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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1190
BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; § 129 Abs. 1 StGB; § 129 a Abs. 1 StGB; § 270 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 264 StPO; § 207 Abs. 4 StPO; Art 103 Abs. 2 GG
    Sofortige Beschwerde; Eröffnungsverfahren; Prüfung des Verfahrenshindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit; Klärung von Tatsachen an, die die angeklagte Straftat betreffen im Strengbeweisverfahren; Freibeweisverfahren; "Gesamtvereinigung" verschiedener regionaler ...

  • lexetius.com

    StPO § 203; StGB § 129 Abs. 1, § 129 a Abs. 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 203; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1; StPO § 203
    Klärung eines Verfahrenshindernisses bei der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens; Tatbegriff bei der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    § 202 StPO; §§ 129 Abs. 1, 129a Abs. 1 StGB
    Eröffnungsverfahren/Prüfung eines Verfahrenshindernisses/anderweitige Rechtshängigkeit/Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung/Rädelsführerschaft in den »Revolutionären Zellen«

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Revolutionäre Zellen

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 349
  • NJW 2001, 1734
  • NStZ 2002, 328
  • NJ 2001, 323 (Ls.)
  • StV 2001, 606 (Ls.)
  • JR 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Rn. 17 Wenn es gleichwohl diesem Umstand für die Fortdauer der Mitgliedschaft keine maßgebliche Bedeutung beimißt, weil nach BGHSt 29, 288, 294 die Mitgliedschaft auch in Zeiten fortbestehe, in denen gerade keine Tätigkeit entfaltet werde, wird es weder dem Sinn dieser Entscheidung, noch dem Begriff der mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129 a Abs. 1 StGB gerecht.

    Gerade weil in BGHSt 29, 288, 294 dieser Grundsatz unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung wiederholt wird, kann die nachfolgende Erwägung, die Mitgliedschaft bestehe auch in Zeiten, in denen keine Tätigkeit für die Vereinigung ausgeübt werde, nur dahin verstanden werden, daß es bei einer solchen aktiven Beteiligung naturgemäß zwischen den einzelnen Betätigungsakten zu Pausen kommen kann, die ohne Einfluß auf das Andauern der Mitgliedschaft bleiben.

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß diese Tatbestandsstruktur dazu führe, daß sich die Strafbarkeit der mitgliedschaftlichen Beteiligung auf Jahre erstrecken könne (BGHSt 29, 288, 294).

    Rn. 19 4. Unabhängig von den vorgenannten Erwägungen neigt der Senat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 288 ff.) dazu, auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen eines Mitglieds einer solchen Organisation (kriminelle oder terroristische Vereinigung, Verein i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG) Gegenstand der früheren Anklage und gerichtlichen Untersuchung waren und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, daß durch das frühere Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfaßt wurden (…Urt. des Senats vom heutigen Tage - 3 StR 342100, vgl. dazu Krauth in FS für Kleinknecht, 1985, S. 215, 229 ff.).

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Bleibt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zweifelhaft, ob ein Prozeßhindernis vorliegt, ist nach der h.M. nach der Art des Prozeßhindernisses oder der Prozeßvoraussetzung zu differenzieren (vgl. BGHSt 18, 274, 277 f.;… Überblick bei Paeffgen in SK-StPO 15. Lfg. § 206 a Rdn. 16 f.).

    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Gleichzeitig würden die auch dem Schutz des Angeklagten dienenden Verfahrensinstitute wie Anklage und Eröffnungsverfahren ausgehöhlt (BGHSt 43, 252, 257).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Strafbarkeit wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung oder wegen Beteiligung …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In solchen Fällen wird diese Frage nicht im Revisionsverfahren im Wege des Freibeweises geklärt, sondern die Sache zu erneuter tatrichterlicher Feststellung im Wege des Strengbeweises zurückverwiesen (BGH, Beschl. vom 16, November 2000 - 3 StR 457/00).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Danach genügt eben nicht eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft, vielmehr ist erforderlich, daß diese auf eine aktive Teilnahme am Verbandsleben gerichtet sein muß (BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage - …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    So hat der Senat die vorübergehende "Abschaltung" eines Agenten für die Dauer eines Jahres nach der Enttarnung eines anderen Agenten zur Vermeidung einer Entdeckung als für eine geheimdienstliche Agententätigkeit typisch bewertet (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 581/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Dass das Oberlandesgericht während dieser Zeit keinen Kontakt des Angeklagten zur Führungsebene der Al Qaida festgestellt hat, steht vor dem Hintergrund dieser gewichtigen, fortdauernden, im Einverständnis mit der Führungsebene entfalteten und auf eine aktive Beteiligung an der Organisation gerichteten Tätigkeiten der Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. BGHSt 46, 349, 356 f.).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

