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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.08.1987

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1327
BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85 (https://dejure.org/1985,1327)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1985 - 2 StR 279/85 (https://dejure.org/1985,1327)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1985 - 2 StR 279/85 (https://dejure.org/1985,1327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der telefonischen Überwachung eines Strafverteidigers - Normativer Gehalt der Regelung des § 100a Strafprozessordnung (StPO) - Überwachung des mündlichen Verkehrs zwischen Verteidiger und Beschuldigtem - Zulässigkeit der Überwachung des Telefons ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Überwachung des Telefonanschlusses von Strafverteidigern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 100a, § 148
    Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    TKÜ - Verteidigergespräch

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 347
  • NJW 1986, 1183
  • MDR 1986, 251
  • NStZ 1986, 323
  • StV 1986, 1
  • StV 1987, 514
  • AnwBl 1986, 152
  • JR 1987, 75
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, daß auch Rechtsanwälte, die sich als Strafverteidiger betätigen, nicht schlechthin von der Telefonüberwachung ausgenommen sind (BVerfGE 30, 1, 32 f).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch …

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Für die neue Verhandlung wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß die Tonbandaufzeichnungen der beiden rechtswidrig abgehörten Gespräche auch nicht im Wege des Vorhalts - sei es gegenüber dem Angeklagten, sei es gegenüber dem Zeugen P. - verwertet werden dürfen (BGHSt 27, 355, 357 f).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - …

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Da die Telefonüberwachung des Angeklagten mithin unzulässig war, durften die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht zu Beweiszwecken im Strafverfahren verwendet werden (BGHSt 31, 304, 309; 32, 68, 70 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83];… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 14 Rdn. 56).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Da die Telefonüberwachung des Angeklagten mithin unzulässig war, durften die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht zu Beweiszwecken im Strafverfahren verwendet werden (BGHSt 31, 304, 309; 32, 68, 70 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83];… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 14 Rdn. 56).
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Es ist Ausdruck einer Rechtsgarantie, die der Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung dient, indem sie die Vertrauensbeziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nach außen hin abschirmt und gegen Eingriffe schützt (…vgl. Welp in Festschrift Gallas 1974 S. 417; zum sogenannten "legal privilege" des Verkehrsrechts im Geltungsbereich der MRK: EuGH EuGRZ 1983, 125).
  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71

    Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung …

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Diese Vorteile wären dem Täter aber erst auf Grund des Vertragsabschlusses zugeflossen; sie stammten nicht - wie es § 257 StGB voraussetzt - unmittelbar aus der Tat selbst (vgl. zu einem ähnlichen Fall: RGSt 40, 15, 18 f; allgemein: RGSt 55, 19 f; BGHSt 24, 166, 168;… Lackner, StGB 16. Aufl. § 257 Anm. 5 a;… Samson in SK StGB, 12. Lfg. (September 1982), § 257 Rdn. 17;… Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 11).
  • OLG Frankfurt, 25.09.1981 - 1 VAs 3/81
    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Das Verkehrsrecht steht auch dem Verteidiger als eigene Befugnis zu (§ 138 c Abs. 3 Satz 1 StPO: "Rechte des Verteidigers aus den §§ 147, 148";… im übrigen einhellige Meinung, vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 148 Rdn. 2;… Schlüchter a.a.O. Rdn. 113.1; OLG Frankfurt am Main NStZ 1982, 134 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 22.02.1907 - V 971/06

    1. Begeht sachliche Begünstigung im Sinne des § 257 St.G.B.'s, wer im Auftrage …

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
    Diese Vorteile wären dem Täter aber erst auf Grund des Vertragsabschlusses zugeflossen; sie stammten nicht - wie es § 257 StGB voraussetzt - unmittelbar aus der Tat selbst (vgl. zu einem ähnlichen Fall: RGSt 40, 15, 18 f; allgemein: RGSt 55, 19 f; BGHSt 24, 166, 168;… Lackner, StGB 16. Aufl. § 257 Anm. 5 a;… Samson in SK StGB, 12. Lfg. (September 1982), § 257 Rdn. 17;… Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 257 Rdn. 11).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines …

    Rn. 38 c) aa) Es ist nicht von vorneherein und in jedem Fall unstatthaft, den Fernsprechanschluss eines Rechtsanwalts, der sich als Strafverteidiger betätigt, nach Maßgabe des § 100 a StPO überwachen zu lassen, die von ihm geführten Gespräche aufzunehmen und deren Inhalt im Strafverfahren zu verwerten (vgl. BVerfGE 30, 1 ; BGHSt 33, 347 ).

