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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14736
BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14 (https://dejure.org/2014,14736)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2014 - 4 StR 173/14 (https://dejure.org/2014,14736)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 4 StR 173/14 (https://dejure.org/2014,14736)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Kleiner Grundkurs im "Wohnungseinbruchsdiebstahl”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende körperliche BtM-Abhängigkeit schließt psychische Abhängigkeit nicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14
    Ob hierzu auch der Schuppen als ein dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnender Raum gehört, weil er etwa einem Keller oder dem Dachboden eines Einfamilienhauses gleichsteht, lässt sich den Ausführungen des Landgerichts nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514, 515; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120, 121; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 244 Rn. 47a, 48).
  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchdiebstahls (Einsteigen; strafschärfende

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14
    Denn Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; Fischer, aaO, § 243 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

    Auszug aus BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14
    Ob hierzu auch der Schuppen als ein dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnender Raum gehört, weil er etwa einem Keller oder dem Dachboden eines Einfamilienhauses gleichsteht, lässt sich den Ausführungen des Landgerichts nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514, 515; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120, 121; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 244 Rn. 47a, 48).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Einbruch in Kellerräume)

    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume;

    Anders als bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus trifft dies beim Keller eines Einfamilienhauses regelmäßig zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113, und vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16, StV 2016, 639; Vogel in LKStGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 76).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30315
BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14 (https://dejure.org/2014,30315)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - 2 StR 269/14 (https://dejure.org/2014,30315)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14 (https://dejure.org/2014,30315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 Abs 1 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung: Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bei Fesselung der Hände; Zurücktreten der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz

  • IWW

    §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, 250 Abs. 1 Nr. 1b, 27 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes und Freiheitsberaubung: Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bei Fesselung der Hände; Zurücktreten der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit durch Fesselung des Opfers eines Raubüberfalls an den Händen i.R.d. Verurteilung wegen Freiheitsberaubung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zur Freiheitsberaubung beim Raub

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Nur) Fesselung der Hände - dann kann man sich noch fortbewegen….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Freiheitsberaubung, wenn Opfer eines Raubüberfalls nur an den Händen gefesselt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 35
  • StV 2015, 113
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07

    Freiheitsberaubung (Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit;

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14
    Soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1; vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9).
  • LG Neuruppin, 16.10.2019 - 12 KLs 2/19
    Es fehlt insoweit an der Aufhebung der objektiven Fortbewegungsfreiheit der Geschädigten, die nach den getroffenen Feststellungen nur an den Händen gefesselt war (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14 -, juris).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn.1).
  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Wird das Opfer eines Raubüberfalls nur an den Händen gefesselt, liegt darin noch keine Freiheitsberaubung, weil diese Fesselung nicht die Fortbewegungsfreiheit aufhebt; soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2014 - 2 StR 269/14, BeckRS 2014, 19307).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14740
BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,14740)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,14740)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,14740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 244a StGB, § 259 StGB
    Schwerer Bandendiebstahl: Beteiligung an einer "gemischten" Bande von Dieben und Hehlern

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bzgl. der mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften bei der Annahme von selbständigen Taten des gewerbsmäßigen Betrugs; "Gemischte Bande" von Dieben und Hehlern als Qualifikationsmerkmal bei ...

  • rewis.io

    Schwerer Bandendiebstahl: Beteiligung an einer "gemischten" Bande von Dieben und Hehlern

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bzgl. der mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften bei der Annahme von selbständigen Taten des gewerbsmäßigen Betrugs; "Gemischte Bande" von Dieben und Hehlern als Qualifikationsmerkmal bei ...

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bzgl. der mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften bei der Annahme von selbständigen Taten des gewerbsmäßigen Betrugs; "Gemischte Bande" von Dieben und Hehlern als Qualifikationsmerkmal bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    5 Betrugstaten innerhalb einer Stunde mit einer EC-Karte = Eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Gemischte" Bande ist nur bei Hehlereitatbeständen vorgesehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14
    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14
    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2012 - 4 StR 193/12

    Natürliche Handlungseinheit bei zeitlich eng zusammenliegenden Abhebungen mit

    Auszug aus BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14
    Die jeweils am 23. November 2012 gegen 18.01 Uhr und 18.04 Uhr bzw. 18.42 Uhr, 18.46 Uhr und 18.47 Uhr mit derselben EC-Karte getätigten Einkäufe in jeweils denselben Geschäften sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu natürlichen Handlungseinheiten verbunden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, wistra 2011, 147, und vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10 jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 40/16, wistra 2017, 405 Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 8, 19; vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19

    Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (Maßstab; Abgrenzung zum

    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen zum einen - anders als bei den entsprechenden Diebstahlstatbeständen (§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB) - nicht nur Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, sondern auch Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt sowie Hehlereitaten in sog. gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33, 34; MünchKomm-StGB/Maier, 3. Aufl., § 260 Rn. 12; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 260 Rn. 3; SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 260 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen);

    Die Straftatbestände der Bandenhehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 1 StGB) erfassen Taten im Rahmen einer Verbindung mehrerer Täter zu einer reinen Hehlerbande, Fälle, in denen ein Hehler als Mitglied einer Diebes- oder Räuberbande handelt, sowie Hehlereitaten in sogenannten gemischten Banden, die aus Dieben bzw. Räubern und Hehlern bestehen (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113 Rn. 9; Urteil vom 6. November 2019 - 2 StR 87/19, BGHR StGB § 260a Bande 3).
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

    Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Der Senat hat dies bejaht bei Einkäufen, welche mit derselben EC-Karte innerhalb von wenigen Minuten in demselben Geschäft erfolgten (Senat, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113 (zeitliche Abstände zwischen den Einkäufen von nur drei bzw. fünf Minuten)).
  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 613/18

    Änderung des Schuldspruchs von Bandendiebstahl zu Bandenhehlerei

    Allerdings hat sich der Angeklagte in den betreffenden Fällen wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (§ 259 Abs. 1, § 260a Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, weil er bei der - jeweils zu einem Absatzerfolg führenden - Absatzhilfe in Gestalt der Überführung der Fahrzeuge als Mitglied der aus ihm und den beiden nicht revidierenden Mitangeklagten bestehenden Diebesbande handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, StV 2015, 113).
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