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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.10.1986 | BGH, 28.07.1986 | BGH, 11.06.1986

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,455
BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1986 - 2 StR 563/86 (https://dejure.org/1986,455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 171
  • StV 1987, 100
  • StV 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 08.01.1985 - 5 StR 828/84

    Offensichtliches Fehlen der Begründetheit eines Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als …

    Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden …

    Soweit die Strafkammer den bestimmenden Einfluss des Angeklagten V. auf die Mitangeklagten daneben aus dessen Verhalten in der Hauptverhandlung gefolgert hat, lassen die pauschal gehaltenen Ausführungen besorgen, dass sie zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Soweit auf die mangelnde Schuldeinsicht abgestellt wird, verkennt das Berufungsgericht aber, dass das Bestreiten der Tat dem Angeklagten nicht als Uneinsichtigkeit angelastet werden darf, solange er die Grenzen zulässiger Verteidigung nicht überschreitet [vgl. zur Strafzumessung allgemein BGH, Beschluss vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5; zu § 47 Abs. 1 StGB im besonderen BayObLG, Beschluss vom 11.01.1996 - 3St RR 105/95 -, wistra 1996, 236, juris Rn. 29 f.; KG, Beschluss vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -, juris Rn. 6 m.w.N.].

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5, …und vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 9).

  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene …

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei …

    Einem Angeklagten darf aber nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; …

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung)

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem …

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 657/95

    Strafschärfung - Rechtskraft des Urteils - Bestreitern der Tat

    Das Bestreiten einer Tat - und daraus folgend die Weigerung, Hintermänner der Tat zu benennen - dürfen aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn der Schuldspruch bereits rechtskräftig und nur noch über die Strafe zu befinden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 jew. m.w.Nachw.).

    Besonderheiten, die die Annahme rechtfertigen könnten, der Angeklagte habe bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt, das die Besorgnis begründet, er behalte sich vor, erneut einschlägig straffällig zu werden, oder die sonst auf seine besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen ließen (zur Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung solchen Verteidigungsverhaltens vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 m.w.Nachw.), ergeben die Urteilsgründe nicht.

  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …

    Rn. 6 Dem Angeklagten kann selbst bei einem rechtskräftigen Schuldspruch nicht vorgeworfen werden, daß er nicht (in vollem Umfang) geständig ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen …

  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 57/05

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Nachtatverhaltens (zulässiges …

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04

    Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem …

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des …

  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 117/01

    Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten

  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim …

  • OLG Köln, 21.05.2002 - Ss 135/02
  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der …

  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei …

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94

    Strafschärfung - Geständnis - Auseinandersetzung mit der Tat

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 281/93

    Prüfung eines Rechtsfehlers in einem Urteil bei Gelangen von Delikten in das …

  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 28.09.1999 - 4 StR 448/99

    Gefährliche Körperverletzung; Nachtatverhalten; Strafrahmenwahl; Strafzumessung

  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 400/98

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen Verletzung sachlichen Rechts - …

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 593/97

    Fehlende Reue und Einsicht als Schuldzumessungsgrund bei Verurteilung wegen …

  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

  • BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende …

  • BGH, 02.09.1994 - 3 StR 361/94

    Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Fehlende Einsichtsfähigkeit …

  • OLG Köln, 06.11.1998 - Ss 507/98

    "Uneinsichtigkeit" des Angeklagten als Begründung für die Verhängung eines …

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 308/94

    Vorliegen einer ungünstigen Sozialprognose wegen Nichtbereuens der Tat

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 48/93

    Formerfordernisse für Verfahrensrügen

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden …

  • BGH, 15.10.1997 - 3 StR 515/97

    Berücksichtigungsfähigkeit fehlender Reue für die Strafzumessung bei einem …

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 721/94

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Leugnen des Angeklagten

  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den …

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 28/93

    Wirksamkeit der Berücksichtigung des Umstandes dass er kein Bedaueren über die …

  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 121/94

    Kriterien für die Strafzumessung bei Körperverletzung mit Todesfolge - Annahme …

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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2743
BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86 (https://dejure.org/1986,2743)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 2 StR 528/86 (https://dejure.org/1986,2743)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86 (https://dejure.org/1986,2743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei schwerer Erkrankung eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07

    Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe; …

    Leidet ein Angeklagter - wie hier - unter einer schweren Erkrankung, die regelmäßig zu einer deutlich herabgesetzten Lebenserwartung führt, kann ihn die Freiheitsstrafe besonders hart treffen und ein Ausgleich der Schuld auch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13; BGH, Beschl. vom 19. Juni 2007 - 3 StR 214/07).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Dieser Entscheidung sind alle für die Strafzumessung wesentlichen Umstände zugrundezulegen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1986 - 2 StR 41/86 - speziell zur Strafempfindlichkeit des Angeklagten BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 3).
  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - …

    Daher ist bereits bei der Strafrahmenwahl speziell auch die Strafempfindlichkeit des Angeklagten in die Wertung mit einzubeziehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3).
  • BGH, 25.01.2018 - 3 StR 613/17

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer geringen Lebenserwartung des Angeklagten

    Diese stößt daher auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil es jedenfalls in solchen Fällen vor dem Hintergrund, dass einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten im Hinblick auf den aus der Menschenwürde folgenden Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) grundsätzlich eine realistische Chance verbleiben muss, seine Freiheit wieder zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76, BVerfGE 45, 187, 228 f., 239; Beschlüsse vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95, NStZ 1996, 53, 54; vom 24. April 1986 - 2 BvR 1146/85, BVerfGE 72, 105, 115 ff.), einer ausdrücklichen Erörterung bedarf, ob ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1986 - 2 StR 528/86, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3;… Urteil vom 29. April 1987 - 2 StR 107/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 192/98

    Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei Bemessung des Strafmaßes als erhöhte …

    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Schwangerschaft der Angeklagten mit irgendwelchen Komplikationen verbunden ist, die zu besonders erhöhter Strafempfindlichkeit führen können, wie es die Rechtsprechung z.B. für schwere Erkrankungen oder hohes Alter anerkannt hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25, 31 ).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00

    Strafzumessung (Strafschärfung) und Konkurrenzen bei vorsätzlichem Vollrausch

    Dabei wird er auch Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob der Angeklagte - wie die Revision mit allerdings nicht begründeten Verfahrens- und Sachrügen geltend macht - wegen etwa reduzierter Lebenserwartung besonders strafempfindlich ist und seine Taten deshalb durch geringere als die sonst schuldangemessenen Strafen geahndet werden können (vgl. BGH StV 1987, 101; 90, 259;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13).
  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 214/07

    Strafzumessung (Strafempfindlichkeit; chronische Krankheit; reduzierte …

    Mit diesem wesentlichen Umstand hätte sich die Strafkammer im Hinblick auf die Strafempfindlichkeit der Angeklagten und die besonderen Wirkungen der Strafe für ihr zukünftiges Leben bei der Strafzumessung erkennbar auseinandersetzen müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7 und 13).
  • BGH, 06.10.2004 - 5 StR 345/04

    Strafzumessung (unzureichende Berücksichtigung der erhöhten Strafempfindlichkeit …

    Derartigen außergewöhnlichen Belastungen ist regelmäßig durch eine Milderung der an sich verwirkten Strafe Rechnung zu tragen (vgl. BGHR StGB § 46 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 25).
  • BGH, 28.10.1994 - 3 StR 467/94

    Strafzumessung - Strafmilderung - Krankheit des Angeklagten - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als wesentlicher Umstand im Hinblick auf die Strafempfindlichkeit zu berücksichtigen, daß eine Freiheitsstrafe in Fällen schwerer Erkrankung den Verurteilten besonders hart trifft und ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere Strafe erreicht werden kann (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25).
  • BGH, 23.02.1995 - 4 StR 767/94