    Da die FOCA in die FDLR integriert war, waren die Angehörigen der Teilorganisation zugleich Mitglieder der Gesamtorganisation (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 354).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    betreffenden Beschwerdeentscheidung vom 30. März 2001 ausgeführt, dass er dazu neigt, mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn der Angeklagte nur wegen einer einzelnen Betätigung verurteilt worden ist und er nicht darauf vertrauen durfte, durch das frühere Verfahren seien alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfasst (BGHSt 46, 349, 358).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2008 - StB 4/08 und StB 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13891
BGH, 15.05.2008 - StB 4/08 und StB 5/08 (https://dejure.org/2008,13891)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2008 - StB 4/08 und StB 5/08 (https://dejure.org/2008,13891)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - StB 4/08 und StB 5/08 (https://dejure.org/2008,13891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 15 UN-Antifolterübereinkommen; Art. 3 EMRK; Art. 6 EMRK; § 136a StPO
    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Anfangsverdacht); Folter (Verwertbarkeit von Erkenntnissen zur Begründung eines Anfangsverdachts)

  • HRR Strafrecht

    Art. 15 UN-Antifolterübereinkommen; § 136a StPO
    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Anfangsverdacht); Folter (Verwertbarkeit von Erkenntnissen zur Begründung eines Anfangsverdachts)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Revision des Nebenklägers (erstrebte Feststellung der besonderen Schwere der …

    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass Verwertungsverbote bereits durch den jeweiligen Gesetzesverstoß, nicht erst durch ein Untätigbleiben in der Hauptverhandlung begründet werden und bei der Eröffnungsentscheidung unabhängig von einer Beanstandung durch den Angeschuldigten von Amts wegen zu beachten sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99, NJW 2004, 999, 1007; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1990 - StB 5/90, BGHSt 36, 396; vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; Becker, Referat zum 67. DJT, 2008, S. L 45, 55 f. mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • BGH, 19.03.2013 - StB 2/13

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer knapp sechsjährigen Untersuchungshaft …

    Die Verwertung dieser Angaben, die bereits Grundlage des gegen den Angeklagten bestehenden dringenden Tatverdachts seiner Anschlagsbeteiligung im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 27. Mai 2008 (6 BGs 52/2008), der Haftprüfungsentscheidungen des Senats vom 17. Juni 2008 (AK 9/08) und vom 2. Oktober 2008 (AK 15/08) sowie Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwaltes vom 24. Juni 2008 waren, wird nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht dadurch gehindert, dass der Zeuge - mehrfach, zuletzt auch gegenüber dem Oberlandesgericht - behauptet hat, er sei durch die Anwendung von Gewalt und Folter von Beamten der türkischen Polizei zu dieser Aussage bzw. zum Unterschreiben der Vernehmungsprotokolle gezwungen worden (§ 136a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StPO); denn angesichts der insoweit nur vagen und pauschalen Angaben des Zeugen zu angeblich angewandten unzulässigen Vernehmungsmethoden, dem Fehlen von Angaben zu einem konkreten Foltergeschehen und auch angesichts der vorliegenden Ergebnisse der zu dem Foltervorwurf des Zeugen angestellten Ermittlungen in der Türkei, durch die die von dem Zeugen erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt worden sind, ist diese Behauptung des Zeugen derzeit zumindest nicht erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; zu Art. 15 UN-Antifolterkonvention und Art. 3 MRK vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, 319).
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