Rechtsprechung
| BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 81g StPO
DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung; Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Prognoseentscheidung; Einzelfallbetrachtung; erhöhter Begründungsbedarf bei Abweichung von positiver ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Anordnung eines molekulargenetischen Gutachtens ("genetischer Fingerabdruck") gem § 81g StPO - Erhöhte Begründungsanforderungen bei gegenläufiger Sozial- und Kriminalprognose nicht erfüllt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 81g StPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Anordnung eines molekulargenetischen Gutachtens ("genetischer Fingerabdruck") gem § 81g StPO - Erhöhte Begründungsanforderungen bei gegenläufiger Sozial- und Kriminalprognose nicht erfüllt - Wolters Kluwer
Anordnung der Entnahme von Körperzellen sowie einer molekulargenetischen Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81g
Anordnung der Entnahme von Körperzellen sowie einer molekulargenetischen Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bewährung - aber dennoch DNA-Identitätsfeststellung?
- verfassungsblog.de (Kurzinformation)
Aufnahme in die DNA-Datei: Sitzt dieser Colt der Strafjustiz zu locker?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die DNA-Probe des verurteilten Hehlers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erstmalige Verurteilung wegen Hehlerei rechtfertigt nicht die Entnahme und Untersuchung von Körperzellen zur künftigen Identitätsfeststellung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Richterliche Anordnung einer DNA-Untersuchung erfordert verfassungsrechtlich bestimmte Begründung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstmalige Verurteilung wegen Hehlerei rechtfertigt nicht die Entnahme und Untersuchung von Körperzellen zur künftigen Identitätsfeststellung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gute Prognose, schlechte Prognose
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 19.02.2013 - 160 Gs 83/13
- LG Hamburg, 21.03.2013 - 602 Qs 3/13
- BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 48
- StV 2014, 577
- StRR 2013, 442
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 ).Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen, als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
Hierfür bedarf es einer Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 13).
Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht dabei nicht, doch entsteht in Fällen gegenläufiger Prognosen verschiedener Gerichte regelmäßig ein erhöhter Begründungsbedarf für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 30;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 939/08
Richterliche Anordnung der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).Hierfür bedarf es einer Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 13).
Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht dabei nicht, doch entsteht in Fällen gegenläufiger Prognosen verschiedener Gerichte regelmäßig ein erhöhter Begründungsbedarf für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 30; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).
- BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht dabei nicht, doch entsteht in Fällen gegenläufiger Prognosen verschiedener Gerichte regelmäßig ein erhöhter Begründungsbedarf für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 30;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).
- BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).Hierfür bedarf es einer Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 13).
- BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 429/01
Verfassungsmäßige Anforderungen an die richterliche Anordnung der Entnahme von …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht dabei nicht, doch entsteht in Fällen gegenläufiger Prognosen verschiedener Gerichte regelmäßig ein erhöhter Begründungsbedarf für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 30;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ). - BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Publikation der Entmündigung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ). - BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung; …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11). - BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03
Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Hierfür bedarf es einer Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (molekulargenetische Untersuchung); …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
Erforderlich ist, dass die seitens des Gerichts erwogenen Tatsachen in der Begründung der Entscheidung nachvollziehbar dargelegt sind (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2008 - 2 BvR 2391/07 -, juris, Rn. 4).
- BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13
Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für …
Rn. 13 c) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (BVerfGE 103, 21 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20
DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …
Die verfassungsrechtliche Obliegenheit der Fachgerichte, bei Erlass einer Anordnung nach § 81g StPO alle relevanten Umstände nachvollziehbar abzuwägen und darzustellen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 10), führt spiegelbildlich zu der Pflicht des Beschwerdeführers, alle die Entscheidung tragenden Gründe substantiiert in Zweifel zu ziehen.Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO aber gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, Rn. 31; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 10).
Die bedeutsamen Umstände für die Prognose, gegen den Betroffenen würden erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sein, müssen auf einer zureichenden Sachaufklärung beruhen und sind in der Anordnungsentscheidung nachvollziehbar darzustellen und abzuwägen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 10).
Es bedarf einer auf den Einzelfall bezogenen Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruht und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt; die bloße Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 10).
Da dabei allerdings der nach dem Gesetzeszweck zwischen § 56 StGB und § 81g StPO unterschiedliche Prognosemaßstab nicht aus den Augen verloren werden darf, besteht keine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 18).
