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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.1981

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,22
BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80 (https://dejure.org/1981,22)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1981 - 2 StR 618/80 (https://dejure.org/1981,22)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1981 - 2 StR 618/80 (https://dejure.org/1981,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte beim Güterumsatz

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 28
  • NJW 1981, 1325
  • MDR 1981, 332
  • NStZ 1981, 147 (Ls.)
  • StV 1981, 180
 
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Wird zitiert von ... (170)Zitiert selbst (9)

  • RG, 16.03.1928 - I 4/28

    1. Kann Anstiftung und Beihilfe zur gleichen Tat in Tatmehrheit zusammentreffen? …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Wer aber zu einer Tat, an der er als Täter mitgewirkt hat, Beihilfe leistet, kann wegen der Beihilfehandlung nicht gesondert verurteilt werden; vielmehr tritt in solchem Falle die Beihilfe hinter der Mittäterschaft zurück (Subsidiarität, vgl RGSt 62, 74, 75f; BGHSt 4, 244;… Lackner, StGB 13. Aufl vor § 25 Anm 6;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl Vorbem zu §§ 25ff Rdn 51; Stree, ebd Vorbem zu §§ 52ff Rdn 107;… Samson in SK StGB Bd 1, 2. Aufl vor § 52 Rdn 70).

    Die mit der neuen Straffestsetzung in diesem Falle befaßte Strafkammer ist durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert, die insoweit verhängte Einzelstrafe entsprechend zu erhöhen, wobei allerdings die Summe der im Falle II 2 der Urteilsgründe ausgesprochenen Einzelstrafen ebensowenig überschritten werden darf wie die bisherige, gleichfalls aufzuhebende Gesamtfreiheitsstrafe (RGSt 62, 74, 75f; vgl auch BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 636/77).

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382;… Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37;… Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 290) fällt unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, wobei Erwerb, Einfuhr und Veräußerung, sofern sie diese Merkmale aufweisen, rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind.
  • BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79

    Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann auch noch geleistet werden, …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382;… Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37;… Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Die innerhalb dieses Bezugsrahmens aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - sind nicht etwa mehrfache Verwirklichungen desselben Tatbestands, deren Verhältnis zueinander erst noch bestimmt werden müßte; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (…vgl Stree in Schönke/Schröder aaO Vorbem zu §§ 52ffRdn 15f;… Vogler in LK StGB aaO vor § 52 Rdn 30, 35;… Jescheck, Strafrecht AT 3. Aufl S 580f;… zuletzt Werle NJW 1980, 2671 (2674) unter Hinweis auf BGH GA 1965, 373; vgl auch BGHSt 15, 259, 262; 28, 169, 171).
  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Dies müßte selbst dann gelten, wenn für den anderen Täter die Veräußerung des Rauschgifts eine - gegenüber dem bereits mit dem Erwerb vollendeten Handeltreiben - mitbestrafte Nachtat oder Bestandteil einer Erwerb, Einfuhr und Veräußerung umfassenden Fortsetzungstat wäre; denn strafbare Beihilfe kann sowohl zur mitbestraften Nachtat des Haupttäters (vgl RGSt 67, 70, 77; BGHSt 6, 251; BayOblG NJW 1980, 412;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl § 27 Rdn 4) als auch zum Einzelakt einer Fortsetzungstat geleistet werden, ohne daß dem die Beteiligung als Mittäter an anderen Einzelakten im Wege steht (RGSt 56, 382;… Cramer in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn 37;… Roxin in LK StGB 10. Aufl § 27 Rdn 39).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53

    Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage - …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Wer aber zu einer Tat, an der er als Täter mitgewirkt hat, Beihilfe leistet, kann wegen der Beihilfehandlung nicht gesondert verurteilt werden; vielmehr tritt in solchem Falle die Beihilfe hinter der Mittäterschaft zurück (Subsidiarität, vgl RGSt 62, 74, 75f; BGHSt 4, 244;… Lackner, StGB 13. Aufl vor § 25 Anm 6;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl Vorbem zu §§ 25ff Rdn 51; Stree, ebd Vorbem zu §§ 52ff Rdn 107;… Samson in SK StGB Bd 1, 2. Aufl vor § 52 Rdn 70).
  • BGH, 06.06.1975 - 2 StR 167/75

    Verhältnis von unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Heroin - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Zu berichtigen war der Schuldspruch dahin, daß die Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in Wegfall kommt; denn die Einfuhr des Rauschgifts diente hier jedesmal seiner gewinnbringenden Veräußerung und ist deshalb nur ein rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens (BGH, Beschluß vom 6. Juni 1975 - 2 StR 167/75).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 636/77

    Unterschlagung durch Anmietung und Nichtrückgabe von Fahrzeugen - Strafschärfende …