    Diese Vorschrift ist Ausdruck der Rechtsgarantie, die der Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung dient, indem sie die Vertrauensbeziehung zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten nach außen abschirmt und gegen Eingriffe schützt (vgl. BGHSt 33, 347 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …

    Unabhängig von der Frage, inwieweit dies Beschränkungen der Häufigkeit telefonischer Kontaktaufnahme zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger aus Gründen der Anstaltsordnung zulässt (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. September 1994 - 1 Ws 197/94 -, StV 1995, S. 260 f.; KG, Beschluss vom 2. November 2001 - 1 AR 1192/00 u.a. -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 2. April 2003 - I Ws 118/03 -, juris; LG Dresden…, Beschluss vom 6. September 2011 - 5 Qs 110/11 -, StraFo 2011, S. 393 ; zur notwendigen Sicherstellung der Verteidigereigenschaft OLG Köln…, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 Ws 498/10 -, NStZ 2011, S. 55), ist danach für die nicht von § 148 Abs. 2 StPO erfassten Fälle jedenfalls eine Überwachung stattfindender Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem nicht selbst tat- oder teilnahmeverdächtigen Verteidiger ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 347 m.w.N. zur Frage der Überwachung nach § 100a StPO;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 148 Rn. 16;… Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 148 Rn. 7;… Julius, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 2009, § 148 Rn. 9;… Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 4, 26. Aufl. 2007, § 148 Rn. 14).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher …

    Die Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigten voraus (vgl. BGHSt 33, 347, 349), zu dem die Verschwiegenheit des Rechtsanwaltes über das ihm vom Beschuldigten Anvertraute gehört.
  • LG Ellwangen/Jagst, 28.05.2013 - 1 Qs 130/12

    Rechtmäßigkeit des Verschriften und Anhören von Telefongesprächen eines …

    Diese Vorschrift ist Ausdruck der Rechtsgarantie, die der Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung dient, indem sie die Vertrauensbeziehung zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten nach außen abschirmt und gegen Eingriffe schützt (vgl. BGHSt 33, 347 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99

    Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche

    Demgegenüber läßt der Bundesgerichtshof (BGHSt 33, 347 = NJW 1986, 1183 StV 1986, 1 ; zu dieser Entscheidung Welp NStZ 1986, 289) die Überwachung des Verteidigers dann zu, wenn dieser selbst als Täter oder Teilnehmer einer Katalogtat i.S. von § 100 a StPO verdächtig ist.
  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen; …

    § 148 StPO ist Ausdruck einer Rechtsgarantie, die der Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung dient, indem sie die Vertrauensbeziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nach außen hin abschirmt und gegen Eingriffe schützt ( BGHSt 33, 347 ff.).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …

    Sie berufen sich hierzu auf die Entscheidung BGHSt 33, 347 und führen in diesem Zusammenhang aus: Rechtsanwalt B. sei - auch wenn Frau K. nicht Beschuldigte in einem gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren gewesen sei - zugleich auch Verteidiger von Frau K. gewesen, so daß der in BGHSt 33, 347, 349 umschriebene Schutzbereich der "Vertrauensbeziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigten" unmittelbare Wirkung habe.

    Das ergibt sich aus § 148 StPO, der den freien mündlichen Verkehr zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger garantiert (vgl. BGHSt 33, 347, 350).

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein …

    Rn. 24 Aus der Vorschrift des § 100a StPO und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Überwachung des Telefonanschlusses eines Verteidigers (BGHSt 33, 347) ergibt sich nichts anderes.
  • LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20

    Telefonüberwachung, Verteidigergespräch, Löschung

    Dieser ist für Verteidiger in verfassungskonformer Weise allerdings dahingehend auszulegen, dass er nur dann in Betracht kommt, wenn der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Katalogtat des § 100a Abs. 2 StPO gegenüber dem Verteidiger besteht, weil das Verteidigungsverhältnis und insbesondere die zu diesem Zwecke geführte Kommunikation gemäß § 148 Abs. 1 StPO einem besonderen Schutze unterliegt (…Griesbaum, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 160a Rn. 20; unter Verweis auf: BGH, Urteil vom 05. November 1985 - 2 StR 279/85 -, BGHSt 33, 347-353).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den …

    Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen (RGSt 39, 236, 237; 55, 18, 19; 58, 117, 118; 58, 154, 155: BGHSt 23, 360, 361; 24, 166, 168; BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 2 StR 279/85, insoweit in StV 1986, 1 nicht mit abgedruckt), die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muß (BGHSt 24, 166, 168; BGH NJW 1985, 814).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87   

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https://dejure.org/1987,1148
BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87 (https://dejure.org/1987,1148)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1987 - 2 StR 160/87 (https://dejure.org/1987,1148)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87 (https://dejure.org/1987,1148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung der Strafkammer erst zu Beginn der Hauptververhandlung - Anspruch auf Unterbrechung der Hauptverhandlung für eine Woche zum Zweck der Prüfung der Besetzung - Unbestimmtheit eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1921
  • NJW 1988, 502 (Ls.)
  • MDR 1988, 68
  • NStZ 1988, 36
  • StV 1987, 514
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Zum einen hat der Antragsteller das Recht, die Gerichtsbesetzung in jeder Hinsicht zu prüfen (vgl. BGHSt 29, 283, 285).