Bei gegenläufigen Prognosen verschiedener Gerichte bedarf es jedoch regelmäßig einer erhöhten Begründungstiefe für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15).
Hier bestehen erhöhte Begründungsanforderungen, weil die erkennende Strafkammer die Vollstreckung der gegen den Beschwerdeführer ausgesprochenen Strafe zur Bewährung ausgesetzt und dem Beschwerdeführer damit eine positive Sozialprognose ausgestellt hat (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15).
Zweifelhaft erscheint allerdings, ob sich die von Verfassungs wegen geforderte nachvollziehbare Darstellung und Abwägung aller bedeutsamen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 10) in den angegriffenen Entscheidungen findet.
In dem schlichten Verweis auf die "Persönlichkeit des Beschwerdeführers' dürfte diese geforderte Darstellung nicht gesehen werden können, da dieser Hinweis nicht mehr ist als eine Wiedergabe des Gesetzeswortlauts, die eine negative Prognoseentscheidung nicht ausreichend tragen kann (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvR 2349/15 -, Rn. 10).
- BFH, 29.07.2015 - X R 4/14
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim …
Dies bedeutet, die Schwere des Eingriffs darf bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. nur BVerfG-Beschluss vom 29. September 2013 2 BvR 939/13, wistra 2014, 16, unter II.1., m.w.N., ständige Rechtsprechung).
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvR 2349/15
Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen Untersuchung (DNA-Analyse; …
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, NStZ-RR 2014, S. 48 m.w.N.).Dabei ist stets eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung erforderlich; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, StV 2014, S. 578 und 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, NStZ-RR 2014, S. 48 f., beide m.w.N.).
Eine rechtliche Bindung an eine von einem anderen Gericht zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung getroffene Sozialprognose besteht zwar nicht, doch entsteht in Fällen gegenläufiger Prognosen verschiedener Gerichte regelmäßig ein erhöhter Begründungsbedarf für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (vgl. BVerfGE 103, 21 sowie BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, NStZ-RR 2014, S. 48 m.w.N.).
- VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
Datenschutz; Entnahme einer Speichelprobe; DNA-Untersuchung
Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Sätze 2 und 3 SVerf verbürgte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ein (vgl. für das Bundesgrundrecht auf informationelle Selbstbestimmung BVerfGE 103, 21, 32 f.; BVerfG, Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 13).Es kann vielmehr zum Schutz überwiegender Interessen der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden (Art. 2 Sätze 2 und 3 SVerf); die Einschränkung darf nicht weiter gehen, als es zum Schutz des öffentlichen Inte- resses unerlässlich ist (für das Bundesgrundrecht BVerfGE 103, 21, 33; BVerfG, Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 -, juris Rn. 13).
Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Sätze 2 und 3 SVerf angemessen zu berücksichtigen (vgl. bzgl. des Bundesgrundrechts BVerfG…, Beschl. vom 20.12.2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17;… Beschl. vom 2.7.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11; Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 - , juris, Rn. 14).
Dem für Eingriffe in das Recht auf Datenschutz geltenden verfassungsrechtlichen Erfordernis einer zureichen- den Sachaufklärung und tragfähigen Entscheidungsbegründung (vgl. bzgl. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung BVerfGE 103, 21, 35 f., 39; BVerfG, Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13, juris, Rn. 15) wurde hinrei- chend Rechnung getragen.
103, 21, 35 ff.; BVerfG, Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 15; Beschl. vom 2.7.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11; VerfGH Berlin, Beschl. vom 21.3.2003 - 112/02 -, juris, Rn. 19).
Die Annahme einer Wiederholungsgefahr bzw. die Annahme, dass gegen einen wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten künftig Strafverfahren wegen ei- ner Straftat von erheblicher Bedeutung zur führen sind, kann deshalb auch dann gerechtfertigt sein, wenn zuvor eine Lockerung des Strafvollzugs gewährt worden war (ebenso BVerfGE 103, 21, 36 f., BVerfG, Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 15, Beschl. vom 1.9.2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, 18.