    Auszug aus BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
    Die mit der neuen Straffestsetzung in diesem Falle befaßte Strafkammer ist durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert, die insoweit verhängte Einzelstrafe entsprechend zu erhöhen, wobei allerdings die Summe der im Falle II 2 der Urteilsgründe ausgesprochenen Einzelstrafen ebensowenig überschritten werden darf wie die bisherige, gleichfalls aufzuhebende Gesamtfreiheitsstrafe (RGSt 62, 74, 75f; vgl auch BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 636/77).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Der Große Senat für Strafsachen braucht zur Anerkennung dieser tatbestandlichen Handlungseinheit als einer gegenüber der natürlichen Handlungseinheit und dem Fortsetzungszusammenhang selbständigen rechtlichen Handlungseinheit, zumal zu dem Umfang, wie er im Schrifttum vertreten wird, nicht Stellung zu nehmen (vgl. zur "gesetzlichen Handlungseinheit" bei Rädelsführerschaft nach den §§ 90 a, 129 Abs. 2 StGB a.F.: BGHSt 15, 259, 262; beim Nachrichtensammeln nach § 92 StGB a.F.: BGHSt 16, 26, 32/33; zur "tatbestandlichen Bewertungseinheit" beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: BGHSt 30, 28, 31).

    Rn. 64 Der Große Senat für Strafsachen braucht auch nicht abschließend zu entscheiden, ob bei solchen Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen (vgl. z.B. auch: § 223 b, § 170 d StGB - dazu: BGHSt 8, 92, 95; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93), ausnahmsweise Gründe zu finden sind, welche die rechtliche Zusammenfassung mehrerer schon für sich tatbestandsmäßiger Handlungen als fortgesetzte Tat jenseits des Bereichs natürlicher Handlungseinheit und tatbestandlicher Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31) geboten erscheinen lassen, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld insgesamt sachgerecht, d.h. am Sinn des Tatbestands ausgerichtet, zu erfassen.

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige (eigensüchtige) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Rn. 32 1. Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125;… Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1981 - 1 StR 763/80   

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https://dejure.org/1981,6931
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 1 StR 763/80
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; Beschluß vom 27. November 1980 - 4 StR 630/8) kann auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit, die das Landgericht der Angeklagten zugebilligt hat, wobei entgegen dem Wortlaut des Urteils (UA S. 9, 16) ersichtlich nicht erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit, sondern erheblich vermindertes Hemmungsvermögen gemeint ist, für sich allein einen minder schweren Fall begründen.
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84

    Voraussetzungen an die Ausübung strafrichterlichen Ermessens bei der Versagung …

    Die Urteilsgründe lassen nämlich besorgen, daß die Strafkammer sich nicht bewußt war, daß die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit für sich allein einen minder schweren Fall des Raubes begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 = Strafverteidiger 1981, 180).".
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81

    Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer …

    Jedenfalls reicht die formelhafte Wendung, die Tat unterscheide sich nicht vom Durchschnitt der üblicherweise vorkommenden Fälle, hier nicht aus, um das Vorliegen eines minder schweren Falles zu verneinen (vgl. BGHSt 26, 97; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 und vom 28. Januar 1981 - 3 StR 505/80).
  • BGH, 23.09.1982 - 1 StR 569/82

    Möglichkeit der Begründung eines minder schweren Falles durch eine erhebliche …

    Das Landgericht hat wegen der beträchtlichen alkoholischen Beeinflussung des Angeklagten zur Tatzeit den Strafrahmen nach §§ 21, 49 StGB gemildert, hat aber nicht bedacht, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit für sich allein (oder zusammen mit anderen Umständen) einen minder schweren Fall gemäß § 250 Abs. 2 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360, 362; Beschl, vom 13.01.1981 - 1 StR 763/80; ständige Rspr.).
  • BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81

    Tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles der …

    Die Annahme eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung in Verbindung mit der dann jedenfalls noch möglichen Milderung wegen Versuchs hätte jedoch zu einem günstigeren Strafrahmen geführt, dessen Obergrenze (3 Jahre 9 Monate) nur knapp über der tatsächlichen verhängten Strafe liegt (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1980 - 4 StR 630/80 - und 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 -).
  • BGH, 07.11.1983 - 4 StR 645/83

    Annahme eines minder schweren Falles des Raubes bei verminderter Schuldfähigkeit …

    Zu einer solchen Erörterung bestand jedoch Veranlassung, da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die verminderte Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung für sich allein bereits zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 249 Abs. 1 StGB nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360 zu § 213 StGB; BGH, Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 291/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80; BGH, Beschluß vom 8. September 1983 - 4 StR 528/83).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 421/86

    Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit bei zielgerichtetem Vorgehen - …

    Auch verminderte Steuerungsfähigkeit kann - allein oder in Verbindung mit anderen zu Gunsten eines Angeklagten sprechenden Umständen - zur Annahme des milderen Strafrahmens führen (vgl. z.B. BGH Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 = Strafverteidiger 1981, 180).
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