    Die zeitlich nicht ausreichende Unterbrechung steht ihrer Ablehnung gleich (BGHSt 29, 283, 284).

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).

    Er hat vielmehr im Urteil BGHSt 27, 209 die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters" durch das Präsidium für zulässig erachtet.

  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57
    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).

    Sie hat den Regelungsgehalt des (zugleich mit ihrer Einführung aufgehobenen) § 67 aF GVG, der die Bestellung eines zeitweiligen Vertreters (durch den Präsidenten) auch für eine bestimmte Sitzung zuließ (BGHSt 7, 205, 207; 10, 179, 181), nicht übernommen.

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Obwohl sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, ist wiederum eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]).
  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren - …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 587/85

    Bestimmung der Besetzung von Spruchkörpern eines Gerichts im Voraus für das …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 314/76

    Umbesetzung eines Spruchkörpers während des laufenden Geschäftsjahres wegen der …

    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Entscheidungsgründe ergeben klar, daß der 5. Strafsenat die Bestellung zeitweiliger Vertreter auf vergleichbare Fälle beschränkt wissen will und bei voraussehbarer Häufung derartiger Maßnahmen Abhilfe durch sachgerechte Änderung des Geschäftsverteilungsplans verlangt (vgl. ebenso BGHSt 26, 382, 383; BGH, Urteile vom 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 = NStZ 1986, 469, und vom 6. März 1986 - 4 StR 587/85 = StV 1986, 236).
  • BGH, 28.09.1954 - 5 StR 275/53
    Auszug aus BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87
    Die Vorschrift soll verhindern, daß für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden (vgl. BGHSt 10, 179, 180; 7, 23; 27, 209; 28, 290, 291 f; BVerwG DÖV 1976, 747).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 561/54
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des …

    Zwar hat die Rechtsprechung bei Besetzungsfehlern, welche aus dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan hergeleitet werden, zwischen inhaltlichen Fehlern des Plans und Anwendungsfehlern unterschieden; Fehler bei der Aufstellung des Plans sollten stets beachtlich sein (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 ).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72]; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86]; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85]) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88]ergibt.
  • BGH, 20.05.2015 - 5 StR 91/15

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; strenger Maßstab; Bestellung eines …

    Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines "zeitweiligen Vertreters' mit der Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG vereinbar sein kann (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 5 StR 224/77, BGHSt 27, 209, 210; vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87, NStZ 1988, 36, 37; Urteil vom 19. Dezember 1990 - 2 StR 426/90, StV 1993, 398).

    Allerdings soll § 21e GVG verhindern, dass für bestimmte Einzelsachen bestimmte Richter ausgesucht werden können; demgemäß kann eine "ad hoc-Bestellung' allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die anlassgebende Entwicklung bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans nicht voraussehbar gewesen ist (BGH, Beschluss vom 19. August 1987 - 2 StR 160/87 aaO).

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 237/90

    Genügen der Anforderungen an den Umfang einer Vertreterkette durch eine im …

    Diese Anzahl von Vertretern wird den vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Umfang der "Vertreterkette" gerecht, selbst wenn man berücksichtigt, daß alle Strafkammern nur mit der gesetzlichen Mindestzahl von Richtern (§ 76 Abs. 1 GVG) besetzt waren (vgl. BGHSt 27, 209; BGH StV 1987, 514;… BGH, Urt. v. 8. Juli 1986 - 5 StR 184/86 - und Beschl. v. 9. Februar 1988 - 5 StR 6/88).

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1988 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht B. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht B. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urt. v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85 - vgl. auch BGH StV 1987, 514).

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 41/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des BGH wegen nicht vorschriftsmäßiger …

    In denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72] ; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86] ; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88] ergibt.
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

    Nachdem damit feststand, daß die Vertretungsregelung der Geschäftsverteilung für das Jahr 1990 für den Fall der Vertretung des Richters am Landgericht M. im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer versagte, weil ausnahmsweise alle Richter der Vertreterkette verhindert waren, durfte das Präsidium des Landgerichts im Rahmen des § 21 e Abs. 3 GVG einen zeitweiligen Vertreter für den Richter am Landgericht M. bestimmen (BGHSt 27, 209; BGH, Urteil v. 18. September 1985 - 2 StR 378/85; vgl. auch BGH StV 1987, 514).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 137/92

    Rüge des Besetzungsmangels i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) - …

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72] ; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86] ; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88] ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 118/92

    Rüge des Besetzungsmangels i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) - …

  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden …

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 117/92
  • BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88

    Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische …

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