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2510/15
Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Pflicht des Versicherten …
Rn. 34 Dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG 13.02.2006, 1 BvR 1184/14 unter Hinweis auf BVerfG 15.12.1983, 1 BvR 209/83 ua, BVerfGE 65, 1 ff; 29.09.2013, 2 BvR 939/13, juris Rn 13). - VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
Rn. 44 Das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 - NStZ-RR 2014, 48). - OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14
DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die …
Rn. 41 Der Schwerpunkt der Grundrechtsbetroffenheit liegt demgegenüber in dem den Betroffenen erheblich belastenden Eingriff in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch die Feststellung, Speicherung und potentielle künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters betroffen ist (vgl. BVerfG wistra 2014, 16 ff.;… BVerfGE 103, 21 ff., Rn. 51(juris)). - BVerfG, 18.04.2018 - 2 BvR 883/17
Verwertung einer von einem im Maßregelvollzug Untergebrachten auf einem …
Dabei darf das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weitergehen, als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (BVerfGE 103, 21 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 12.08.2025 - 2 BvR 530/25
Unzureichende Begründung der Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung …
Bei gegenläufigen Prognosen verschiedener Gerichte bedarf es jedoch regelmäßig einer erhöhten Begründungstiefe für die nachfolgende gerichtliche Entscheidung, mit der eine Maßnahme nach § 81g StPO angeordnet wird (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 26;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2021 - 2 BvR 912/21 -, Rn. 9). - BVerfG, 29.06.2021 - 2 BvR 912/21
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Anordnung eines …
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.291
Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter
- LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 2218/17
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Ungebühr, Hauptverhandlung, Nichtaufstehen, Urteilsverkündung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Owlit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn es der Wahrheitsfindung dient: Das Aufstehen bei der Urteilsverkündung?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darstellen der Weigerung des Erhebens zur Urteilsverkündung als Ungebühr i.S.v. § 178 Abs. 1 GVG
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 12.11.2012 - 1 Cs 298/12
- OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
Papierfundstellen
- StRR 2013, 442
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11
Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
Nähere Ausführungen zu dem verhängten Ordnungsmittel waren hier jedoch entbehrlich, weil sich die Gründe für die Entscheidung eindeutig und unmissverständlich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238 m.w.N.; OLG Celle, NStZ 2012, 592).Insoweit ist anerkannt, dass von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn die Ungebühr und der Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Betroffenen nur Gelegenheit zu weiteren Ausfällen geben würde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Celle NStZ 2012, 592).
- OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 1 Ws (OWi) 19/88
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
Nähere Ausführungen zu dem verhängten Ordnungsmittel waren hier jedoch entbehrlich, weil sich die Gründe für die Entscheidung eindeutig und unmissverständlich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238 m.w.N.; OLG Celle, NStZ 2012, 592).Insoweit ist anerkannt, dass von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn die Ungebühr und der Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Betroffenen nur Gelegenheit zu weiteren Ausfällen geben würde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Celle NStZ 2012, 592).
- OLG Celle, 17.01.2012 - 1 Ws 504/11
Möglichkeit des Stützens einer Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 178 GVG auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
Auch wenn das Erheben sämtlicher in der Hauptverhandlung anwesender Personen bei Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung und zur Urteilsverkündung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gehört dies zur äußeren Form in der Hauptverhandlung (vgl. Nr. 124 Abs. 2 Satz 2 RiStBV), deren Nichtbeachtung eine Ungebühr im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG darstellt (OLG Celle NStZ NStZ-RR 2012, 119).
