EuG, 08.11.2022 - T-231/22
Growth Finance Plus/ EUIPO (doglover) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 08.11.2022 - T-232/22
Growth Finance Plus/ EUIPO (catlover) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 08.09.2010 - T-64/09
Micro Shaping / HABM (packaging) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 02.02.2012 - T-321/09
skytron energy / HABM (arraybox) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
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