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung - …

    Der nunmehr entscheidende Tatrichter wird die beim Angeklagten festgestellte Aids-Erkrankung mit dem ihr zukommenden strafmildernden Gewicht und dabei auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte mit dem Widerruf von Bewährungsstrafen rechnen muß (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2477
BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86 (https://dejure.org/1986,2477)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1986 - 2 StR 396/86 (https://dejure.org/1986,2477)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1986 - 2 StR 396/86 (https://dejure.org/1986,2477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versuchten Geldfälschung durch Inverkehrbringen von Falschgeld - Geldfälschung - Unmittelbares Ansetzen - Angebot - Ablehnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 976
  • StV 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von …

    Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86
    Unter "Inverkehrbringen" versteht das Gesetz in den §§ 146, 147 StGB erst denjenigen Vorgang, durch den der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 f; BGH NJW 1952, 311; BGH JR 1976, 294; BGHSt 27, 255, 259;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 13).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 383/75

    Verkauf einer nachgemachten Münze an einen Sammler - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86
    Unter "Inverkehrbringen" versteht das Gesetz in den §§ 146, 147 StGB erst denjenigen Vorgang, durch den der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 f; BGH NJW 1952, 311; BGH JR 1976, 294; BGHSt 27, 255, 259;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 13).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86
    Unter "Inverkehrbringen" versteht das Gesetz in den §§ 146, 147 StGB erst denjenigen Vorgang, durch den der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 f; BGH NJW 1952, 311; BGH JR 1976, 294; BGHSt 27, 255, 259;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 13).
  • RG, 16.03.1933 - II 208/33

    Was ist im Sinne des § 147 StGB. unter "in Verkehr bringen" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86
    Unter "Inverkehrbringen" versteht das Gesetz in den §§ 146, 147 StGB erst denjenigen Vorgang, durch den der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 f; BGH NJW 1952, 311; BGH JR 1976, 294; BGHSt 27, 255, 259;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1986 - 2 StR 292/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5441
BGH, 11.06.1986 - 2 StR 292/86 (https://dejure.org/1986,5441)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1986 - 2 StR 292/86 (https://dejure.org/1986,5441)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 2 StR 292/86 (https://dejure.org/1986,5441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Sexualdelikten - Berücksichtigung von Erwägungen bei Strafzumessung und Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen zur Höhe der Strafe und ihrer Wirkung auf die Strafaussetzung zur Bewährung - Strafhöhe und Strafaussetzung sind getrennt ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84

    Strafaussetzung - Gesamtwürdigung wesentlicher Ümstände - Doppelberücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 2 StR 292/86
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Strafe gemäß § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sind alle für die Festsetzung der Strafe bereits maßgeblichen Umstände erneut mitzuberücksichtigen (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1985 - 3 StR 535/84).
  • BGH, 07.05.1986 - 3 StR 157/86

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 11.06.1986 - 2 StR 292/86
    Im Hinblick auf die Vielzahl und das Gewicht der genannten für eine Strafaussetzung sprechenden Umstände ist ferner zu besorgen, daß das Gericht bei seiner Entscheidung einem Wertungsfehler erlegen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1986 - 3 StR 157/86).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1St RR 27/01

    Rechtsfolgenausspruch bei Entziehung Minderjähriger

    Bei der hiernach vorzunehmenden Gesamtwürdigung hat die Strafkammer ersichtlich nicht verkannt, dass es genügt, wenn Milderungsgründe - auch solche, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären - von solchem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (…BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7; StV 1998, 260), und dass alle bei der Festsetzung der Strafe bereits maßgeblichen Umstände erneut mit zu berücksichtigen sind, ohne dass sie in ihrer Bedeutung für die Aussetzungsentscheidung gemindert wären (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 3).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 336/91

    Möglichkeit eines Eingriffs des Revisionsgerichts in die Einzelakte der …

    Die knappen Ausführungen der Strafkammer genügen nicht den Anforderungen an eine Gesamtabwägung, wie sie die Rechtsprechung verlangt (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 3).
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