- OLG Karlsruhe, 05.01.2015 - 2 Ws 448/14
Ordnungsmittel im Strafverfahren: Sitzenbleiben des Angeklagten beim …
Diese Vorgaben, an die die Gerichte nicht gebunden sind, wurden von der Rechtsprechung letztlich übernommen (OLG Koblenz NStZ 1984, 234 [erstes Eintreten des Gerichts]; OLG Stuttgart NJW 1969, 627 [Urteilsverkündung]; OLG Hamm NJW 1975, 942 [Urteilsverkündung]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 119 [Urteilsverkündung]; OLG Brandenburg wistra 2014, 79 [Urteilsverkündung];… LR-Wickern, StPO, 26. Aufl., § 178 GVG Rn. 15;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 178 GVG Rn. 3;… kritisch AnwK-StPO/Püschel, StPO, 2. Aufl., § 178 GVG Rn. 3;… Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 178 Rn. 15;… gänzlich ablehnend SK-StPO/Velten, StPO, 4. Aufl., § 178 GVG Rn. 4). - LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14
Ordnungsgeld
OLG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 2 Ws 12/13 - juris Rdnr. 10; Wagner, a. a. O.; weitere Beispiele bei Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 46). - OLG Hamm, 23.07.2024 - 3 Ws 257/24
Beschwerde gegen Ordnungsmittel als sofortige Beschwerde; Festsetzung eines …
Deswegen gehört auch die in Nr. 124 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren dargestellte Übung, dass sich bei der Verkündung der Urteilsformel sämtliche Anwesenden von ihren Plätzen erheben, zum ordnungsgemäßen Verfahrensablauf, dessen Nichtbeachtung in aller Regel eine Ungebühr darstellt (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 11. Juni 2013 - 2 Ws 12/13, zit. nach beck-online; OLG Celle, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws 504/11, zit. nach juris).
- OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 15 W 58/15
- OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
Fehlende Ungebühr bei Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintreten des Gerichts …
Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592). - LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14 OLG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 2 Ws 12/13 - Rdnr. 10; Wagner, a. a. O.; weitere Beispiele bei Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 46).
- OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Ws 533/13
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über eine …
Nach erfolgloser Anfechtung des entsprechenden Bescheides der Staatsanwaltschaft durch den Verurteilten (vgl. Senatsbeschluss vom 11.01.2013, Az.: 2 Ws 12/13) wurde die Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn zunächst ab dem 04.12.2012 vollstreckt.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Verwerfung der Berufung eines Angeklagten gem. § 329 Abs. 1 S. 1 StPO durch ein Urteil; Enden der Eigenschaft des Richters als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StRR 2013, 442
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des …
Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13
Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 267 [OLG Hamm 17.03.2005 - 1 Ws 120/05] ). - OLG Hamm, 27.03.2003 - 2 Ss OWi 97/03
Bußgeldsenat, Einzelrichter, Entscheidungskompetenz, Annexentscheidung, …
- OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ws 120/05
Wiedereinsetzung bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des Angeklagten - …
Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2013 - 2 Ws 455/13
Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 267 [OLG Hamm 17.03.2005 - 1 Ws 120/05] ).
- OLG Hamm, 17.09.2020 - 4 Ws 167/20
Ablehnung, Befangenheit, erkennender Richter, Wiedereinsetzung, …
Rn. 8 In der Rechtsprechung ist zwar umstritten, ob in der vorliegenden Konstellation die Mitglieder der Strafkammer noch erkennende Richter sind (so OLG Hamm, Beschluss v. 17.03.2005 - 1 Ws 120/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.04.2003 - III-3 Ws 127-129/03-; OLG Dresden, Beschluss v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13 - jeweils juris) oder nicht (so OLG München, Beschluss v. 7.05.1982 - 2 Ws 501/82-; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.01.2018 - 4 Ws 429/17-, jeweils juris). - LG Stuttgart, 03.01.2024 - 8 Qs 62/23
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Befangenheitsbeschluss
Rn. 12 Nach der einen Ansicht bleiben die Mitglieder einer Strafkammer bis zum Ablauf der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. bis zu dessen rechtskräftiger Zurückweisung erkennende Richter i.S.d. § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO mit der Folge, dass die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2020 - III-4 Ws 167/20 - OLG Dresden, Beschluss vom 03. September 2013 - 2 Ws 455/13 - und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. April 2003 - III-3 Ws 127-129/03 - jeweils juris). - OLG München, 20.04.2022 - 2 Ws 211/22
Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen …
Aus diesem Grunde endet die Eigenschaft als erkennender Richter erst mit Ablauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsgesuchs bzw. mit dessen rechtskräftiger Zurückweisung, da erst dann feststeht, dass der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, nicht mehr mit einer Entscheidung über den Anklagevorwurf befasst sein wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 47; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 267; NStZ 2021, 122; OLG Hamm, B.v. 17.09.2020 - III-4 Ws 167/20 -, juris; OLG Dresden B.v. 03.09.2013 - 2 Ws 455/13, BeckOK StPO/Cirener, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 28 Rn. 8.8-9;… BeckOK StPO/Eschelbach, 42. Ed. 1.1.2022, StPO § 329 Rn. 58).
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